Full text: St. Ingberter Anzeiger

Strafgesetzbuches zu entsprechenden Gefängnißstrafen 
verurtheili worden waren. Am Schlusse des Ar— 
ilkes war bemerkt worden, daß der Vorgang ein 
schlechtes Licht auf die sittlichen Zuständen in den 
besseren“ Kreisen warf. Dem gegenüber macht 
jetzt die Staatsanwaltschaft bekannt, daß die Ver⸗ 
urtheilten folgenden Ständen angehören: 9 sind 
Dienstmädchen und Taglöhnerinnen, 3 Fabrikarbei⸗ 
ferinnen, 8 Näherinnen, 8 Frauen von Goldarbei— 
tern, 2von Steinschleifern, 1 die Frau eines 
Bäckers, 1 eines Briefträgers, 1 eines Tünchers, 
Jeines Schuhmachers und 2 sind Kellnerinnen. 
Aus derlei Elementen setzen sich unserer Oppositions- 
presse zufolge die „höheren“ Stände Pforzheims zu— 
fammen. Die Herren treiben nachgerade ihr Hand⸗ 
werk in nicht mehr ganz reinlicher Weise. 
Am Maunn geriethen zwei der dort sich 
arbeitslos herumtreibenden Burschen wegen eines 
Auftrags, der dem Einen von einem Schiffer ge⸗ 
worden, in Differenzen, die sehr rasch dadurch erledigt 
wurden, daß der Eine den Andern ohne viel Feder— 
lesens iu den Main warf. Nur mit Mühe gelang 
es, den Menschen zu retten, während der rüchsichtslose 
Attentäter davoneilte, seinen Auftrag auszuführen. 
F Gießen, 5. Juni. (Drei Menschen vom 
Blitz erschlagen. Während eines furchtbaren Un⸗ 
wetiers, das am Dienstag Nachmittag gegen 4 Uhr 
lübher unsere Stadt zog, schlug der Blitz in eine 
Hütte des nahe bei der Stadt gelegenen Braunstein⸗ 
bergwerkes, in welcher sich fünf Arbeiter geborgen 
hatten. Drei blieben sofort todt, die beiden anderen 
erholten sich allmählig weeder. 
Annen, 6. Juni. Ein hiesiger Bahnwär— 
ter, der vorgesiern zum letzten Male vor seiner 
Pensionirung als Hülfsbremser seinen Dienst that, 
fiel von der Bremse und wurde von den Rädern 
zermalmt. 
(Irrsinnig geworden.) Ein im Süd— 
osten der Stadt wohnhafter Arzt, der sich einer 
großen Beliebtheit und einer sehr umfangreichen 
Praxis, zu erfreuen hat, ist in einer der Sommerfrischen 
in der Ümgegend Berlins, in welcher er eine Villa 
besitzt, plözlich vom Wahnsinn befallen und gestern 
in Begleituͤng eines Kollegen und mit Hilfe dreier 
Wärter in eine Anstalt für Geisteskranke überführt 
worden. Der im Anfang der vierziger Jahre 
stehende Unglückliche, der verheirathet und Vater 
mehrerer Kinder ist, leidet am Verfolgungswahn und 
qält Jeden, der sich ihm naht, für einen Mörder. 
Um sein vermeintlich gefährdetes Leben zu erkaufen, 
hat er in der erwähnten Sommerfrische am Donners⸗ 
— 
Hattin — bis auf einige Hundert — wieder zuge⸗ 
tellt worden sind. 
Für Arbeitgeber und— Arbeitneh— 
mer hat das Reichsgericht eine nicht unwichtige 
Entscheidung getroffen. Ein in einem Steinbruch 
oder in einer Fabrik, in welcher Steine bearbeitet 
werden, beschäfligter Arbeiter verlor durch das Ab— 
plittern eines Steines, in Ermangelung einer 
—vchutzbrille, die Sehkraft auf einem Auge. Auf 
gruͤnd des Haftpflichtgesetzes verklagte er den Arbeit— 
jeber mit dem Autrage auf Zahlung von Ernäh— 
ungsgeldern, wurde aber in zwei JInstanzen abge— 
viesen, weil es seine Sache gewesen wäre, sich eine 
Schutzbrille anzuschaffen. Das Reichsgericht ver— 
uichtete jedoch diese Urtheile, indem es den Grund⸗ 
atz aussprach, daß zu den Einrichtungen, welche 
die Fabriken nach der Gewerbeordnung mit Rück⸗ 
icht auf die besondere Beschaffenheit des Gewerbe⸗ 
riebes zur Sicherung der Arbeiter auf eigene Kosten 
zu beschaffen haben, in einem Falle wie den vor— 
ijegenden auch Schutzbrillen gehörten und zwar ohne 
Ruͤcksicht darauf, daß die Arbeiter dieselben selbst 
zu beschaffen im Stande wären; denn jede Be⸗ 
timmung der Gewerbeordnung sei eben allger-ein 
gehalten. 
(Das Hausrecht der Wirthe.) Biel— 
ach herrscht die Anficht, daß man in einer Wirth⸗ 
chaft, als in einem öffentlichen Jedermann zu— 
zänglichen Lokale, nach Belieben verweilen dürfe 
ind der Wirth nicht das Recht habe, Jemand aus 
einem Lokale zu verweisen. Laut Entscheidung des 
Reichsgerichts ist diese Ansicht eine irrige. Immer 
zängt es von dem Willen des berechtigten Inhabers 
der fraglichen Lokalität ab, dem Gast Aufnahme zu 
Jewähren oder zu verweigern, die Aufnabhme für 
ine gewisse Zeit oder gewisse Zwecke zu beschränken. 
30 lange Jener sich nicht ausdrücklich oder durch 
roncludente Handlungen gebunden hat, dem Gaste, 
sei es Unterkommen, sei es Verköstigung, zu ge— 
währen, verweilt der Letztere ohne „Befugniß“ und 
ist rechtlich verpflichtet, sich auf Aufforderu 
vieder zu entfernen. Auch wo beispielsweise 
Wirth durch Verabfolgung von Speise und d 
zum Verkehr in einem Lokale die Befugniß 
dorübergehenden Aufenthalt einem Dritten eium 
räumt hat, dauert solche Befugniß zunächst 
änger, als nach billigem Ermessen und vernünftig⸗ 
Auslegung des beiderseitigen Vertragswillens n 
5rfüllung des vereinbarten Zweckes erforderlich ss 
Ist der Zweck erfüllt, so tritt der Inhaber einer 
»erartigen Lokalität auch wieder in die freie Va 
ügungsgewalt zurück und ist unbehindert, * 
ängere Verweilen zu versagen. Nicht weniger 
ann ungebührliches Betragen des Gastes als n 
»egründeter Anlaß gelten, denselben schon frühe— 
uus dem Lokale auszuweisen. 
F Ein junges Paar ließ sich von den 
Standesbeamten trauen. „Die Frau muß ihren 
Mann überall folgen“, sagte der Beamte, als 
die übliche Formel aussprach. „Das kann ich nicht 
ersprechen“, erwiderte die Braut mit großer Em— 
schiedenheit. „Wie meinen Sie denn das?“ fragte 
der Beamte. „Mein Mann ist Briefträger in da 
Vorstädten“, antwortete sie. 
Sterbefälle. 
Gestorben: in Landstuhl Michael Kastner,n 
Adjunkt und Privatier, 62 J. a.; in Pirmafens 
Frau Kath. Schütz, Wwe. geb. Kröher, 683 
a.; in Oggersheim Frau Dekan Henriette Blaul 
Wwe. geb. Herf, 60 J. a.; in Heinitz- Deche 
Johann Baptist Joseph Maria Siegler, 59 J.a 
Für die Redaktion verantwortlich: F. X. Demesßt,. 
Telegraphischer Schiffsbericht. 
Mitgetheilt von Jean Peters in St. Ingbert. 
Das Postdampfschiff „Rhynland“, Kapitän 
Jamison der Red Star Line, am 24. Mai vor 
stew-York abgegangen, ist nach einer glückliche— 
Reise am 6. Juni wohlbehalten in Antwerpen an— 
gekommen. 
Das Postdampfschiff „Waes land“, Kapitär 
leberweg der Red Star Line, am 24. Mai vor 
Antwerpen abgegangen, ist nach einer glückliche 
Reise am 5. Juni wohlbehalten in New⸗ York ap 
gekommen. 
Fassendes ——A 
su. Ziehung unwiderruflich und definitiv 
zam 3. Juli 1884 der . 
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Haupttreffer: 40,000, 10,000, 3600 Mk. ꝛc. ꝛc. 
—— 
Ziehung unwiderrussih zu München 3. Juli 1884. 
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Franz Woll, sowie von allen hekannten Verkaufsstellen und durch 
die Zaupt Igentur Jul. Gold schmit. Fudwigshafen. 
—F— 
Jeij 
Rual. Pramli. 
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—— 
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142 aehsohule 
ittoeiua. suaicineeenua 
orunterriehbt Aufnahme 
Arr— Aprii u. Ooetober- 
vehschohe it holaxenezceli⸗ 
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Uxer liot. A. iardt. —*8 
Zruck und Verlag von F.