veist, gibt derselbe insbesondere allen Staats und
Hemeindebehörden und Instituten, sowie den in
deren Diensien Angestellten, desgleichen den kirch⸗
ichen Organen und Dieneru gegenüber, vertrauend
auf deren stets bewährte Pflichttreue, der zuversicht⸗
lichen Erwartung Ausdruck, daß sie in unveränderter
Fortführung ihrer Pflichten und Befugnisse dafür
Sorge tragen werden, den Geist des Gehorsams
Jegen das Gesetz, der Ordnung im Staats⸗ und
düchenwesen, welcher in der länger als dreiund⸗
»ünfzigjährigen segensreichen Regierung unseres
heuern hochseligen Landesherrn nie gewichen, in
gleicher Weise während der bevorstehenden Ueber—
gangszeit mit gleichem Ernst und Nachdruck unver⸗
brüchlich aufrecht zu erhalten und sich als feste
Stützen des die provisorische Regierung führenden
Regentschaftsrathes zum Heile des Landes und seiner
Bewohner zu bewähren.“
Kiel, 18. Ott. Prinz Heinricdh stellte
icch bei der heutigen Parole als befördert zum Kapitän⸗
Zicutenant und Hauptmaun des 1. Garderegiments
zu Fuß dem versammelten Offizierkorps vor und
empfing dessen Glückwunsch.—
Sigmaringen, 20. Olt. Zur Feier der
goldenen Hochzeit des Fürsten Karl Anton
von Hohenzollern mit seiner Gemahlin, der Fürstin
Josephine, fand gestern Nachmittag halh 3 Uhr die
feierliche Enthüllung der Statue des erften Zollern⸗
fürsten Johann J. auf dem neurestaurirten soge⸗
annien Stadtbrunnen statt. Abends 8 Uhr 50
Minuten traf der Kronprinz des deutschen Reichs
nit dem Großherzog von Baden hier ein, empfangen
hon dem bransenden Jubel der Bevölkerung. Heute
Abend halb 6 Uhr wird der Kaiser erwartet. Die
aigentliche Feier beginnt Morgens 10 Uhr mit einem
Gottesdienst in der Stadipfarrkirche, zelebrirt vom
Bischof von Rottenburg. Nachmittags halb 6 Uhr
findet der Trauungsakt im Ahnensaale des fürst⸗
lichen Schlosses statt, Abends wird die Stadt
llüminirt werden. Die Straßen derselben sind
reich mit Fatznen und Guirlanden geschmückt.
Darmstadt, 19. Okt. Die gestrige Ver—
handlung des Ehescheidungsbprozefses des Großher⸗
sogs hat den allerseits vorausgesehenen —X
jerommen. Die Oeffentlichkeit war bis zur Ver⸗
ündigung des Urtheils ausgeschlossen; es kam aber
auch kaum zu allgemeiner interessirenden, die Sache
selbst derührenden Darlegungen, da der aus sieben
Mitgliedern bestehende Senat des Oberlandesgerichts
unter dem Vorsitz des Oberlandesgerichtsraths Eck⸗
stein alsbald den Beschluß faßte, die Verhandlung
borerst auf die Frage der Zuständigkrit des Gerichts
für die erhobene Berufung zu beschränken. Die
Verhandlung hatte um 4* Uhr begonnen, und gegen
312 Uhr Abends wurde nach kurzer Berathung das
Urtheil verkündet, wonach das Gericht seine Unzu⸗
tändigkeit zur Entscheidung über die Berufung aus—
prach. Mit dieser Entscheidung dürfte übrigens,
was im Land sicherlich allgemein zur Befriedigung
gereichen wird, die leidige Angelegenheit ihren etn⸗
qültigen Abschluß gefunden haben.
Ausland.
Wien, 19. Okt. Mehrere Morgenblätter be—
sprechen den Tod des Herzogs von Braunschweig
ind die Erbfolgefrage. Die „Neue Freie Presse“
erhofft eine Verständigung Deutschlands mit, dem
Herzog von Cumberland. Die „Deutsche Zeitung“
agt: Bei Cumberland liege die Entscheidung, ob
ein Name aus der Reihe der deutschen Regenten
verschwinde. Das „Wiener Tagblatt“ äußert: Die
wahren Erben des Herzogs von Braunschweig sind
die Hohenzollern. Das „Vaterland“ apostrophirt
die deutschen Fürsten und führt ihnen zu Gemüthe,
daß ihr Rechtstitel auf keiner anderen Basis be⸗
ruhe, als jener des Herzogs von Cumberland.
Brüssel, 20. Okt. Die Majorität hatten die
Liberalen bei den Kommunalwahlen, in Brüssel
mit 3700 Stimmen; in allen größeren Städten,
ausgenommen Mecheln, und vielen kleineren Orten
behaupten sie die Position mit verstärkten Majori⸗
äten. Die Katholiken siegten in Brügge, Nivelles,
Hall. Oudenarde, Grammont, Furnes. Die Wahlen
berliefen ohne irgend erhebliche Ruhestörungen.
Rom, 19. Okt. Laut einer Berliner Depesche
der „Agenzia Stefani“ wurde auf Mancinis An—
trag Italien zur ersten Kongokonferenz zugelassen
ind ist ferner diese Einladung auf Oesterreich und
Rußland ausgedehnt worden.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*æ St. Ingbert, 21. Ott. Am Tage der
Reichstagswahl bleiben sämmtliche Unterrichtsan—
talten geschlossen.
— die diesjährige Herbstkontroll—
versammlung findet Samstag den 8. November,
Vormittags 9 Uͤr im Oberhauser'schen Saale da⸗
jier statt. Sie gilt für sämmtliche Kontrollpflich-
tigen aus den Bürgermeistereien Ensheim, St.
Ingbert, Ommersheim und Rohrbach.
*— die Postkurskarte der Pfalz,
jerausgegeben vom kgl. Oberpostamt Speyer, ist
iach dem Stand vom 15. Oktober zur Ausgabe
zelangt. Schon früher wurde darauf hingewiesen,
jaß für das korrespondirende Publikum diese Karte
iin notywendiges Hülfsmittel ist, um zu ermessen,
vann die Briefe u. s. w. am Bestimmungsort ein⸗
reffen, und wollen deshalh nicht unterlassen, auf
ie neite Ausgabe aufmerksam zu machen. Die
Jostkurskarte ist durch Vermittelung der sämmtlichen
dostanstalten der Pfalz zu beziehen.
*— Wie der „Sp. Z.“ aus Homburg ge—⸗
hhrieben wird, hatte ein Fuhrwerk (Droschke) des
derrn Posthalters Conrad von hier vor einigen
kagen Abends das Unglück im Dorfe Neuhäusel
n der Dunkelheit auf ein entgegenkommendes
zuhrwerk zu rennen. Dem linken Pferde ging die
Heichsel des letzteren in die Brust und es verendete
ioch auf dem Platze. Die Lichter der Droschke
satten gebrannt, während das Bauernfuhrwerk mit
nehreren anderen ohne Laterne nach Wiesbach zog.
Wem die Schuld au dem Unfalle beizumessen ist,
leibt also noch fraglich und wird durch das Ge—
icht festgestellt werden müssen. Es ist nur ein
Hlück, daß keine der betheiligten Personen verletzt
vurde. Die Fuhrleute sollen aber dadurch gemahnt
ein, in dunklen Nächten nicht ohne Licht zu fahren.
*— Laut Meldung des „Land. Anz.“ wird
nächstens eine Versammlung pfäl zischer Buch—
inder stattfinden behufs Unterstützung einer Ein—
sabe „der Buchbinder-Innung zu München an das
.Kultusministerium“ in Betreff einiger wichtigen
Fragen, die auch für die pfälzischen Buchbinder
son großein Interesse sind. Zeit und Ort der
hersammlung wird noch näher bezeichnet werden.
*— Die pfälzische Feuerwehr-Armee
ählt 78,000 Mann. Das ist ein Wort!
— Germersheim, 109. Okt. Die gestern
ahier stattgehabte 50jährige Gedächtnißfeier der
Frundsteinlegung zu der hiesigen Festung verlief
n würdiger und erhebender Weise. Nachdem am
zorabend schon ein einstündiges Glockengeläute den
Festtag angekündigt hatte, ertönte am Festtage selbst,
Rorgens um 6 Uhr, vom Kirchthurm herab Choral—
nusik. Um 9 Uhr war in beiden Kirchen Fest—⸗
jottesdienst, welchem sämmtliche Beamte der Stadt,
eie Offiziere der Garnison und ein großer Theil
»er Bevölkerung anwohnten. Nach dieser kirchlichen
Feier wurde die Schuljugend, geführt von ihren
Lehrern und begleitet von den Beamten und Stadt—
zertretern, auf dem Kirchenplatze aufgestellt und an
dieselbe eine auf die Geschichte Germersheim und
der Bedeutung des Tags entsprechende Ansprache
gehalten. Zur Erinnerung an den Tag wurden
odann an die Kinder Bretzeln vertheilt.
— Das kgl. Bezirkbamt Germersheim hat
ürzlich einen für die Israeliten der Pfalz
nteressanten Beschluß erlassen. Im vorigen Jahre
»erehelichte sich nämlich der Metzger N. von N.,
ind wurde demselben aus diesem Anlasse durch
Zeschluß des Synagogen-Ausschusses die Entrichtung
»es sogenannten Einkaufgeldes an die dortige israe—
itische Kultuskasse, bestehend in 1pCt. der Mitgift
einer Frau, in Gemäßheit kultusgemeindlicher Be—
timmung vom 9. September 1847 auferlegt. An
ie Zahlung dieses Beitrages durch den Steuer⸗
soten gemahnt, reichte derselbe eine Beschwerde—
Horstellung bei dem kgl. Bezirlsamt ein, in welcher
r unter Berufung auf eine in gleicher Sache er⸗
angene Entscheidung des kgl. Verwaltungsgerichts—
sofes vom 23. Februar 1883 beantragte, den
Zeschluß des Synagogen⸗-Ausschusses außer Wirk—
amkeit zu setzeu. Der Synagogen-Aus—
chuß berief sich hiergegen auf die oben erwähnten,
om kgl. Landkommissariat Germersheim genehmigten
gestimmungen, ferner auf eine Ministerial⸗Ent—
chließung vom 8. April 1861, wonach die Erheb⸗
ing von Einkaufsgeldern da, wo diese Erhebung
jerkömmlich ist, einem Anstand nicht unterliege,
endlich auf den Umstand, daß die Einkaufsgelder
in der Kultusgemeinde N. seit undenklichen Zeiten
iblich sind und gegenwärtig in allen israelitischen
Hemeinden der Pfalz erhoben werden. Das zur
Sache vernommene Bezirks-Rabbinat Landau be—
tätigte, daß die Erhebung von Einkaufsgeldern in
slen israelitischen Gemeinden unbestrittener Usus
ei, und führte denselben zurück auf die rituell
Vecpflichtung des Israeliten, bei seiner Vereheuche
don der Mitgift seiner Frau den Zehnten zu an
hätigen Zwecken zu verwenden und voñ diesem
Zehnten wieder den Zehnten, also 1 pCt. für den
dultus der eigenen Gemeinde abzugeben, was gan
besonders als wohlthätiger Zweck gelte, und ad
siich demgemäß für Abweisung der Beschwerde aus
Das kgl. Bezirksamt Germersheim hat nun dahn
entschieden, daß der Beschwerdeführer zur Zadlun
des von der israelitischen Kultuskasse —J———
Finkaufsgeldes nicht verpflichtet ist. — Au⸗
den der Entscheidung beigegebenen Gründen sei
Folgendes erwähnt: Als feststehbend ist anzunehmen
daß die Einkaufsgelder als Aeqnivalent für dag
Gebrauch der Kultuseinrichtungen in der Pfalz fei
Langem gebräuchlich sind und in N. bei Gelegen—
yeit der Synagogen-Einweihung am 9. Septemhber
1847 durch Bestimmungen geregelt wurden, die di
Henehmigung des kgl. Landkommissariats Germers
heim erhielten. Das von dem Beschwerdeführer
ingerufene Urtheil des Verwaltungsgerichtshofe
sagt, daß nach den Bestimmungen des Umlagem
zesetzes vom 22. Juli 1819, welches hier Anwen—
dung zu finden habe, der Steuerfuß in der Regel
den Maßstab für die Umlagenerhebung zu bilden
jat und dieser Maßstab ersetzt werden kann. Dem—
zufolge ist es unzulässig, au Stelle des gesetzlichen
Maßstabes die Etrhebung von Abgaben zu beschließen,
»urch welche einzelne Gemeindemitglieder aus mehr
»der weniger zufälligen, zu dem Kultusverbande ijg
feiner Beziehung stehenden Anlässen unverhältniß—
näßig belastet werden; insbesondere ist der Beschluß
iner israelitischen Kultusgemeinde, daß bei den
Verheirathung von Gemeindeangehörigen ein he—
timmter Theil der Aussteuer zur Kultuskasse ent—
richtet werden solle, unstatthaft. Dieses Urtheil ist
auf Grund der im jenseitigen Bayern geltenden
Bestimmungen über die Verhältnisse der Israeliten
rgangen. Für die Pfalz besteht, wie für das jeu—
eitige Bayern, keine Vorschrift, welche die Zulässig—
'eit der Einkaufsgelder mit öffentlich-rechtlichtr
Biltigkeit ausspricht. Der Artikel XII der Verord-
riung vom 27. März 1872, die israelitischen Kul—
—V—
Ausgaben des israelitischen Kultus aus den Ein—
künften der Gemeinden und aus den Umlagen,
velche in der Regel nach Klassen der einzelnen Mit—
zlieder der Kultusgemeinde vertheilt werden, zu be—
treiten sind. Eine andere Bestimmung über die
Aufbringung der Kultusbedürfnisse gibt es in der
Gfalz nicht, und es trifft somit die Folgerung de⸗
Verwaltungsgerichtshofes auch hier zu, daß Beschlüss.
der israelitischen Kultusgemeinden über Erhebnug
inderer Abgaben als den gesetzlich zulässigen Um—
agen als willkürlich und für die Kultusmitglieder
eineswegs rechtlich verbindlich zu erachten seien.
lebrigens geht dem in Rede stehenden Beschluß
auch der Charakter einer öffentlich rechtlich statuta—
rischen Festsetzung ab, da er im Falle der Nicht
eachtuug nur nachtheilige Folgen in Bezug auf die
Benützung der Kultusanstalten in Aussicht stell
Das Herkommen, auf welches sich der Synagogen-
russchuß beruft, ist als Rechtsquelle nicht anerkangut
ind ebenso kann der vom Rabbinat angezogenen
ituellen Verpflichtung eine rechtliche Bedeutung nicht
zeigemessen werden. (L. A.)
Vermischtes.
Saarbrücken, 19. Okt. Heute Nad
nittag stieß der von Saargemünd hier einlaufende
Bersonenzug in Folge fatscher Weichenstellung au
inen leer im Geleise stehenden Wagenpark. Die
Maschine und der darauffolgende Wagen sind be
chädigt, Personal und Reisende kamen mit dem
Schrecken davon. (Zw. 3)
— Die Schafheerde der Saarbrücker Netzst
vird seit drei Nächten durch Wölfe beunruhin
velche sich troz des Lichtes am Schüäferkarren dů
in den Ppferch wagen Dem Schäfer ist infelr
Hessen ein Gewehr gestellt worden, doch wäre sen
u wünschen, daß bald eine Polizeijagd auf de
staubzeug angeordnet würde; Liebhaber resp. Theib
nehmer zu einer solchen Jagd gibt es ja in unsern
Zlädten und Gegend genug. (S. 8.)
Saarburgei E 18. Okt. Bei du
ürzlich in Bruderdorf abgehaltenen notariellen
hersteigerung des Nachlasses der Wittwe —RT
garbara geb. Bretzer, steigerte der Ackerer Johann
Flaudius Jenneweiß von Bruderdorf neben anderen
hegenständen auch einen mit Dachziegeln angefüllten
Ißel“für 1 Mark 60 Pfga Einge Tage nag