Full text: St. Ingberter Anzeiger

f In Heidelberg verbrannte ein Student in seinem 
Bette. Er war betrunken heimgekehrt, hatte das Licht brennen; 
afsen und so das Bett angesteckt. 
x Wie das Frkftr. Journ. aus Mainz hört, ist für die bei 
Frankfurt projectirt gewesene StaatsPulverfabrit nunmehr die 
Begend zwischen Höchst und Okriftel in Aussicht geflellt. 
F In der Nähe von Pfeffenhausen ereignete sich vor einigen 
Tagen in einem Dorfwirthshause ein ebenso bedauerlicher als fel⸗ 
sener Unglücksfall. Man wollte dortselbst nämlich ein schweres 
Schwein schlachten und füllte zum Brühen desselben eine große 
Wanne mit siedendem Wasser. Eben sollte das Thier gesiochen 
werden, als es sich plötzlich mit äußerster Kraftanstrengung frei 
nachte, entsprang, und unglücklicher Weise den handreichenden 
Kuecht über den Haufen warf, und zwar so, daß er in die mit 
siedendem Wasser gefüllte Wanne stürzte. Obwohl der Unglück 
liche sofort herausgehoben wurde, war er doch an Füßen und 
Rücken deraxt verbrannt, daß an seinem Auflommen gezweifelt wird. 
t Die am 29, Januar dss. Jahres beginnende erste deutsche 
Schwurgerichtssitzung in Straßburg wird von dem Appellations⸗ 
gerichtsrath Herrn Duy in Colmar präsidirt. 
Auf dem Wege von Metz nach Bettlainville wurde ein 
Reisender von vier Räubern überfallen, schwer verwundet und aus 
seinem Wagen 400 Fres. in Gold entwendet. Nur dem Gehenl 
seines treuen Hundes hatte es der dem Erfrierungstode nahe Ver⸗ 
wundete zu verdanken daß er von Bewohnern des nächsten Dorfes 
geholt wurde. 
f An der Straße von Chateau⸗Salins hat man' die 
Ueberreste eines von Wölfen zerrissenen Leichnams gefunden. 
Das Jesuitenblati , Germania“ in Berlin ist mit ihrem 
— 
nennt dessen neuliche Thronrede „ein Werk des getauften Juden 
Unger.“ Nun ist aber diese Rede als die befriedigendste seit Jahren 
don all' den vielen, sich so schroff gegenüber siehenden Parteeien in 
Oesterreich anerkannt. Der edle Römling wird allerdings keine 
Thronrede für gut finden, die nicht von seinem General in Rom 
dictirt ist. 
rIn Obersteierm ark treibt sich ein Zopfabschneider 
herum, welcher den Bauerdirnen ihre Zöpfe unter dem Vorwande 
ablodt, die wunderthätige Muttergottes einer Wallfahrtskirche brauche 
eine neue Perrücke und der Fürstbischof Zwerger habe ihn ausge⸗ 
sandt, um Haare dazu zu sammeln. 
fIn Rom hat ein ade liger Franzose, großer Anhänger des 
Papftes, der in Frankreich bereits, und zwar auf dem Cibilwege 
verheirathet ist, zwei Kinder besitzt, sich eine zweite Frau aus dem 
cömischen Adel genommen. Die päpstlichen Theologen haben die 
ifie Cibile) Ehe ais Konkubinat ertiden ein hober patnchee! 
Würdenträger hat. die durch die Curie gestiftete zweite Ehe in 
seiner Hauskapelle eingesegnet. (Wenn's nur in den Kram paßt.) 
f In einer kleinen Stadt Englands verklagte kürzlich ein 
Dienstmädchen ihre früherr Herrschaft, weil ihr folgendes, nach 
hrer Ansicht schadenbringende Dienstzeugniß ausgestellt war: „Be 
sitzerin dieses Dienstbuches war in meinem Hause ein Jahr — 
veniger elf Monate. Während dieser Zeit war sie sehr fleißig — 
un der Hausthür. Bescheiden — im Arbeiten. Aufmerksam — 
gegen sich selbst. Stets bei der Hand — mit Ausreden. Freund 
ich — gegen die Männer. Treu — allen ihren Liebhabern und 
ehrlich — wenn Alles verschlossen war. 
f Ein Telegramm auf Ispahan meldet, daß die Hungers⸗ 
notih in Persien schlimmer denn je ist und daselbst 3000 Menschen 
zäglich Hungers sterben. 
F Ueber die am 22. Oct. v. J. erfolgte Zerstörung von 
Deran berichtet der stellvertretende Gouverneur an die Regierung 
von Salta (La Plata; Staaten) wie folgt: „Die Stadt Oran isi 
perschwunden, und nichts bleibt übrig als ihre Trünmer. Die 
Erschütterungen begangen am 22. um 11 Uhr Abends und dauerten 
zis 8 Uhr nächsten Morgen. Im Ganzen wurden 38 — 40 Stöße 
gefühlt, und man fürchtet, daß noch mehr folgen werden .... 
Die Verluste an Menschenleben und die Verletzungen find noch 
nicht genau festgestellt, aber es geschieht Alles, um herauszufinden, 
ob irgend welche Personen von den fallenden Häusern zerschmettert 
worden find, oder unter denselben begraben liegen.“ — In einer 
Nachschrift heißt es dann, daß nur 1. Person getödtet und der 
Rest der Einwohner wie durch ein Wunder gerettet wurde. 
WGWeitrudern zwischen Deutschen und Briten.) Vei einer 
am 22. November in Hong Kong stattgefundenen Booteweitfahrt 
wischen den Bemannungen der deutschen Kriegsfregatte „Hertha“ 
and des britischen Kriegsschiffes „Nassau“ tam das deuntsche Boot 
um eine Minute eher, als das britische, am Ziele an. Die Be— 
mammung des letzteren schlug hierauf den Deutschen vor, die Boote 
zu wechseln und ihr Geück auf's Neue zu versnchen. Der Vorschlag 
vurde angenommen und wiederum erzielten die deutschen Matrosen 
im Boot der „Nossaun“ einen glänzenden Sieg. 
Eingesaudt!)) 
Sit. Ingbert, 10. Jan. Es kommen mir von Zeit zu 
Zeit verschiedene Lokalblätter der Pfalz in die Hände. In jedem 
derselben finde ich die jeweiligen Stadtrathssitzungen der betreffd. 
Bemeinde publizirt. — Im hiesigen Anzeiger sucht man vergeblich 
das Ausschreiben ciner Stadtrathssitzung mit Angabe der für die 
selbe auf der Tagesordnung stehenden Gegenftänden. Und dod 
zibt es auch hier Sterbliche, die nicht die Ehre haben, zum Stadt- 
rathe zu zählen, die es aber dennoch interessirt zu wissen, wann 
ne Stadtrathssitzung abgehalten wird und was zum Wohle der 
Stadt in derselben verhandelt werden soll. Es sollen zwar hier, 
vie ich belehrt wurde, die Stadtrathssitzungen durch Anschlag am 
Stadthause publizirt werren. Doch wer nimmt von einem Plakat 
an der Stadthausthüre Notiz, wo man ja gewöhnt ist, dieselbe 
tets mit Plakaten beklebt zu sehen. St. Ingbert zählt über 8000 
Finwohner; ich glaube kaum, daß 3 90 seiner Bürger erfahren, 
vann eine Stadtrathssitzung ist und was in derselben verhandelt 
verden soll, falls dieses nicht zufällig durch einen befreundeten 
Stadtrath geschieht. Oder will wan vielleicht jedem Bürger zu⸗ 
muthen, daß er an die Stadthausthür laufe!? 
So viel ich weiß, schreibt unser Gemeindegesetz Bekanntmachung 
der Sitzungen mit den in denselben berathenden Gegenständen vor 
Damit hatte man doch die größtmögtichte Bekannimachung im 
Auge, und wie kaun diese hier besser geschehen, als im Anzeiger.“ 
Hatten unsere Gesetz jebungsfaktoren bei Berathung des Gemeinde—⸗ 
gesetzes etwas von St. Ingberter Art und Weise geahnt, vielleicht 
wäee der Zusatzartikel zum Gesetz gekommen: „Und iun St. Ing—⸗ 
nert hat die Publikot:on im dortigen Loktalblatle zu geschehen 
Unser derehrlicher Stadtrath hat ja keinen Grund, seine Thätig; 
eit der Orffentlichteit zu entziehen; er darf getrost seineiBeschlüfse 
derselbeu übergeben. Doch vorerst einmal Publikation der Sitz⸗ 
lugen! Denn wie Ironie klingt es, wenn unser Gemeinde geseß 
agt, daß die Sitzungen öffentliche find und jeder Bürger Zutrin 
zu denselben habe, aber Niemand weiß, wrnun eine solche abg e⸗ 
halten wird. 28 
Aus Sparsamkeitsrücksichten kann diese Nichtbenutzung des 
hiesigen Anzeigers zur Bekanntmachung der Stadtrat hssitzungen, 
vie der städtischen Angelegenheiten überhaupt nicht geschehen; die 
venigen Gulden dafür ausgeworfen sind in einem Budget, das 
nach Taufenden zählt, ja rein nichts. Sollte es aber dennoch des 
Sparens wegen geschehen, so wäte hier nach der Anficht Vieler, 
die ich schon dieses Thema besprechen hörte, die Sparsamkeit ein— 
mal am unrechten Flecke angewandt. Es scheint fast, als ob diest 
Nichtbenutzung aus persönlichen Gründen eutspringe; ich sage noch 
einmal, es hat den Anschein fast so. 
Unsere Gemeindeverwaltung ist heute eine so selbstständige u. 
freie, daß jeder Bürger, sobald er einmal weiß, um was e fich 
handelt, gewiß den lebhaftesten Antheil an den Angelegenheiten 
seiner Gemeinde nimmt; nur dücfen ihm diese nicht wie kin Buch 
mit fieben Siegeln verschlossen bleiben. — 
Wir stehen noch im Anfang des Jahres und ist drum wohl 
auch noch das Wünschen erlaubt. Unser Wünschlein heißt: „Möchte 
man doch für die Zukunft maßgebender Seits an die Veröffent⸗ 
lichung der Stadtrathssitzungen in den Spalten dieses Blattes 
denkeu!“ 
Nachschrift der Redaktion: Wir konnten uns die Aufnahme 
des Vorstehenden nicht versagen, indem auch wir (wir bitten, uns 
nicht in den Verdacht der Kigennützigkeit zu nehmen) nur dem 
Wunsche nach weiterer Veröffenllichung der Stadtrathssitzungen, ge⸗ 
schehe diese nun, wie sie wolle, deipflichten können. Wir machen 
uns sogar erbötig, Bericht e über die Verhandlungen in den ein⸗ 
zelnen Sitzungen (wie so manches andere ia auch) unontgeldlich 
aufzunebhmen. 
Königlich Allerhöchste Verordnnng, 
die Bestimmung der Maße, Gewichte und Waagen, welche jeder Gewerbe⸗ 
treibende zum Betriebe seines Geschäftes haben muß, beir. 
Ludwig I. — 
von Goties Gnaden König von Bahern, 
Pfalzgraf bei Rhein, 
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc. 
Wir finden Uns bewogen, auf Grund des Art 12 Abs. 5 
des Gejetzes vom 29. April l. J. „die Maß und Gewihtsord⸗ 
iung betr.“, hinsichtlich der Maße, Gewichte und Waagen, welche 
jeder Gewerbetreibende zum Betriebe seines Geschäfles haben muß, 
u verordnen was folgt: 
8 1. Gewerbetreibende, welche mit Eisen und anderen Me— 
kallen handeln, die Großhändler von Maieriale, Spezerei und 
underen Waaren, die Kohlen⸗ Coals und Kalkhändler, die Frucht⸗