Strafgesetzbuches zu entsprechenden Gefängnißstrafen
verurtheili worden waren. Am Schlusse des Ar—
ilkes war bemerkt worden, daß der Vorgang ein
schlechtes Licht auf die sittlichen Zuständen in den
besseren“ Kreisen warf. Dem gegenüber macht
jetzt die Staatsanwaltschaft bekannt, daß die Ver⸗
urtheilten folgenden Ständen angehören: 9 sind
Dienstmädchen und Taglöhnerinnen, 3 Fabrikarbei⸗
ferinnen, 8 Näherinnen, 8 Frauen von Goldarbei—
tern, 2von Steinschleifern, 1 die Frau eines
Bäckers, 1 eines Briefträgers, 1 eines Tünchers,
Jeines Schuhmachers und 2 sind Kellnerinnen.
Aus derlei Elementen setzen sich unserer Oppositions-
presse zufolge die „höheren“ Stände Pforzheims zu—
fammen. Die Herren treiben nachgerade ihr Hand⸗
werk in nicht mehr ganz reinlicher Weise.
Am Maunn geriethen zwei der dort sich
arbeitslos herumtreibenden Burschen wegen eines
Auftrags, der dem Einen von einem Schiffer ge⸗
worden, in Differenzen, die sehr rasch dadurch erledigt
wurden, daß der Eine den Andern ohne viel Feder—
lesens iu den Main warf. Nur mit Mühe gelang
es, den Menschen zu retten, während der rüchsichtslose
Attentäter davoneilte, seinen Auftrag auszuführen.
F Gießen, 5. Juni. (Drei Menschen vom
Blitz erschlagen. Während eines furchtbaren Un⸗
wetiers, das am Dienstag Nachmittag gegen 4 Uhr
lübher unsere Stadt zog, schlug der Blitz in eine
Hütte des nahe bei der Stadt gelegenen Braunstein⸗
bergwerkes, in welcher sich fünf Arbeiter geborgen
hatten. Drei blieben sofort todt, die beiden anderen
erholten sich allmählig weeder.
Annen, 6. Juni. Ein hiesiger Bahnwär—
ter, der vorgesiern zum letzten Male vor seiner
Pensionirung als Hülfsbremser seinen Dienst that,
fiel von der Bremse und wurde von den Rädern
zermalmt.
(Irrsinnig geworden.) Ein im Süd—
osten der Stadt wohnhafter Arzt, der sich einer
großen Beliebtheit und einer sehr umfangreichen
Praxis, zu erfreuen hat, ist in einer der Sommerfrischen
in der Ümgegend Berlins, in welcher er eine Villa
besitzt, plözlich vom Wahnsinn befallen und gestern
in Begleituͤng eines Kollegen und mit Hilfe dreier
Wärter in eine Anstalt für Geisteskranke überführt
worden. Der im Anfang der vierziger Jahre
stehende Unglückliche, der verheirathet und Vater
mehrerer Kinder ist, leidet am Verfolgungswahn und
qält Jeden, der sich ihm naht, für einen Mörder.
Um sein vermeintlich gefährdetes Leben zu erkaufen,
hat er in der erwähnten Sommerfrische am Donners⸗
—
Hattin — bis auf einige Hundert — wieder zuge⸗
tellt worden sind.
Für Arbeitgeber und— Arbeitneh—
mer hat das Reichsgericht eine nicht unwichtige
Entscheidung getroffen. Ein in einem Steinbruch
oder in einer Fabrik, in welcher Steine bearbeitet
werden, beschäfligter Arbeiter verlor durch das Ab—
plittern eines Steines, in Ermangelung einer
—vchutzbrille, die Sehkraft auf einem Auge. Auf
gruͤnd des Haftpflichtgesetzes verklagte er den Arbeit—
jeber mit dem Autrage auf Zahlung von Ernäh—
ungsgeldern, wurde aber in zwei JInstanzen abge—
viesen, weil es seine Sache gewesen wäre, sich eine
Schutzbrille anzuschaffen. Das Reichsgericht ver—
uichtete jedoch diese Urtheile, indem es den Grund⸗
atz aussprach, daß zu den Einrichtungen, welche
die Fabriken nach der Gewerbeordnung mit Rück⸗
icht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbe⸗
riebes zur Sicherung der Arbeiter auf eigene Kosten
zu beschaffen haben, in einem Falle wie den vor—
ijegenden auch Schutzbrillen gehörten und zwar ohne
Ruͤcksicht darauf, daß die Arbeiter dieselben selbst
zu beschaffen im Stande wären; denn jede Be⸗
timmung der Gewerbeordnung sei eben allger-ein
gehalten.
(Das Hausrecht der Wirthe.) Biel—
ach herrscht die Anficht, daß man in einer Wirth⸗
chaft, als in einem öffentlichen Jedermann zu—
zänglichen Lokale, nach Belieben verweilen dürfe
ind der Wirth nicht das Recht habe, Jemand aus
einem Lokale zu verweisen. Laut Entscheidung des
Reichsgerichts ist diese Ansicht eine irrige. Immer
zängt es von dem Willen des berechtigten Inhabers
der fraglichen Lokalität ab, dem Gast Aufnahme zu
Jewähren oder zu verweigern, die Aufnabhme für
ine gewisse Zeit oder gewisse Zwecke zu beschränken.
30 lange Jener sich nicht ausdrücklich oder durch
roncludente Handlungen gebunden hat, dem Gaste,
sei es Unterkommen, sei es Verköstigung, zu ge—
währen, verweilt der Letztere ohne „Befugniß“ und
ist rechtlich verpflichtet, sich auf Aufforderu
vieder zu entfernen. Auch wo beispielsweise
Wirth durch Verabfolgung von Speise und d
zum Verkehr in einem Lokale die Befugniß
dorübergehenden Aufenthalt einem Dritten eium
räumt hat, dauert solche Befugniß zunächst
änger, als nach billigem Ermessen und vernünftig⸗
Auslegung des beiderseitigen Vertragswillens n
5rfüllung des vereinbarten Zweckes erforderlich ss
Ist der Zweck erfüllt, so tritt der Inhaber einer
»erartigen Lokalität auch wieder in die freie Va
ügungsgewalt zurück und ist unbehindert, *
ängere Verweilen zu versagen. Nicht weniger
ann ungebührliches Betragen des Gastes als n
»egründeter Anlaß gelten, denselben schon frühe—
uus dem Lokale auszuweisen.
F Ein junges Paar ließ sich von den
Standesbeamten trauen. „Die Frau muß ihren
Mann überall folgen“, sagte der Beamte, als
die übliche Formel aussprach. „Das kann ich nicht
ersprechen“, erwiderte die Braut mit großer Em—
schiedenheit. „Wie meinen Sie denn das?“ fragte
der Beamte. „Mein Mann ist Briefträger in da
Vorstädten“, antwortete sie.
Sterbefälle.
Gestorben: in Landstuhl Michael Kastner,n
Adjunkt und Privatier, 62 J. a.; in Pirmafens
Frau Kath. Schütz, Wwe. geb. Kröher, 683
a.; in Oggersheim Frau Dekan Henriette Blaul
Wwe. geb. Herf, 60 J. a.; in Heinitz- Deche
Johann Baptist Joseph Maria Siegler, 59 J.a
Für die Redaktion verantwortlich: F. X. Demesßt,.
Telegraphischer Schiffsbericht.
Mitgetheilt von Jean Peters in St. Ingbert.
Das Postdampfschiff „Rhynland“, Kapitän
Jamison der Red Star Line, am 24. Mai vor
stew-York abgegangen, ist nach einer glückliche—
Reise am 6. Juni wohlbehalten in Antwerpen an—
gekommen.
Das Postdampfschiff „Waes land“, Kapitär
leberweg der Red Star Line, am 24. Mai vor
Antwerpen abgegangen, ist nach einer glückliche
Reise am 5. Juni wohlbehalten in New⸗ York ap
gekommen.
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