Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
der „St. Jugberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonutag; 2 mal wochentlich mit Unterhaltungs 
glau und Sonntass mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljiährlich 1.4 60 ¶ einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1.M 75 —, einschließlich 
40 ⸗Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 40espaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 B, bei außerpfälzischen und solchen 
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 135 4, Neklamen 80 B. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
39. 
* St. Ingbert, 22. Februar. 
(Telegramm.) Gesammtresul⸗ 
dat der Reichstagswahl in Zwei—⸗ 
zrücken-Pirmasens: Krämer 
7351 ESt. ein rich 8695 
*St. Ingbert, 22. Febr. Die Bethei— 
igung bei der gestrigen Reichstagswahl war in 
inserer Stadt so rege, wie bei keiner anderen Wahl 
bisher. Von 1902 eingeschriebenen Wählern wur⸗ 
den 1742 giltige Stimmen, — 142 Stimmen 
nehr wie bei der vorigen Wahl — abgegeben, so 
daß etwa 92 Prozent der Wähler abgestimmt haben. 
das Resultat der Wahl in den einzelnen Wahl⸗ 
)ezirken unserer Stadt ist folgendes: 
strämer: Heinrich: 
Wahlbezirk (Wahllokal 
Stadthaus): 121 187 
Wahlbezirk (Wahllokal 
altes Schulhaus): 149 279 
Wahlbezirk (Wahllokal 
neues Schulhaus): 268 166 
Wahlbezirk (Wahllokal 
Schulh. Josephsthal): 168 193 
Schnappach: 158 58 
859 883 
Es erhiell sonach von den hier abgegebenen 
Stimmen Herr Krämer 859 und Herr Hein⸗ 
eich 83833. 
*Weitere Resultate liegen vor, aus 
Kraämer Heinrich 
1408 194 
* 225 
58 
66 
128 
142 
64 
182 
7* 
170 
2 
44 
100 
1 
3weibrücken 
Kohrbach 
Hassel 
d)eckendalheim 
Immersheim 
knsheim 
Eschringen 
Blieskastel 
Oberwürzbach 
Niederwürzbach 
Finöd 1198 
Bierbach 6 
dautzkirchen 22 
Schwarzenacker 42 
Althornbach 80 
Ernstweiler 230 24 
Pirmasens 2188 371 
Waldfischbach 1832 47 
Irheim 194 41 
Herbitzhein 56 31 
Lontwig 84 1358 
Webenheim 162 — 
Reubornbach 233 26 
dellfeld 82 16 
Zreitfurt 109 — 
Wolfersheim 73 — 
*Nach einer uns soeben saus Zweibrücken zu⸗ 
jegangenen Nachricht ist die Wiederwahl des 
derru Krämer gesichert. (Siehe oben Tele—⸗ 
zramm.) Auch aus den übrigen pfälzischen Wahl⸗ 
reisen laufen Nachrichten ein, die auf den Sieg 
er nationalen Kandidaten hindeuten. 
* In Kirkel⸗Neuhäusel erhielt bei 184 Abstim⸗ 
nenden Dr. Armand Buhl (natl.) 173, Professor 
Siessel (frs) 11 Stimmen. 
—*In den Bürgermeistereien Saarbrücken, 
St. Johann, Malstatt-Burbach und 
Arnual-Gühdinqen erhielt der liberale Can— 
Dienstag, 22. Februar 1887. 222. Jahrg. 
didat PPähler 53377 Stimmen, der Centrums- 
eandidat Hitze 1124. Die Wahl des ersteren kann 
sonach als gesichert gelten. 
* Im Wahlkreise Mannheim⸗-Schwetz- 
ingen Weinheim erhielt der natl. Cand. Diffené 
12233, der Sociald. Dreesbach 5189 und der 
demokrat Kohn 4602 Stimmen. Demnach iß 
Ddiffené gewäaͤblt. 
Ordensmitgliedern, welche fremdländisches Staatb⸗ 
bürgerrecht erworben haben, soll eine zweimonat⸗ 
iche Frist bewilligt werden, das Indigenat wieder 
zu erwerben; die Behörden werden angewiesen, 
zenselben alle Erleichterungen zu gewähren. Die 
deitung und Pflege in Waisenanstalten, Kinder⸗ 
»ewahranstalten, Besserungsanstalten für verwahr⸗ 
oste Jugend, Siechenhäusern und Altersversorgungs⸗ 
anstalten wird den Orden unter den vor Erlaß 
des Ordensgesetzes bestandenen gesetzlichen Bedin⸗ 
zungen wieder gestattet. 
Berlin, 20. Febr. Bei der Berathung und 
Feststellung des Unfallversiche rungs-Ge— 
etzes wurde von allen Seiten zugestanden, daß, 
da es sich um die gesetzgeberische Behandlung eines 
jonz neuen Gegenstandes handelte, in verschiedener 
dinsicht an der Hand der Erfahrung abgewartet 
verden müsse, ob sich diese oder jene Einrichtung 
»ewähren werde. Dies galt namentlich von der 
Thätigkeit der Schiedsgerichte bei Erledigung von 
Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern. 
deber die mit dem schiedsgerichtlichen Verfahren 
isher gemachten Erfahrungen sprechen sich nun die 
Vorsitzenden der Schiedsgerichte übereinstimmend 
ünstig aus. „Die Mitglieder des Schiedsgerichts“, 
agt ein vielbeschäftigter Vorsitzender in seinem Jah⸗ 
nesbericht, „haben fich an den Geschäften mit regem 
Fifer betheiligt, und es hat sich das Zusammen⸗ 
virken der Beisitzer aus den Kreisen der Arbeit⸗ 
jeber und Arbeunehmer mit einem den Vorsiz füh⸗ 
enden Staats- oder Kommunalbeamten als eine 
weckmäßige Einrichtung erwiesen, welche geeignet 
st, die Rechtsfindung zu erleichtern und durch För⸗ 
herung einer richtigen Beurthejlung thatsächlicher 
Verhältnisse auf sachgemäße Entscheidungen hinzu⸗ 
virken. Es gilt dies insbesondere auch von den 
Beisitzern aus der Zahl der Arbeitvertreter, die 
zurch ihre genauere Kenntniß der Erwerbsverhält— 
nisse und der wirthschaftlichen Lage von Arbeiter⸗ 
'amilien bei der Berathung des Gerichtshofes nütz⸗ 
ich mitwirkten, während andererseits anerkennend 
hervorgehoben werden darf, daß die aus der Reihe 
der Arbeitgeber erwählten Beisitzer großes Wohlwollen 
für die Arbeiter bethätigten und sich stets geneigt 
zeigten, in zweifelhaften Fällen thunlichst zu gunsten 
der Arbeiter oder deren Angehöriger zu entscheiden“. 
Als ein günstiges Zeichen für das Vertrauen der 
Arbeiter auf die Thätigkeit der Schiedsgerichte ist 
es gewiß auch zu betrachten, daß die Vertretung 
der Arbeiter durch Rechtsanwälte verbältnißmäßig 
jelten ist. 
Eine große Wählerversammlung des 
Ziesigen 5. Wahlkreises in der Tonhalle, in welcher 
Fugen Richter sprach und die von 4525000 Per⸗ 
sonen besucht war, wurde unter Berufung auf das 
Sozialistengesetz polizeilich aufgelöst. 
Berlin, 20. Febr. Ueber die Rekrutirung 
der Armee im nächsten Herbst sind die Bestim⸗ 
nungen veröffentlicht worden. Danach werden bei 
edem Infanteriebataillon mit hohem Etat 230 
Rekruten statt bisher 225 Rekruten, bei den In⸗ 
'anteriebataillonen mit niedrigem Etat je 200 statt 
hbisher 190 Rekruten eingestellt werden. Die reitens 
den Batterien mit hohem Etat stellen 30 Rekruten 
ein, die Feldbatterien mit hohem Etat 35 Rekruten, 
die Bataillone der Fußartillerie mit hohem Etat 
200 Rekruten, die Trainkompagnien stellen an 
Mannschaften zu halbjähriger Dienstzeit 38 statit 
isher 44 Rekruten ein. Im Uebrigen verbleibt 
es bei den bisherigen Zahlen. Die Einstellung 
indet stagft in der Neif yom 1bis zum 5. Nophr 
Deutsches Reich. 
Berlin, 18. Februar. Der Justizausschuß 
des Bundesraths hat, wie der „Nat. Z.“ berichtet 
vird, am Dienstag den Gesetzentwurf wegen Ab— 
inderung des Gerichskostengesetzes und der Anwalts⸗ 
zjebühren endgülig abgeschlossen. Die bezüglichen 
— 
des Bundesraths gelangen. 
Berlin, 19. Februar. Dem „N. Wiener 
Abendblatt“ wird von hier aus besonderer Quelle 
olgende Skizze des zu erwartenden neuen kirchen⸗ 
olitischen Gesetzentwurfs übermittelt: 
Der Gesetzentwurf enthält eine gründliche, wenn 
nuch noch nicht vollständige Revision der sogenann⸗ 
en Mai- und Kampfgesetze. Die auf die Ver—⸗ 
valtung der Diözesen durch staatliche Beamte im 
Falle der Sedisvakanz Bezug habenden Gesetze 
ind vollständig außer Kraft gesetzt. Die Anzeige— 
flicht für Hilfsgeistliche und nicht definitiv ange⸗ 
tellte Kuraten, Verweser läßt der Staat fallen, 
benso verzichtet er auf die Anzeige von Beförde⸗ 
ungen oder Versetzungen von Ordensmitgliedern. 
Dagegen haben alle Ordensvorstände die Pflicht, 
alljaͤhrlich am Schlusse des bürgerlichen Jahres den 
Behörden ihren Personalstatus einzureichen. Für 
zie Pfarrer und höheren Funktionäre bleibt die 
Anzeigepflicht aufrechterhalten, ebenso das Ein—⸗ 
pruchsrecht der Regierung und wird vom Heiligen 
Stuhl anerkannt. Bezuglich der Knabenseminare 
und der theologischen Lehranstalten macht die Re⸗ 
gierung weitere Konzessionen und konzedirt die Er⸗ 
öffnung zweier neuer theologischen Lehranstalten in 
Limburg und Osnabrück. Die katholischen Theo— 
logen, die Ordensmitglieder und Priester werden 
don der Militärpflicht gänzlich befreit. 
Berlin, 19. Febr. Die angezeigte kirchen⸗ 
politische Vorlage enthält folgende Bestimmungen: 
Allen Orden und Kongregationen, welche bis zum 
Erlaß des Klostergesetzes in Preußen bestanden, 
wird die Rückkehr und die geistliche Thätigkeit 
zrincipiell gestattet. Den Ordens-Obern ist auf 
Ansuchen die Niederlassung in den früher bewohn⸗ 
en Häusern, soweit sie nicht in anderem Besitz, 
zu gestatten; neue Niederlassungen bedürfen der 
Benehmigung der Staatsregierung. Nur solchen 
Ordensmitgliedern, welche Inländer sind oder das 
eutsche Reichsbürgerrecht haben, wird die Nieder⸗ 
assung gestattet. Die Aufnahme von neuen Mit—⸗ 
zliedern ist gegen die einfache Anzeige bei Lokal⸗ 
dehörden und den Nachweis gestattet, daß die Auf—⸗ 
unehmenden das deutsche Bürgerrecht besitzen. 
die Errichtung von Privatschulen und Pensionaten 
vird Orden und Kongregationen gestattet, sobald 
je den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen 
ind. Das Verbot, Mitglieder kirchlicher Orden 
ind Kongregationen an öffentlichen Volksschulen 
ils Lehrkräfte zu verwenden, wird aufgehoben. 
die in Folge des Gesetzes von 1875 vom Staate 
ingezogenen Gebäude bestandener Klöster und Kon⸗ 
zregationen sollen, insoweit sie nicht in das Eigen— 
hum dritter Personen übergegangen sind, den 
rüheren Bosjern qausoeliefert werden Den 
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