rriarung auswendig gelernt und beachtet werden, daß es veir
manchen Fragen und Antworten desselben den Kindern mehr Ge—
vinn bringt, wenn diese mit ihnen gründlich besprochen, als wenn
sie peinlich auswendig gelernt werden. (Pf. K.)
F Zufolge Regierungsentschließung wurden die Vorstände der
gl. Hypothekene uad Rentämter angewiesen, ihr Gehilfenpersonal
für die Folge zu beeidigen.
F Wichtige Entscheidung für Kaufleute. Ein vom 1. Januar
1877 datirter Wechsel, in welchem der Zahlungstag in folgender
Weise bestimmt war: „am 1. Nov. J. zahlen Sie ꝛc.“ wurde dem
Acceptanten am 1. Nov. 1877 präfentirt. Dieser verweigerte
Zahlung, weil der Wechsel keine Angabe einer bestimmten Zah—
jungszeit enthielte und demnach ungiltig wäre. Das Appellations
zericht zu Magdeburg erachtete den Einwand für berechtigt, weil der
Buchstabe J. zweifelhaft ließe, ob das laufende oder das kommende
Jahr also dss. J. oder k. J.) gemeint wäre, und wies den Wech—
felinhaber mit seiner Wechselllage ab. Die von ihm dagegen ein—
gelegte Nichtigkeitsbeschwerde wurde dom Re'schs-Oberhand lsgericht,
J. Senat, durch Erkenntniß vom 11. Oct. 1878 zuruͤckzewicjen.
FDer Schriftsteler Brach vogel (Verfasser von „Narziß“)
ist im Alter von 55 Jahren vergangene Nocht am Hirnjchlag ge—
storben.
Saarbrücken, 27. Nov. GEin entsetzliches Bild, wo
hin der Schnapsteufel einen früher unbescholtenen Mann brin gen
ann, ertrollte sich heute vor den Assisen. Der Bergmann Heinrich
draus aus Spiesen — der heutige Angeklagte — hat sich, obwohl
zist 40 Jahre alt, seit 1876 dem Schnapsgenuß iu solcher Weise
ergeben, daß er die Pflichten gegen seine Ang hörigen vergessend,
dem Mußiggang fröhnte und sogar zu den oft empörendsten Miß⸗
haudlungen seiner Ehefrau Üüberging. Seit dem Jahre 1876 kamen
viederholt derartige Mißhandlungen vor. Bald schlug Kraus seiner
Frau mit Steinen, bald mit Prügeln, bald mit einem Stocheisen
Aber den Kopf, daß die Unglückliche blukend zusammenbrach. Seine
Wuth ob der verdieuten Vorwürfe seiner Frau Üübder seinen lüder—
lichen Lebenswandel ließ der Augeklagte sogar an den Gerathen
eines Haushalts aus und zerhieb dieselben mit einem Beil. Das
Hauplverbtechen aber, welches dem Kraus heute zur Last gelegt
wird, ist: am 10. Juli d. J. sein eigenes Wohnhaͤus vorsätzlich
in Brand zu stecken versucht und diese That durch Handlungen be⸗
thätigt zu hahen, welche einen Anfang der Ausführung dieses Ver⸗
brechens enthalter. Die Anklage unterstellt, daß Kraus dabei beab—
üchtigte, die Versicherungesumme zu erlangen. Der Brand wurde
indeß rechtzeitig durch die Hülfe der Nachbarn gelöscht. Der An—
geklagte ließ sich ferner am 28. Juli beigehen, mehrmals mit einem
mit Rehposten geladenen Doppelterzerole zu schießen, wobei ein
Schuß durch das Ferster eines Hauses ging und iü das Kopftssen
eines zu Bette liegenden Mannes drang. Auf dem Wege von St.
Ingbert nach Spiesen hatte an demselben Tage schon der Ange⸗
klagte das geladene Terzerol einem Bekannten gezeigt und einen
Lauf abgeschossen. Denselben wieder ladend sagte er: „Der eine
st für meine Frau, der andere für mich!“ Man verhaf'ete endlich
den gefährlichen Menschen und sperrte ihn in das Arrestlokal zu
Speesen, aus dem er sich durch Zertrümmerung der Thüre, natürlich
nur auf kurze Zeit, befreite. Der Angeklagte, der gegenüber den
aus's schwersle belastenden Zeugenaussagen sich frech bderimmt, den
Brandstiftungsversuch läugnet, will theils von den weiter bekundeten
Vorfällen wegen sinnloser Trunkenheit nichts wissen, theils durch
das, wie er sagt, freche Benehmen seines Weibes gereizt worden sein.
Der Wahrspuch der Geschworenen erllärte ihn indeß des Brand⸗
tiftungsversuchs, der wiederholten Mißhandlung seiner Ehefrau
mittelst gefährlicher Werlzeuge, des Schießens in der Nähe bewohnter
Bebäude und der Sachbeschädigung für schuldig, und der Assisen⸗
hof verurtheille ihn zu einer Gesammistrafe von 1 Jahr Gefängniß
und 14 Taze Haft. Das öffentliche Ministerium halle 15 Monalen
Zuchthaus beantragt gehatt. Die Ehefrau des Verurtheilten hatte
wegen der Mißhandlungen und seine Gemeinde wegen der Sachbe—
schädigung Strasantrag gestellt. (Saarbr. 318.)
Kaiserslautern, 27. Nov. In der heungen Sitz«
ung des Igl. Polizeigerichts wurde das Urtheil gesprochen in deim
Beleidigungsprocesse, den 14 Inhaber hiesiger Bierbrauereien gegen
den Mechaniker Carl Haupt, fawie gegen den Redaktteur und den
Vetleger der „Pfälzischen Volk zeitung“, d'Angelo und Rohr an⸗
zestiengt hatten wegen eines in der „Pfälzischen Vollszeitung“ er⸗
shienenen Artikels. Das Gericht erklärte die Verklagten der öffent⸗
lichen Beleid gung der 14 Hläger (auch des Valentin Pitthan, da
dieser als offener Gesellschafter der Firma Gebrüder Ptihan in das
Handelsregister eingetiagen ist) für schuldig und verurtheilte den
Haupt wegen 14 Vergehen der Beleidigung zu einer Geldftrafe von
je 5M., event. 1 Tag Haft, zusammen zu einer Geldstrafe von
70 M. edeut. 14 Tagen Haft, den ꝛc. d'üngelo aleichfalls wegen
14 Vergeden der Beleidigung zu einer Geldsteafe von je 15 M.,
went. 3 Tagen Haft, zusammen zu einer Geldstrafe von 210 M..
tvent. 42 Tagen Haft, sowie beide solidarisch zu dea Kosten, mil
Ausnahme der durch die von Herrn Dr. Heiner auf Ansuchen o
kläger veranlaßten Bierexpertife, erklärte den Verleger Ph. Rohr
ibilverantwortlich für die Kosten, soweit sie dem Verklagten d'un—
jelo zur Last fallen und gestattet den Klägern die Publikation des
irtheils in den 3 hier erscheinenden Zeitungen. (K. 3.) Wie
die „Pf. V.“ mittheilt, beabsichtigen die Verurtheilten gegen dieses
Urthel Berufung einzulegen.
FLandau, 27. Nopv. Der Arbeiter Unterstützungs⸗-Verein
zahier beschloß in außerordentlicher Generalversammlung einftimmig,
daß Mitglieder, welche sich zur Scialdemokratie bekennen, auszu—
chließen seien. Dieser Beschluß wurde gefaßt, um den Verein vor
der Anwendung des 8 83 des Social stengesetzes zu schützen, nach
velchem selbstständige Kassenvereine, welche die gegenseitige Unter⸗
tützung ihrer Mitglieder bezwecken, unter außerordentliche aatliche
u stellen sind, wenn in deunselben socialdemokratische ec. Vestre
ungen zu Tagé treten.
FNürnberg, 25. Nov. Der Naufmann Ad. Heinr.
derzog dahier wurde heute wegen eines Vergehens der fahrlässigen
Tödtung vom kul. Bezirksgeticht zu einer z veimonatlichen Gefang⸗
nißstrafe verurtheilt. Er hatte nämlich am 3. August Abends7
Ahr im Revier Großviehberg bei Hersbruck in einen Busch, in der
Meinung ein Fuchs sei hineingeschlüpft, gefeuert und hiebti den
arin fißenden Taglöhner Joh. Gröschel so unglücklich getroffen,
)aß dieser noch am Abende seinen Wunden erlag. Herzog hau⸗
den Hinterbliebenen des Gröschel aus frelen Stücken 4000 Mark
xntschädigung überwiesen.
.sStraubing, 21. Nob. Vom Schwurgericht wurde
Nax Nöhrer, k. Forstgehilfe, früher in Duschlberg, zuletzt in
Isterhofen, von der Anklage eines Verbrecheas der Korpet verltzung
reigesprochen. Derselbe hatte am 9. Juli Jj. J. den Geschirrhändlet
dödl von Bockhütte, der ihn angreifen wollte, durch gwei Sdhfse
»erwundet, so daß Hödl alsbald starb. Der Angeklagie schütie
Kothwehr vor, da er nicht gewußt habe, welche Waffe der sein
Leben bedrohende Hödl bei sich führe und od dee erste Schuß ge⸗
rroffen habe. Die Geschwornen erkannken nach kurzer Berathang
auf Nichtschuldig, worauf Röhrer in Freheit gesetzt wurde.
fQUeber den Konigsbau auf Herren⸗ Ch ensee wird der Eũdd.
Post“ vom Chiemsec geschrieben: Der Eau des Koͤnigsschlofses
nahh dem Versailler Vorbelde schreitet adtdeilungaweise rasch vor⸗
vätts. Ein Tralt, in den der Thtonsaal kommt, wird bald vollen⸗
et sein. Der Umfang der Baulichkeiten wird von gewaltigen
dimensionen sein und dürfte dem der Münchener Residenz gleich⸗
ommen, wenn der Bauplan vollständig durchgeführt ist. Als
Bauzeit sind 15 Jahre in Aussicht genommen. Die Kosten find
uuf 36 Mill onen Mark veranschlagt. Gegenwärtig siad deim Bau
300 Ardeiter beschästigt, die größtentheiss auf Herren-Chiemsee
elbst in Baracken wohnen. Füc deren Unterhali ist auf's Beste
zesoret. Sie beziehen ihr Bier in bester Qualuät ous der igl.
Zrauerei zu nur 20 Pf. pro Liter. Guten Mittagstisch bekommen
ie zu 40 Pf. pro Kopf. Als Baumaterial werden Ziegelstelne
)erwendet, die auf einer Rollbahn mittelst Lolomotive zum Sce bes
ö dert werden. Von dort werden sie auf Schiffe verladen, welche
»ann ein Dampfschiff auf die Insel schleppi.
fOeisinelle Kinderliebe) Der „Augsb. Abendzeltung“ wird
mnus Müncqen berichtet: Im nördlichen Theile von München
ebt ein Eh paar, dessen größles Unglück seine Kinderlosigkeit ist;
am meisten grämt sich darüber die Frau. Sie wußte sich nun den
Unschein zu geben, als ob sie auf dem besten Wege fei, ihren
ehulichen Wunsch nach einem Nachlömmliag erfüllt zu sehen, und
ährend einer längeren Abwesenheit des Mannes madte fie eine
Wöthnerin ausfindig, die sich bestimmen ließ, iht Neugeborenes au
ie abzugeben. Der Mann war bei seiner Rückkehr über diefen
merwartet raschen Besuch des Storchen sehr erfreut. Der Wahn
jber ist kurz und siehe da, während des Tausschmauses noch trat
zie wirlliche Mutter, die sich inzweschen eines Bessern besonnen
atte, ein und machte das Paar wieder zu einem kinderlosen. Das
lnangenehmste ist aber noch, daß der Staatsanwalt gegen die
Zfeudomutter wegen Vergehens gegen das Gesetz über Beuͤrkundung
)es Personenstandes vorgeht.
Frankfurt. Am Sonntag schicte eine hesige Herr⸗
haft ihre Köchin in das Stadtiheater, wo „Die Jungfern Köoͤch⸗
unen“ gegeben wurden. Dieselbe kam kurz nach 8 Uhr in hohem
Hrade erbobst nach Haus, weil sie in dem Stück eine Verhöhnung
sres Standes erblickte, und sagte den D'enst auf.
.Frankfurt. Fürst Bismarck erhob de'anntlich bei der
Socialistendebalte im Reichstag schwere Beschuldigungen gegen die
dedaction der „Frankfurter Zeitung“, auf welche letztere in eitner
iffentlichen Erllärung antwortete. Jetzt hat Fürst Bismarck gegen
mmiliche Redacteure det „Ftankfurter Zeitung“ die Klage wegen
Beleidigung erhoben.
F.sStrabburg, 25. Nov. Gerüchtwelse verlautet, der
Zrorprinz des deutschen Reiches werde im näͤchsten Jahre das
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