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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
ot. Jugberter Anzeiger“ erscheint vdchentlich fünfmalz Im rontag, Dienstag, Donunerstag, Samstag und Sonutag; 2mal wöochentlich mit Unterhauungs
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243.
Samstag, 12. Dezember 1885. 20. Jahrg.
—
Deutsches Reich.
Muünchen, 98. Dez. Schels tadelt die Nach⸗
der Gendarmerie gegen Duelle, von denen nur
minimaler Bruchtheil zur Anzeige gelange. Der
ind sei, daß die Anzeigen ungern gesehen wür—⸗
Minister v. Feilitzsch meint, Schels urtheile
zart über das Duellunwesen. Herz findet den
a Grund desselben in den militärischen Ein⸗
Agen, die den Offizier zwingen, gegen das
«atgesetz zu handeln. Schauß findet, daß die
hte bei dem Etat des Ministeriums des Innern
xxall die Polizei auf die Bürger hetze. — Der
A Boshart bleibt unerwähnt. — Der Antrag,
Ha Mk. als außerordentlichen Zuschuß zu einer
rotechnischen Versuchsstation München zu be—
uqen, wird mit 70 gegen 67 (Daller, Walter,
mminger ⁊c.) angenommen. Gunzenhäuser
cht gegen das Landes⸗Versicherungsamt, Minister
deilitzsch dafür wegen der Geöße der bayerischen
isgenossenschaften. Die Position wird mit
Majorität bewilligt.
Rerlin, 10. Dez. (Reichstag.) Zum Ini-
antrag betreffs Verlängerung der Legislatur⸗
rode greift Rickert die Regierung und die
nervativen auf das heftigste an und spricht von
Bildung der Mittelpartei, zu der die National⸗
ralen die Hand geboten haben. Die Mittelpartei
die Kämpfe gegen das Zentrum bis auf's
ver führen, indessen sei der wahre Angriffspunkt
eelben das kleine Häuflein deutsch, freisinniger
nner.
Berlin, 10. Dez. Wiener Meldungen be—
m, Fürst Alexander werde sich behufs Versöhnung
dem Zaren nach Gatschina begeben. Dann
rde die Union Ostrumeliens mit Bulgarien derart
gesprochen werden, daß der Fürst Generalgou⸗
venr yon Ostrumelien wird
der Besprechung in allen juristischen und sonstigen
gebildeten Kreisen Deutschlands gerückt. Wir
halten es für sehr wünschenswerth, daß die Ange—
legenheit der Berufung nicht von der Tagesordnung
»erschwindet, bis dem ziemlich allgemeinen und sehr
ebhaften Wunsche nach Wiedereinführung dieses
stechtsmittels entsprochen sein wird. Die Sache
st bei weitem nicht so schwierig und verwickelt,
vie man sie oft darzustellen beliebt.
Gegen die Wiedereinführung der Berufung
verden im Grunde genommen nur zwei ernsthafte
xinwendungen gemacht, nämlich: 1) das Rechts-
nittel vertrage sich nicht mit den Grundsätzen der
Mäündlichkeit und Unmittelbarkeit des Verfahrens,
ind 2) es liege kein Bedürfniß für dasselbe vor.
Dder erste Grund ist leicht zu wiederlegen, weil er
zurch die beste Lehrmeisterin der Dinge. durch die
Erfahrung, bereits wiederlegt ist. Mündlichkeit
ind Unmittelbarkeit gelten auch bei den Schöffen⸗
erichten, und dennoch ist gegen die Urtheile der—
elben die Berufung gestattet. Die schöffengericht-
iche Strafrechtspflege ist im allgemeinen eine be⸗
riedigende, und dennoch — wer könnte leugnen,
daß im Jahr so und so viele schöffengerichtliche
Artheile von den Strafkammern auf, theils von
den Verurtheilten, theils von der Staatsanwalt⸗
chaft, ergriffene Berufung bald nach der Wieder⸗
holung der Beweisaufnahme, bald ohne solche auf⸗
Jehoben oder abgeändert werden? So gut das
bei den Schöffengerichten möglich ist, ebenso gut
kann es auch bei den Strafkammern möglich sein.
Es sei ferne von uns, die Rechtsprechung der letz
feren anzugreifen; es ist vielmehr zu hoffen, daß
bon der wiedereingeführten Berufung gegen ihre
Urtheile nur verhältnißmätßig selten Gebrauch ge—
macht wird, und daß eben deßhalb die Kosten der
neuen Einrichtung sich bei weitem nicht so belang⸗
reich herausstellen werden, als manche befürchten.
Wir kommen jetzt zu dem zweiten der oben
dezeichneten Einwände. Es läft sich allerdings
nicht mit Recht behaupten, daß die Verfahrungs⸗
veise und die Urtheile der Strafkammern zu schweren
der allgemeinen Klagen Anlaß geben, wenigstens
zei uns in Süddeutschland ist dies wohl nicht der
Fall. Am wenigsten lassen sich die Vorwürfe
Windthorsts gegen die Rechtsprechung überhaupt
ils begründet anerkennen, Vorwürfe des Streber—
hums und der Abhängigkeit von der politischen
Hewalt, welche der Cenirumsredner, indem er sie
russprach, selbst am besten wiederlegte. Ging er
»och aus von den Diätenklagen des preußischen
Fiskus, welche bisher von den preußischen Land-
serichten sammilich abgewiesen wurden. Allein
inseres“ Erachtens sollte, selbst wenn die Rechtspflege
er Strafkammer noch viel vollendeter wäre als sie
st, selbst wenn sie ganz und gar tadelfrei wäre,
zründsätzlich gegen jedes Strafurtheil erster Instanz
in materielles Rechtsmittel gegeben sein. Oder
zibt es etwa keine Fälle, in welchen der Angeklagte
ich um seine Freisprechung ganz entschieden wehrt,
n welchen auch ein Mitglied der Strafkammer sich
yon der Schuld desselben nicht zu überzeugen ver—⸗
nag, aber die Verurtheilung durch vier Stimmen
zleichwohl erfolgt? Sollte in solchen Fällen die
Möglichkeit eines Irrtbums wirklich ausgeschlossen
ein?
Man behauptet, die Juristen seien in ihrer
großen Mehrheit gegen die Berufung. Hinfichtlich
des Anwaltstandes ist dies selbstverständlich nicht
der Fall, und zwar keineswegs blos wegen mate—
iesser oder einseitiger Standesinteressen. sondern
auch deshalb, weil der Vertheidiger in der Regel
den wahren Stand der Dinge, die pensées intimes
der Angeklagten besser kennen lernt, als der Richter,
dem der Angeklagte nur selten sein Herz erschließt.
Allein auch viele Richter sind von der Nothwendig-
eit der Berufung lebhaft überzeugt. Dem Schreiber
zieser Zeilen, welcher die eben erwähnte Ueberzeug⸗
ung ganz entschieden theilt. hat vor einer langen
steihe von Jahren kein geringerer als der damalige
zadische Justizminister Stabel, ein wahrer Jurist
yon Gottes Gnaden, gesagt: „In einem Lande,
vo ich als Dieb verurtheilt werden könnte, ohne
in Rechtsmittel der Berufung zu haben, möchte
ch gar nicht leben“. NRun wohl! Wer 50 Jahre
ang sich ehrlich durchgebracht hat, der kann bei
ins wegen eines kleinen, einfachen Diebstahls vom
-„chöffengericht verurtheilt werden und dann hat er
zie Berufung. Ist dagegen der in Frage stehende
diebstahl ein großer oder ein gesetzlich schwerer,
jann ist die Strafkammer zuständig, und der näm—
iche 50 Jahre lang ehrlich gebliebene Mensch kann
vegen des viel schwereren Vergehens oder Verbrechens
zerurtheilt werden, ohne daß izm irgend ein Rechts—
nittel gegen die totale Vernichtung seiner Ehre
zusteht. Wir wollen ja hoffen, daß dieses furcht⸗
zare Beispiel noch niemals vorgekommen sei; aber
andere, nicht minder furchtbare Dinge sind ja be—
tanntlich in einzelnen Fällen vorgekommen. Es
zibt Richter, welchen der Mangel eines Rechts⸗
nittels gegen ihre Urtheile unheimlich und höchst
merwünscht ist.
Die Vergleichung mit den Schwurgerichten
nöchte ich am allerwenigsten gelten lassen, weil
hdei diesen nach der Natur der Sache, nach der Er⸗
iahrung und nach den besonderen für sie bestehenden
gesetzlichen Einrichtungen und Cautelen viel weniger
das irrthümliche Schuldig, als das irrthümliche
Begentheil zu befürchten ist. Gerade diejenigen,
velche für die unverkümmerte Erhaltung des Ge—⸗
chworenengerichts eintreten, sollten sich hüten, gegen
zie Berufung in Strafkammersachen sich auszu—⸗
prechen; denn nur die wesentliche Zufriedenheit
der Bevölkerung mit allen Ocganen der Rechts—
yflege vermag den ganzen Organismus zu schützen
uind zu erhalten, und diesem Organismus fehlt
nach unserer festen Ueberzeugung so lange ein
vesentliches Glied als nicht die Berufung gegen
edes Schuldig eines aus Berufsrichtern bestehenden
ẽrstinstanzaerichts zugelgssen wird
ew—
Ausland.
Belgrad, 10. Dez. Bulgarien lehnte die
ischen Waffenstillstandsvorschlage ab und machte
envorschläge, auf welche die Antwort bis zum
ds. Mittags verlangt wird. Es heißt, Bul⸗
ien weise jede Bedingung zurücd, welche den
fritt von der Union verlangt.
Belgrad, 10. Dez. Die serbische Antwort
die letzten Gegenvorschläge Bulgariens ist heute
hPirot abgegangen. Der neuernannte Kriegs⸗
ister, Franassovic, trifft morgen Nacht ein; der⸗
itellte die Bedingung, daß wesentlich umfassen⸗
und reichlichere Fonds für die Truppenver⸗
qung wie zur Beschaffung von Munition zur
gung gestellt werden.
Konstantinopel, 10. Dez. Der türkische
amissar für Ostrumelien, Djevdet Pascha, wird
dem Sekretär der deutschen Botschaft, Lindenau,
äösterreichischen Konsul, Piombazzi, und dem
ischen Konsul, Sorokin, nach Philppopel be⸗
et. — Der englische Botschafter, White, läßt
Behauptung einer auswärtigen Zeitung, er
he in der letzten Konferenzsitzung geaußert, daß
qland den Berliner Vertrag nicht mehr aner—⸗
mne. als vollständig unbegründet erklären; er habe
Me derartige Aeußkerung gethan.
Lokale und pfälzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 11. Dez. „Kauft am
Platze!“ Trotz aller Warnung und trotz aller
Belehrung — das Vorurtheil, daß auswärtige Waare
jesser sei als die einheimische, ist immer noch nicht
geschwunden und auch bei einem großen Theile
inserer hiesigen Bevölkerung, wie häufig zu bemerken,
ebendi geblieben. Zu keiner anderen Zeit ist diese
Zucht nach auswärts so auffallend als gerade jetzt
im die Weih nachts zeit, die in althergebrachter
Zitte ja beträchtlich mehr Anlaß zu Einkäufen
zibt, als andere Feste. Es ist nur Einbildung,
daß man auswäris besser und billiger kauft als
haheim, und dann ist es ja auch Pflicht jedes
kinzelnen des Gemeinwesens, das Geld den an—⸗
ässigen Gewerbetreibenden zukommen zu lassen, die
die Lasten des Ganzen tragen helfen, statt dasselbe
rach auswärts, vielleicht gar an weit entfernte Orte
zu schicken. Warum auch auswärts kaufen, was
nan hier — ohne Auslagen für Reise oder Porto
— ebenso vreiswürdia haben kann? Thahächlich
Frage der Berufung gegen die
Urtheile der Strafkammern
der „Str. Post“ von einem Richter geschrieben:
Die jüngsten Reichstagsverhandlungen haben
Frage der Berufung gegen die Urtheile der
asfammer wieder einmal in den Vorderagarund