früher einige Zeit in Nlingenmünster zugebracht
haben. (L. T.)
— Speyer, 22. März. Geschwindigkeit ist
keine Hexerei! Durch Nachstehendes dürfte die ohne⸗
hin schon sehr umfangreiche Statistik der Zollkuriosa
Im ein weileres nicht uninteressantes Kapitel be⸗
reichert werden: Eine hier wohnende Dame erhiel⸗
mitle Februar 1883 eine Zusendung aus Paris
bestehend aus 10,50 Kil. leinenen Gardinenstoffen
0.85 Kil. leinen Posamentierwaaren und 0,90 Kil.
Wollenwaaren und mußte dafür ausweislich der
Zollquittung, datiert vom 15 Februar vorigen
Jahres, exkl. Fracht 6,30 Mk., O, 85 und 1,80 Mk.,
Fzusammen also 8,95 Mk. Zoll bezahlen. Dieser
Tage nun, also nach Ablauf von einem Jahr und
einem Monat, präsentiert die hiesige Zollbehörde
eine Nachforderung in der Höhe von 6,30 Mt
zu wenig berechneter Zollgebühr! Abgesehen davon
daß zwischen der Gesammtzoliforderung von 15,25 Mt.
und dem wirklichen Werthe der verzollten Gegen⸗
stände kein wesentlicher Unterschied besteht, ist das
Merkwürdigste an der Sache der Umstand, daß
dreizehn volle Monate nöthig waren, um frugliche
Zollrechnung richtig zu stellen. die Furcht vor einer
nochmaligen Nachforderung früher oder später bleibt
naturlich nicht ausgeschlossen. Eile mit Weile!
Gr. Tq.)
— Konkurs wurde eröffnet über das Vermögen
von Robert Bruchhaus in Haßsloch; Konkurs—
berwalter: Geschäftsmann Herrmann in Neustadt
Pfälzisches Schwurgericht.
L. Quartal.
Zweibrücken, 22. März, Vormittags 9 Uhr
Verhandlung gegen Philipp Jakob Mayer. 433.
alt; Ackerer von Insheim; Koörperverletzung mi
nachgefolgtem Tode. Staatsbehörde: 2. Staatsan—
walt Schneider; Vertheidiger: Rechtsanwalt Gebhart.
Seii langer Zeit lebte der Angeklagte mit einem
gewissen Hust in stetter Feindschaft, und war es
Zamentlich der letztere, welcher bei jeder Gelegenheit
die Veranlassung zu Streitigkeiten gab. Einmal
sogar, im Jahre 1879, machie er sich einer Körper⸗
berleßung des Angeklagten schuldig. welche ihm eine
Gefängnißstrafe von 1 Monat und 15 Tagen
eintrug.
Am 2. Februar, Nachmittags gegen 4 Uhr,
kam der Angeklagte von der Arbeit aus in die
Wirthschaft von Würth in Insheim. Vor der
Wirthschaft stellte er seine Dunggabel ab. Abends
um 19 Uhr kam auch Hust in diese Wirthschaft
und setzte fich neben den Angeklagten, ohne daß es
jedoch irgendwie zwischen den beiden zum Streite
dam. Nach 9 Uhr entfernte sich der Angeklagte,
nachdem er 12 Schoppen Bier zu sich genommen
hatie, durch den Hof auf die Straße. Vor seinem
Weggehen ließ er sich vom Wirthe die Dunggabel
wieder geben. Unmittelbar nach dem Angeklagten
verließ auch Hust mit einem gefüllten Schoppen⸗
glase in der Hand durch die Hausthür die Wirth⸗
schaft. Kurze Zeit darauf tfraten einige andere
Gäste den Heimweg an, und als sie vor die Wirth⸗
schaft kamen, fanden sie den Hust blutüberströmt
bewußtlos auf der Straße liegen. Stücke einer
Dunggabel, Scherben eines Glases und die eigene
Mütze des Verletzten lagen neben ihm. Hust wurde
nach Hause geschafft, woselbst er, ohne wieder zum⸗
Bewußtsein gekommen zu sein, in der darauf
folgenden Nacht starb.
Die Sektion ergab eine Stichwunde, welche das
rechte Auge durchbohrte und bis in das Schädel ⸗
dach sich erstreckte. Dadurch entstand ein Blut⸗
austritt in das Gehirn, welcher den Tod zur Folge
hatte. Außerdem hatte er noch einige unbedeutende
Verletzungen am Kopfe und in dem Gesichte. Dem
Angeklagien wird nun zur Last gelegt, daß diese
Verleßungen des Hust von ihm herrührten. Er
selbstgibi an, Hust habe ihn mit einem Bierglase
bedrohi, weßhalb er seine Dunggabel zur Abwehr
vorgehalten habe, und in diese sei Hust, als er
auf ihn lossiürzen wollte, gerannt. Er habe sich,
als Hust blutend am Boden lag, entfernt, weil er
nicht geglaubt, daß Jener so schwer verletzt sei.
Der Vertreter der kgl. Staatsanwaltschaft stellte
auf, nach Art und Beschaffenheit der tödtlichen
Wunden müsse als feststehend angenommen werden,
daß der Getoͤdtete nicht in die zur Abwehr vorge⸗
haltene Mistgabel gerannt sei, sondern daß der An⸗
geklagte einen wuchtigen Stoß mit ihr geführt
habe. Nothwehr sei ausgeschlossen, da im Hinblid
auf die unbedeutende Waffe, welcher der Getödtet
sich bediente, der Angeklagte mit einer bloßen Ab
wehr sich hätte begnügen müssen. Es müsse daher
die Frage nach Körperverletzung mit toͤdtlichem Er⸗
folg bejaht werden. Sollten jedoch die Geschworenen
fich diesen Ausführungen nicht anschließen können,
so müßten sie jedenfalls die auf Körperberletzung
nittelst gefährlichen Werkzeuges, oder die auf fahr⸗
tässige Todtung gerichteten Fragen bejahen.
Die Vertheidigung bestritt die Aufstellungen der
kgl. Staatsbehörde, indem sie ausführte, daß der
Angeklagte im Zustande der Nothwehr gehandelt
habe. Da eine Schuld des Angeklagten ausge.
chlossen sei, so kämen auch die subsidiär gestellten
Fragen nicht in Betracht, uud beautragte deßhalb
Freisprechung.
Die Geschworenen verneinten die Schuldfrage
worauf der Angeklagte freigesprochen wurde.
Vermischtes.
Würzburg, 22. März. Die des Ver—
gehens des Zweikampfs, bezw. Aufforderung dazu
saus Anlaß des Falles Pdoschel⸗Lennig) beschuldigten
Studirenden Hartl (Aschaffenburg), Herb (Pirma⸗
sens), Kohlmanu (Offenbach) und Winkel (Pritz
walk) wurden zu 3 Monaten, Schraut (Sulzwiesen
und Krafft (Germersheim) zu 8 Monaten 8 Tagen,
Eichhorn (Trier) und Löwenstein (Oldendorf) zu 8
Tagen Festungshaft verurtheilt, bez. der übriger
das Urtheil vertagt.
Röhrmoos, 17. März. In Ried be
Indersdorf wurde Sonntags während des Pfarr
gottesdienstes von zwei Strolchen ein Einbruchs
diebstahl verübt. Ein 18lähriges Mädchen, welches
im Hause war, wurde von den Dieben erdrosselt,
geknebelt, mit Betten und einer Kiste zugedeckt, so
daß dasselbe dem Ersticken nahe war. Als Beute
nahmen die Diebe ein Sparkassenbuch mit einen
Eintrage von 1000 Mtk. und ca. 150 Mtk. Baar⸗
geld mit.
Der Rosenheimer Anzeiger schreibt: Auf—
sehen erregte gestern auf dem hiesigen Bahnhoft
die Ankunft eines irrsinnigen Frauenzimmers.
welches don 3 türkischen Polizisten begleitet, au?
Jerusalem kommend, der hiesigen Behörde über⸗
geben wurde. Die Unglückliche wurde zur Rasi
in das hiesige Krankenhaus aufgenommen und heut⸗
mit dem Fruͤhzuge, vom Rosenheimer Polizei⸗Rott⸗
meister und noch einem Manne begleitet, nach
ihrer Heimath Klingenmünster in der Rheinpfal;
weiter befördert.
FBlittersdorf, 22. März. Heute Morgen
gegen 7 Uhr hatte die Schifferfrau Herres von
Malstatt beim Wasserschöpfen das Unglück auszu⸗
gleiten, infolgedessen sie in die Saar ffürzte und
rankt. Das Ausgleiten geschah infolge des starken
Reifes, der auf dem Bord des Schiffes lagerte.
Fine Vorschrift, um den Bord des Schiffes, wie
dies bei groößeren Fahrzeugen der Fall ist, eint
erhöhte Kante laufen zu lassen, würde schon man⸗
hem derartigen Unglück vorgebeugt haben.
f Aus Karlsruhe, 283. März, wird dem
„Pf. J.“ gemeldet: Heute früh hat sich im Hardt⸗
dalde unweit der Station Mühlburgerthor ein etwa
25 Jahre alter Maun mittelst eines Revolverschusses
in die Schläfe erschossen. Derselbe saß am Abende
horher in der nahegelegenen Restauratinn Traut,
woselbst er sich vor seinem nahe bevorstehenden
Lebensschluß noch gütlich that. Ueber die Persön⸗
uchkeit des Lebensmüden weiß hier noch Niemand
eiwas, auch behördlicherseits nicht. Er ist Reisen
der einer auswärtigen Firma (man spricht von M.
in Bruchsal.) Das elegante Reiseköfferchen lag
neben ihm, der Revolver war 5mal geladen, wovon
inmal abgeschossen. Die linke Hand war mit
inem Glacehandschuh bekleidet. Sämmtliche Zeichen
hatte der Unglückliche aus seinen Kleidern heraus—
zeschnitten, so daß alle Anhaltspunkte fehlen. Nur
eine Photographie soll in der Westentasche gefunden
worden sein, was zu der Vermuthung Anlas gibt,
daß unglückliche Liebe das Motiv der schrecklichen
That sein soll. Die Leiche wurde auf den Fried—
hof gebracht und wird ausgeschrieben werden.
F Für die Kaiserin von Oesterreich ist
das Schloßhotel in Heidelberg bereits vor einigen
Wochen auf die Zeit vom 10. bis 15. April ge—
miethet worden und zwar mit der Bedingung, daß
während dieser sechs Tage kein anderer Gast auf—
Jenommen und der Garten für das Publikum ge—
schlossen wird. Der Miethpreis betragt 4000 Mk.
der Garteninspektor des eigentlichen Schloß
gartens trifft auch hereits Anstalten, die durch un—
Jeeignete bauliche Maßregeln etwas versumpfter
Wege der Anlagen gehörig in Stand zu setzen.
Der Stadt Köln steht ein Prozeß von er
heblichkeit in Aussicht. Bald nach der Beendigun
des Krieges von 1870 und 71 wurden bekanntlis
den einzelnen Gemeinden für die Kriegsleistunger
Entschäbigungen gezahlt. Die Ober Rechnungs
lamimer fund spater, daß der Stadt Köln durch eir
Versehen eine bedeutend zu hohe Summe ausgezahl
worden, ca. 200,000 Mt., welcher Betrag zurüc
zuerstatten fei. Köln verweigerte die Rückzahlung
judem man geltend machte, keine Festung der wes
lichen Provinzen sei damals in so großartigen
Maße in Anspruch genommen worden, wie gerad
Köln. Die Verhändlungen auf dem Verwaltungs
wege haben zu keinem Resultat geführt, es ist als—
eine Klage auf Herausgabe von obiger Summ
nebst Zinsen zu erwarten.
p'In Meinhardt bei Siegen stürzten do
einigen Tagen zwei Kinder, welche bis dahin mi
einander gespielt hatten, in den Hammergraben
ohne daß es jemand bemerkte. Eine Frau, die
Wäsche spülen will, sieht die beiden sich umschlunger
haltenden Kinder, ruft Leute hetbei, man zieht di
Kinder heraus, aber als Leichen.
.(Sturz vom Felsen.), Aus Ems dbe
richtet der „Rh. K.“: Eine schreckliche Scene, welch
den Zuschnern so bald nicht aus dem G dächtniss
entschwinden wird, spielte sich am Sonntag Vor
mittag von 11212 Uhr an der fast senkrecht ab
fallenden südlichen Wan; unserer Bäderleifelsen ab
Ein junger Mensch war daselbst mit dem Sucher
eines als Salatpflanze dienenden Krautes beschäftigt
wobei er sich an dem Gesträuch festhielt und Hal
verschaffte. Plötzlich reißt ein Strauch mit der
Wurjel aus, und der Unglückliche stürzt mit große
Geschwindigkeit, sich im Fallen oft überschlagend
über die scharfen Felskanten nach der Tiefe einen
sicheren Tode entgegen. Da, wie durch ein Wunder
hemmt ein dicht am gähnenden Abgrunde stehende
Baumchen den weiteren Fall und der —A
bleibt blutüberströmt kaum eine Handbreit von den
Rande entfernt liegen. Während nun die herzuge—
geeilten Personen von der Lahnstraße aus dem Ver
unglückten zurufen, er möge sich um Gotteswiller
ruhig verhalten und sich nicht rühren, versuchte e⸗
ein junger Mann, von oben her zu demselben z
gelangen; aber kaum hatte er das gefährliche Terrair
detreten, als auch er schon ins Rutschen geräth um'
nur mit Mühe sich festhalten und wieder emporar
beiten kann. Aber der muthige Mann läßt nich
nach in seinem Rettungsversuche, bei dem es gali
dem Tode fest ins Auge zu sehen. An einer mittlen
weile beschafften Leine läßt er sich von vier krüf
ligen Männern gehalten, zu dem Unglücklichen hinab
hindet ihn ebenfalls fest und bringt ihn untet fort
währender eigener Lebensgefahr nach oben zu de
zagenden Eltern und Geschwistern. Der Verunglüdt
weicher in der Nähe des Abgrundes stets krampfha
nit den Beinen sich bewegte und sich zum große
Schrecken der Zuschauer dreimal an dem besagte⸗
Bäumchen aufrichtete, hat am Kopfe schwere Ver
letzungen davongetragen und kam erst am andere
Morgen wieder zum Bewußtsein. Der ganze Vor
gang hatte über eine Stunde gedauert. Dem hoch
herzigen Retter, Herrn Tüucher Fink oon hier, ae
bührt die höchste Anerkennung.
Berhin. Eine trauxige Scene spielte si
neulich auf der Spree ab. Der Schiffer Hartman
aus Guben gerieth auf seinem Kahne mit einen
seiner Schiffsknechte in einen Streit, der schließli⸗
in Thätlichkeiten überging. Hartmann zog de
Frürzeren, kam zu Falle und stieß dabei seine 1
Jahre alte Tochter, die dem Vater Beistand leiste
wollte, durch Unversichtigkeit über Bord, so da
dieselbe in's Wasser fiel. Der Kampf zwischen de
beiden Maännern haite nunmehr ein Ende und bt
mühten sich Beide gemeinschaftlich, das Mädhe
mit langen Stangen und Haken aus dem Waßs
zu fischen. Nach einer halben Stunde gelang
ihnen endlich, die — Leiche des Mädchens aufzufinder
4 Unsere Damenwelt wird jetzt beim Begin
der'Frühjahrsaison von Pariser Firmen reichlt
mit Einladungen zu Einkäufen bedacht. F
sind schön gedruckte, mit Modebildern zierlich aut
gestattele Preiscourante, welche von der —S
Weg nehmen bis in die entlegensten Gegenden unsen
Darianbes.Moen sollle iaum meinen, datz die
in gutem, reinen Deuisch verfaßten Anpreisung
aus demselben Paris kommen, wo man Alles, w
deutsch ist, mit so glühendem Haß verfolgt; viellei
crachtet man es ader dort als so eine Art Revaud
und verbindet so das Nützliche mit dem Patriotische
daß man den guten Drutschen ihr ehrliches G