Full text: St. Ingberter Anzeiger

aurg nacht Leith it laum mehr einZweifel:. Passagiere und 
Ranuschaft sind jedenfalls alle um's Leben gekommen.“ Bei der 
Doggerbank ist ein bis auf⸗· die Wasserlinie zertrummertes Wrad 
efunden worden, und da eine Anzahl Fäfser mit Butter an die 
e ferner um das Wrad herum eine Unmasse 
Nurnberger Spielwaaren im Wasser schwammen, und bekanntlich 
ew Cargo der ,Vienna aus beiden Artileln hauptsächlich bestand, 
o glaubt man wohl nicht mit Umrecht, hier die Ueberreste des 
mngludten· Dampfers vor sich zu baben.⸗ It 
nehet bie fuͤridtbate Sterblichkeit In Borddes am b6. Dec, 
awdort angelommenen e e 
“et die Rewdorler Handelseitung e qo;) Oct 
Inean umnd gin 16. von Curhaͤven 'mit eir —A 
8Mann bnd, 3883 het nach hler abgegaͤn gene und 
eee e —— e erhct Emigran⸗ 
enschiff Lord Brounhem“ hot' wahtend ver Reise 78 Paffagiere 
heils Erwachsene theis Kinber, an der Cholerd verloren, und 
war die Mehrzahl in den ersten Tagen bei kaltem Wetter, wäh 
end mit dem Eintritt warmeren Wetters die Krankheit nachgelas 
en hatte. Bei Anlunft des Schiffes“ im hiesigen Hafen lagen 
aoch etwa 20 Passagiere krank und wirden auf das Hospitalschiff 
Fülnois“ gebracht, das Schiff selbst mit den darduf befindlichen 
seunden Passagieren nach der Quarantaine zurückbeordet.“ In den 
seßten acht Tagen der Reise waren neue Erkrankungen nicht vor 
zekommen. Die Opfer der Erpidemie waren sämmtlich Deutsche 
Es ist dieß der traurigste Fall, welcher sich je auf einem! Emi⸗ 
zrantenschiffe ereignete; iin Verhaltniß zur: Zahl der Passagiert 
dar die Sterblichkeit groͤßer als je zudor in einem ühnlichen Falle. Un⸗ 
ere Sanitätsbeamten haben das Schiff bei Ankunft sauber und gul 
zentilirt: gefunden, doch trifft die Rheder der schredliche Vorwurf, 
dem Schiff keinen Arzt beigegeben und nicht einmal sur Medica— 
nente gesorgt zu /haben, in Folge dessen gart keine Maßregel⸗ge⸗ 
roffen werden konnte, den Berheerungen der Epidemie Grunzen 
u fsetzen. Der Fall wird von den: Emigrationscommissaren aufs 
itrengste untersucht. & ittun e 
ι 
i, in runc gandwirthschaftliches.⸗ —— bic 
9 A —D i—, 
Eangs er s Suit anserm behtenn hzerichtz über 
en Sland der Winterfruͤchte ͤist, eine wesontliche Veranderung nicht 
zorgekommege Beß. dem mehrtägigen ersicn Froste hatten, sich die 
Felder einer. ziemlich dichten Schneedeck“ zu erfreuen; daher zeigten 
e sich noch dein Abgange desSchnees in ihrem ungestörien Grün., Aus 
Boöhmen; wird,. berichtet, daß Waizen und Kornneineny schönen 
Stand zeigten, daß aber der Raps bis jetzt nicht zu der gewünsch- 
ten Eniwicklung gelangt sei. Aus dem südlichen Schlesien lauten 
zie Nachrichten ebenso, dagegen wird aus Sachsen der Staud des 
wapses gelobt. Aus Belgien Jauten die Mittheilungenuͤber, gute 
Restockung. des Waizens besonders günstigez dagegen wird aus 
ihringeu geklagt, daß Kornund Wadzenn in ihrem dermaligen 
tande den gehegten Erwartungen micht eutsprächen. Aus dem 
saß berichtet Man günstig, ebenso aus dem badischen Oberlande, 
Württemberg und Franken.. 
* 
Bekanntmachung. 
VBarubung von Unfug in der ung betr.) 
Im Nachstehenden bringt man einen von 
oher k. Regierung der Pfalz. Kammer des 
Innern, unterm 21. Ifd. Mis. erlassenen 
oberpolizeilichen Beschluß zur allgmeinen 
Zenntnitz und Darnachachuung. 
Zweibrucken, den 24. December 1867, 
Ksösnigl. Bezirkseamm 
—A Damm.. 
Schäfer.“ 
Im Ramen Seiner Majestät des 
NKönigsßs. 
Die unterfertigte Sielle 
Nach Ansicht des Art. 71 des Polizei⸗ 
lrafgesetzbuches, der zum Vollzuge diefes 
Artikels erlassenen Königlichen Verordnung 
bom 80. December 1862, des den 8. 1 
dieser Verordnung suspendirenden Regier⸗ 
ungsbeschlusses vom 9. Januar 1868 
(Amigblatt 1863 S. 853 und 36)3:. 
In Erwägung, daß dem die öffentliche 
Kuhe und Ordnung und die Sicherheit 
der Personen bedrohenden Schießen in der 
Neujahrsnacht mit allen gesetzlichen Mitteln 
enigegenzutreten ist, 
beschließt;: 
1. Der Kegierungsbeschluß vom 9. Jan. 
1863 wird auf die Dauer des 31. De⸗ 
cember 1867 und des 1. Januax 1868 
aufgehoben und tritt somit der 8. 1 
der obenerwähnien Königl. Verord⸗ 
ngung vom 80. December 1862 für 
die bezeichneten zwei Tage in volle 
Wirksamkeiit. 
Die Königl. Bezirlsämter werden he⸗ 
auftragt, diesem Beschlusse durch Ein⸗ 
rücken in die Localblätter und auf 
jonst geeignete Weise die möglichste 
Verbreitung zu sichern, den Vollzug 
der Allerhoͤchsten Verordnung geeignet 
aberwachen zu. lassen und bei Zuwi⸗ 
derhandlung dagegen ˖neben der po⸗ 
Lizeilichen Beschlagnahme der verbote— 
nen Waffe auf Grund des Art. 71 des 
Polizeistrafgesetzbuches die polizeirich 
lerliche Einschreitung zu veranlassen. 
Die Siellen der einschlägigen Gesetze 
und Verordnungen werden besonders 
bekannt gemacht und lauten wie folgt: 
kel 71 des Polizeistrafges etz⸗ 
buches.1 
Wer außer dem Falle des Art. 70 den 
Verordnungen zuwiderhandelt, wodurch zur 
Verhuͤtung von Gefahren für die Sicherheit 
der Personen die Führung bestimmter Waf⸗ 
fen bestimmten Classen von Personen oder 
in bestimmten Landestheilen verboten ist, 
wird neben Confiscation der betreffenden 
Waffen an Geld bis zu fünf und zwanzig 
Bulden ·ge⸗ raft, womit im Rückfalle Arref! 
his zu drei Tagen verbunden werden kann 
z. 1 der Königl. Verordnung 
vom 30. December 1862. 
Die Führung nachstehender Waffen als: 
1. von Dolchen, Stileten und andern 
„im Griffe feststehenden oder mittels 
einer Vorrichtung feststellbaren Messern, 
von zugespitzten Streichern und von 
Pfriemen. .... 
von Degenstöcken und anderen Stöcken 
mit verborgenen, auf einen Druck oder 
Schwung hervorspringenden Hieb⸗, 
Schniit⸗ oder Stichwetkzeugen. 
bon Terzerolen, Sackpistolen und Re— 
volbern 
ist allen unansässigen Personen verbolen. 
Speher, den 21. December 1867. 
Königlich Bayerische Regierung der Pfalz, 
— Kammer des Irnern. 
Pfeufer. 
— Metschnabl. 
Pferde⸗Versteigerung. 
Am Mittwoch den 8. Jang 
k. J. um 10 Uhr Bormittags 
läßt Heinrich Groß zu Dudweiler in 
seiner Wohnungbei der Grube daselbste 
56 Stück gute Arbeitspferde 
gegen Zahlungsausstand versteigern. 
Mittwoch 1. Januar 1868, 
Harmonie 
der Altenwalder Bergmusil 
dei Seinrich Kempf. 
Ein Haufen Wiesengrund spowie 
Stroh⸗Dung zu verlaufen bei 
Heusser. 
Am Sylvesterabennnn 
IEXCA 
s 
Frucht⸗ Brod⸗, Fleisch⸗ ꝛc. Preise der 
Stadt Homburg vom 27. Dez. 
Weizen 8 fl. 3 kr. Korn 7 fl. 3 kr. 
Spelz 5 fl. 35.kr., Gerste, — Zreihige, — fl. 
— ir., Mischfrucht 7 . 12 tr., Hafer 
. 41 tt. Erbsen — fl. - lr., Kartof- 
feln 1fl. 15 kr. per Ztr. Kornbrod, 8 Kgr. 
81 kr., ditto 2 Kgr. 21 tr., ditio 1 Kgr. 
II tr., Nühfleisch 1. Oual. 16 kr., 2. Quab. 
14 tr. Kalbfleisch 12 irx. Hammelfleisch 
16 kr., Schweinefleisch 16 kr., Butter 28 kr. 
per Pfd. : 
bei Louis Weirich. 
F Zu vermiethen sind: 1.. ein Ge⸗ 
schäftsloeal in der Unterstadt und 
2., 2 Zimmmer für eine Arbeiterfa⸗ 
milie. . ια. J 
Zu verkaufen sind: 3 Morgen Acker 
auf Hobels *8 Morgen Acer in den Cast ˖ 
errödern und 2 Wohnhäuser an der . 7* —— 
Blieslastelerstraße ·.. 3 Mainz, 27. dec. 
Räheres im Geschäftsbureguu Grürchtpreise.) Weißmehl das Mal— 
ehe Westphälinger. ter 2 140 Pfund — il. — kr. — Rog⸗ 
—— — — — genmehl ditto — fl. — kr. — Weizen (200 
Ich habe im zweiten Stocke meines 55 fl. 748 — si ye —* 
hauses an der Blieskastelerstraße —5 7 34 57 
zwei Zimmer zu vermiethen Lorn (180 Pf M ä α 
die sogleich bezogen werden können. 20 kr. — Gerste dI60 Pfd.) 11 fl. 80 fr. 
St. Ingbert den 23. Dez. 1867. — — fl. — k. — Hafer (120 Pfd.) 
. UI jun. J15fl. 50 kr. — — fl. — ir. 
Aodattion, Drud und Verlag von F. x 
VDte 
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in St. Ingtert.