Full text: St. Ingberter Anzeiger

seiner Mutter gehötigen Weinberg, in welchem diese 
vahrend des Morgens mit Laubausschneiden be⸗ 
chaftigt war. Die sie bei der Arbeit unterstützenden 
Johannes und Michael Fix waren um 12 Uhr 
nach Hause gegangen, waͤhrend Wittwe Scherrer, 
vie öfters, uüber Miittag in dem Weinberge verblieb. 
Der Angetlagte will hier mit seiner Mutter in 
Disput gerathen sein, wobei sie ihm die bittersten 
Borwürfe darüber gemacht habe, daß er müßig 
nheriaufe, wahrend sie sich Tag und Nächt ab⸗ 
quälen müsse. Er sei durch diese Vorwürfe so in 
Zorn gerathen, daß er die am Boden liegende Hacke 
erfaßt und seine Mutter damit auf den stopf ger 
ichlagen habe, so daß sie auf der Stelle zu Boden 
gestürzt sei, Der ruhig Daliegenden habe er noch 
mehrere Schläge versetzt und fie dann im Wein⸗ 
berne liegen lassen. So schildert mit kaltem Blute 
der Angellagte den Vorfall. Gegen 241 Uhr am 
besagten Tage kam er in seine Wohnung zurüch, 
og seime besseren Kleider ·au⸗ und, Autzerte. gegenüber 
der Frau Winter, die ihn zum Minagessen auf⸗ 
forderte, er habe seine Mutter sdeben todtgeschlagen 
und gehe nunmehr weg, um fich dem Gerichte zu 
dellen. In Wirklichkeit begab fich derselbei Jofori 
jach Landau und erzählte auf der dortigen Gen⸗ 
emerie⸗Station den Vorgang, wie eben geschildert. 
die Miethsleute des Angeklagten eilten auf dessen 
Aeußerung hin sofort an den Thatort und fanden 
die Leiche außerhalb der Wingerisfurche, zwischen 
zieser und. dem Kirchhofzaune, am Boden liegend. 
Dieselbe zeigte am Kopfe, im Gesicht. an der rechten 
Schulter und dem rechten Arme bedeutende Ver⸗ 
ietzungen. Neben der Leiche lag eine schmale 
Wingertshacke und das der Wi iwe Scherrer gehörige 
Sesel; beide kießen deutliche Blutspuren an sich 
erkennen. E 
Der Angeklagte gesteht die ihm zur Last gelegte 
That im wejentlichen zu, erklärt jedoch, nicht die 
Abficht gehabt zu haben, seine Mutter zu toͤdten, 
ondern sie nur korperlich zu verletzen. Er habe, 
durch die Vorwürfe seitens jener zum höchsten Zorn 
zereizt, die am Boden liegende Hacke ergriffen und 
zuf jeine Mutter losgeschlagen. Die vernommenen 
Zeugen schilderten den Angeklagten als einen ruhigen, 
harmlosen Burschen, der nie zu Streitereien Anlaß 
gab, hingegen in ewigem Hader und Zwist mit 
Linen Eutern lebte. Daß die Erziehung seitens der 
eßteren eine mit Recht mangelhafte war, steht nach 
den direlten Aeußerungen mehrerer Zeugen in dieser 
dinsicht außer allem Zweifel. Im Verlauf der 
Zeweizaufnahme siellte fich auch heraus, daß der 
Angeklagte vor mehreren Jahren seinen Vater in 
nck Adn und Weise mißhandelte, daß die auf den 
dilferuf desselben herbeieilenden Personen den alten 
Scherrer als todt vom Plate trugen. 
Das Schwurgericht erlannte gegen den der 
Worperverlezuͤng mit nachgefolgtem Tode unter Aus⸗ 
schluß mildernder Umstände fur schuldig gesprochenen 
Angeklagten auf eine Zuchthausstrafe in der Dauer 
don 9 Jahren und sproch ihn zugleich der bürger⸗ 
ichen Ehrenrechte in der Dauert von 10 Jahren 
fuͤr verlustig. j 
— Zweibrüden, 1. Oktiober. Verhand⸗ 
lung gegen Andreas Kloot. 28 J. alt, Zimmer⸗ 
mahn von Insheim wegen Mordversuches. Wieder 
ein Fall, wo ein Sohn nach““ dem Leben seines 
Baters irachtet! Der Angeklagte fleht seit laͤngerer 
Zeit in gespanntem Verhaͤltniß mit seinem Vater, 
Zoran übrigens das Verhalten des letztern die 
Schuld tragen soll. Et drohte ofters, seinen Vater 
zu erschießen, und da er hoͤrle, leßterer wolle ihn 
ind seine Muner umbringen, beschloß er, sein Vor⸗ 
hjaben am 20. Juli auszuflihren·Et stellte fich 
nit einer geladenen Flinle em einet Brüucke auf, 
vo sein Vater aus dem Wirihshaus voruber mußte 
ind schoß richtig einem Andern, dem Wirth Jakob 
dutz, saͤmmtliche Schrote in das Gesicht und den 
haĩs, so daß dieser beinahe gestorben wäre. X 
deschworenen verneinten den Mordversuch. nahmen 
Todischlagsdersuch an, worauf der Angekllagte mit 
Jahren Zuchthaus wegkam. 
— Zweibrücken; 2. Oktober. Verhand⸗ 
ung gegen Peter Rummler, 22 Jahre alt, ver⸗ 
heiratheter Maurer von Kubelberg, wegen Koͤrper⸗ 
derletzung mit nachgefolgtem Tode. Vertreter der 
igl. Staaisbehoͤrde: Hert 2. Staatsanwalt Wagner; 
Zertheidiger: Herr Rechtsptattikant Blum. 
Am Rachmittag des 8. September abhin waren 
n der Wirthschaft von 8x Mohrbacher in 
Zubelberg verschiedene Petsonen zur Nachfeier det 
den beiden vorhergehenden Tagen stattgehabten 
ꝛirchweib versammelt, wobei es awischen Ange⸗ 
hoͤrigen der Familie Muninger und solchen der 
Familie Rummler zu Streitigkeiten kam, die in 
ine gegenseitige Schlägerei ausarteten. Hierbei 
Jatten sich sowohl der Angeklagte als auch der ver⸗ 
orbene Michael Rummler betheiligt. Nachdem 
un der Streit zu Ende war, stelte sich der An⸗ 
Jeklagte vor das gegen die Straße zugehende Eck⸗ 
enster und rief mit geöffnetem Messer in der Hand 
in zorniger Weise: „Was haben mich die Ham⸗ 
micheln unschuldig und hart geschlagen.“ Hierunter 
hatie er die Brüder Joseph uud. Michael Rummlet 
zerstanden. Durch die Aeußerung beleidigt, ging 
ꝛer genannte Michael Rummler,. unter den Worten: 
was! sind wir Hammicheln!“ auf den —XE 
os, hieit, indem er den einen Fuß auf die Bank 
etzte, drohend die Hand gegen letzteren, worauf 
zieser mit seinem geöffnetem Taschenmesser nach 
einem bermuthlichen Angreifer schlug und ihm so 
den verhängnißvollen Stich beibrachte. In Folge 
der Verwundung entstromte das Blute in raschem 
daufe aus dem Korper des Getroffenen und war 
zerselbe nach noch nicht ganz einer Stunde eine 
deiche. Da nun nach dem Gutachten des Herrn 
Sachverstandigen der eingetretene Tod in unbeding⸗ 
em Kausalzusammenhang mit der so beschriebenen 
Berletzung steht, so hat sich der Angeklagte heute 
vegen des Verbrechens der Koörperverletzung mit 
nachgefolgtem Tode zu verantworten. 
dDer Angeklagte gibt die Moglichkeit zu, daß 
er die ihm jur Last gelegte That verübt. will je⸗ 
hoch zur kritischen Zeit betrunken gewesen sein, daß er 
ich der Einzelheiten nicht erinnere. J 
7 Die k. Staatsbehörde hob in ihren Ausführ ⸗ 
ingen hervor, daß die dem Angeklagten zur Last 
gelegte That durch die Beweisaufnahme in heutiger 
Sitzung zweifellos im Sinne der Anklage erwiesen 
sei. Die schwere Verletzung an und für fich unter 
Ren obwalienden Verhäunissen gebe keineswegs der 
Annahme Raum, daß der Angellagte aus Fahr⸗ 
affigkeit gehandeli habe. Auch könne von Noth⸗ 
veht“ nicht die Rede sein. da ein rechtswidriger 
Angriff entschieden nicht vorgelegen. 
Die Veriheidigung, die vor Beginn des Plai⸗ 
zoyers die Hinzufügung einer weiteren, auf „fahr⸗ 
assige“ · Todtung gerichteten Frage veranlaßte, stellte 
unachst auf, der Angeklagte sei bei Verübung der 
khat in so trunkenem Zustande gewesen, daß feine 
Pillensfreiheit völlig ausgeschlossen gewesen und 
nusse mit Kücksicht auf 8 51 R.St.-G. Freisprech⸗ 
ang eintreten, zum mindesten sei anzunehmen, daß 
r die nothwendige Vorsicht nicht habe beobachten 
Innen und so lediglich aus Fahrlassigkeit gehandelt 
jabe. Mildernde Umstände „seien jedenfalls mit 
Küchssicht auf die Trunlenheit des Angeklagten, sewie 
zie demselben vor der That zugefügten Mißhand⸗ 
ungen, die ihn in die hochgradige Erregtheit ver⸗ 
etzt. sowie dessen straffreie Vergangenheit am Platze 
Die Geschworenen bejahten die auf Korperver⸗ 
etzung mit nachgefolgtem Tode gerichtete Frage 
owie diejenige nach mildernden Umstanden, wotaus 
er Gerichtshof den Angeklagten in eine Gefäng⸗ 
aißstrafe von 4 Jahren verurtheilte. 
Mit dieser Verhandlung schloß das IIĩ. Quartal 
dro 1888. Der Vorfißende des Schwurgerichts 
nitließ die Herten Geschworenen, indem er ihnen 
edeutete, fie seien nunmehr am Schlusse ihrer 
emeinsamen Thatigkeit angelangt und erüdhrige 
hm noch, ihnen für ihre Ausdauer und tteue 
hflichterfuͤllung wahrend der verflossenen Sesfion 
zen gebuͤhrenden Dank auszusprechen. wobei er den 
Wunfch äußerte, fie moöchten glücklichlzu den Ihrigen 
uruckkehren. 
— Aus der Pfalz, 3. Oltober. In der 
zevorstehenden Herbsikonferenz wird in einem katho⸗ 
ischen Dekanate des Bisthums Speyer folgender 
Anitag gestellt werden: Die Konferenz wolle be⸗ 
chließen, es sei in der Eingabe der kath. Pfarrer 
der Pfalz an die hohe Kammer der Abgeordneten 
in Maͤnchen betreffs Verbefserung ihres Gehaltes 
vie folgt, zu erbitten: 1. Das Pfarreinlommen. 
nsoweit es aus der staatlichen Kongura fließt, möge 
nach dem Dienstalter regulirt werden, anfangend 
nit 1200 fl. in den Städien ec. und mit 1000 fl. 
zuf dem Lande, bis zu 1500 fl. dort und da. 2 
Falls dieses System, das vernunftigste und billigste 
son allen, nicht deliebt würde, möge das Einkommen 
er Pfarrer in den Stadten ꝛc. um 100 fl., da⸗ 
zegen der Pfatrer in den großen Landgemeinden 
im 400 fl. und das der Pfarrer in den kleineren 
dandgemeinden um 200 fl. erhoͤht werden. 
Goaulheim, 2. Oltobet. Morgen gehlt 
ine Petition des Gemeinderathes von hier und 
der Vertreter sammtlicher Gemeinden des Kantonẽ 
in die Kammer der Abgeordneten nach Muünchen 
ib, betreffs Errichtung eines Amtsgerichts, eventuel 
Finführung von Amtstagen zu Goöllheim. Der 
Jiesige Gemeinderath verpflichtet sich, die entsprechen 
ʒen Räumlichkeiten sammt zugehörigem Mobel und 
ille sonstigen nothwendigen Einrichtungen und Uten 
ilien auf Kosten der Gemeinde unentgeltlich zu 
tellen, sowie für Heizung, Reinigung, Beleuchiung 
ind für entsprechende Bedienung Sorge zu tragen 
Wunschen wir den Bittstellern den besten Erfcig. 
GPf. Pofi.) 
— Edenkoben. Herr Sommer, der Her⸗ 
ausgeber des in franzosischer, italienischer und eng⸗ 
ischer Sprache erscheinenden Blattes „Interpret 
gedentt seinen Wohnsitz. nach Leipzig zu verlegen. 
nsere Stadt verliert dadurch ein Unternehmen, 
das ihren Namen in allen Weltgegenden verbreitele. 
— Neustadt, 3. Oktober. Heute früh 
vurde hierselbst Paul Haag, Sohn des Wirthes 
daag im Lindenberg, an der Achatmühle⸗ ertrankt 
aufgefunden. . ..MR. B.) 
— Edesheim, JOltober. AUnlangst siarb 
zier eine Wittwe, in deren Vermogen sich lachende 
kErhen theilen. Weil ein Erbe aber minderjährig 
var, Io wurde Siegel angelegt, bei welcher Ge— 
egenheit der Herr Oberamtsrichter in Edenlkoben 
nich das Baarvermögen der Verstorbenen, das über 
300 Mark betragen sollte, aufnehmen wollte. Nach 
hren eigenen Angaben hatte die Verstorbene ihr 
held im Schrank, wo der Gerichtsbeamte nur 6 
gzfennig sand. Darob großer Schrecken unter den 
xẽrben. Sofort hieß es, der N. N. oder die N. N. 
nussen, daß fie kurz vor eingetretenem Tode allein 
im Schranke waren, das Geld genommen haben. 
Fortan hatte ein Erbe den andern als Dieb in 
zerdacht. Heute endlich bei der Versteigerung des 
Mobiliars klärte sich die Sache zur allgemeinen 
zufriedenheit auf. Als nämlich eine alte Kist 
hres Iuhaltes, bestehend in Tüchern, beraubi 
vurde, fand sich eine zugebundene Pappschachtel, 
die man wegwerfen wollte. Ein Erbe aber öffneie 
e im Beisein der andern, fand hier den Geldbe:ttel 
nit 3 Hundert ˖ Markscheinen und 2 Goldftücken im 
Betrag von 830 Mk. Wie athmeten jetzt die be⸗ 
onders im Verdacht gestandenen Erben auf! Die 
Freude strahlte aus Aller Augen. 
— Röͤdesheim, 3. Oktober. Der vor 
inigen Tagen in Folge Milzbrandansteckung schwer 
erkranklte hiesige Einwohner ist durch rechtzeitige 
Dilfe dem sicheren Tode entrissen worden und he⸗ 
aändet sich auf dem Wege der Besserung. 
— Haßloch, 3. Oktober. Auch hier ist in 
dieser Woche ein einzelner Fall von Milzbrand 
zurch den Herrn Bezirksthierarzt Louis aus Reu⸗ 
zadt konstatirt worden. Noch am Abend wurd 
die betreffende Kuh gemolken und die Milch ver— 
vwandt — und am nächsten Morgen fand die Be— 
figerin das Thier verendet im Siall vor. Leider 
Jat dieser Fall wieder einmal die Unvernunft vieler 
deute in grelles Licht gesetzt, indem dem an dem 
jefährlichen und ansteckenden Milzbrand krepirten 
Thiere troz aller Warnung und gesetzlichen Straf 
indrohung· heimlich die Haut abgezogen wurde 
Die Rachsuche nach der gestohlenen Haut bliet 
bislang erfolglos und ist die Gensdarmerie mit 
weiteten Recherchen betraut worden. Wenn man 
dedenkt. bemerki die „R. Zig.“ sehr richtig, wu 
ahlreiche Menschenleben durch die Berührung mil 
bicher infigitten Haut gefahrdet werden konnen so 
st die Habgier einzelner Leute geradezu unbegieiflich 
hoffentũch gelingt es übrigens dem Diebe auf die 
Spur zu kommen. 7 * 
Eisenberg, 4. Oktober. Im hiesigen 
hahnhofe wurde heute Nacht die Schalterkasse 
sewalisam erbrochen. Der Dieb druckte die Fenster⸗ 
heibe ein, stieg ein und entnahm Ml. 41.830 in 
M.Goldanten und aroben Geldstücken. (—. 1) 
Vermischtes. 
f Aus Saarb urg schreibt man der Ir 
Zig.“: Es durfte nicht allgemein bekannt sein, wer 
suerst im Kriege 18798 71 von deunscher Seit 
jefallen ist. — Es war am 30 Juli 1870, morgen⸗ 
Jegen 8 Uhr, als der Oberst des 7. Nsanenregimentt 
n Saarbrüden einige Mann der 4 Ezkadron zun 
Patrouillenreiten nach dem etwa 1 Stunde oberhalb 
Saarbrüden gelegenen Dorfe St. Arnual komman⸗ 
ꝛirte · Die beireffenden Reiter hatten zur linken 
Seite die Saat, zur rechten einen mit vuschwen 
ʒewachsenen Abhang. Ungefaͤhr eine Vierteisiund / 
iegsests St. Arnual erbieiten unsere Ulanen aus