Full text: St. Ingberter Anzeiger

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ner⸗Regts. daselbst gingen, erschreckt durch das 
Peitschenknallen eines Fuhrmannes, durch, jagten 
entlang der Staaisstraße bis zu dem Orte Alt—⸗ 
glashütte und durch denselben hindurch bis auf das 
Bahngeleise. Dort angekommen, nahm der groößere 
Theil auf dem Geleise in wilder Flucht die Rich— 
tung gegen Metz und soll bis Oberhomburg und 
Bettingen (nach dem „Anz.“ bis St. Avold und 
Machern) gekommen sein. Der kleinere Theil, ca. 
7 Stück, welcher sich nach dem nahen Walde zu—⸗ 
wandte, wurde durch nachsprengende Dragoner und 
Bewohner von Altglashütte eingefangen. 
F In Höllenthal Gaden) wurde vor ein⸗ 
igen Tagen ein etwa 90 Pfund schwerer Gemsbock 
erlegt; ein in dortiger Gegend bisher kaum dage— 
wesenes Ereigniß. 
f Versetzter Krönungsthaler. Daß 
Jemand einen Thaler versetzt, dürfte denn doch 
noch nicht dagewesen sein. Und trotzdem ist es 
buchstäblich wahr. Ein Berliner Studio hat das 
Kunststück unlängst fertig gebracht. Derselbe hat 
einen wunderschönen Kroͤnungsthaler vom Jahre 
1861 im Kasten liegen, ein Exemplar jener Münzen 
wie solche jetzt nicht mehr allzu häufig vorhanden 
sind. Der Musensohn hat bereits Hose, Gilet und 
Frack in's Leihhaus geschickt, aber diesen Krönungs⸗ 
thaler auszugeben, hat der Studio allen Versuch⸗ 
ungen zum Trotz bisher nicht übers Herz bringen 
können. Doch die Noth droht auch diese Reliquie 
zu verschlingen. Der Wunsch, sie zu erhalten, ist 
aber noch zu mächtig, denn der Thaler ist dem 
Jüngling durch Erinnerung heilig. Aber die gegen— 
wärtige bedrängte Lage fordert unerbittlich Berück⸗ 
sichtigung. “ Da verfällt unser Freund auf den 
genialen Gedanken, dieses Geldstück zu versetzen. 
Gedacht, gethan! Auch der Krönungsthaler findet 
seinen Weg zum Leihhause, wo er bereitwilligst, 
wenn auch mit verwundertem Kopfschütteln acceptirt 
wird, um bei besseren Zeitläuften in das Porte— 
monnaie seines fürsorglichen Herrn zurückzukehren. 
FDas Nahrungsmittelgesetz vom 
14. Mai 1879 findet nach einem Urtheil des 
Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 10. Juli 
1882, nicht nur auf Stoffe Anwendung, die so, 
wie fie die Natur hervorbringt oder in den Ver—⸗ 
kehr kommen, sofort genossen werden koönnnen, son⸗ 
dern auch auf Stoffe, welche vor dem Genuß oder 
behufs desselben noch einer besonderen Bearbeitung 
oder Zubereitung oder einer Verbindung mit an⸗ 
deren Stoffen bedürfen. So ist beispielsweise 
Hopfen als ein Genußmittel im Sinne des Nahr⸗ 
ungsmittelgesetzes anzusehen. 
einer gefälschten oder. mangelhaften Waare F 
alsche Vorspiegelungen keinen außergewöhnlichen 
ondern nur einen mäßigen, geschäftsuͤblichen Ge— 
vinn erzielen, so liegt nach einem Urtheil des 
steichsgerichts, J. Strafsenats, vom 6. Juli 1882 
arin doch ein rechtswidriger, als Betrug zu be— 
trafender Vermögensvortheil. Der dieser Enischeid⸗ 
ung zu Grunde liegende Thatbestand ist folgender: 
Ein Weinhändler verkaufte gefälschte Weine als 
chte zu Preisen, welche dem Handelswerth der ge⸗ 
älschten Weine entsprachen, und wobei der Wein⸗ 
händler einen mäßigen, geschäftsüblichen Gewinn 
erzielte. 
FBremerhafen, 14. Ott. Auf dem Lloyd⸗ 
dampfer „Frankfurt“ brach heute Abend um 6 Uhr 
hdei der hinteren Luge Feuer aus. Alle Leute sind 
gerettet. Die Dampffspritzen sind in voller Thätigkeit. 
fF In Basel gab es auf dem badischen Bahn⸗ 
hof am letzten Freitag abermals einen Eisenbahn⸗ 
infall. Der „Bad. Beob.“ schreibt hierüber: Es 
tieß eine Lokomotive mit drei Güterwagen auf eine 
stehende Abtheilung Güterwagen. Vom Personal 
vurde Niemand verletzt, dagegen sind die Lokomo— 
live und ein Güterwagen sowie das Schienengeleise 
erheblich beschädigt worden. Die Ursache des Un— 
falles soll in dem Umstande liegen, daß der dienst⸗ 
huende Wärter die Weiche unrichtig stellte. 
FParis, 13. Okt. Die Kommission der 
zistsrischen Monumente beschloß heute, daß die 
Zubmission zur Wegräumung der Tuilerienruinen 
ofort ausgeschrieben werde. 
F (Das Privateigenthum der Kai— 
erin Eugenie.) Man schreibt aus Paris: 
leber die Vermögensverhältnisse der Wittwe Napo—⸗ 
eon III. gibt ein bonapartistisches Blatt recht in⸗ 
eressante Aufschlüsse. Die Exkaiserin besitzt drei 
däuser in der Rue de l'Elysée im Werthe von 
3,600,000 Fr., welche hypothekarisch mit 2 Milli⸗ 
znen belastet sind; zwei Häuser in der Rue d'Alba, 
zie auf 900,000 Fr. geschätzt find und auf welche 
der Credit foncier bereits 800,000 Fr. vorgeschossen 
jat; das Dominium de la Jonchoͤre, welches einen 
Verth von 500,000 Fr. repräsentirt; das Domin⸗ 
um von Solfernio, auf 1,500,000 Fr. geschätzt 
ind hypothekarisch mit einer Million belastet; das 
Ddominium von Arnost in den Pyrenäen, auf 
20,000 Fr. bewerthet, und das Dominium von 
Biarritz im Werthe von einer Million. Ferner be— 
inden sich noch im Besitze Eugenien's das kaiser⸗ 
iche Palais von Marseille, das 1,658,000 Fr. 
aekostet hat und erst unlänast der Gegenstand des 
*— 
etannten processes mit oer Vcuniceipuloια, 
rin Hotel in der Rue de Courcelles und ein Chatel⸗ 
in Vichy. Schließlich verfügt die Kanscch * 
iber 75,000 Livres Nente — man fieht die —* 
erin braucht vorderhand noch nicht Noth zu leiden 
a Esotische Sam artern 
Froberung Alexandriens durch die Engländer wurd 
daselbst der Versuch gemacht, nach dem in Eurod 
rrefflich bewährten Muster eine freiwillige Kranken 
oflege zu organisiren. Nachträglich sind Eremplate 
eines von Dr. Mackie gezeichneten diesbezügliche 
Aufrufes hierher gelangt, in welchem die Eghbter 
aufgefordert wurden, Geld und Materialic zut 
bflege und Labung von Verwundeten zu sammeln 
zamit die berufenen Behörden in der Lage waren. 
nuch für die verwundeten und erkrankten Eghpia 
entsprechend sorgen zu können. Dieser Aufruß 
vurde in englischen und arabischen Zeitungen pub 
izirt, auch Annahmestellen für die Spenden mng 
haft gemacht, allein — nicht eine einzige Antwort 
zeschweige denn ein Beitrag erfolgte auf diesen warn 
jerzigen Appell. — So aäußerte sich die eghpüsg 
Zumanität! 
Gemeinnũtziges. 
(Das Räuchern des Fleisches.) Nach den ge— 
nachten Erfahrungen erhält man bei folgendem 
Verfahren vorzügliches Kauchfleisch das sich lange 
jut und frisch erhalt. Das zum Räuchern b6. 
timmte Stück wird von dem frischgeschlachteten 
Thiere sofort, wenn möglich noch warm, mit einen 
Bemenge von Salpeter und Kochsalz (1:32) ge⸗ 
hörig eingerieben und dann mit so viel Kornkhie 
destreut, als daran haften bleibt, oder in einer 
Amhüllung weichen Papiers (Zeitungs- oder ähn 
lichem Papier) eingeschlagen und in den Rauchfang 
zehängt. Die derart hergestellte Umhüllung von 
dleie oder Papier hält die brenzlichen Rauchbestand 
heile ab und bewahrt zugleich das Fleisch vor all⸗ 
zustarkem Austrocknen während des Räucherprozesses 
So behandeltes Rauchfleisch hat eine dem geräucher⸗ 
ten Lachs ähnliche Farbe, schmeckt besser als das 
zewöhnlich hergestellte und hält sich längere Feit. 
Aufbewahrt wird es am besten in einer Kiste an 
einem kühlen luftigen Orte, wobei die einzelnen 
Fleischtheile mit Papier umwickelt in eine Schichte 
Asche (am besten Buchenasche) eingebettet und da⸗ 
nit vollständig bedeckt verden. Vor dem Gebrauche 
wird selbes rein abgebürstet. 
Für die Redaktion verantwortlich F. X. Demeß. 
Zur Beachtung. 
Bei Unterzeichneten lann eine große 
feinschneidende Krauthobel zum ein⸗ 
schneiden von Kraut leihweise pro 
Stunde 20 Pf. abgegeben werden. 
J. Zeitlinger, Messerschmied. 
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