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Rentamtliche Bekanntmachung.«Bekanntmachung.
Nachstehend werden die Vestimmungen in K1 und 2 der hochsten veta nntmachuig Montag.“1. Marz wird eine gußz!
der Igl. Sicaisministerien des Innern und der Finanzen vom 14. Dezember 1881, hier eiserne Pumpe fur einen Gemeinde
en Vollzug des Einkommensteuergesetzes vom 15. Mal 1881 belreffend, unter aus⸗Brunnen in Oderwürzbach, aul
rücklicher Hinweisung auf die bezüglichen Strafbestimmungen mit dem dem Gemeinde⸗Bureau daselb 5
Beifugen versffeutlicht, daß Zuwiderhandlungen hiegegen —XX reau. daselbst amde
ahada werden unfen Wenigstnehmenden vergeben.
31. DOberwürzbach, den 25. Februar 1886.
Wer im Laufe der vierjährigen Steuerperiode steuerpflichtig wird, d. i. in einen der F. Becker
xinlomme nsleuer unterworfenen Vezug nen eintritt, hat hievon binnen längftens zweiß 2 a 7
Wochen, e der ——— op in reger mit dem Sitze eines Rent⸗ iuntt
amtes dem Rentamte, in den übrigen Gemeinden der emeindebehörde mündlich oder h Weiri
chrifilich Anzeige zu erstatten und die zur. Festsiellung der w — zu Brauerei Becker . Weirich.
machen. Art. 89 des Einkommensteuergeseßeßs. 35364 deute. Donnerstag 25.4 Februar
In die Steuerpfcht neu eintretende, jedoch außerhalb des Londes fich aufhaltenden..Anjang 8 Uhr 9
Personen (Ari. 15 sinec und a des Gefetzes) haben die kraglichen Apzeigen bei dem —— *
cbigen Keniamie schriftlich einzureiche . Wer ohne dentgenden Entschuldigungsgrunds üun Co n 7 8 Yy —
zen vorstehenden Vorschriften zuwiderhandelt, verfällt gemäß Art. 68 Ziffer 40 des Gesetzes 1XIF T A0 ——
in eine Ordnungsstrafe bis zu 30 Mearte Wer ber Erftantung ver Zugangsaegeige der Musik · und Sängergeselischaft Bach
vissentlich unrichtige oder unvollfiandige Angaben macht, welche zur Verkürzung der Steuer aus Böhmen. 4 Damen u 2 Herren
uu führen geeignet sind, unterliegt gemäß Art. 65 und 66 des Gesetzes einer Geldstrafe· ꝰ
m funf- bis zebnfachen Betrage derienigen Jahreostenczx Aeren Hinter⸗
sehung unternommen wurde. — 66
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Amalie Loeb
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Verlobte
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Jeäthlichkeit.
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Den in Art. 19 Abs. 1 und 2 des Einkommenfleuergesezes erwähnten Gehalt- und
Lohngebern wird hietmit die Verpflichtung auferlegt, jeden innerhalb der Eteuerperiode statt⸗
indenden Zugang an Personen, die bei ihnen in ständiger Weise gegen Gehalt, Lohn oder
onstiges Entgeld beschäftigt oder angestellt werden. in Gemeinden mit dem Sitze eines
Rentamtes beim Rentamte, in den übrigen Gemeinden hei der Gemeindebehörde mundlich
oder schriftlich anzumelden. —*— —
Diese Anmeldungen haben uünter Angabe des Namens, der Wohnung, der dienstlichen
Stellung und des vom Gehalt- und Lohngeber herrührenden Einkommens der treffenden
herson langstens bis zum Schlusse des jeweiligen Monatz, in welchem der Zugang statt
zatte, zu erfolgen. . —
Auf einen Zugang oder Wechsel der bei den Lohngebern in Wohnung und —X
ehenden Dienstboten, soferne deren von dem Diensthetrn herrührendes Einkommen ein⸗
schüeßlich des Geldwerthes der Naturalbezuge einen Tagesverdienst von 1 Mark 80 Pfa
aicht übersteigt, hat sich die vorstehend angeordnete Anmeldepflicht nicht zu erstrecken. Gehalt-
uind Lohngeber, welche ohne genügenden Entschuldigungsgrund der ihnen auferlegten her·
„flichtung zuwider handeln oder in den zu erstattenden Anmeldungen unrichtige oder unvoll⸗
zanvdige Angaben machen, verfallen gemäß Art. 68 Ziffer 1 des Gesetzes, so—
ferne fie icht wegen Theilnahme an einer Hintergehung strafbar sind,
in eine —3 bis zu fünfzig Mark. —
Blieskastel, den 12. Februax 1886 α ete
Kgl. ꝰ?entamt Blieskastel,
Jaut Irade Seiner närrischen Hoh⸗
es Prinzen Karneval
Sonntag, den 28. ds.
Abends, präcis -794 Uhr 15 Minuse
GO Secunden.
Zu Ehren unserer allerliebsten hohdy
Närrinnen im feenhaft erleuchten, molh—
erchwärmten, festlich dekorirten, aluste
hlenden, parketbodenlosen Saale bein
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mit urieusem, seltsamen, höchst wunderbara
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Aitternacht.
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WVerwundien, Freunden und Bekannten die schmetzliche Rachricht,
daß es Gott dem Allmächtigen gefallen hat, unsere innigst geliebte
Gattin und' Mutter eee
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Marie Louise Linn
.. geb. Matheis — 7
37 Jahre alt,“ nach längerem Leiden heute Nacht in4lhr Ju Nch
abzurufen. 7 * 7 αι— ——8
Sgngbert, 24. Februar 1886.—
rden Die tieftrauernd Hinterbliebenen.
Die Beerdigung findei Freitag Nachmittag um 3Uhr statt.n
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Den wohsschmedendsten Sease. von wonster Farbe bereilet
man, wenn man demselben eine kleine Dogsis — ————
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vergriffen sind mussen sammtliche efwa noch un⸗
berkauften Edenlobener Loose schleunigst. an uns
zurückgesendet werden.
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