Full text: St. Ingberter Anzeiger (1880)

war derselbe beim Kegeln gewesen, hatte sich gegen 7 Uhr in sein Häuschen 
begeben und sich von dort nach kurzem Aufenthalte wieder entfernt, um vor— 
erst ins Wirthshaus und von da nach Bundenbach zu gehen, —von wo er erss 
am andern Morgen zurückkehrte. Kaum aber hatte er sich aus Winterbach 
entfernt, es war nach 8 Uhr, als man in dem Häuschen Feuer bemerkte Die 
Hausthüre war verschlossen, man mußte deßhalb mittelst einer Leiter einsteigen 
und dann von innen dieselbe öffnen. Der Brand war bald gelöscht; aber 
der schon vorher bei den Löschenden aufkeimende Verdacht wurde dadurch aufs 
Stärkste unterstüßtt, daß man sowohl unten in der Nebenkammer als auch oben 
auf dem Speicher je eine Brandstelle und Ueberreste von leichtbrennbaren 
Gegenständen vorfand. Zudem wurden Petroleumspuren und auch noch Ge— 
fäße mit Petroleum entdeckt. Auf erfolgte Anzeige wurde der Angeklagte 
in Untersuchung genommen und verhaftet. Anfangs leugnete derselbe. Später 
gestand er zu, den Brand gelegt zu haben. Heute nimmt er nun wieder sein 
Geständniß zurück und stellt auf, er zweifele zwar keinen Augenblick daran 
daß er den Brand veranlaßt habe, aber es sei dies nicht vorsätzlich geschehen, 
sondern es müsse eben in der Zeit, als er sich zum Umkleiden in seiner Be— 
hausung befunden habe, ein Funken aus seiner Pfeife in das dort immer lie— 
jende Gerümpel und Stroh gefallen sein und dies entzündet haben. Der 
Petroleumgeruch an manchen Gegenständen erkläre sich daraus, daß dort Theile 
seines Webstuhls, den er immer mit Petroleum gereinigt habe, gelagert ge— 
wesen seien und die Gefäße mit Petroleum stünden immer an jenem Platze 
Das frühere Geständniß habe er nur deßhalb abgelegt, weil ihm ein Gendarm 
mitgetheilt habe, wenn er eingestehe, werde er noch im September abgeurtheilt, 
während er, wenn er leugne, möglicherweise noch bis März 1881 in Unter⸗ 
juchungshaft fitzen müsse. Um dies zu vermeiden, habe er ein Geständniß ab— 
gelegt, ohne sich bewußt zu sein, daß er damit ein so schweres Verbrechen 
eingeftehe. 
In heutiger Verhandlung besteht der Angeklagte auf der Revocation 
seines Geständnisses, weßhalb eine eingehendere Beweisaufnahme nothwendig 
wird und die Sitzung über Mittag ausgesetzt werden muß. Die k. Staats—⸗ 
behörde hielt die Anklage in allen Punkten aufrecht, da ja auch abgesehen von 
dem Geständnisse des Angeklagten eine Reihe anderer Indicien mit Nothwen⸗ 
digkeit einen Rezeß auf die Schuld des Angeklagten zulassen. Demgegenüber 
stellt die Verth idigung auf, daß die Möglichkeit durchaus nicht ausgeschlossen 
sei, daß der Augeklagte h eute die Wahrheit sage und daß auch alle In— 
dicien diel eher auf eine fahrlässige, als auf eine vorsätzliche Hand⸗ 
ung schließen ließen, weßhalb die auf fahrlässige Brandstiftung gerichtete Fragt 
allerdings zu bejehen sei. Die Geschworenen erklärten aber, entsprechend dem 
Antrage der k. Staatsbehörde den Angetlagten für überführt des Ver— 
brechens der Inbrandsetzung eines zur Wohnung von Menschen dienenden Ge— 
bäudes, in idealer Konkurrenz mit dem Verbrechen der betrügerischen Inbrand⸗ 
setzung einer gegen Feuersgesahr versicherten Sache, nahmen jedoch bei letz⸗ 
lerem Verbrechen mildernde Umstände an. Der Gerichtshof fällte hierauf 
das Urtheil, welches auf Z Jahre Zuchthaus und Aberkennung der 
bürgerlichen Ehrenrechte auf 5 Jahre lautete. 
8. Dez. Nachmittagssitzung. Verhandlung gegen Leonhard Beck, 49 
Jahre alt, Winzer von Gimmeldingen, wegen Verbrechens wider 
diee Sittlchkeit. Vertreter der k. Staatsbehörde: Staatsanwalt Vetri. 
Vertheidiger: Rechtsanwalt Ginck. 
Das Verbrechen soll der Angeklagte am 7. September 1880 Vormittags 
n der Nähe von Neustadt an einer Geisteskranken verübt haben. 
Das uͤnglückliche Geschöpf ist seit der That verschwunden und konnten die 
eifrigsten Recherchen den jetzigen Aufenthaltsort derselben nicht feststellen. Man 
vermuthet sogar, daß dieselbe sich irgend einen Tod angethau habe. Der An— 
geklagte ist schon ofters bestraft, darunter einmal wegen eines ähnlichen Reates 
zu 2 Jahren Freiheitsstrafe. Heute handelt es sich hauptsächlich darum, ot 
der Angeklagte zur Zeit der That um die Geisteskrankheit der Person gewuß! 
habe oder nicht. Während die k. Staatsbehörde dies als sicher angenommen 
wissen will, bestreitet die Vertheidigung dies aufs Entschiedenste und hält nur 
den Thaibestand der öffentlichen Aergernißerregung für gegeben. Die Ge— 
schworenen sprachen den Angeklagten schuldig des Mißbrauchs einer 
geisteskranken Person und wurde derselbe zu einer Strafe von 
4Jahren Zuchthaus verurtheilt und ihm die bürgerlichen Ehren⸗ 
rechte auf 5 Jahre aberkannt. 
Vermischtes. 
4 Nach den ärzklichen Jahresberichten läßt die Vornahme der 
Leichenschauin der Pfalz noch vieles zu wünschen und ins— 
besondere ist das damit betraute Personal sehr häufig hierzu nicht 
entsprechend befähigt. Die Ursache dieses Mißstandes ist offenbar 
pielfach in der zu geringen Vezahlung zu suchen, welche für dieses 
Geschäft geleistet wird. Durch Regierungsentschließung werden daher 
die kgl. Bezirksämter angewiesen, dahin zu wirken, daß die Ge— 
bühren der Leichenschauer in einer Weise den örtlichen Verhältnissen 
entsprechend geregelt werden, welche die Gewinnung eines geeigne— 
tleren Personales für diesen Dienst ermöglicht. Wo es irgend an— 
geht, sind Aerzte mit dem Leichenschaudienste zu betranen. Wo 
dies aus irgend einem Grunde nicht möglich, ist wenigstens strenge 
darauf zu halten, daß das zu verwendende Personal soweit bild⸗ 
ungsfähig ist, um nach geeigneter Anleitung durch den kgl. Be⸗ 
zirksarzt die Instruktion verstehen und den Anforderungen, derselben 
einigermaßen entsprechen zu können. Da sich wiederholt Differenzen 
‚wischen den statistischen Zusammenstellungen der kgl. Bezirksärzte 
und der Standesbeamten ergeben haben, so sind die Leichenschauer 
anzuweisen, die den kgl. Bezirksärzten vorzulegenden Listen regel⸗ 
mäßig von den Standesbeamten revidiren und bezüglich der Richtig- 
keit der Einträge bestätigen zu lassen. Zur Feststellung der Todes— 
ursachen werden die kgl. Bezirksärzte beauftragt, am besten am 
Schluß jeden Quartales, jedenfalls vor Ausarbeitung ihrer Mor⸗ 
zalitätstabellen mit den in den Leichenschaulisten angegebenen be— 
handelnden Aerzten in's Benehmen zu treten. Die kgl. Bezirks— 
Amter aber werden beauftragt, von dieser Anordnung den praktischen 
Aerzten gegen Empfangsbescheinigung Kenntniß zu geben. 
F Wie die „Sp. Zig.“ aus sicherer Quelle erfährt, hat das 
i. Finanzministerium genehmigt, daß von der Auflosung einzelner 
pfälzischer Rentämter vorerst abgesehen werde. 
Wie man in Abgeordnetenkreisen vernimmt, wird der Ab— 
zeordnete Graf Fugger, bisher Rath der kgl. Regierung der 
Pfalz, in gleicher Eigenschaft zur Regierung von Oberbayern ver— 
ijetzt werden. 
F Die Stadt Hornbach zählt mit Einschluß der zur Ge— 
meinde gehörigen Höfe 1500 Einwohner, gegen 1875 ein Zu— 
zang von 45. 
Die Volkszählung in Mittelberbach ergab daselbst 
eine Seelenzahl von 2027 (provisorisch), mithin an 150 Seelen 
mehr gegen jene vom Jahre 1875. In der Gemeinde Ober— 
bexbach incl. der Annexe Frankenholz beträgt die See— 
lenzahl 1601, Mehrung gegen 100. 
F Die in Frankenholz in der Nähe der Mittelbexrbacher 
Grube unter der Leitung einer französischen Gesellschaft schon vor 
2 Jahren begonnenen Bohrversuche nach Kohlen scheinen endlich 
von Erfolg gekrönt worden zu sein. Man hak nämlich einen 1 
Meter tiefen Kohlenflötz gefunden, und ist man gegenwärtig damit 
beschäftigt, bei anhaltend günstiger Witterung einen über 100 Meter 
tiefen Schacht zu graben, um auch die Länge des Flötzes, sowie 
die Qualität der Kohlen desselben annähernd beurtheilen zu können. 
F Für die prot. Lehrerstelle zu Heltersberg, welche mit 
einem Gehalt von 1200 M. ausgeschrieben war, ist auch nich 
ein Bewerber aufgetreten. 
F Waldfischbach hat nach der neuesten Volkszählung 
1150 Seelen; Mehrung gegen 1875: 75. 
F In Kaiserslautern fand am 8. Dez. Vormittags 
die feierliche Einweihung der prachtvoll restaurirten protestantischen 
Stiftskirche Statt. Es wohnten der Feier ein großer Theil der 
dortigen Beamten, die Mitglieder des Stadtrathes sowie viele 
answärtige Geistliche und Lehrer bei. Um 10 Uhr setzte sich der 
zahlreiche Zug von der Fruchthalle aus in Bewegung. Vor der 
zdirche ‚hielt Konsistorialrath Hofer die Eröffnungsansprache, und 
dann begaben sich sämmiliche Festtheilnehmer in die Kirche, wo 
Dekan Vogt die A hielt. — Der Kirchenbaumeister Schmidt, 
velcher die ihm gestellte, keineswegs leichte Aufgabe in ausgezeichneter, 
ja glänzender Weise gelöst hat, verdient die vollste Anerkennung. 
Der Eindruck beim Anblick des prachtvollen Innern der Kirche ist 
ein in der That gewaltiger. 
F Der glückliche Gewinner des großen Looses der Kaiser s⸗ 
lauterer Gewerbemuseums-Lotterie hat den beiden Mädchen, 
welche an dem betreffenden Tage bei dem Ziehungsgeschäfte ver— 
wendet wurden, ein Geschenk von je 125 M. und dem Verschöner⸗ 
ungsverein zu Kaiserslautern ein solches von je 150 M. zustellen 
lassen. 
F Edenkoben zählt 4939 Einwohner (2364 männl., 
2575 weibl.), 27 mehr als i. J. 1875. Die „Ggwt.“ bemerkt 
dazu, daß allein im laufenden Jahr 14 Familien, die zusammen 
58 Köpfe zählten, und außerdem 25 einzelne Personen Edenkoben 
verlassen haben, die zum Theil in andere pfaälzische Gemeinden 
zogen, zum Theil nach Amerika gingen. 
Die Gesammt⸗Einwohnerzahl von Kandel beträgt 3570 
Seelen. Gegenüber der Zählung im Jahre 1875 eine Zunahme 
von 125 Personen. 
Zu der am Sonntag in Langmeil Statt gehabten 
Wählerversammlung der freisinnig-nationalen Partei des Wahlkreises 
Kaiserslautern-Kirchheimbolanden hatte sich eine außerordentlich große 
Anzahl von Waählern eingefunden. Andersgesinnte haben sich nur 
venige betheiligt. Den Vorsitz führte Herr Oberamtsrichter Vaillant 
don Obermoschel. Herr Geheimrath Dr. Zinn erstattete eingehend 
Bericht über seine Thätigkeit im Neichsstag und gab Aufschluß über 
eine Stellung zu verschiedenen Gesetzgebungsfragen. Seiner Dar⸗ 
egung wurde häufig wärmster Beifall zu Theil. Herr Zinn wieder—⸗ 
jolte ausdrücklich seine frühere Erklärung, daß er aus Gesundheits- 
ind Familienrücksichten vorerst kein Mandat mehr annehmen koönne. 
Die Bersammlung nahm einstimmig die nachstehenden von Herrn 
Anwalt Neumayher, Kaiserslautern, beantragten und begründeten 
Resolutionen an: 
„Die Versammlung kann es nur auf das Tiefste bedauern, 
daß Herr Dr. Zinn, durch Gesundheits- und Familienverhältnisse 
gezwungen, eine neue Wahl nicht mehr annehmen zu köonnen erklärt, 
und gibt den Gefühlen des aufrichtigsten Dankes für die Vertretung 
des diesseitigen Wahlkreises im Reichsstage hiemit Ausdruck mit dem 
Ersuchen, Herr Dr. Zinn möge wenigstens bis zum Schlusse dieser 
Wahlperiode das Mandat behalten.“ 
Bei der gegenwärtigen Lage unseres Vaterlandes, bei den 
zur Zeit herrschenden Parteiverhältnissen, kann nur bestes Zusam⸗ 
menhalten aller liberalen und nationalgesinnten Männer erfolg—⸗ 
ceichen Schutz gegen die hervortretenden rüchschrittlichen und reichs 
feindlichen Bestrebungen eine ausreichende Sicherheit für ruhige, 
sreiheitliche Fortentwicklung unserer Verhältnisse auf Grund der 
Reichsverfassung gewähren.“ 
F Herr Janson brachte einen Antrag ein in Betreffe „Di⸗ 
Schulzeit auf dem Lande“, der zur Berichterstattung an den 4 
Ausschuß geht