Full text: St. Ingberter Anzeiger

nister gemacht auf den Staffeln: Professor; Bergrath, Ministerial-Wirth wiederklagend seinen Fuhrlohn mit etlichen unnd fumsz— 
rath, Reichtkanzleramtsrath, Unterstaats · Selretar. Er ist eig tlarer Gulden verlangte. Vor beiden Vordergerichten (Handelsgedicht 
Zdopf und arbeitsam, im Uchrigen politisch höchstens freikonserbativ Handelsappellationsericht Zweibrücken) hatte der Wiethein ihn 
und vollswirthschaftlich für Verstärkung der Staatsmacht einge-günstiges Urtheil erlangt und die hiergegen erhobene Nichtigkeiss 
nommen.“ Als eine Verstärkung deß liberalisirenden Elementes. im deschwerde des Kaufmanns wurde hier vetworfen, aus vet Erwi 
Staats ministerium kann die Ermanung von Achenbach nicht gerade gung, daß die Vorschriften des Handelsgefetzbuches über die Hast. 
angesehen werden.“ darkeit des Frachtführers nicht anwendbar seien, weil der Kaus 
Durch die bevorstehende Einführung einer Civil- und Straf- maan ausdrücklich das Risiko für den unerfahrenen Fuhrknecht ha. 
prozeßordnung wird in vielen der Einzelstaaten eine Vereinfachung züüglich der Ausladung dem Wirthe ab- und auf sich ülbft ge— 
des Projeßverfahrens herbeigeführt, welche manche der zu der ge⸗ nommen habe, solche Nebenverrräge aber nach dem H.G.B. . 
zenwärtigen Prozeßorganisation, bisher erforderlichen Gerichts⸗Un⸗ lässig seien. J 
erkehörden entbehrlich erscheinen lassen. Um daher eine möglichst — 
Jaldige tund allgemeine Durchführung der neuen Gerichtsorgani⸗ 
s'ation zu ernöglichen, sind die Einzelregierungen seitens des Reichs 
anzleramtes darauf ausmerksam gemacht worden, daß es schon jetzt 
vünschenswerth sein dürfte, einen Plan zu entwerfen, nach wilchem 
die künftige Gerichtsorganisation inz Werk zu fetzen und diejenigen 
Orte zu bezeichnen, an denen nach der Einführung der neuen Or⸗ 
ganisation die Bezirksgerichte ihren Sitz baben werden, sowie schon 
etzt ungefahr die neüen Gerichtsbezitte abzugrenzen. 
Der Cultusminiftet hat bestimmt, daß unter Aufhebung ällei 
anderen Verfügungen, in den Volksschulen die Sommer⸗ und 
Herbstferieit nicht langer als zusammen jechs Wochen dauer n dürfen. 
Hit RKuckficht jedoch auf die schon in kieineren Kreisen vorhandene 
Verschiedenheit der örtlichen, wirthsthaftlichen und klimatischen Ver⸗ 
zältaisse ift den Kreislandräthene im Verein mit den Kreisschulin⸗ 
pettoren die Festsetzung darüber: ob die für die Getreideernte be⸗ 
limmten Sommerferien vier Wochen und die filr die Kartoffelernte 
estimmten Herbstietien zwel Wochen, oder jene wie diese drei Wo- 
hen dauern sollen, überlassen worden. Die Sommerferien während 
der Getreideernte beginnen mit dem 24. Juli. Ausnahmsweift 
st aber auch hier xine Zertun des Anfangstermines durch die 
dandräthe im Verein mit den en gestattet wor⸗ 
zen, wenn dies besondere Umstände erforderlich machen sollten. 
Den Beginm der Herbstfetjen haben die Local-Schulinfpektoren im 
Verein mit dem Schulvorftande zu treffen. Denselben ist zugleich 
ur Pflicht gemacht; datauf zu achten, daß das Maß der gestatteten 
Ferien nicht überschritten werde, und daß insbesondere die Som—⸗ 
mets und Herbstfetien zufammennicht länger als sechs Wochen 
waͤhren dürsen.... 
Chemnizg“ 18. Mai. Von der Wiener Ausstellung zu- 
rüdgekehrte hiesige Industrielle entwerfen ein wenig rosiges Bild 
bon dem Zustande des großen Unternehment zur Zeit der Eroff- 
nung. Obwohl das Gebäude selbst an monumentalet Pracht und 
Iröße das von Paris in Jahre 1867 bei Weitem Abertrifft, so 
foll doch das Arrangementebis bato sehr viel zu wünschen übrig 
assen. Beispielsweife sollen am Erbffnungstage in der großen 
Rotunde, die 22,000 Menschen faßt, noch nicht einmal ein Dutzend 
Ausftellungsgegenstände Platz gefunden haben. An deren Stelle 
var der gauze Raum theatraisch aufgeputzt. mit einem ktolossalen 
lumenflor!! Ein Amerikaner,der dei dieser Gelegenheit neber 
neinem Gewaͤhrsmann stand, machte die treffende Bemerkung 
„Das ist das zweite Sadowa!“ Die „Istreichische Wirthschaft! 
soll eben wieder einmal eine ganz bedeutende Rolle spielen. — 
* dem Bahnhofe standen noch über 83000 Wagen mit Gegen⸗ 
tanden an deren Evakuitung noch nicht zu denken war — und 
zas Alles trotz des milden Winters, der das Arrangement in auf- 
jalliger Weise begünstigte. 
Leipzig, 17. Mai. Zum ersten Male — unsetes Wis⸗ 
sens — kam eins Fall aus der bayr. Rheinpfalz vor dem Reichs- 
berhandelsgericht zur Verhandlung. Ein Kaufmann in Blieskastel 
pollie aber darauf nicht eingehen, weil er einen ganz unerfahrenen 
dnecht hatte, dem er bei den damals ungeordneten Verhaltnissen 
ju Metz nicht die werihvolle Ladung anvertrauen wollte; der Kauf ⸗ 
nann bewog ihn jedoch zur Uebernahme des Transportes durch die 
Zusage, jener habe nichts zu „riskiren?, indem der Kaufmann 
tine Söhne auf 1J — 114 Stunden Entfernung von Metz dem 
uhrwerke entgegenschicken werde, um es nach Mezß hineinzugeleiten. 
der Knecht gelangte glücklich nach Metz und fuhr auf dem einen 
Jon zwei gewöhnlichen Wegen durch das eine Thor in die Stadt. 
vährend ihn die Söhne des Kaufmanns am anderen Thore er⸗ 
varteten. Als der Knecht Jene zwei Tage lang vergeblich gesucht 
hatte und ihm währenddem seine mitgebrachten Lebensmittel und 
pferdefutter gestohlen worden waren, weil er nur auf einem öffent ˖ 
lichen Platze Unterkunft fand, — so wußte er sich nicht anders zu 
helfen, als die Waare neben einem Wachtposten abzuladen und den 
beper sowie die anderen auf dem Platze lagernden Fuhrleute um 
esbachtung des Zuckers zu bitten; sodann kehrte er nach Blies⸗ 
zastel zurück. Als das Schicsal des Zuckers dort bekannt wurde 
ind man nach demselben nachforschte, so waren sämmtliche 158 
Zuckerhüte veischwunden, da man sie, als sich zwei Monate lang 
NRiemand darum belümmerte, als herrenloses Gut ansah. Der 
Z2aufmann fordert daher 1070 fl. Entschädigung, während der 
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