SIt. Ingbherter Aumzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
ä eEt. Jugberter Auzeiger“ erscheint wbchentlich fünfmalr Am Montag, Diencetag, Donnerstag, Samotag und Sonutag; 2mal wbchentlich mit Unterhaltunge⸗
I und Eonntags nii Sseitiger iUustrirter Seilage. Das Blait koslet vierteljahrlich 1 A 60 A einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1A 75 —, einschließli
2 Zustellungtgebubr. Die Einruckungsgebnhhr fur die 4gespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgt bel Inseraten aus der Pfalz 10 4, bei außerpfaltischen und solche
auf welche die Srpedition Auskunft ertheilt, 13 4, Neclamen 30 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
*X 106
Dienstag, 1. Juni 1886.
2i. Jahrg
4J
Bestellungen
„Zt. Ingberter Anzeiger“
für den Monat
Juni
ehmen fortwährend an: die Postanstalten, die
hosthoten, die Umträger und
Die Fxpedition.
2) Durch eine bedeutende Verminderung der Dis⸗ abgabe. Dieselbe beträgt 80 Pfg. für das Liter
pensationsgründe wird die Zahl der Dienstpflichtigen reinen Allkohols und ist vom 1. April 1887 ab
ine größere. 3) Durch die beabsichtigte Einziehung zu entrichten. Zur Erhebung dieser Abgabe, sowie
moglichst aller Dienstpflichtigen wird nicht nur die zur Ueberführung des Branntweins in den freien
Wehrktaft für den Kriegsfall gehoben, sondern es Verkehr werden die bestehenden Brauntweinbrenner⸗
wird auch eine höhere Friedenspräsenzstärke noth⸗ eien sofern sie vor dem J. April 1886 bereits im
wendig, welche eine Hebung der Kriegsbereitschaft Betriebe gewesen sind, zu einer Branntweinbrennerei⸗
bedeuteit. 4) Um keine zu großen finanziellen Genossenschaft unter den nachstehenden Bestimmungen
Mehrforderungen stellen zu müssen, soll die nominelle dereinigt:
dreijuhrige Dienstzeit in Wirklichkeit eine um vier a. Von sämmtlichen am 1. April 1886 vor-
Monate verkürzte sein. 5) Durch das beabsichtigte handenen Brennereien wird ein Kaiaster mit ihrem
vollständige Aufgeben jedes Privilegs für eine kür. Produktionsquantum vorgelegt; als Produktions-
‚ere Dienstzeit und durch die möglichste Beschränk. quantum wird diejenige Menge Branntwein fest⸗
ung der Dispensationen aus wirthschaftlichen Grün- gesetzt, welche jede Brennerei in den Jahren
den würde Frankreich das erste Land werden, in 1881 — 1888 einschließlich regelmäßig produzirt
welchem die allgemeine Wehrpflicht auch als eine hat. Es erfolgt die Errichtung genossenschaftlicher
gleiche durchgeführt wird. — Dringt General Bou⸗ Lagerhäuser, welche den für den Konsum im In—
janger mit seinen Plänen, welche den Franzosen lande dienenden Branntwein von jeder Brennerei
aicht unbedeutende Opfer materieller und persönlicher nach einem bestimmten Prozentsatz aufnehmen. Tie
Natur von Neuem auferlegen, durch, bringt er die Entschädigung der Brennereibesitzer für den von
allgemeine Wehrkraft Frankreichs und die Schlag- hnen an die Lagerhäuser der Genossenschaft abge—
serligkeit des Heeres auf diese höhere Stufe, dann lieferten Branntwein ist für die ersten fuͤnf Jahre
wird das Deuische Reich unbedingt vor die Frage der Durchschnittspreis, welchen der Branntwein in
gestellt, ob es mit seiner eigenen Wehrkraft sich Deutschland in oen Jahren 1876- 1888 ein—
noch im Gleichgewicht zu der seines Nachbarn be⸗ chließlich gehabt hat. Für die spätere Zeit erfolgt
indet, und welche organisatorischen Veränderungen die Bestimmung über die Höhe der Entschädigung
wentuell getroffen werden müssen, um dieses!Gleich⸗ für den jedesmaligen Zeitraum von 5 Jahren durch
Jewicht wieder herzustellen. Wir werden daher mi⸗ Gesetz. Bei nicht rechtzeitigem Zustandekommen
scharfem Auge alle Vorgänge dieser jenseits der eines Gesetzes verbleibt es bei dem bestehenden Ent⸗
Vogesen in die Wege geleiteten Gesetzgebung beob ichaädigungsbetrage.
ichten müssen.“ b. Die Lagerhäuser stehen unter sieuerlicher
Dem Vernehmen nach hält sich in Trieft ein Rontrole und unter amtlichem Mitverschluß. Die
Beanftragter der deutschen Reichsregierung auf bes Fosten der Herstellung und Unterhaltung der Lager—
hufs Kenntnißnahme der dortigen Hafene und Ver- häuser trägt das Reich. Die Verwaltungskosten
lehrsverhältnisse, besonders der Verhältnisse und werden von der Genossenschaft getragen und auf
deistungen des Oester. Lloyds. Es hängt dies die einzelnen Brennereien pro rota der von ihnen
mit dem Wunsch nach beschleunigtem unmittelbaren an die Lagerhäuser abgeführten Branntweinmengen
Verkehr zwischen Berlin uund anderen deutschen rebpartirt.
Städten und Triest im Anschluß an die untersfütz; 6. Der Seitens der Lagerhäuser zur Ueber—⸗
len Dampferlinien zusammen. führung in den inneren Konsum nicht verlangte
Petersburg, 80. Mai. In Betreff der Branntwein, welcher von den der Brauntweinbrennerei⸗
Blokade der griechischen Häfen sagt das „Journal Venossenschaft angehörigen Baennereien produziri
de St. Petersbourg“, da die Aufrichtigkeit des gird, ferner sämmtlicher von den nach dem 1.
Athener Kabinets nicht in Zweifel zu ziehen sei, April 1886 in Betrieb gesetzten Brennereien pro⸗
so dürfe man annehmen, daß dem griechischen duzirter Branntwein ist zum zum Exvort zu ver-
Handel die Freiheit des Meeres in kurzer Frist wenden.
wiedergegeben würde. 8 Von der Verbrauchsabgabe befreit bleibt:
Wie der „Köln. Ztg.“ von zuverlässiger Seite 1. Brannwein, welcher ausgeführt wird, 2.
nitgetheilt wird, hat sich die russische Regierung Branntwein, welcher zu gewerblichen Zwecken, ein⸗
entschlossen, für dieses Jahr auf jede weitere Zoll⸗ chließlich der Essigbereitung, zu Heil⸗, zu wissen⸗
erhöhung im Veckehr mit Deutschland zu verzichten. schaftlichen oder zu Heizungs- oder Beleuchtungs⸗
Zwischen Rumaãnien und Frankreich wecken verwendet wird, nach näherer Bestimmung
wurden offiziös Verhandlungen wegen Abschlusses des Bundesraths.
eines Handelsvertrages eingeleitet. — Rumänien Der vierte Abschnitt des Entwurfs, welcher die
hat den deutschrussisch-rumänischen Tranfit-Tariß besonderen Bestimmungen über die Bildung der
iür Bahnfrachten, welcher als Ersatz für den Tran. BranntweinbrennereieGenossenschaften enthält, lautet:
itverkehr durch Oesterreich⸗ Ungarn treten soll, ac⸗ 8 43. Mitglied der Genossenschaft ist jeder
reptirt. Der Lukarester Platz wimmelt bereits von Eigenthümer einer oder mehrerer der zur Genossen⸗
deutschen Handelsagenten. Im Seewege wurden schaft gehörenden Brennereien (K 1 Absatz 2). Die
hisher ungefähr 5000 Stück Hornvieh nach Italien Branntweinbrennerei⸗-Genossenschaft zerfällt in Sek—
expedirt. tionen, die Seltionen in Bezirke. Jeder Bundes⸗
staat bildet eine Sektion. Es können sich auch
mehrere Staaten zu einer Sektion vereinigen oder
ein Staat mehrere Sektionen bilden. In Bezirken
werden diejenigen Brennereien vereinigt, welche an
ein Lagerhaus abzuliefern haben.
8 44. Die Verwaltung der Genossenschaft
liegt dem Gesammtvorftande ob.
8 45. Der Gesammworstand besteht aus einem
Vorsitzenden und zwei Stellvertretern des Vorsitzenden,
welche auf Vorschlag des Bundesraths vom Kaises
Deutsches Reich
Berlin, 30. Mai. Se. Maj. der Kaiser
mpfing heute den Besuch des Großfürsten und der
großfürsin Wladimir von Rußland. Nachmittags
m 3 Uhr fand aus Anlaß der Anwesenheit der
daiserlich russischen Hoheiten bei Sr. Majefstät im
zoniglichen Palais ein Diner von einigen 40 Ge—
ecten statt.
Ausland.
Brüssel, 29. Mai. Im Borinage und im
zharleroi'er Gebiet sind für morgen zahlreiche
zrotestmeetings der Arbeiter in fast allen großen
hemeinden angekündigt. die sich gegen das Verbot
er Brüsseler Manifestation wenden sollen. Die
stegierung sandte heute früh Morgens das 5. Li⸗
iienregiment in drei Spezialzügen aus Antwerpen
nach Charleroi. Das 6. Linienregiment ist marsch—
zereit, das 4. konsignirt. Von Arlon werden
benfalls Truppen gesandt und in La Louviere in⸗
jallirt, Charleroi'er Depeschen sagen: Das 5.
degiment wurde sofort dislocirt in Gosselies, Char—
erot und Flörus; andere Truppen werden Rour,
zillh, Chatelet, Marchienne und Couillet besetzen.
igs cirkuliren die widersprechendsten Gerüchte über
en Zweck dieser Maßregeln. Die Arbeiterchefs
ind friedlich gestimmt. Die Gemeinden dort haben
ast alle die Bürgerwehr einberufen und Spezial⸗
wachen organisirt. Morgen Vormittag werden die
zürgermeister der Provinz hier im Stadthaus zu⸗
ammentreten und die Lage prüfen. ob die Mani—
eflationen in den Provinzen zu gestatten sind. Die
zürgermeister der Vorstädte von Brüssel, die von
zürgermeister Buls nicht befragt wurden, wollen
hleunigst gemeinsam berathen, oh auch sie der
sanifestation sich widersetzen sollen. — Der An—
lagealt gegen Advokat Vandersmissen ist soeben
reröffentlicht worden. Der Prozeß beginnt am
Nontag. — Die Untersuchung der Genier Sitten
bondale nimmt bedeutende Verhältnisse an. Da
aieselbe geheim geführt wird, verlangen viele Blätter
iie Veroͤffentlichung der Namen der Schuldigen.
Dm klerikalen, Impartial“ zufolge befinden sfich
J Personen in Untersuchung; diel mehr siehen im
herdachi. Gent ist in Aufregung. da auch Un—⸗
huldige verleumdet werden. Abermals tamen
Selbstmorde vor.
Nach dem von General Boulanger ausgearbeite⸗
ueuen französischen Militärgesetz
oürde in Zukunft der Präsenzstand des Heeres um
2.000 Mann siärker sein, als bisher. Ein mili⸗
trischer Mitarbeiter der deutsch freisinnigen , Danz.
Iige der das Militärgese (das übrigens erst in
Kammer berathen werden soll) einer eingehenden
—— unterzieht, kommt dabei zu folgenden
ergebnissen: „I) Durch das erstrebte Aufgeben
et zweiten Portion sollen allen aktiv Gedienten eine
ganz gleichwerthige Ausbilduna zu Theil werden
Der Branntweinsteuer⸗Entwurf
der Reichsstags-Kommission.
Die wichtigsten Bestimmungen des Branntwein⸗
steuerentwurfs, den die Konservativen, die Reichs—
partei und das Zentrum in der Kommission ein⸗
hringen werden, lauten:
8 1. Der im Gebiete des Deutschen Reichet
hergenellte Brannwein unterliegt einer Verbrauchs