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ner⸗Regts. daselbst gingen, erschreckt durch das
Peitschenknallen eines Fuhrmannes, durch, jagten
entlang der Staaisstraße bis zu dem Orte Alt—⸗
glashütte und durch denselben hindurch bis auf das
Bahngeleise. Dort angekommen, nahm der groößere
Theil auf dem Geleise in wilder Flucht die Rich—
tung gegen Metz und soll bis Oberhomburg und
Bettingen (nach dem „Anz.“ bis St. Avold und
Machern) gekommen sein. Der kleinere Theil, ca.
7 Stück, welcher sich nach dem nahen Walde zu—⸗
wandte, wurde durch nachsprengende Dragoner und
Bewohner von Altglashütte eingefangen.
F In Höllenthal Gaden) wurde vor ein⸗
igen Tagen ein etwa 90 Pfund schwerer Gemsbock
erlegt; ein in dortiger Gegend bisher kaum dage—
wesenes Ereigniß.
f Versetzter Krönungsthaler. Daß
Jemand einen Thaler versetzt, dürfte denn doch
noch nicht dagewesen sein. Und trotzdem ist es
buchstäblich wahr. Ein Berliner Studio hat das
Kunststück unlängst fertig gebracht. Derselbe hat
einen wunderschönen Kroͤnungsthaler vom Jahre
1861 im Kasten liegen, ein Exemplar jener Münzen
wie solche jetzt nicht mehr allzu häufig vorhanden
sind. Der Musensohn hat bereits Hose, Gilet und
Frack in's Leihhaus geschickt, aber diesen Krönungs⸗
thaler auszugeben, hat der Studio allen Versuch⸗
ungen zum Trotz bisher nicht übers Herz bringen
können. Doch die Noth droht auch diese Reliquie
zu verschlingen. Der Wunsch, sie zu erhalten, ist
aber noch zu mächtig, denn der Thaler ist dem
Jüngling durch Erinnerung heilig. Aber die gegen—
wärtige bedrängte Lage fordert unerbittlich Berück⸗
sichtigung. “ Da verfällt unser Freund auf den
genialen Gedanken, dieses Geldstück zu versetzen.
Gedacht, gethan! Auch der Krönungsthaler findet
seinen Weg zum Leihhause, wo er bereitwilligst,
wenn auch mit verwundertem Kopfschütteln acceptirt
wird, um bei besseren Zeitläuften in das Porte—
monnaie seines fürsorglichen Herrn zurückzukehren.
FDas Nahrungsmittelgesetz vom
14. Mai 1879 findet nach einem Urtheil des
Reichsgerichts, 1. Strafsenats, vom 10. Juli
1882, nicht nur auf Stoffe Anwendung, die so,
wie fie die Natur hervorbringt oder in den Ver—⸗
kehr kommen, sofort genossen werden koönnnen, son⸗
dern auch auf Stoffe, welche vor dem Genuß oder
behufs desselben noch einer besonderen Bearbeitung
oder Zubereitung oder einer Verbindung mit an⸗
deren Stoffen bedürfen. So ist beispielsweise
Hopfen als ein Genußmittel im Sinne des Nahr⸗
ungsmittelgesetzes anzusehen.
einer gefälschten oder. mangelhaften Waare F
alsche Vorspiegelungen keinen außergewöhnlichen
ondern nur einen mäßigen, geschäftsuͤblichen Ge—
vinn erzielen, so liegt nach einem Urtheil des
steichsgerichts, J. Strafsenats, vom 6. Juli 1882
arin doch ein rechtswidriger, als Betrug zu be—
trafender Vermögensvortheil. Der dieser Enischeid⸗
ung zu Grunde liegende Thatbestand ist folgender:
Ein Weinhändler verkaufte gefälschte Weine als
chte zu Preisen, welche dem Handelswerth der ge⸗
älschten Weine entsprachen, und wobei der Wein⸗
händler einen mäßigen, geschäftsüblichen Gewinn
erzielte.
FBremerhafen, 14. Ott. Auf dem Lloyd⸗
dampfer „Frankfurt“ brach heute Abend um 6 Uhr
hdei der hinteren Luge Feuer aus. Alle Leute sind
gerettet. Die Dampffspritzen sind in voller Thätigkeit.
fF In Basel gab es auf dem badischen Bahn⸗
hof am letzten Freitag abermals einen Eisenbahn⸗
infall. Der „Bad. Beob.“ schreibt hierüber: Es
tieß eine Lokomotive mit drei Güterwagen auf eine
stehende Abtheilung Güterwagen. Vom Personal
vurde Niemand verletzt, dagegen sind die Lokomo—
live und ein Güterwagen sowie das Schienengeleise
erheblich beschädigt worden. Die Ursache des Un—
falles soll in dem Umstande liegen, daß der dienst⸗
huende Wärter die Weiche unrichtig stellte.
FParis, 13. Okt. Die Kommission der
zistsrischen Monumente beschloß heute, daß die
Zubmission zur Wegräumung der Tuilerienruinen
ofort ausgeschrieben werde.
F (Das Privateigenthum der Kai—
erin Eugenie.) Man schreibt aus Paris:
leber die Vermögensverhältnisse der Wittwe Napo—⸗
eon III. gibt ein bonapartistisches Blatt recht in⸗
eressante Aufschlüsse. Die Exkaiserin besitzt drei
däuser in der Rue de l'Elysée im Werthe von
3,600,000 Fr., welche hypothekarisch mit 2 Milli⸗
znen belastet sind; zwei Häuser in der Rue d'Alba,
zie auf 900,000 Fr. geschätzt find und auf welche
der Credit foncier bereits 800,000 Fr. vorgeschossen
jat; das Dominium de la Jonchoͤre, welches einen
Verth von 500,000 Fr. repräsentirt; das Domin⸗
um von Solfernio, auf 1,500,000 Fr. geschätzt
ind hypothekarisch mit einer Million belastet; das
Ddominium von Arnost in den Pyrenäen, auf
20,000 Fr. bewerthet, und das Dominium von
Biarritz im Werthe von einer Million. Ferner be—
inden sich noch im Besitze Eugenien's das kaiser⸗
iche Palais von Marseille, das 1,658,000 Fr.
aekostet hat und erst unlänast der Gegenstand des
*—
etannten processes mit oer Vcuniceipuloια,
rin Hotel in der Rue de Courcelles und ein Chatel⸗
in Vichy. Schließlich verfügt die Kanscch *
iber 75,000 Livres Nente — man fieht die —*
erin braucht vorderhand noch nicht Noth zu leiden
a Esotische Sam artern
Froberung Alexandriens durch die Engländer wurd
daselbst der Versuch gemacht, nach dem in Eurod
rrefflich bewährten Muster eine freiwillige Kranken
oflege zu organisiren. Nachträglich sind Eremplate
eines von Dr. Mackie gezeichneten diesbezügliche
Aufrufes hierher gelangt, in welchem die Eghbter
aufgefordert wurden, Geld und Materialic zut
bflege und Labung von Verwundeten zu sammeln
zamit die berufenen Behörden in der Lage waren.
nuch für die verwundeten und erkrankten Eghpia
entsprechend sorgen zu können. Dieser Aufruß
vurde in englischen und arabischen Zeitungen pub
izirt, auch Annahmestellen für die Spenden mng
haft gemacht, allein — nicht eine einzige Antwort
zeschweige denn ein Beitrag erfolgte auf diesen warn
jerzigen Appell. — So aäußerte sich die eghpüsg
Zumanität!
Gemeinnũtziges.
(Das Räuchern des Fleisches.) Nach den ge—
nachten Erfahrungen erhält man bei folgendem
Verfahren vorzügliches Kauchfleisch das sich lange
jut und frisch erhalt. Das zum Räuchern b6.
timmte Stück wird von dem frischgeschlachteten
Thiere sofort, wenn möglich noch warm, mit einen
Bemenge von Salpeter und Kochsalz (1:32) ge⸗
hörig eingerieben und dann mit so viel Kornkhie
destreut, als daran haften bleibt, oder in einer
Amhüllung weichen Papiers (Zeitungs- oder ähn
lichem Papier) eingeschlagen und in den Rauchfang
zehängt. Die derart hergestellte Umhüllung von
dleie oder Papier hält die brenzlichen Rauchbestand
heile ab und bewahrt zugleich das Fleisch vor all⸗
zustarkem Austrocknen während des Räucherprozesses
So behandeltes Rauchfleisch hat eine dem geräucher⸗
ten Lachs ähnliche Farbe, schmeckt besser als das
zewöhnlich hergestellte und hält sich längere Feit.
Aufbewahrt wird es am besten in einer Kiste an
einem kühlen luftigen Orte, wobei die einzelnen
Fleischtheile mit Papier umwickelt in eine Schichte
Asche (am besten Buchenasche) eingebettet und da⸗
nit vollständig bedeckt verden. Vor dem Gebrauche
wird selbes rein abgebürstet.
Für die Redaktion verantwortlich F. X. Demeß.
Zur Beachtung.
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