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ðt. Indberter Amzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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er St. Jugberter Anzeiger“ erscheint wochentlich füufmalz Am Montag, Dieustag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöoͤchentlich mit Unterhaltungs⸗
lat und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt toflet vierteljährlich 1 A 60 A einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1 75 4, einschließn
d A Zuflelungügebuhr. Die Einrückungsgebühr far die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —,, bei außerpfalzischen und solchen
auf welche die Erxpedition Auskunft ertheilt. 15 4, Neclamen 30 —. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
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M 233.
Bestellungen
auf den
„St. Ingberter Anzeiger“
für den Monat
Dezember
ehmen fortwährend an: die Postanstalten, die Post-
oten, die Austräger und
Die Expedition.
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Deutsches Reich.
Berlin, 26. Nod. Das Präsidium des
deichstags soll morgen vom Kaiser empfangen
verden.
Berlin, 26. Nop. Von der konservativen
ind der Centrums-Partei wird der bereits in der
‚origen Session vorgelegte Antrag betreffend die
Abänderung der Gewerbeordnung, welcher zum
elbstständigen Betrieb eines Handwerks den Befähi—
ungsnachweis erfordert, wieder beim Reichbstag
ingebracht werden.
Berlin, 25. Nop. Ein hiesiger Korrespondent
eu „Köln. Z.“ telegraphirt diesem Blatte:
„In der Angelegenheit ber Karolinen-
zuseln soll eine grundsätzliche Einigung zwischen
deutschland und Spanien auf der durch die päpst⸗
ichen Vermittelung angeregten Grundlage erzielt
ein. Die letzten Verhandlungen hätten die Ein—
elheiten, sowie die Art und Weise der Ausführung
um Gegenstande gehabt. Man hat Grund, anzu⸗
iehmen, daß Deutschland mindestens die schon früher
nehrfach erwähnten Sicherheiten und Vortheile
freien Handelsverkeht und eigene Kohlenstationen).
clangt habe.“
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ giebt die Mittheilung
mit allem Vorbehalt“ wieder.
Behufs Einleitung derjenigen Maßnahmen,
oelche zur Durchführung der dem Reiche in den
⸗chutzge bieten von Kamerun, Togo, Angra⸗
Zequena zufallenden Aufgaben nothwendig sind,
ind zwar sowohl zur Remunerirung von Beamten
is zur Ausführung unbedingt erforderlicher Bauten,
atte der Reichsstag im vorigen Etat 248000 Mk.
ewilligt. Ueber die Verwendung dieser Mittel
at der Kanzler soeben eine Denkschrift an den
teichstag gesandt, aus welcher wir das Wesent⸗
chste herausheben: Für Angra⸗Pequena ist ein
zouverneur bestellt, der gleichzeiig als Oberkom⸗
aissar für Togo und als Generalkonsul für den
zolf von Guinea fungirt; ihm ist ein juristisch
ebildeter Kanzler zur Wahrnehmung der richter⸗
ichen Geschäste beigegeben; für Togo und die
inderen Afrikanischen Schutzgebiete ist je ein Kom⸗
aissar für ausreichend erachtet worden. Gouver⸗
eur wie Kommissare haben je einen Sekretär —
'amerun noch einen Dolmetscher — ferner je einen
mtsdiener zur Verfügung, welche zugleich als
efängnißwärter und Instrukteure für die Einge—
drenen Verwendung finden, aus denen später Po—
zeimannschaft gebildet werden soll. Die Beamten
chalten diejenigen Remunerationen, welche nach
em Ergänzungsetat für 1885 86 in Berücksichtigung
jer Durchschnittsbesoldungen der Konsularbeamten
n überseeischen Ländern als Besoldungen eingestellt
daren. Sämmtliche Beamte sind indessen, da eben
iut ein Pauschquantum bewilligt ist, bis auf
Beueres nur kommissarisch angestellt und beziehen
omoetenzen als diätarische Remunerationen.
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Samstag, 28. November 1885.
20. Jahrg.
Der Gouverneur und die beiden Kommissare sind
angewiesen, in den Schutzgebieten die Interessen
des Reiches wahrzunehmen, für Ruhe und Ordnung
zu sorgen und den Reichsangehörigen, wie den
Anterthanen befreundeter Staaten, sowie den Ein⸗
Jeborenen Schutz zu gewähren. Vorläufig hat der
Houverneur einen aus drei Mitgliedern dortiger
zirmen bestehenden Verwaltungsrath und ein aus
em Gouverneur und zwei Beisitzern zusammen⸗
jesetztes Schiedsgericht gebildet. Diese Verordnungen
iegen gegenwärtig der Prüfung resp. Bestätigung
)etz auswärtigen Amtes vor. Für den Bau des
Regierungsgebäudes in Kamerun sind 86,000 M.,
iner offenen Gerichtshalle und eines Wachtgebäudes
0,000 Mk. ausgeworfen. Der Gouverneur erhält
30,000 Mt., die Kommissare und der Kanzler je
2,000 Mk., die Sekretäre je 6000, die Amtsdiener
e 83000 Mt. Für die Polizeimannschaften sind
»orläufig 130 Kavallerie⸗Karabiner und 26,000
hatronen angeschafft.
Berlin, 25. Nov. Vor dem hiesigen
-—chöffengericht ist heute die prinzipiell wichtige
Frage zur Entscheidung gekommen, ob ein Redak—
eur, der, entgegen der bekannten Novelle zum
reußischen Lotteriegesetz, die Ziehungslisten aus—
värtiger Lotterien veröffentlicht, strafbar ist. Die
Berl. Zig.“ hatte, um die Sache zur Entscheidung
u bringen, die Listen der sächsischen Lotterie pu—
liziert und gegen das darauf erfolgte polizeiliche
ztrafmandat von 10 Mk. auf richterliche Entschei⸗
ung angetragen. Das Schöffengericht sprach den
stedakteur frei. weil es sich der Ansicht anschloß,
daß die Novelle zum preußischen Lotteriegesetz mit
dem Reichspreßgesetz in Widerspruch stiehe.
Damstadt, 26. Nov. Prinz Alexander er⸗
dielt folgende Depesche aus Zarihrod vom 26. ds.
Vormittags 9,30: „Heute überschritten wir
die Grenze und gehen nach Pirot. Bis
auf Widdin ist Bulgarien von Serben frei. Wir
heide sind wohl. Alexander.“
„Nach der eingehenden sachlichen Rede Seiner
Exzellenz des Herrn Finanzministers wollte ich
eigentlich auf das Wort verzichten; allein nachdem
der Herr Vorredner eingehend auf die Verhältnisse
der Brauer zurückgekommen ist und seinen Antrag
empfohlen hat, sehe ich mich im Interesse der
leinbrauer der Pfalz genöthigt, darauf zu erwidern.
Sie wissen wohl alle, daß die Pfalz bis zum
Jahre 1879 vom Malzaufschlag befreit war, und
ich darf ja sagen, von dieser Ii an wurde mit
Recht auch der Malzaufschlag auf die Pfalz aus—
gedehnt. Bis zu dieser Zeit zahlte die Pfalz als
Abfindungssumme 100,000 fl. oder 180,000 Mt.
aus der Kreiskasse; die Brauer waren dadurch von
»em Malzaufschlag verschont geblieben. Der jetzige
Malzaufschlag beträgt für die Provinz rund
1.800,000 Mk. Meine Herren! In Folge des
Aufschlages in unserer Proviuz haben viele Brauer
den Nachtheil gehabt, daß sie nicht mehr konkurrenz⸗
fähig bleiben konnten und sich fallit erklären mußten.
Allein, meine Herren, Großbrauereien, wie sie der
dZerr Vorredner im Sinne hat, haben wir in der
Bfalz überhaupt nicht. Die größten Brauer sieden
twa 20. 000 Hektoliter Malz ein. Diese Summen
zehen herunter bis auf 1000 Hektoliter und nied⸗
riger; aber alle sind darauf angewiesen, ihr Bier
mehr oder weniger bis zu 20 Prozent zu expor⸗
tiren, sie müssen dasselbe unter den schwierigsten
Verhältnissen nach Elsaß⸗Lothringen verschleißen.
Sie sind gezwungen, dortselbst Wirthschaften zu
errichten, solche abzulösen, von anderen Häuser zu
kaufen, um die außerordentliche Konkurrenz von
sanz Süddeutschland, der Rheinprovinz und des
Straßburger Bieres zu tragen. Diese Ueberpro—
ouktion, die in der Pfalz ist, wird noch zum
Schaden der Brauer dadurch vergrößert, daß Bier
von Mannheim, Worms, München, überhaupt von
den angrenzenden Stacten in die Pfalz importirt
wird.
Dieser Produktion, meine Herren, wollen Sie
nun mehr oder weniger die Ader unterbinden durch
die Annahme des Antrages, und Sie sagen, es ist
das kein Schaden der betreffenden Exporteure. Der
Preis der Rückvergütung überhaupt bekrägt für die
Pfalz 304,000 Mt. Es sind Brauereien da, die
dielleicht 2000 bis 3000 Mk. mehr zahlen müssen,
d. h. weniger Rückdergütung erhielten als jetzt,
wenn 20 Pfg. per Hektoliter für das exportitte
Bier reduzirt würden. Seine Exzellenz hat Ihnen
porhin gesagt: es sind im diesseitigen Bahern
Brauereien da, die 32 Prozent Dividenden ber⸗
theilen. Ich sage: wir haben Brauereien, die schon
seit 5 Jahren keinen Heller vertheilen, und diese
Leute, die so ungeheure Summen direkte und in—⸗
direkte Staatsbeiträge bezahlen, wollen Sie immer
noch kürzen. Dann, meine Herren, ist mir das
sonderbar, daß Sie bei der Fixirung des Malzauf⸗
schlages diesem Gesetze Ihre Zustimmung nicht
gegeben haben, und daß alle Anträge auf Klassifi⸗
zierung mit Recht Ihre Zustimmung nicht finden
konnten, weil man sagte, es gibt überhaupt keinen
Gesichtspunkt, welcher es ermöglicht, daß eine ge—
wisse Gerechtigkeit erreicht wird.
Nun, wie verhält sich diese Klassifizirung im
gegenwärtigen Falle? Sie hören von Seiner
Exzellenz, daß die statistischen Zusammenstellungen
ergeben haben, daß von 1 Hektoliter Malz 1 Hek—
toliter und 60 Liter bis zu 2 Hektoliter und 20
»der 25 Liter Bier produzirt wird Meine Herren!
Ist das keine Klassifizirung? Machen Sie da
einen Unlerschied im Preise? Sie sagen immer
Ausland.
Wien, 25. Nov. Die „Neue fr. Pr.“ meldet
ius Belgrad, König Milan kam dem Begehren der
Maächte nach und ertheilte Befehle zur sofortigen
Finstellung der Feindseligkeiten. — Dem „pester
rloyd“ zufolge erwog Oesterreich die Ebentualitäten,
zie in Folge des Vordringens der Bulgaren ein⸗
reten könnten. Keine Eventualität sollte Oester⸗
—X—
Paris, 25. Novp. Ein bei der spanischen
Botschaft eingegangenes Telegrtamm aus Madrid
neldet das heute Vormittag 9 Uhr erfolgte Ableben
»es Königs Alfonso. Das Kabinet überreichte der
königin-⸗Regentin seine Demission. Die Minister
etzen ihre Funktionen bis zur Entschließung der
dönigin fort.
Madrid, 26. Nob. Prinzessin Mer—
edes soll unter Regentschaft der Königin⸗Mutter
ur Königin proklamirt werden. Das Ministe⸗
ium demissionirte, wahrscheinlich folgt ein Ministe⸗
jum Sagasta. Die Stadt ist ruhig.
Vom bayerischen Landtag.
Heute liegt uns der stenographisch aufgenommene
Wortlaut der mit so gutem Erfolg gehaltenen Rede
inseres Herrn Landtagsabgeordneten Maerker
iber den Antrag betr. die Ermäßigung der Rück—
ergütung für ausgeführtes Bier vor. Redner
ührte aus.