St. Ingberler Anzeiger.
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HDer St. In bereer Anzeiger (und das mit dem Handptblatte verbuadene Auerzaltunzszblatt, it der Dienztags⸗, Donnerttaque and Souniag
12amer erscheint ub hentti s dieren al: Dinstag, Donfers taz, 5 3u ai tar. Laain: ae itsareis vierteliädrig 42 Krir. ader
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M ISZS Samstag, den 20. Toverber
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Dentsches Neich.
München, 17. Nov. Das k. Finanzministerium gibt be ⸗
tannt, daß mit dem 1. Jarnar 1876, an welchem die Reichswäh⸗
tungin Krift tritt, die süddeutschen Sche idemünzen, nämlich die Sechs⸗
kreuzers, Dreilreuzere, Einkreuzer⸗, Zweispennig · und Einpfennig⸗
ftücke kraft des Gesezes (Art. 6 des Münzgestzes vom 9. Juii
1873) außer Kurs gesetzt werden und die Einlösung nur noch
zinnen einer noch zu bestimmenden Feist erfolgh.
Berlin, 16. Nopb. Der Buudesrarh hält morgen eine
Blenarsitzung, in welcher die Strafgesetz Novelle berathen werden
soll. Preußen beantrogt noch eine Verschärfung der 88 118, 114
und 117 des Reichsstrafgesetzbuches: es soll nämlich, wer einen
Beamten durch Gewalt oder Drohung zur Vornahme oder Unter⸗
jassung ener Amtshardlung zu nöthigen unternimmt, mit Gefänge⸗
uiß nicht unter 3 Monaten bestraft werden (bisher war der nirderfie
Sttafsatz nicht ficirt, kounte also auch auf eine geringere Strafe
erkannt werden). Eben so soll Gefängniß nicht unter 3 Monaten
treffen denjenißgen, welcher einem Forstbeamten, Jagdberecht'gien,
Woldeigent jümet, Wald- oder Jagdaufseher durch Gewalt oder
Bedrohung in Ansabung seines Amtes oder Nechies Widerstand
æistet. Mit Gefängniß nicht unter 14 Tagen soll belegt werden,
ver Gendarmen, Gerichtsdienern und anderen m't dem BSolljug
der Verfügungen der Gerichte und Verwaltungsbehörden betrauten
Personen mit G walt oder Drohung Widerstand leistet. — Baden
zeantragt ferner, in den 8 360 noch einzuschalten, daß mit Geld⸗
arafe bdis zu 50 Thalern oder mit Haft bestrafs werden soll, wer
zegen Entgeld fremde, im 1. Lebensjahr stehende Kinder in Pflege
und Wartung nimmt und dei Ausübung dieses Gewerbes die her—
für ergangenen Anordnungen üdertritt. — Für die Verschaͤrfung
der 88 118. 114 und 117 wird geltend gemacht, diuß sich der
durch das Strafgeseß den detr. Beamten ꝛc. gewährte Schutz als
aicht ausreichend erwiesen habe, für den Zusatz zu 8 360 daß
die vielfach gemachten Etfahrungen lehreu, wie nothwendig eine
strenge Ueberwachung der die Pflege fremder Kinder als Gewerbe
treibenden Personen ist, daß ater die Gewerbeordnung dafür keine
Handhade bietet, die nun darch diesen Zusatz gegeben werden soll.
Berlin, 16. Nov. In gut uutterrichleten Kreisen ist neuer
dinas die Asicht vitbreitet, daß der Verfasser der Broschure Pro
Nihilo“ der Sohn des Grafen Armim, der in dieser Affaire be⸗
ceits früher mehrfach genannte Baron v. Arnim-Schlagenthin sei
Berlin, 17. Nov. Der Reichstag nahm in drilter Lesuug
nen Gesetzentwurf über die Enischädigung der Juhaber elsaß⸗loth
ringischer Justizdienststellen en; ebenso den Gesetzentwurf wegen
Desinfeclion der Eisenbahnwagen, lehterer wesentlich untet Wieder—
jersttillung der Regierungsvotlage, rachdem Staatsminister Delbrück
erklärt hatte, daß der Bundesrath den verschärfenden Beschlüssen
der zweiten Lesung nicht zustimmen tönne. Der Antrag, den Reichs
lanzler zu erneuten Anstreüzungen behufs Oeffnung des London⸗r
Parktes für deutsches, Feitvieh (das wegen Furcht vor Rinderpesi
vort nicht zugelassen wird) aufzufo:dern, wude angenommen und
der Antrag Stengllin wegen Umwardlung der Actien in Reichs—
vährung nach der von Wolffsson vorgeschlagenenen präciseren
Fassung in zweitet Lesung genehmigt. Es folgie sodaun die erste
Berathung des elsaßelotgringischen Etats. Bundescom n'ssär Herzog
ateu tete die Vorlage, wobei die Wünsche dis elsaß⸗-lothringischen
dandesausschusses beücksichtigt worden feien, und sprach diie Hoff
aung auf eine künftig regere, dem Lande ersprießlichere Betheilig—
ung der elsaß-lotßrigischen Reichstagsarbeiten aus. Die weilere
Berathung dieser Vorlage erfolgt am nächsten Freitag.
Berlin, 17. Novbr. Dee „Prov. Corr.“ zufolge wird
n Bismarck voraussichtlich in den nächsten Tagen hierher zurück
lehren.
Berlin. Staatsanwalt Tessendorf giebt bekannt, daß die
Deschlagnahme der Schrist Pro nihüo⸗ wegen Beleidigung des
daisers, des Fürsten Bismarck und des Auswartigen. Amts angeord ⸗
net und gerichtlich bestäͤtigt worden ist.
Stuttgart, 15. Nod. Der Schw. Merk.“ will aus un⸗
terrichleter Qurlle erfahren haben, daß vom 1. Januar ab eine
rad'cale Umanderuug des bisherigen Telegraphengebührensystems in
Deutschland vor fich gehen soll. Der Kern der Planes ist Ein⸗
jührung der Einheitstaxe und Berechnung nach Worten, an Sielle
des jetzizen Zonensystems, der Minimalsatz von 20 Worten und
28 Aufsteigens von 10 zu 10 Worten. Nach dem neuen System
würde ein Telegramm in jeder Entferaung, gleichviel ob von
Berlin nach Potsdam oder von Memel nach Mülhausen, kosten:
2. jedes Wort 5 Pf., also z. B. ein Telegramm von blos 85
Worten (doch wohl das kleinfse denkbace, welches zur Adresse,
Unterschrift und etwa eine einfache Bejahung oder Verneinung ꝛc.
enthielte) 45 Pf., ein solches von 20 Worten 1 Mark 20 Pfg.
Bisher kostete das wohlfeilste Telegramm, 20 Worie der kleinsten
Zone 500 Pf. Dieses würde also auf 1 Mark 20 Pf. fich steigern.
Sin einfaches Telegramm von 20 Worten kostet jetzt z. B. von
Berlin nach Stuttgart 1 Mark 50 Pf.; ein solches würde nach
dem geplanten Einheitssatze nur mehr JMark 20 Pf. beiragen.
Es erhellt aus dem Plane und zeigt sich in diesem Beispiele, daß
die Telezramme auf weitere Entfernungen sich billiger stellen
verden, daß aber die Telegramme innerhalb dec bisherigen ersten
Zone, wenn sie nicht auf das Minimumn von 4 oder 5 Worten
reducirt werden können, ansehnlich höher zu stehen kommen werden,
als bisher. Denn schon ein Telegramm von 10 Worten würde
ünftig auf 70 Pf, zu stehen tommen. Die Vortheile des Planes,
pie Vereinsachung und Herabsetzung der Toxe für weilere Eut—
ernungen leachten nun allerdings auf dea ersten Blick ein. Allein
es wecrfen sicß sofort auch die Schattenseiten auf. Der Erfolg der
Maßregel ware derselbe, vie er mehrfach in den letzten Jaͤhren
A Entlastung des Großber⸗
lehrs, der großen Geschäfte, auf Kosten der kleinen, des lolalen
Berlehrs.
Aunsland.
Wien, 17. Nov. Auf besondere Einladung des Kaisers
von Rußland wird Eizherzog Albrecht zu dem am 8. Decraber
tatifindenden Georgeseste nach Petersburg reisen.
Paris, 17. Rov. Der Marschali Praͤsident hat ein Schrei⸗
hden des Königs von Däuemark erhalten, worin der Koönig bedauert,
daß et nicht habde nach Paris kommen können, und dafür den
Besuch der Königin und der Prinzessin Thyra fur den Anfang
Dezember verspri ut. — Der Erzbischof von Lyon, Monfeigneur
Sinoulhiac, ist gestorben.
Dem Vernehmen rach stellt Don Carlos seinerseits als Be⸗
diugung eines Friedensschluffes: daß ihm für den Fall, daß Don
Alphonso seiner Zeit keine direclen Nochkommen haben wird, die
Erhlolge zufalle, sowie daß ihm eine Abanage ausgesetzt werde.
(A. 3.)
Hiergegen bringt die „Agene Hadas“ aus ——
olgendes Telegramm: Es bstätigt sich nicht, daß Don Carloz in
einem Brief an Alpsons den Vorschla zu einem Arrangement genacht
hdade. Vielmehr macht Don Carloa dem König das Auerbielen
»ines Waffenfillstundes für den Fall, daß Amer ka Spansen den
rieg ertlaren sollie. Don Corlss erbietet sich ferner, in dem ge⸗
)achten Falle seine Streitkräfre mit denjenigen des stoͤnigẽ Alphons
ju bereinigen, um die Integrirät der Nation zu verthedgen seine
Rechte auf den Thron dehält er sich ausdrücklich vor.
Petersburg, 17. Nop. Das „Jourual de St. Peters⸗
jourg“ kaüpft an den gestergen Artikel des Regierungs⸗-Anzeigers
an und weist nach, daß die Beunruhigung der öffentlichen Meinung
über die orientalische Frage von gewissen Börsengruppen und von
den Protectionisten ausgehe, die Beide gleichmäßig dabei interefsirt
würen, das Bertrauen niederzuhalten. Diese egoistischen Mandver
vürden an dem unerschütterlichen Emvernehmen der Karsermächte
ind an dem Friedensbedürfnisse von ganz Europa zerschellen und
önnten weder die wirthschaftliche Eatvidelung dauernd hemmen,
noch die Maächte verhindern, mit der Türkei aemeinschafilich den
nothwendigen Refor men im Ocient nachzuforschen und die geeignete
riedliche und uneigennätzige Lösung herbeirzufübren.