Full text: St. Ingberter Anzeiger

7. o. —/ 
ðt. Indberter Amzeiger. 
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
— 
er St. Jugberter Anzeiger“ erscheint wochentlich füufmalz Am Montag, Dieustag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2mal wöoͤchentlich mit Unterhaltungs⸗ 
lat und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt toflet vierteljährlich 1 A 60 A einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1 75 4, einschließn 
d A Zuflelungügebuhr. Die Einrückungsgebühr far die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 —,, bei außerpfalzischen und solchen 
auf welche die Erxpedition Auskunft ertheilt. 15 4, Neclamen 30 —. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
— 
M 233. 
Bestellungen 
auf den 
„St. Ingberter Anzeiger“ 
für den Monat 
Dezember 
ehmen fortwährend an: die Postanstalten, die Post- 
oten, die Austräger und 
Die Expedition. 
1 
Deutsches Reich. 
Berlin, 26. Nod. Das Präsidium des 
deichstags soll morgen vom Kaiser empfangen 
verden. 
Berlin, 26. Nop. Von der konservativen 
ind der Centrums-Partei wird der bereits in der 
‚origen Session vorgelegte Antrag betreffend die 
Abänderung der Gewerbeordnung, welcher zum 
elbstständigen Betrieb eines Handwerks den Befähi— 
ungsnachweis erfordert, wieder beim Reichbstag 
ingebracht werden. 
Berlin, 25. Nop. Ein hiesiger Korrespondent 
eu „Köln. Z.“ telegraphirt diesem Blatte: 
„In der Angelegenheit ber Karolinen- 
zuseln soll eine grundsätzliche Einigung zwischen 
deutschland und Spanien auf der durch die päpst⸗ 
ichen Vermittelung angeregten Grundlage erzielt 
ein. Die letzten Verhandlungen hätten die Ein— 
elheiten, sowie die Art und Weise der Ausführung 
um Gegenstande gehabt. Man hat Grund, anzu⸗ 
iehmen, daß Deutschland mindestens die schon früher 
nehrfach erwähnten Sicherheiten und Vortheile 
freien Handelsverkeht und eigene Kohlenstationen). 
clangt habe.“ 
Die „Nordd. Allg. Ztg.“ giebt die Mittheilung 
mit allem Vorbehalt“ wieder. 
Behufs Einleitung derjenigen Maßnahmen, 
oelche zur Durchführung der dem Reiche in den 
⸗chutzge bieten von Kamerun, Togo, Angra⸗ 
Zequena zufallenden Aufgaben nothwendig sind, 
ind zwar sowohl zur Remunerirung von Beamten 
is zur Ausführung unbedingt erforderlicher Bauten, 
atte der Reichsstag im vorigen Etat 248000 Mk. 
ewilligt. Ueber die Verwendung dieser Mittel 
at der Kanzler soeben eine Denkschrift an den 
teichstag gesandt, aus welcher wir das Wesent⸗ 
chste herausheben: Für Angra⸗Pequena ist ein 
zouverneur bestellt, der gleichzeiig als Oberkom⸗ 
aissar für Togo und als Generalkonsul für den 
zolf von Guinea fungirt; ihm ist ein juristisch 
ebildeter Kanzler zur Wahrnehmung der richter⸗ 
ichen Geschäste beigegeben; für Togo und die 
inderen Afrikanischen Schutzgebiete ist je ein Kom⸗ 
aissar für ausreichend erachtet worden. Gouver⸗ 
eur wie Kommissare haben je einen Sekretär — 
'amerun noch einen Dolmetscher — ferner je einen 
mtsdiener zur Verfügung, welche zugleich als 
efängnißwärter und Instrukteure für die Einge— 
drenen Verwendung finden, aus denen später Po— 
zeimannschaft gebildet werden soll. Die Beamten 
chalten diejenigen Remunerationen, welche nach 
em Ergänzungsetat für 1885 86 in Berücksichtigung 
jer Durchschnittsbesoldungen der Konsularbeamten 
n überseeischen Ländern als Besoldungen eingestellt 
daren. Sämmtliche Beamte sind indessen, da eben 
iut ein Pauschquantum bewilligt ist, bis auf 
Beueres nur kommissarisch angestellt und beziehen 
omoetenzen als diätarische Remunerationen. 
—8 
Samstag, 28. November 1885. 
20. Jahrg. 
Der Gouverneur und die beiden Kommissare sind 
angewiesen, in den Schutzgebieten die Interessen 
des Reiches wahrzunehmen, für Ruhe und Ordnung 
zu sorgen und den Reichsangehörigen, wie den 
Anterthanen befreundeter Staaten, sowie den Ein⸗ 
Jeborenen Schutz zu gewähren. Vorläufig hat der 
Houverneur einen aus drei Mitgliedern dortiger 
zirmen bestehenden Verwaltungsrath und ein aus 
em Gouverneur und zwei Beisitzern zusammen⸗ 
jesetztes Schiedsgericht gebildet. Diese Verordnungen 
iegen gegenwärtig der Prüfung resp. Bestätigung 
)etz auswärtigen Amtes vor. Für den Bau des 
Regierungsgebäudes in Kamerun sind 86,000 M., 
iner offenen Gerichtshalle und eines Wachtgebäudes 
0,000 Mk. ausgeworfen. Der Gouverneur erhält 
30,000 Mt., die Kommissare und der Kanzler je 
2,000 Mk., die Sekretäre je 6000, die Amtsdiener 
e 83000 Mt. Für die Polizeimannschaften sind 
»orläufig 130 Kavallerie⸗Karabiner und 26,000 
hatronen angeschafft. 
Berlin, 25. Nov. Vor dem hiesigen 
-—chöffengericht ist heute die prinzipiell wichtige 
Frage zur Entscheidung gekommen, ob ein Redak— 
eur, der, entgegen der bekannten Novelle zum 
reußischen Lotteriegesetz, die Ziehungslisten aus— 
värtiger Lotterien veröffentlicht, strafbar ist. Die 
Berl. Zig.“ hatte, um die Sache zur Entscheidung 
u bringen, die Listen der sächsischen Lotterie pu— 
liziert und gegen das darauf erfolgte polizeiliche 
ztrafmandat von 10 Mk. auf richterliche Entschei⸗ 
ung angetragen. Das Schöffengericht sprach den 
stedakteur frei. weil es sich der Ansicht anschloß, 
daß die Novelle zum preußischen Lotteriegesetz mit 
dem Reichspreßgesetz in Widerspruch stiehe. 
Damstadt, 26. Nov. Prinz Alexander er⸗ 
dielt folgende Depesche aus Zarihrod vom 26. ds. 
Vormittags 9,30: „Heute überschritten wir 
die Grenze und gehen nach Pirot. Bis 
auf Widdin ist Bulgarien von Serben frei. Wir 
heide sind wohl. Alexander.“ 
„Nach der eingehenden sachlichen Rede Seiner 
Exzellenz des Herrn Finanzministers wollte ich 
eigentlich auf das Wort verzichten; allein nachdem 
der Herr Vorredner eingehend auf die Verhältnisse 
der Brauer zurückgekommen ist und seinen Antrag 
empfohlen hat, sehe ich mich im Interesse der 
leinbrauer der Pfalz genöthigt, darauf zu erwidern. 
Sie wissen wohl alle, daß die Pfalz bis zum 
Jahre 1879 vom Malzaufschlag befreit war, und 
ich darf ja sagen, von dieser Ii an wurde mit 
Recht auch der Malzaufschlag auf die Pfalz aus— 
gedehnt. Bis zu dieser Zeit zahlte die Pfalz als 
Abfindungssumme 100,000 fl. oder 180,000 Mt. 
aus der Kreiskasse; die Brauer waren dadurch von 
»em Malzaufschlag verschont geblieben. Der jetzige 
Malzaufschlag beträgt für die Provinz rund 
1.800,000 Mk. Meine Herren! In Folge des 
Aufschlages in unserer Proviuz haben viele Brauer 
den Nachtheil gehabt, daß sie nicht mehr konkurrenz⸗ 
fähig bleiben konnten und sich fallit erklären mußten. 
Allein, meine Herren, Großbrauereien, wie sie der 
dZerr Vorredner im Sinne hat, haben wir in der 
Bfalz überhaupt nicht. Die größten Brauer sieden 
twa 20. 000 Hektoliter Malz ein. Diese Summen 
zehen herunter bis auf 1000 Hektoliter und nied⸗ 
riger; aber alle sind darauf angewiesen, ihr Bier 
mehr oder weniger bis zu 20 Prozent zu expor⸗ 
tiren, sie müssen dasselbe unter den schwierigsten 
Verhältnissen nach Elsaß⸗Lothringen verschleißen. 
Sie sind gezwungen, dortselbst Wirthschaften zu 
errichten, solche abzulösen, von anderen Häuser zu 
kaufen, um die außerordentliche Konkurrenz von 
sanz Süddeutschland, der Rheinprovinz und des 
Straßburger Bieres zu tragen. Diese Ueberpro— 
ouktion, die in der Pfalz ist, wird noch zum 
Schaden der Brauer dadurch vergrößert, daß Bier 
von Mannheim, Worms, München, überhaupt von 
den angrenzenden Stacten in die Pfalz importirt 
wird. 
Dieser Produktion, meine Herren, wollen Sie 
nun mehr oder weniger die Ader unterbinden durch 
die Annahme des Antrages, und Sie sagen, es ist 
das kein Schaden der betreffenden Exporteure. Der 
Preis der Rückvergütung überhaupt bekrägt für die 
Pfalz 304,000 Mt. Es sind Brauereien da, die 
dielleicht 2000 bis 3000 Mk. mehr zahlen müssen, 
d. h. weniger Rückdergütung erhielten als jetzt, 
wenn 20 Pfg. per Hektoliter für das exportitte 
Bier reduzirt würden. Seine Exzellenz hat Ihnen 
porhin gesagt: es sind im diesseitigen Bahern 
Brauereien da, die 32 Prozent Dividenden ber⸗ 
theilen. Ich sage: wir haben Brauereien, die schon 
seit 5 Jahren keinen Heller vertheilen, und diese 
Leute, die so ungeheure Summen direkte und in—⸗ 
direkte Staatsbeiträge bezahlen, wollen Sie immer 
noch kürzen. Dann, meine Herren, ist mir das 
sonderbar, daß Sie bei der Fixirung des Malzauf⸗ 
schlages diesem Gesetze Ihre Zustimmung nicht 
gegeben haben, und daß alle Anträge auf Klassifi⸗ 
zierung mit Recht Ihre Zustimmung nicht finden 
konnten, weil man sagte, es gibt überhaupt keinen 
Gesichtspunkt, welcher es ermöglicht, daß eine ge— 
wisse Gerechtigkeit erreicht wird. 
Nun, wie verhält sich diese Klassifizirung im 
gegenwärtigen Falle? Sie hören von Seiner 
Exzellenz, daß die statistischen Zusammenstellungen 
ergeben haben, daß von 1 Hektoliter Malz 1 Hek— 
toliter und 60 Liter bis zu 2 Hektoliter und 20 
»der 25 Liter Bier produzirt wird Meine Herren! 
Ist das keine Klassifizirung? Machen Sie da 
einen Unlerschied im Preise? Sie sagen immer 
Ausland. 
Wien, 25. Nov. Die „Neue fr. Pr.“ meldet 
ius Belgrad, König Milan kam dem Begehren der 
Maächte nach und ertheilte Befehle zur sofortigen 
Finstellung der Feindseligkeiten. — Dem „pester 
rloyd“ zufolge erwog Oesterreich die Ebentualitäten, 
zie in Folge des Vordringens der Bulgaren ein⸗ 
reten könnten. Keine Eventualität sollte Oester⸗ 
—X— 
Paris, 25. Novp. Ein bei der spanischen 
Botschaft eingegangenes Telegrtamm aus Madrid 
neldet das heute Vormittag 9 Uhr erfolgte Ableben 
»es Königs Alfonso. Das Kabinet überreichte der 
königin-⸗Regentin seine Demission. Die Minister 
etzen ihre Funktionen bis zur Entschließung der 
dönigin fort. 
Madrid, 26. Nob. Prinzessin Mer— 
edes soll unter Regentschaft der Königin⸗Mutter 
ur Königin proklamirt werden. Das Ministe⸗ 
ium demissionirte, wahrscheinlich folgt ein Ministe⸗ 
jum Sagasta. Die Stadt ist ruhig. 
Vom bayerischen Landtag. 
Heute liegt uns der stenographisch aufgenommene 
Wortlaut der mit so gutem Erfolg gehaltenen Rede 
inseres Herrn Landtagsabgeordneten Maerker 
iber den Antrag betr. die Ermäßigung der Rück— 
ergütung für ausgeführtes Bier vor. Redner 
ührte aus.