m den beliden Ufern des Vosporus, die Ueberçobe Gallipolis
Bulairs, Maschlals, Maktikbis »und die Ueberlassung mehrerer
Tasernen und Hospitäler. Großfürst Nikolaus betreibt diese
Forderungen, welche als Ultimatum angefehen werden. Der Sultan
uind Vifit Pascha sind gegen dieselben.
London, 4. April. Der „Times“ wird aus Petersburg
telegraphirt, daß Rußland über die Antwort auf das Circulär
Sanebuihes noch nicht schlussig sei. Es sei aber Grund zum
Glaicben vorhanden, Rußland werde das Circulät nicht als Ulti⸗
Rannn betrachten. Da die brit sche Regierung sich auf rein nega⸗
ube Kriuk beschränkte, dürfte sie vielleicht von Rußland ersunt
verden selber eine Lösung vorzuschlagen. Uebrigens meint die
Times“, es seien Zeichen vorhanden, daß nicht allein Oesterreich,
sondern auch Frarkreich die Ansichten Eaglands über den Bertrag
heile, demnach scheine es, als ob Rußland und, nicht England isolirt
sei. Es müsse jetzt der Hauptzweck vder britischen Regierung fein,
bie allgemeine Eintracht aufrecht zu erhalten. — Falls Rußland
nicht durch geheinie Pachinationen eine der MRächte von den übrigen
jrenne, sei ichwer begreiflich, wie es seine gegenwärtige Haltung
werde behaupten köͤnnen.
Von der serbisch⸗bulgarischen Grenze wird der Pol. Korresp.
gemeldet, daß alle nördlich des Balkans stehenden russischen
Truppen näher an die Donau gezozen, überall von denselben neue
Defestigungen angelegt und die alten türkischen Befestigungen
verstaͤrnt werden. Um Sophia werden zahlreiche russische
Truppenmassen konzentrirt, und es sollen serbdische Truppen⸗
körper als Verstärkuugen zu denselben stoßen. Im Süden des
Haltans herrscht trotz des ungünstigen en Gesundheitszustandes
unter den Truppen die gleiche Regsamkeit in den Bewe zungen der
russischen Armee, welche in enge Konzentrirungen einrückt und auch
hier alle wichtigen Positionen befestigt.
VBultéoreést, 3. April. Die „Pol. Corr.“ meldet: Zwei
russische Armeccorps in Bulgarien erhielten Befehl zum Rückmarsch
nach Rumänten, um zwischen Giurgewo und Bukarest Aufstellung
su nehmen. Er herrscht die Befürchtung, die Russen möchten so⸗
Jann uber ganz Rumünien den Belagerungszustand verhängen. In
der letzten geheimen Sitzung der rumänischen Kammern haben
Bhika und Sturdza üher ihre Sendungen berichtet; danach soll
das Londoner Cabinet Rumänien zum Ausharren auf seintin
Standpunkte in der Frage der Abtreiung Bessarabiens ermuntert
haben, während das Wiener Cabinet auf die Noihwendigkeitder
Kegelung dieser Frage durch europäische Entscheidung verwiesen habe.
Neichs⸗Gefsetzentwurf m
über den Verkehr mit Nahrungs⸗ und Genußmitteln sowie
BGebrauchsgegenständen.
Der Wortlaut des neuen Gesetzes über den Verkehr mit
Nahrungsmitteln, SGenußmitteln und Gebrauchsgegenständen liegt
n vor; der dem Reichstage unterbreitete Entwuif enthält außer
— —— Motiven die reichsten Mate⸗
ralien über die 13 Gruppen der betreffenden Gegenstände, als:
Hehl, Cond'torwaaren, Zucker, Fleisch und Wurst, Milch, Butter,
Bier, Wein, Kaffee und Thee, Chocolade, Mineralwasser und
onstige Gebrauchsgegenstände. Fälschungen, die schon in bestehenden
Bestetzen vorgesehen find, werden hier vicht vorgetragen. So viel
jedoch auch über diesen Stoff schon geschrieben worden ist, so stehen
doch noch zahlreiche neue Fälschungsarten, von denen bei uns nicht
viel gesprochen wird, in diesem Gesetz, natürlich als straffällig.
Ferner liegen dem genannten Gesetze bei: die fremden Gesetzgeburgen
iber diese Verfälschungen, nanrentlich die englischen Bestimmungen,
36 Großquartblätter stark. Im eigentlichen Gesetz finden wir (ab⸗
zesehen von der Einziehung der betreffenden Gegenstände und den
Kosten sowie Veröffentlichung des Urtheils) Strafen ausgesprochen,
hie wir im Auszug mittheilen wollen, wie folgt:
g 9. Mit Gefängniß bis zu sechs Monaten und mit Geld⸗
qrafen dis zu 1600 Mark oder mit einer dieser Strafen wird be⸗
straft: 1) wer zum Zwed der Täuschung im Handel und Verkehr
Nahrungs⸗ und Genußmitel nachmacht, oder mit dem Schein einer
desseren Beschaffenheit versieht, oder dadurch verschlechtert, daß er
sie mittelst Enin⸗hmens oder Zusetzens vow Stoffen oder in anderer
Weise verfaͤlscht; 2) wer wissentlich Nahrungs⸗ oder Genußmittel,
welche verdorben oder nachgemacht oder fälschlich mit dem Schein
riner besseren Deschaffenheit dersehen oder durch Verfälschung ver⸗
schlechtert sind, unter Verschweigung dieses Umstandes verkauft oder
unter einer zur Täuschung geeigneten Bezeichnung feilhält.
8 10. Ist die in 8 9 Nr. 2 bezeichnete Handlung aus Fahr⸗
läsfigkit begangen worden, so hitt Geldstrase bis zu einhundert-
sünfgig Mark odet Haft ein.
g I Mit Gasangniß, neben welchem auch auf Verlust der
bütgerlichen Ehrenrechte etlanrt werden kann, wird bestraft: 1)
wer vorsätzlich Gegenstände, welche bestimmt sind, andern als Rah⸗
rungs⸗ und Genußmittel zu dienen, derart herstellt, daß der Genuß
derfelben die menschliche Gesundheit zu schädigen geeignet ist; in⸗
gleichen, wer wissentlich Gegenstände, deren Genuß die menschliche
“
Besundheit zu schädigen geeignet ist, als Nahrungs⸗ und Genuß—
mittel verkauft, feilhält oder in Verlehr bringt; 2) wer vorsäßlich
zur Haushaltung, häuslichen Einrichtung, Geschäftseinrichtung oder
zur Kleidung bestimmie Gegenstände oder Spielwaaren derart her—
tellt, daß der bestimmungsgemäße oder vorauszusehende Gebrauch
serselben die menschliche Gesundhei! zu schädigen getignet ist, in—
leichen wer wissentlich solche Gegenstände verkauft, feilhält oder
onst in Verkehr bringt. — Versuch ist strafbar. Ilt durch die
zandlung eine schwere Körperverletzung oder der Tod eines Menfchen
jerursacht worden, so tritt Zuchthausstrafe bis zu fünf Jahren ein.
8 12. War in den Fällen des 8 11 der Genuß oder Ge⸗
zrauch des Gegenstandes die menschliche Gesundheit zu zerftören
zeeignet, so tritt Zuchthausstrafe bis zu zehn Jahren und, wenn
urch die Handlung der Tod eines Menschen verursacht worden ist,
Zuchthausstrafe nicht unter zehn Jahren oder lebenslängliche Zucht-
jausstrafe ein. U
8 13. Neben den nach den Vorschriften der 88 11 und 12
rkannten Strafen kann auf Zulässigkeit von Polizeiaufsicht erdannt
verden.
8 14. Ist eine der in den 88 12 und 11 bezeichneten Hand⸗
rungen aus Faährlässigkeit begangen worden, so ist auf Geldstrafe
zis zu eintausend Mark oder Gefängnißstrafe bis zu sechs Monaten
uind, wenn durch die Handlung ein Schaden an der Geisundheit
eines Menschen verursacht worden ist, auf Gefängnißstrafe bis zu
inem Jahr, wenn aber der Tod eines Menschen verursacht worden
st auf Gefängnißstrafe von einem Monat biz zu drei Jahren zu
rlennen.
Vermischtes.
F Grünstadt, 1. April. Großes Aufsehen erregt dahier
das Falliment des Kaufmannes Isaac Kahnweiler. Am Donners-
tag Mitlag war ein förmlicher Auflauf vor dessen Laden, da ver—
ucht wurde, Waaren rasch 'und zu außerordenllich billigen Preisen
zbzusetzeu, welche Nachrich: eine Masse Menschen herbeilockte. In
Folge dessen wurde noch un demselben Abend auf Antrag eines
zläubigers Vorsichtsverfügung getroffen. Man spricht von ungefähr
M. 60 - 80,000 Passiven, theils in Waarenschniden, theils in
aufenden Wechseln bestehend, eine für das kleine Geschäft Kahn⸗
veilers ungeheuere Summe. Auffallend ist, daß in der letzten Zeit
jehr viele Aufragen üher die Creditfähigkeit Kabhnweilers für hohe
Zeträge hierher gelangten, sowie daß derselbe allein in den letzten
Wochen eine große Menge Waaren im Betrage von M. 10 - 12,000
zrößtentheils per Eilgut bezogen hat. Man vermuthet auch, daß
ie Beschlagnahme der Waare bereits etwas verspätet gesch h. Kahn⸗
ptiler galt allgemein für einen soliden Geschäftsmang und ist die
nufregung jetzt um so größer. (N. W.)
7 Duͤrkheim, 3. April. Die gestrige Weinversteigerung
son Joh. Bapt. Kimich Wwe. und Erben war nicht so zahlreich
esacht, wie man es erwartete, daran mögen wohl die jetzigen Zeit⸗
erhältnisse die Schuld tragen. Was die Qualität der ausgebot⸗enen
Weine anlangt, war sicher nichts zu wünschen übrig und stand
»cnselben eine vorzügliche Kellerbehandlung zur Seite. Folgende
Breise wurden per 1000 Liter erzielt: 1875.0 Deidesheimer Mark
»20 bis 950, Straße und Erdner M. 1000, Maushöhle M.
070 und 1700, Schloß und Kirschgacten M. 1390, Untergrain
M. 1410, Hosstuck M. 1510, Traminer M. 1490, Forster Straße
M. 1710, Welnbach M. 1600, Kies⸗lberg und Kalkofen M. 1710,
AUntergtain M. 1600, Geheu M. 1670 und 2400, Leinhöhle M.
2000, Ruppertsberger M. 690 und 970, streu; M. 1070, Reu⸗
herpfad M. 1360, Spies M. 1100, Achtmorgen M. 1560,
Weißlich M. 1830, Spies Traminer M. 1770, Forster Granich
ind Pechstein 3310. 1870er Deidesheimer Kieselberg M. 1280.
1874er Deidesheimer Renpfad M. 1210, Leinhöhle M. 1470,
Ruppertsberger Spies Mart 1800. 1876er Deidesheimer Geheu
M. 1020, Langenmorgen M. 1210, Rennpfad M. 1090, Aus⸗-
zruch M. 3200. Bei den feineren Weinen wurde mehreres zurück⸗
senommen, indem sich dafür keine Liebhaber fanden. Die 1877er
lamen nicht zum Ausgebot.
München, 2. Apsil. Wie wir zu unserem Bedauern
ydren, ist der Commandeur der J. bayerischen Infanteriedibvifion,
szenerallieutenont NRitser v. Täuffenboch zestern Abend vom Schlag
getroffen worden; fein Zustand soll leider wenig Hoffnung darbieten.
Nach einem soben eingetroffenen Telegramm wurde gestern
Abend bei einer Streife der berüchtigte Rauber Sattler von der
gendarmerie erschossen. Derselbe södtete vorher noch einen Gen⸗
armen.
fBerlhin, 1. April. Ueber eine durch das „Verbrecher⸗
Album“ bewirkte Verhaftung dreier berüchtigter Bauernfänger
verden folgeude interessante Umstände mitgetheilt. Der eine der⸗
elben führt in det Verbrechetwiit den Ramen Napoleon III., der
stoßen Aehnlichkeit wegen, die er mit diesem hatte. Die beiden
indern neanen sich Kaufleute. Dieses Kleeblatt, welches die Ma⸗
lieren der feinen Welt vortrefflich nachzuahmen veesteht, reiste vou
Zerlin nach Crossen und stieg dort im ersten Hotel ab. Sie gaben