Sl. Justherter Imzeuge)
Amtliches Organ des koͤnigl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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M 1599. Dienstag, 4. Oktober 1881.
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ie Borgwirthschaft und ihre Zekümpfung.
Unter obigem Titel bringt die „Frankfurter
zresse“ nachstehenden beachtenswerthen Artikel:
Schon längst ist es die feststehende Ueberzeugung aller
Finsichtigen, daß die im deutschen Kleinhandel übliche
Borgwirthschaft einer der groͤßten Schäden unseres
ranzen wirthschaftlichen Lebens ist. Ein großer
kheil der Consumenten kauft alle seine Bedürfnisse
auf Buch“, d. h. bezahlt dieselben nicht sogleich,
ondern läßt die Summe aufschreiben, und nach
inem Viertel⸗ oder Halbjahr, oder gar nach einem
Jahre und mehr wird die Rechnung endlich bezahlt.
Welchen Schaden dieses lange Creditnehmen sliftet,
äßt sich der einzelne Borger nicht träumen. Der Klein⸗
jändler oder Handwerker könnte bessere und dennoch
illigere Waare einkaufen, wenn er baar Geld in
er Hand hätte. So aber muß er bei dem Groß—⸗
ändler oder Fabrikanten auf Borg kaufen und
„eshalb schlechtere Waare zu theueren Preisen bei
Demjenigen nehmen, der ihm überhaupt borgen
vill. Das ist aber noch nicht Alles. Die Buch⸗
chulden werden bei Weitem nicht alle bezahlt; die
Schuldner sterben oder fie ziehen fort oder ver⸗
armen und der Verkäufer kommt ganz um sein
Geld; oder der Schuldner hat so viel gekauft (denn
„es geht ja auf Buch“), daß er am Ende des
Jahres nur einen Theil all' der Rechnungen
bezahlen kann. Den Verlust aber muß der Händler
wieder einbringen, und das kann er nicht anders,
als indem er die Waare oder Arbeit theurer be⸗
rechnet. Es kommt aber auch sehr häufig vor, daß
der Händler oder Handwerker so diel an seinen
Buchschuldnern verliert, daß er ruinirt wird und
die bei dem Fabrikanten gemachten Schulden nicht
bezahlen kann, weil seine Abnehmer ihn nicht be—
zahlt haben. Diese Verluste nun muß der Fabri⸗
sant auch wieder auf die Waare schlagen, und so
kommt es, daß die Waare durch den Zinsverlust
und die Capitalverluste in all' den Händen, durch
welche sie geht, vertheuert wird. Und wer bezahlt
diese Vertheuerungen? Der Consument.
Die Vertheuerung der Waare, welche wegfiele,
venn der Baarverkehr an Stelle der Vorg⸗
virthschaft träte, hat man sachverständigerseits auf
nindestens 18 pCt. berechnet, sie kann aber auch
bis zu 80 und 40 pCt. steigen, das heißt: Das—
enige, was der Consument jetzt mit einer Mark
bezahlt, köͤnnte er — wenn man allgemein baar
kaufte — für 50 bis 85 Pf. bekommen, wobei der
Händler und Fabrikant dasselbe verdienten wie jetzt
und obendrein noch ein solides Geschäft in der
Hand hätten. Oder aufs Jahr berechnet: statt der
tausend Mark, die eine Familie das Jahr über für
die durch das Borgen vertheuerten Waaren etwa
ausgiebt, brauchte sie dann nur durchschnittlich 750
bis 800 Mark zu bezahlen.
Und welchen Einfluß hat die Borgwirthschaft
außer der dargelegten Vertheuerung der meisten
Lebensbedürfnisse auf viele Familien? Da wird
so manche unnütze Aus abe gemacht, die man ver⸗
vieden hötte. enun wman nicet ceborgt betärie
Finmal aber müssen die Rechnungen doch bezahlt
verden, und da kommt man so allmählich in Schul⸗
den und in immer größere Schulden, bis der frühere
cleine Wohlstand dahin ist und mit ihem oft auch
die Ehre und der bürgerliche Bestand der ganzen Familie.
Der Erkenntniß der Uebelstände der Borgwirth⸗
schaft, die so klar zu Tage liegen, verschließt sich
vohl Niemand mehr; trotzdem ist zut Bekämfung
derselben bisher nichts Durchgreifendes geschehen.
Es hat sich zwar so ziemlich überall die Sitte ein⸗
jebürgert, Baarzahlungen mit einem besonderen
stabatte zu begünstigen, dem Cassasconto oder Baar⸗
rabatte, der durchschnittlich fünf vom Hundert be—⸗
rägt. Bei kleinen Summen des täglichen Verkehrs
ann jedoch der Baarrabatt gar nicht ausbezahlt
verden. Wenn man etwas für 850 Pf. kauft, kann
er Händler doch den Rabatt welcher 29 Pf. be⸗
rüge, nicht auszahlen. Und selbst wenn die Summe
rrößer ist, 10 Mark etwa, und der Händler den
sabatt von 50 Pf. auszahlte, was nützte das in
rheblicher Weise dem Consumenten? Er würde
iesen kleinen Betrag nicht sonderlich achten und
jei der nächsten Gelegenheit mit ausgeben, also
inen sofort zu Tage tretenden größeren Vortheil
avon nicht haben. Nun giebt man aber sein
neistes Geld in kleinen Beträgen aus, die am
ende des Jahres den größten Theil des ganzen
berbrauchs ausmachen; dafür kann man also bei
er baaren Auszahlung des Rabattes überhaupt
einen solchen bekommen, und mit dem Reste kann
nan nichts anfangen, weil er zu klein ist. Der
gaarrabatt kommt sonach der ungeheuren Anzahl
»et sogenannten kleinen Leute, die ihn am meisten
rauchen könnten, gar nicht zu Gute und hat auch
ür den Mittelstand keinen bedeutenden Nutzen,
veil er einzeln nicht hinreichend verwerthet werden kann.
Ein vor Kurzem ins Leben gerufenes Institut,
zie Rabatt⸗Spar-Anstalt in Berlin, hat es sich zur
Aufgabe gestellt, den soeben dargelegten Uebelständen
ibzuhelfen. Die Grundzüge der Einrichtung dieser
Anstalt wollen wir nachstehend stizziren: Diejenigen
hewerbetreibenden aller Art, welche jeden Baarkauf
abattiren wollen, treten der Anstalt als „Handels⸗
nitglieder“ bei. Kauft nun irgend Jemand etwas
ei dem Handelsmitgliede gegen Baar und sei
s auch nur für 5 Pfennige, so giebt das Handels⸗
nitglied dem Käufer einen Rabattschein für den
etreffenden Betrag, welcher spätestens bis zum 31.
FJanuar des folgenden Jahres bei irgend einer Zahl⸗
telle der Anstalt zur Verwerthung einzureichen ist.
Nit diesem Rabaitschein hat der Käufer den ihm
ukommenden Rabatt erhalten, denn das Handels⸗
nitglied hat für diesen Schein, wenn derselbe z. B.
nuf 5 Pf. lautet, 4 Pf. (5 pCt. von 5 Pf.) an
die Anstalt bezahlt und die Anstalt hat diesen
iertel Pfennig für den Käufer bereits zinstragend
ingelegt. Der Anstalt ist dies deshalb möglich,
veil sie nicht den viertel Pfennig allein, sondern
nit größeren Summen zusammen bekommen hat.
der Consument sammelt die Rabatischeine nach
Maßgabe seiner Einkäufe bei allen Handelsmit⸗
liedern der Anstalt (denn alle von der Anstalt
usgegebenen Scheine haben denselben Werth, gleich⸗
iel von welchem Handelsmitgliede oder in welcher
Ztadt der Consument sie erhäli), bis er Scheine
m Beirage von 100 Mark beisammen hat, d. h.
nit anderen Worten: Der Consument hat während
der Zeit in verschiedenen Beträgen bei sämmtlichen
Zandelsmitgliedern 100 Mark verausgabt und somit
das Anrecht auf den Baar-Rabatt derselben Summe
sich erworben. Diese 100 Mark Rabattscheine nun
Jatkt der Fonsument der ihm z3unächst liegenden
Zahlstelle der Anstalt und erhält sodar F
ostenfrei einen Sparschein im Nenwerthev
ꝛbenfalls 100 Mark. Vieser Sparschein wird v
der Rabattsparanstalt nach Maßgabe ihrer Statu
wmortisirt und innerhalb von höchstens 180 ha.
ährlichen Verloosungen mit 100 Mark baar au
ezahlt. Die Auszahlung erfolgt sofort nach der Vi
oosung an den betreffenden Consumenten oder dess
Rechtsnachfolger. Der Sparschein ist durch Indosj
nent übertragbar. Die Anstalt belehni jeden Sparsche
zis zur vollen Höhe seines inneren Werthes, geg
5pCt. jährlicher Zinsen für die entliehene Summ
dieser sogenannte innere Werth, welcher der B
ehnung oder im Falle einer Liquidation die Au
ahlung zu Grunde gelegt wird, beträgt für ein
Sparschein von 100 Mark, von dem Jahre d
lusgabe an gerechnet, bei Vollendung des dritt
Jahres 4 Mark, bei Vollendung des zehnten Jahr
35,40 Mark und steigt so allmaͤhlich um kleine B
xäge, bis bei Vollendung des neunzigsten Jahr
der Vollbetrag von 100 Mark erreicht ist.
Es wird natürlich die Frage aufgeworfen werde
vie es möglich sei, daß dieselben Sparscheine, fi
velche die Anstalt nur den Baar-Rabatt, 5 Mar
rhalten hat, mit 100 Mark voll ausbezahlt werde
die Anstalt selbst beantwortet diese Frage folge
ermaßen: „Nachdem die Anstalt einen kleinen The
ꝛes Rabattes (der laut Statut ein Fünftel desselbe
nicht übersteigen darf) für Verwaltungskosten u.
v. in Abzug gebracht hat, legt sie den Rest vr
nindestens 4 Mark in sicheren Hypotheken, Papiere
c. an, worüber sie allmonatlich einen behördli
mtestirten Nachweis veröffentlicht, so daß diest
Beld keinerlei Gefahren unterliegt; die Zinsen sir
iur mit 5 pCt p. a. berechnet, zu welchem Zin
atze es gewiß nicht schwer hält, Gelder sicher cn
ulegen, — und so werden durch die ersparte
zinseszinsen aus den ursprünglichen 4 Mark sche
n 83 Jahren über hundert Mark; die Anstalti
iber, um ganz sicher zu gehen, nur zur Auszahlun
des Sparscheines innerhalb von 90 Jahren ve
yflichtet, also im Stande, dieser Verpflichtung jede
eit nachzukommen. Die Auszahlung geschiel
nittelst halbjährlicher öffentlicher Ausloosungen ur
harf wohl früher, aber nicht später als innerha
)es genannten Zeitraums beendet sein.“
Die Statuten der Rabattsparanstalt enthalt
erner noch detaillirie Bestimmungen für den Fal
daß der Sparscheinbesitzer keine Erben hat und nm
Alter lieber den ganzen Werth der Scheine für fi
yerbrauchen will, sowie auch für anderweitige Arli
der Verwerthung des Rabatts. Hinsichtlich dieser ur
inderer Details müssen wir auf die Statuten selb
»erweisen und auf eine vor Kurzem unter der
Titel,Das Wesen und Wirken der Rabatt⸗Spa
Anstalt“erschienene Broschüre, welche den ganze
Mechanismus des Instituts genau auseinandersetz
Auch das Verhältniß der Handesmitglieder zu di
Rabatisparanstalt ist in einer besondern Broschüre spec
eller erörtert. Jederernstliche Versuch zur Lösung ein
zrennenden Frage des täglichen Verkehrs verdier
jewiß die Beachtung der Interessenten, und in un
so höherem Grade, je ausgedehnter der Kreis da
detzteren ist. Die Mißstände der Borgwirthscha
verden aber unzweifelhaft in allen Schichten de
Besellschaft empfunden, denn ein Jeder ist dabe
venn nicht schon als Producent, so doch unbedingt al
Fonsument in Mitleidenschaft gezogen. Die specieller
Prüfung der geschäftlichen Organisation, und namem
ich der finanziellen Grundlagen der von uns i
hren wesentlichen Einrichtungen vorgeführten Anstal
vnnß patürsich den T αν“