f In Heidelberg verbrannte ein Student in seinem
Bette. Er war betrunken heimgekehrt, hatte das Licht brennen;
afsen und so das Bett angesteckt.
x Wie das Frkftr. Journ. aus Mainz hört, ist für die bei
Frankfurt projectirt gewesene StaatsPulverfabrit nunmehr die
Begend zwischen Höchst und Okriftel in Aussicht geflellt.
F In der Nähe von Pfeffenhausen ereignete sich vor einigen
Tagen in einem Dorfwirthshause ein ebenso bedauerlicher als fel⸗
sener Unglücksfall. Man wollte dortselbst nämlich ein schweres
Schwein schlachten und füllte zum Brühen desselben eine große
Wanne mit siedendem Wasser. Eben sollte das Thier gesiochen
werden, als es sich plötzlich mit äußerster Kraftanstrengung frei
nachte, entsprang, und unglücklicher Weise den handreichenden
Kuecht über den Haufen warf, und zwar so, daß er in die mit
siedendem Wasser gefüllte Wanne stürzte. Obwohl der Unglück
liche sofort herausgehoben wurde, war er doch an Füßen und
Rücken deraxt verbrannt, daß an seinem Auflommen gezweifelt wird.
t Die am 29, Januar dss. Jahres beginnende erste deutsche
Schwurgerichtssitzung in Straßburg wird von dem Appellations⸗
gerichtsrath Herrn Duy in Colmar präsidirt.
Auf dem Wege von Metz nach Bettlainville wurde ein
Reisender von vier Räubern überfallen, schwer verwundet und aus
seinem Wagen 400 Fres. in Gold entwendet. Nur dem Gehenl
seines treuen Hundes hatte es der dem Erfrierungstode nahe Ver⸗
wundete zu verdanken daß er von Bewohnern des nächsten Dorfes
geholt wurde.
f An der Straße von Chateau⸗Salins hat man' die
Ueberreste eines von Wölfen zerrissenen Leichnams gefunden.
Das Jesuitenblati , Germania“ in Berlin ist mit ihrem
—
nennt dessen neuliche Thronrede „ein Werk des getauften Juden
Unger.“ Nun ist aber diese Rede als die befriedigendste seit Jahren
don all' den vielen, sich so schroff gegenüber siehenden Parteeien in
Oesterreich anerkannt. Der edle Römling wird allerdings keine
Thronrede für gut finden, die nicht von seinem General in Rom
dictirt ist.
rIn Obersteierm ark treibt sich ein Zopfabschneider
herum, welcher den Bauerdirnen ihre Zöpfe unter dem Vorwande
ablodt, die wunderthätige Muttergottes einer Wallfahrtskirche brauche
eine neue Perrücke und der Fürstbischof Zwerger habe ihn ausge⸗
sandt, um Haare dazu zu sammeln.
fIn Rom hat ein ade liger Franzose, großer Anhänger des
Papftes, der in Frankreich bereits, und zwar auf dem Cibilwege
verheirathet ist, zwei Kinder besitzt, sich eine zweite Frau aus dem
cömischen Adel genommen. Die päpstlichen Theologen haben die
ifie Cibile) Ehe ais Konkubinat ertiden ein hober patnchee!
Würdenträger hat. die durch die Curie gestiftete zweite Ehe in
seiner Hauskapelle eingesegnet. (Wenn's nur in den Kram paßt.)
f In einer kleinen Stadt Englands verklagte kürzlich ein
Dienstmädchen ihre früherr Herrschaft, weil ihr folgendes, nach
hrer Ansicht schadenbringende Dienstzeugniß ausgestellt war: „Be
sitzerin dieses Dienstbuches war in meinem Hause ein Jahr —
veniger elf Monate. Während dieser Zeit war sie sehr fleißig —
un der Hausthür. Bescheiden — im Arbeiten. Aufmerksam —
gegen sich selbst. Stets bei der Hand — mit Ausreden. Freund
ich — gegen die Männer. Treu — allen ihren Liebhabern und
ehrlich — wenn Alles verschlossen war.
f Ein Telegramm auf Ispahan meldet, daß die Hungers⸗
notih in Persien schlimmer denn je ist und daselbst 3000 Menschen
zäglich Hungers sterben.
F Ueber die am 22. Oct. v. J. erfolgte Zerstörung von
Deran berichtet der stellvertretende Gouverneur an die Regierung
von Salta (La Plata; Staaten) wie folgt: „Die Stadt Oran isi
perschwunden, und nichts bleibt übrig als ihre Trünmer. Die
Erschütterungen begangen am 22. um 11 Uhr Abends und dauerten
zis 8 Uhr nächsten Morgen. Im Ganzen wurden 38 — 40 Stöße
gefühlt, und man fürchtet, daß noch mehr folgen werden ....
Die Verluste an Menschenleben und die Verletzungen find noch
nicht genau festgestellt, aber es geschieht Alles, um herauszufinden,
ob irgend welche Personen von den fallenden Häusern zerschmettert
worden find, oder unter denselben begraben liegen.“ — In einer
Nachschrift heißt es dann, daß nur 1. Person getödtet und der
Rest der Einwohner wie durch ein Wunder gerettet wurde.
WGWeitrudern zwischen Deutschen und Briten.) Vei einer
am 22. November in Hong Kong stattgefundenen Booteweitfahrt
wischen den Bemannungen der deutschen Kriegsfregatte „Hertha“
and des britischen Kriegsschiffes „Nassau“ tam das deuntsche Boot
um eine Minute eher, als das britische, am Ziele an. Die Be—
mammung des letzteren schlug hierauf den Deutschen vor, die Boote
zu wechseln und ihr Geück auf's Neue zu versnchen. Der Vorschlag
vurde angenommen und wiederum erzielten die deutschen Matrosen
im Boot der „Nossaun“ einen glänzenden Sieg.
Eingesaudt!))
Sit. Ingbert, 10. Jan. Es kommen mir von Zeit zu
Zeit verschiedene Lokalblätter der Pfalz in die Hände. In jedem
derselben finde ich die jeweiligen Stadtrathssitzungen der betreffd.
Bemeinde publizirt. — Im hiesigen Anzeiger sucht man vergeblich
das Ausschreiben ciner Stadtrathssitzung mit Angabe der für die
selbe auf der Tagesordnung stehenden Gegenftänden. Und dod
zibt es auch hier Sterbliche, die nicht die Ehre haben, zum Stadt-
rathe zu zählen, die es aber dennoch interessirt zu wissen, wann
ne Stadtrathssitzung abgehalten wird und was zum Wohle der
Stadt in derselben verhandelt werden soll. Es sollen zwar hier,
vie ich belehrt wurde, die Stadtrathssitzungen durch Anschlag am
Stadthause publizirt werren. Doch wer nimmt von einem Plakat
an der Stadthausthüre Notiz, wo man ja gewöhnt ist, dieselbe
tets mit Plakaten beklebt zu sehen. St. Ingbert zählt über 8000
Finwohner; ich glaube kaum, daß 3 90 seiner Bürger erfahren,
vann eine Stadtrathssitzung ist und was in derselben verhandelt
verden soll, falls dieses nicht zufällig durch einen befreundeten
Stadtrath geschieht. Oder will wan vielleicht jedem Bürger zu⸗
muthen, daß er an die Stadthausthür laufe!?
So viel ich weiß, schreibt unser Gemeindegesetz Bekanntmachung
der Sitzungen mit den in denselben berathenden Gegenständen vor
Damit hatte man doch die größtmögtichte Bekannimachung im
Auge, und wie kaun diese hier besser geschehen, als im Anzeiger.“
Hatten unsere Gesetz jebungsfaktoren bei Berathung des Gemeinde—⸗
gesetzes etwas von St. Ingberter Art und Weise geahnt, vielleicht
wäee der Zusatzartikel zum Gesetz gekommen: „Und iun St. Ing—⸗
nert hat die Publikot:on im dortigen Loktalblatle zu geschehen
Unser derehrlicher Stadtrath hat ja keinen Grund, seine Thätig;
eit der Orffentlichteit zu entziehen; er darf getrost seineiBeschlüfse
derselbeu übergeben. Doch vorerst einmal Publikation der Sitz⸗
lugen! Denn wie Ironie klingt es, wenn unser Gemeinde geseß
agt, daß die Sitzungen öffentliche find und jeder Bürger Zutrin
zu denselben habe, aber Niemand weiß, wrnun eine solche abg e⸗
halten wird. 28
Aus Sparsamkeitsrücksichten kann diese Nichtbenutzung des
hiesigen Anzeigers zur Bekanntmachung der Stadtrat hssitzungen,
vie der städtischen Angelegenheiten überhaupt nicht geschehen; die
venigen Gulden dafür ausgeworfen sind in einem Budget, das
nach Taufenden zählt, ja rein nichts. Sollte es aber dennoch des
Sparens wegen geschehen, so wäte hier nach der Anficht Vieler,
die ich schon dieses Thema besprechen hörte, die Sparsamkeit ein—
mal am unrechten Flecke angewandt. Es scheint fast, als ob diest
Nichtbenutzung aus persönlichen Gründen eutspringe; ich sage noch
einmal, es hat den Anschein fast so.
Unsere Gemeindeverwaltung ist heute eine so selbstständige u.
freie, daß jeder Bürger, sobald er einmal weiß, um was e fich
handelt, gewiß den lebhaftesten Antheil an den Angelegenheiten
seiner Gemeinde nimmt; nur dücfen ihm diese nicht wie kin Buch
mit fieben Siegeln verschlossen bleiben. —
Wir stehen noch im Anfang des Jahres und ist drum wohl
auch noch das Wünschen erlaubt. Unser Wünschlein heißt: „Möchte
man doch für die Zukunft maßgebender Seits an die Veröffent⸗
lichung der Stadtrathssitzungen in den Spalten dieses Blattes
denkeu!“
Nachschrift der Redaktion: Wir konnten uns die Aufnahme
des Vorstehenden nicht versagen, indem auch wir (wir bitten, uns
nicht in den Verdacht der Kigennützigkeit zu nehmen) nur dem
Wunsche nach weiterer Veröffenllichung der Stadtrathssitzungen, ge⸗
schehe diese nun, wie sie wolle, deipflichten können. Wir machen
uns sogar erbötig, Bericht e über die Verhandlungen in den ein⸗
zelnen Sitzungen (wie so manches andere ia auch) unontgeldlich
aufzunebhmen.
Königlich Allerhöchste Verordnnng,
die Bestimmung der Maße, Gewichte und Waagen, welche jeder Gewerbe⸗
treibende zum Betriebe seines Geschäftes haben muß, beir.
Ludwig I. —
von Goties Gnaden König von Bahern,
Pfalzgraf bei Rhein,
Herzog von Bayern, Franken und in Schwaben ꝛc. ꝛc.
Wir finden Uns bewogen, auf Grund des Art 12 Abs. 5
des Gejetzes vom 29. April l. J. „die Maß und Gewihtsord⸗
iung betr.“, hinsichtlich der Maße, Gewichte und Waagen, welche
jeder Gewerbetreibende zum Betriebe seines Geschäfles haben muß,
u verordnen was folgt:
8 1. Gewerbetreibende, welche mit Eisen und anderen Me—
kallen handeln, die Großhändler von Maieriale, Spezerei und
underen Waaren, die Kohlen⸗ Coals und Kalkhändler, die Frucht⸗