J Bekanntmachung.
Maßregeln gegen die Rinderpest betr.
Todes-M nο⏑
Freunden und Bekannten die schmerzliche Muttheilung,
daß unser leber Vater, Großvater und Schwiegervater
Friedrioh deyb gen.,
Cassirer,
heute Nacht 1 Uhr nach 1410ägigem schweren Leiden sanfte
verschieden ist.
Um stilles Beileid bitten
Die trauernd Hinterbliebenen.
F St. Ingberter Eisenwerk, 19. Oct. 1877.
Die: Beerdigung findet Sonntag Nachmittag 3 Ubr statt.
An
die K Bezirksämter, Bürgermeisterämter, Adjunkten, die
Bezirks⸗ und Distrikts⸗Thierärzte des Regierungsbezirkes.
Nach einer Mittheilung des k. Staalsministeriums des Innern
von heute ist in Geisenheim⸗ k. preuß. Regierungsbezirles Wiesbaden,
der Ausbruch der Rinderpest constatirt.
Da ine Verschleppung der Kranth'it in den Regierungsbtzirk
der Pjulz möglich erscheint, so sehen wir uns uuf Grund des Ge⸗
setzes vom 7. April 1860 Maßregeln gegen die Rinderpest beir.“
Ieen isas. 1027), ve d diaten Justruttnion zu diesem
Gesetze vom 8. Juni 1873 (Amtsblatt 1873 8. 1042) und der
hochnen Bekanntinachung des k. Sitadute ministeriums des Innern
dom 8. August 1873,, Maßregeln gegen die Rinderpest beir.“
Amtsblatt 1873 6. 1037) ur ———— Entschl'eßung veran⸗
laßt:
Von der Einkaufsreise zurückgekehrt, habe ich eine
hübsche Auswahl der
neuesten Moileartilcel
sowie sonstiger Neuheiten der Mode ausgestellt und lade
zu deren Ansicht hiermit höflichst ein.
Frau Elilse Fischer.
A. Vorbeugende Maßregeln.
1. Due k. Bezirkraͤmter, Bürgermeist eramier und die Adjuncten
in den gi einer zusommendesetzien Bürgermeisterei gehörigen Nesen—
ge.neinden, dann die sammllichen Bezirts⸗ und Distrikisch.erärzte
haben eine verschärfte Aufsicht auf“ den Verkehr mit Vieh und na⸗
—E——
2. Die Ortspolizeibehörden (d. i. die Bürgermeisterdintet und
— haben
die sämmtlichen Viehbefitzer, sowie die Virhhäudler und Metzger
auf die droheüde Gefahr aufmerkjam zu machen und zur größten
Vorsicht beim Btzuge don Rindvieh aus nicht pfälzischem Gebiete
u ermahnen.
. Die Ortspolizeibehdrden haben sofort den 84 des Gefetzes
vom 7. April 1869 in ihren Gemeinden öffentlich betaunt zu
machen, welcher lautet: „Jeder, der zuverläffige Kuude davon rlangt,
daß ein Stück Vieh an der Rinderpest krank oder gefollen ißt, oder
daß auch nur der Verdacht einer solchen Krankheit vorliegt, hat
ohne Verzug der Ortsbehörde Anzeige davon zu erftatten. Dee
Unterlassung schleunigster Anzeige hat für den Vie besitzer selost,
velcher fich dieselbe zu Schülden kommen läßt, jedenfalls den Ver⸗
just des Anspruches auf Entschädigung für die ihm gefallenen odet
Jeiödteten Thiere zur Folge.“
x. Baßregein beim Ausbruch der Rinderpest in
einer pfälzischen Gemeinde.
4. In diesem Falle har die Ortspolize behörde, in deren Be—
sirk die Rinderpest ausbricht, nach Vorschrift des 8 11 und fol⸗
Jende der Instruction vom 9. Juni 1873, dann 8 2 der Bekannt⸗
machung vom 8. August 1873 ohne jeden Verug das Erforderliche
zu verfuͤgen, namentlich die vorgeschriebenen —A
erlassen, Sperrmaßregeln vorzunehmen und die Anzeige an das k.
Bezitksamt telegraphisch oder durch expressen Boten zu erstatten.
5. Sobals eine folche Anzeige dei einem der k. Bezirlsämtet
eintrifft, hat dasselbe augenblicklich unter Zuziehung des amtlichen
Thierarztes die nach 8 11 und ff. der Instruction vom 9. Juni
1873 und 8 3 und s. der Bekanntmachung von 8. August 1873
angeordneten we teren Maßnahmen zu treffen und anher durch
Drahtbericht sofort ge Anzeige zu erstatten.
In allen zweiselhaflen Faͤllen ist die ÄAbordnung des Kreis—
lhieratztes bei uns telegraphisch nachzusuchen.
(Gide g 13 Apds. 1. der Jpstruction vom 9. Jui 1878).
III. Schlußbestimmungen.
6. Bezüglich der Desinfektesn der Eisenbahnwagen bei Vieh⸗
beförderungen sind auf Grund des Reichsgesezes vom 25. Februar
1876 (Reichsgesetzblatt von 1876 Nr. 12 Seite 163) die erfor⸗
derlichen Anordnungen getroffen.
7. Von den sämmtlichen Distrikts⸗ und Polizeibehörden, dann
von dem gesammten thickärztlichen Personale gewärtigt man bei der
hohen Wichtigkeit des Gegenstandes und im Interesse des pfalzischen,
ide Millsonen Mark im Werthe betragenden Biebstandes, daß sie
nit Umsicht und, wo es noöͤthig ist, mit der erforderlichen Energie
die suͤmmtlichen gegen die Einschleppung und Vetbreitung det Rin⸗
derpest nothigen Maßregeln zur Ausführung hringen werden, und
wird zu diesem Behufe den k. Bezirksämtern und den Bürgermeister⸗
imtern die Verbreitung der gegenwärligen Eutschl eßung in den
weitesten Kressen und namentlich durch die Lolalblätter empfohlen.
Speyer, den 13. Ociober 1877.
Aöniglich Bayerische Regierung der Pfalz,
Kammer des Innerm—.
In Vertretung des kgl. Retierungs Präsidenten:
v. Lamotte.
277 XCCh;hHh — —*
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dinrichtung selbst dem Ungeübten die Möglichkeit gewährt,
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Samstag, den 20. October
Abends 8 Uhr
National-Concert
der Tyroler Sänger-Gefellschaft
Berger aus dem Pusterthale,
3 Damen, 1 Hert und der Ge⸗i
angs⸗ und CharakterKomikerin
Fräulein Anna Mauner
Schild. aus München.
——— —— —— ——— ———n
Fedafttion Druc und Verlag von F. F. Demeß in St WInahbert.
Aus voller beberrerzung
rann jedem Kranten die tguendfag
bewahrie Dr. Airy's Heilmethode
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zranko⸗Verlangen von Richter's
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oersehenen „Auszug“ aus dem ius⸗
trirten Buche: „Dr. Airyys Ratur⸗
eilmethode (100. Aufi., Jubel⸗
Ausgabe) gratis und franco zu⸗
4 gesandt. t