seiner Mutter gehötigen Weinberg, in welchem diese
vahrend des Morgens mit Laubausschneiden be⸗
chaftigt war. Die sie bei der Arbeit unterstützenden
Johannes und Michael Fix waren um 12 Uhr
nach Hause gegangen, waͤhrend Wittwe Scherrer,
vie öfters, uüber Miittag in dem Weinberge verblieb.
Der Angetlagte will hier mit seiner Mutter in
Disput gerathen sein, wobei sie ihm die bittersten
Borwürfe darüber gemacht habe, daß er müßig
nheriaufe, wahrend sie sich Tag und Nächt ab⸗
quälen müsse. Er sei durch diese Vorwürfe so in
Zorn gerathen, daß er die am Boden liegende Hacke
erfaßt und seine Mutter damit auf den stopf ger
ichlagen habe, so daß sie auf der Stelle zu Boden
gestürzt sei, Der ruhig Daliegenden habe er noch
mehrere Schläge versetzt und fie dann im Wein⸗
berne liegen lassen. So schildert mit kaltem Blute
der Angellagte den Vorfall. Gegen 241 Uhr am
besagten Tage kam er in seine Wohnung zurüch,
og seime besseren Kleider ·au⸗ und, Autzerte. gegenüber
der Frau Winter, die ihn zum Minagessen auf⸗
forderte, er habe seine Mutter sdeben todtgeschlagen
und gehe nunmehr weg, um fich dem Gerichte zu
dellen. In Wirklichkeit begab fich derselbei Jofori
jach Landau und erzählte auf der dortigen Gen⸗
emerie⸗Station den Vorgang, wie eben geschildert.
die Miethsleute des Angeklagten eilten auf dessen
Aeußerung hin sofort an den Thatort und fanden
die Leiche außerhalb der Wingerisfurche, zwischen
zieser und. dem Kirchhofzaune, am Boden liegend.
Dieselbe zeigte am Kopfe, im Gesicht. an der rechten
Schulter und dem rechten Arme bedeutende Ver⸗
ietzungen. Neben der Leiche lag eine schmale
Wingertshacke und das der Wi iwe Scherrer gehörige
Sesel; beide kießen deutliche Blutspuren an sich
erkennen. E
Der Angeklagte gesteht die ihm zur Last gelegte
That im wejentlichen zu, erklärt jedoch, nicht die
Abficht gehabt zu haben, seine Mutter zu toͤdten,
ondern sie nur korperlich zu verletzen. Er habe,
durch die Vorwürfe seitens jener zum höchsten Zorn
zereizt, die am Boden liegende Hacke ergriffen und
zuf jeine Mutter losgeschlagen. Die vernommenen
Zeugen schilderten den Angeklagten als einen ruhigen,
harmlosen Burschen, der nie zu Streitereien Anlaß
gab, hingegen in ewigem Hader und Zwist mit
Linen Eutern lebte. Daß die Erziehung seitens der
eßteren eine mit Recht mangelhafte war, steht nach
den direlten Aeußerungen mehrerer Zeugen in dieser
dinsicht außer allem Zweifel. Im Verlauf der
Zeweizaufnahme siellte fich auch heraus, daß der
Angeklagte vor mehreren Jahren seinen Vater in
nck Adn und Weise mißhandelte, daß die auf den
dilferuf desselben herbeieilenden Personen den alten
Scherrer als todt vom Plate trugen.
Das Schwurgericht erlannte gegen den der
Worperverlezuͤng mit nachgefolgtem Tode unter Aus⸗
schluß mildernder Umstände fur schuldig gesprochenen
Angeklagten auf eine Zuchthausstrafe in der Dauer
don 9 Jahren und sproch ihn zugleich der bürger⸗
ichen Ehrenrechte in der Dauert von 10 Jahren
fuͤr verlustig. j
— Zweibrüden, 1. Oktiober. Verhand⸗
lung gegen Andreas Kloot. 28 J. alt, Zimmer⸗
mahn von Insheim wegen Mordversuches. Wieder
ein Fall, wo ein Sohn nach““ dem Leben seines
Baters irachtet! Der Angeklagte fleht seit laͤngerer
Zeit in gespanntem Verhaͤltniß mit seinem Vater,
Zoran übrigens das Verhalten des letztern die
Schuld tragen soll. Et drohte ofters, seinen Vater
zu erschießen, und da er hoͤrle, leßterer wolle ihn
ind seine Muner umbringen, beschloß er, sein Vor⸗
hjaben am 20. Juli auszuflihren·Et stellte fich
nit einer geladenen Flinle em einet Brüucke auf,
vo sein Vater aus dem Wirihshaus voruber mußte
ind schoß richtig einem Andern, dem Wirth Jakob
dutz, saͤmmtliche Schrote in das Gesicht und den
haĩs, so daß dieser beinahe gestorben wäre. X
deschworenen verneinten den Mordversuch. nahmen
Todischlagsdersuch an, worauf der Angekllagte mit
Jahren Zuchthaus wegkam.
— Zweibrücken; 2. Oktober. Verhand⸗
ung gegen Peter Rummler, 22 Jahre alt, ver⸗
heiratheter Maurer von Kubelberg, wegen Koͤrper⸗
derletzung mit nachgefolgtem Tode. Vertreter der
igl. Staaisbehoͤrde: Hert 2. Staatsanwalt Wagner;
Zertheidiger: Herr Rechtsptattikant Blum.
Am Rachmittag des 8. September abhin waren
n der Wirthschaft von 8x Mohrbacher in
Zubelberg verschiedene Petsonen zur Nachfeier det
den beiden vorhergehenden Tagen stattgehabten
ꝛirchweib versammelt, wobei es awischen Ange⸗
hoͤrigen der Familie Muninger und solchen der
Familie Rummler zu Streitigkeiten kam, die in
ine gegenseitige Schlägerei ausarteten. Hierbei
Jatten sich sowohl der Angeklagte als auch der ver⸗
orbene Michael Rummler betheiligt. Nachdem
un der Streit zu Ende war, stelte sich der An⸗
Jeklagte vor das gegen die Straße zugehende Eck⸗
enster und rief mit geöffnetem Messer in der Hand
in zorniger Weise: „Was haben mich die Ham⸗
micheln unschuldig und hart geschlagen.“ Hierunter
hatie er die Brüder Joseph uud. Michael Rummlet
zerstanden. Durch die Aeußerung beleidigt, ging
ꝛer genannte Michael Rummler,. unter den Worten:
was! sind wir Hammicheln!“ auf den —XE
os, hieit, indem er den einen Fuß auf die Bank
etzte, drohend die Hand gegen letzteren, worauf
zieser mit seinem geöffnetem Taschenmesser nach
einem bermuthlichen Angreifer schlug und ihm so
den verhängnißvollen Stich beibrachte. In Folge
der Verwundung entstromte das Blute in raschem
daufe aus dem Korper des Getroffenen und war
zerselbe nach noch nicht ganz einer Stunde eine
deiche. Da nun nach dem Gutachten des Herrn
Sachverstandigen der eingetretene Tod in unbeding⸗
em Kausalzusammenhang mit der so beschriebenen
Berletzung steht, so hat sich der Angeklagte heute
vegen des Verbrechens der Koörperverletzung mit
nachgefolgtem Tode zu verantworten.
dDer Angeklagte gibt die Moglichkeit zu, daß
er die ihm jur Last gelegte That verübt. will je⸗
hoch zur kritischen Zeit betrunken gewesen sein, daß er
ich der Einzelheiten nicht erinnere. J
7 Die k. Staatsbehörde hob in ihren Ausführ ⸗
ingen hervor, daß die dem Angeklagten zur Last
gelegte That durch die Beweisaufnahme in heutiger
Sitzung zweifellos im Sinne der Anklage erwiesen
sei. Die schwere Verletzung an und für fich unter
Ren obwalienden Verhäunissen gebe keineswegs der
Annahme Raum, daß der Angellagte aus Fahr⸗
affigkeit gehandeli habe. Auch könne von Noth⸗
veht“ nicht die Rede sein. da ein rechtswidriger
Angriff entschieden nicht vorgelegen.
Die Veriheidigung, die vor Beginn des Plai⸗
zoyers die Hinzufügung einer weiteren, auf „fahr⸗
assige“ · Todtung gerichteten Frage veranlaßte, stellte
unachst auf, der Angeklagte sei bei Verübung der
khat in so trunkenem Zustande gewesen, daß feine
Pillensfreiheit völlig ausgeschlossen gewesen und
nusse mit Kücksicht auf 8 51 R.St.-G. Freisprech⸗
ang eintreten, zum mindesten sei anzunehmen, daß
r die nothwendige Vorsicht nicht habe beobachten
Innen und so lediglich aus Fahrlassigkeit gehandelt
jabe. Mildernde Umstände „seien jedenfalls mit
Küchssicht auf die Trunlenheit des Angeklagten, sewie
zie demselben vor der That zugefügten Mißhand⸗
ungen, die ihn in die hochgradige Erregtheit ver⸗
etzt. sowie dessen straffreie Vergangenheit am Platze
Die Geschworenen bejahten die auf Korperver⸗
etzung mit nachgefolgtem Tode gerichtete Frage
owie diejenige nach mildernden Umstanden, wotaus
er Gerichtshof den Angeklagten in eine Gefäng⸗
aißstrafe von 4 Jahren verurtheilte.
Mit dieser Verhandlung schloß das IIĩ. Quartal
dro 1888. Der Vorfißende des Schwurgerichts
nitließ die Herten Geschworenen, indem er ihnen
edeutete, fie seien nunmehr am Schlusse ihrer
emeinsamen Thatigkeit angelangt und erüdhrige
hm noch, ihnen für ihre Ausdauer und tteue
hflichterfuͤllung wahrend der verflossenen Sesfion
zen gebuͤhrenden Dank auszusprechen. wobei er den
Wunfch äußerte, fie moöchten glücklichlzu den Ihrigen
uruckkehren.
— Aus der Pfalz, 3. Oltober. In der
zevorstehenden Herbsikonferenz wird in einem katho⸗
ischen Dekanate des Bisthums Speyer folgender
Anitag gestellt werden: Die Konferenz wolle be⸗
chließen, es sei in der Eingabe der kath. Pfarrer
der Pfalz an die hohe Kammer der Abgeordneten
in Maͤnchen betreffs Verbefserung ihres Gehaltes
vie folgt, zu erbitten: 1. Das Pfarreinlommen.
nsoweit es aus der staatlichen Kongura fließt, möge
nach dem Dienstalter regulirt werden, anfangend
nit 1200 fl. in den Städien ec. und mit 1000 fl.
zuf dem Lande, bis zu 1500 fl. dort und da. 2
Falls dieses System, das vernunftigste und billigste
son allen, nicht deliebt würde, möge das Einkommen
er Pfarrer in den Stadten ꝛc. um 100 fl., da⸗
zegen der Pfatrer in den großen Landgemeinden
im 400 fl. und das der Pfarrer in den kleineren
dandgemeinden um 200 fl. erhoͤht werden.
Goaulheim, 2. Oltobet. Morgen gehlt
ine Petition des Gemeinderathes von hier und
der Vertreter sammtlicher Gemeinden des Kantonẽ
in die Kammer der Abgeordneten nach Muünchen
ib, betreffs Errichtung eines Amtsgerichts, eventuel
Finführung von Amtstagen zu Goöllheim. Der
Jiesige Gemeinderath verpflichtet sich, die entsprechen
ʒen Räumlichkeiten sammt zugehörigem Mobel und
ille sonstigen nothwendigen Einrichtungen und Uten
ilien auf Kosten der Gemeinde unentgeltlich zu
tellen, sowie für Heizung, Reinigung, Beleuchiung
ind für entsprechende Bedienung Sorge zu tragen
Wunschen wir den Bittstellern den besten Erfcig.
GPf. Pofi.)
— Edenkoben. Herr Sommer, der Her⸗
ausgeber des in franzosischer, italienischer und eng⸗
ischer Sprache erscheinenden Blattes „Interpret
gedentt seinen Wohnsitz. nach Leipzig zu verlegen.
nsere Stadt verliert dadurch ein Unternehmen,
das ihren Namen in allen Weltgegenden verbreitele.
— Neustadt, 3. Oktober. Heute früh
vurde hierselbst Paul Haag, Sohn des Wirthes
daag im Lindenberg, an der Achatmühle⸗ ertrankt
aufgefunden. . ..MR. B.)
— Edesheim, JOltober. AUnlangst siarb
zier eine Wittwe, in deren Vermogen sich lachende
kErhen theilen. Weil ein Erbe aber minderjährig
var, Io wurde Siegel angelegt, bei welcher Ge—
egenheit der Herr Oberamtsrichter in Edenlkoben
nich das Baarvermögen der Verstorbenen, das über
300 Mark betragen sollte, aufnehmen wollte. Nach
hren eigenen Angaben hatte die Verstorbene ihr
held im Schrank, wo der Gerichtsbeamte nur 6
gzfennig sand. Darob großer Schrecken unter den
xẽrben. Sofort hieß es, der N. N. oder die N. N.
nussen, daß fie kurz vor eingetretenem Tode allein
im Schranke waren, das Geld genommen haben.
Fortan hatte ein Erbe den andern als Dieb in
zerdacht. Heute endlich bei der Versteigerung des
Mobiliars klärte sich die Sache zur allgemeinen
zufriedenheit auf. Als nämlich eine alte Kist
hres Iuhaltes, bestehend in Tüchern, beraubi
vurde, fand sich eine zugebundene Pappschachtel,
die man wegwerfen wollte. Ein Erbe aber öffneie
e im Beisein der andern, fand hier den Geldbe:ttel
nit 3 Hundert ˖ Markscheinen und 2 Goldftücken im
Betrag von 830 Mk. Wie athmeten jetzt die be⸗
onders im Verdacht gestandenen Erben auf! Die
Freude strahlte aus Aller Augen.
— Röͤdesheim, 3. Oktober. Der vor
inigen Tagen in Folge Milzbrandansteckung schwer
erkranklte hiesige Einwohner ist durch rechtzeitige
Dilfe dem sicheren Tode entrissen worden und he⸗
aändet sich auf dem Wege der Besserung.
— Haßloch, 3. Oktober. Auch hier ist in
dieser Woche ein einzelner Fall von Milzbrand
zurch den Herrn Bezirksthierarzt Louis aus Reu⸗
zadt konstatirt worden. Noch am Abend wurd
die betreffende Kuh gemolken und die Milch ver—
vwandt — und am nächsten Morgen fand die Be—
figerin das Thier verendet im Siall vor. Leider
Jat dieser Fall wieder einmal die Unvernunft vieler
deute in grelles Licht gesetzt, indem dem an dem
jefährlichen und ansteckenden Milzbrand krepirten
Thiere troz aller Warnung und gesetzlichen Straf
indrohung· heimlich die Haut abgezogen wurde
Die Rachsuche nach der gestohlenen Haut bliet
bislang erfolglos und ist die Gensdarmerie mit
weiteten Recherchen betraut worden. Wenn man
dedenkt. bemerki die „R. Zig.“ sehr richtig, wu
ahlreiche Menschenleben durch die Berührung mil
bicher infigitten Haut gefahrdet werden konnen so
st die Habgier einzelner Leute geradezu unbegieiflich
hoffentũch gelingt es übrigens dem Diebe auf die
Spur zu kommen. 7 *
Eisenberg, 4. Oktober. Im hiesigen
hahnhofe wurde heute Nacht die Schalterkasse
sewalisam erbrochen. Der Dieb druckte die Fenster⸗
heibe ein, stieg ein und entnahm Ml. 41.830 in
M.Goldanten und aroben Geldstücken. (—. 1)
Vermischtes.
f Aus Saarb urg schreibt man der Ir
Zig.“: Es durfte nicht allgemein bekannt sein, wer
suerst im Kriege 18798 71 von deunscher Seit
jefallen ist. — Es war am 30 Juli 1870, morgen⸗
Jegen 8 Uhr, als der Oberst des 7. Nsanenregimentt
n Saarbrüden einige Mann der 4 Ezkadron zun
Patrouillenreiten nach dem etwa 1 Stunde oberhalb
Saarbrüden gelegenen Dorfe St. Arnual komman⸗
ꝛirte · Die beireffenden Reiter hatten zur linken
Seite die Saat, zur rechten einen mit vuschwen
ʒewachsenen Abhang. Ungefaͤhr eine Vierteisiund /
iegsests St. Arnual erbieiten unsere Ulanen aus