St. Ingberler Anzeiger.
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M 101.
18ssa.
Deutiches Reich.
Bismardk legte dem Bundesrath den Hamburger Vertrag
mit einem Begleitschreiben vor. Es heißt in letzterem: „Die durch
den Eintritt Hamburgs in den Zollverein dem heimischen Verkehr
erwachsende Beguünstigung wird das finanzielle Opfer eines Reichs—
zuschusses von 40 Millionen reichlich aufwiegen, die Veränderung
der Stellung Hamburgs im heimischen wie im Welthandel wird
nicht minder zu Hamburgs Blüthe als zum Nutzen des übhrigen
Deutschlands ausschlagen. In der Begrenzung von 40 Millionen
sind die finanziell erforderlichen Garantieen gegen die übermäßige
Inanspruchnahme von Reichsmitteln gegeben.“
Der Buundesrath hielt am 23. do. eine Plenarsitzung
unter Vorsitz des Staatsministers v. Bötticher. Die Beschlußnahme
über das Unfallgesetz wurde für eine der nächsten Sitzungen vertagt.
Der Entwurf eines Gesetzez wegen Abänderung von Bestimmungen
des Gerichtskostengesetzes und der Gebührenordnung für Gerichts-
vollzieher wurde angenommen.
Auf die vom Verein deutscher Tabaksfabrikanten und-Händlern
an den Bundesrath gerichtete Eingabe, betr. den Geschäftsbe—
trieb der Tabaksmanufaktur in Straßburg, ist an den Vorstand
des Vereins vom Reichskanzler die Antwort ertheilt worden, daß
der Bundesrath beschlossen hat, den Anträgen der Petenten keine
Folge zu geben.
zingen, daß Meister zuerst an den Zeugen Schatiner gerieth, der ihn fragte,
vas er mit dem Schürhaken machen wolle, worauf Meister erwiderte:
MNichts, ich fuche einen Anderen“, daß Meister alsdann auf den Zeugen
dahm zusprang, daß Nahm weder ein Messer noch sonst eine Waffe in der
dand hatte, daß derselbe nicht angriffsweise gegen Meister oder den Ange⸗
lagten vorging, vielmehr den Meister zu beruhigen suchte, daß aber Meisier
nit dem Schürhaken ausholte und dem Nahmeinen Schlag an das rechie
Auge versetzte. Nach Aufstellung der Anklage kann daher wohl kein Zweifel
este hen, daß Angeklagter den geleisteten Eid durch ein falsches Zeugniß ver⸗
etzte, indem es nicht denkbar ist, daß Angeklagter Vorgänge, weiche nicht
tattfanden, erdichten konnte, ohne sich der Unwahrheit seiner Aufstellungen
ewußt zu sein. Der Angeklagte wurde fur schuldig erklärt, zu einem Jahr
Zchhau⸗ verurtheilt und ihm für drei Jahre die burgerlichen Ehrenrechte
Aberkannt.
23. Juni. Das Schwurgericht hat heute den wegen Meineids ange⸗
llagten Tagner Karl Kinisck el von Kindenheim dieses Veroͤrechens schuldig er⸗
lärt und der Cerichtshof denselben zu sechs Monaten Gefängniß verurtheilt.
28. Juni. Verhandlung gegen Stephan Glaser, 10 Jahre alt,
Tagner von Deidesheim, wohnhaft in Winzingen, wegen Vornahme unzüchtiger
Handlungen, Vertreter der Anklage: Staatsanwalt Dr. Krell. Vertheidiger:
Rechtsanwalt Geib.
Der Angeklagte wurde ohne Annahme mildernder Umstände zu drei
Jahren Zuchthaus verurtheilt und ihm die bürgerlichen Ehrenrechte in der
Dauer von 5 Jahren aberkannt.
Vermischtes.
*St. Ingbert, 24. Juni. In der vorgestrigen Scch ö f⸗
fensitzung wurden folgende 6 Fälle verhandeli: Ein Buͤrsche
oon Oberwürzbach wurde wegen vorsätzlicher Körperverletzung mil⸗
tels eines als gefährliches Werkzeug zu beirachtenden Prügels unter
Annahme mildernder Umstände zu einer Gefängnißstrafe von 14
Tagen verurtheilt; eine Frau von Elbersberg wurde wegen Berufs—
»eleidigung mit zwei Tagen Haft bestraft; ein Ehepaars von St.
Ingbert wurde wegen gleichen Vergehens verurtheili und zwar der
Mann zu 30 und die Frau zu 10 Tagen Haft und wegen eines
zleichen Reates wurde ein Mann von Sengscheid zu einer Geld⸗
trafe von 8 Mk. event. 1 Tag Haft verurtheiit; der von 2 Ehe—
euten von St. Ingbert erhobene Einspruch gegen einen Straf⸗
ꝛefehl des kgl. Amtsgerichts St. Ingbert, duͤrch welchen sie wegen
Entwendens von Gras zu einer Geldstrafe von je 1 M., ev. 1
Tag Haft, verurtheilt wurden, wurde als unbegründet abgewiesen
chließlich wurde gegen einen Handwerksburschen wegen Betiels,
dandstreicherei und groben Unfugs eine Gesammtstrafe von 42 Tagen
Ddaft ausgesprochen.
7 Vom oberen Gebirg wird dem „Pf. K.“ ge—
schrieben: Die Traubenblüthe ist da, die Sonne jcheint warm,
zs regnet nicht, man bemerkt weder Heuwurm, noch Osdium, noch
chwarzen Brenner, nichts als zahlreiche, schön blühende, köstlichen
Duft verbreitende Traubenblüthen. Va wird's dem Winzet wie—
der wohl im Herzen, und im festen Vertrauen auf die bevorstehende
zute Weinlese verschmerzt er gerne seinen lästigen Durst oder sucht
denselben mit Wasser, oder mit wässerigem, die Glieder erschlaffen—
dem Biere zu stillen. Wohl die Hälfte aller Weinberge hat reich—⸗
lich Samen, während die andere Hälfte durch den Frost mehr oder
minder gelitten hat, so daß auch viele Weinberge gar keine Samen
tragen. Immerhin läßt sich noch ein mittelmäßiger Herbst er—⸗
warten, wenn keine weiteren Beschädigungen eintreten. Nur schade,
daß der hohe Reichstag in Berlin keine Zeit gefunden oder wohl
auch keine Lust verspürt hat, den vielgeplagten Weinproduzenten
die so unheilvolle Konkurrenz der künstlichen Weinfabrikation vom
Halse zu halten, oder auf ein geringes Maß zu beschränken!
— Die neulich erwähnte Mittheilung, daß der Geheime Kom—
mnerzienrath Stumm der bekanntlich ein Abgeordnetenmandat
nicht wieder annehmen und sich vom politischen Leben vollftandig
zurückziehen will, in den Adelstand erhoben werden soll, ist
genaueren Nachrichten zufolge dahin zu ergänzen, daß die No'bi—
litirung der ganzen Familie in naher Aussicht steht.
Am Dienstag beging zu Muünchen das k. b. J1. Inf-
stegiment in feierlicher Weise sein 100jähriges Jubiläum mit Feld⸗
zottesdienst, Parade und Festbankett. Se. Maj. der König spendele
prachtwolle Fahnenbänder, welche von der Prinzession Gisela ange⸗
jeftet wurden. Nach diesem Alt brachte Prinz Arnulph ein
doch auf den König aus. Die Mannschaften des Regi⸗
nentes wurden am Nachmittag reichlich bewirthet: jeder Soldat
Ausland.
In Lyon (IFrankreich) wurden gleichfalls die Italiener an⸗
gegriffen und mußien polizeilich beschützt werden.
Die Fenier haben England bereits eine diplomatische Unter⸗
redung mit Amerika eingetragen. Der neue englische Gesandte in
Washington Sackville West ist aufgefordert worden, die Aufmerk—
samkeit der Unionsregierung auf die fenische Presse zu lenken.
Besonders namhaft gemacht sind zwei Artikel, von denen der eine
ein durch vier Personen zu vollstreckendes Todesurtheil für Glad—
stone, der andere eine Darlegung der Möglichkeiten für ein dem
Prinzen von Wales einmal ungestraft beizubringendes Eisenbahn⸗
unglück enthält. Bisher galt der englische Thronerbe wegen seines
bekannten, dem Ansehen des Königthums wenig förderlichen Cha⸗
rakters immer für einen besonderen Günstling des englischen Radi⸗—
kalismus.
Pfälzisches Schwurgericht.
II. Quartal 1881.
Verhandlung gegen Anton Schwalb, 283 Jahre alt, Erdgräber in
Hettenleidelheim wegen Meineids. Vertreter der kgl. Staatsbehörde: Staats-
anwalt Petri. Vertheidiger: Rechtsanwalt Schmitt.
In einer gegen den Wilhelm Meister, Erdgräber von Hettenleidelheim
wegen Korperverletzung vor der Strafkammer des kgl. Landgerichts Franken—
thal stattgehabten Gerichtsverhandlung wurde der Angeklagte als Zeuge eidlich
vernommen und gab in seiner Deposition folgendes an: „Ich wollte nach
haufe gehen, vor der Wirthschaft iraf ich den Zeugen Nahm mit einem
Messer an; er sagte dabei: „So kommst Du auch noch so frech heraus!“
Daraufhin ging ich wieder retour in die Wirthschaft; Nahm und gleich hinter
ihm Schattner verfolgten mich bis an die Hausthür. Ich schlug die Hausthür
zu und flüchtete mich in das Wirthszimmer. Nach fünf Minuten sagte ich
ju Meister, der noch in der Wirthschaft war: „Ich gehe jetzt nach Hause, es
ist Zeit, sonst macht uns die Polizei ein Uebersitzprotokoll.“ Ich forderte den
Meister auf, mit mir zu gehen, und wir entfernten uns. Meister bewaffnete
sich beim Fortgehen mit einem eisernen Schürhaken und ich mit einer Kohlen⸗
schaufel, damit ich mich wehren könnte, wenn mir ungefähr etwas passiren
sollte. Als wir um die Ecke des Hauses herumgebogen waren, standen an
einem engen Gäßchen Nahm und Schattner und in einer Entfernung von
etwa 25 bis 30 Schritten davon weg Ulrich. Rahm hatte ein Messer und
machte damit einen Angriff auf Meister. Ich bin gleich retour und entfernte
mich. Als ich im Begriff war, mich zu entfernen, rief Rahm: „Ich bin ge—⸗
schlogen worden.“ Den Meister hörte ich mehrmals sagen: „Franz, laß mich
um Gotteswillen gehen, ich habe nichts mit Dir.“ Ich bin gleich fort nad
dause und habe nicht gefehen, wie Meister den Nahm mißhandelt hat, wohl
aber habe ich noch gesehen, daß er mit dem Schürhaken abparirt hat.“ Durch
die vollständig unverdächtigen und glaubwürdigen Zeugen Rahm und Schattner
ist festgestellt, daß der Angeklagte bei dem in Frage siehenden Vorfalle, am
19. Dezember 1880 zu Hettenleidelheim, in dem Hofe der Maltry'schen
Wirthschaft das offene Messer in der Hand hatte und in die Wirthschaft
zurückging, als Nahm zu ihm sagte: „Anton, Du stehst ja da wie ein Moörder,
was willst Du denn mit dem Messer?“ Dieselben Zeugen wie auch zwei
weitere noch geben in übereinstimmender Weise an, daß kurz darauf Wilhelm
Meister und der Angeklagte, jener mit einem Schürhaken, dieser mit einer
dohlenschaufel bewaffnet, aus der Wirthschaft heraus kamen und auf sie los⸗