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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
der „St. Jugberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmal: Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonutag; 2 mal wochentlich mit Unterhaltungs
glau und Sonntass mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljiährlich 1.4 60 ¶ einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 1.M 75 —, einschließlich
40 ⸗Zustellungsgebühr. Die Einrückungsgebühr fur die 40espaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 B, bei außerpfälzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 135 4, Neklamen 80 B. Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
39.
* St. Ingbert, 22. Februar.
(Telegramm.) Gesammtresul⸗
dat der Reichstagswahl in Zwei—⸗
zrücken-Pirmasens: Krämer
7351 ESt. ein rich 8695
*St. Ingbert, 22. Febr. Die Bethei—
igung bei der gestrigen Reichstagswahl war in
inserer Stadt so rege, wie bei keiner anderen Wahl
bisher. Von 1902 eingeschriebenen Wählern wur⸗
den 1742 giltige Stimmen, — 142 Stimmen
nehr wie bei der vorigen Wahl — abgegeben, so
daß etwa 92 Prozent der Wähler abgestimmt haben.
das Resultat der Wahl in den einzelnen Wahl⸗
)ezirken unserer Stadt ist folgendes:
strämer: Heinrich:
Wahlbezirk (Wahllokal
Stadthaus): 121 187
Wahlbezirk (Wahllokal
altes Schulhaus): 149 279
Wahlbezirk (Wahllokal
neues Schulhaus): 268 166
Wahlbezirk (Wahllokal
Schulh. Josephsthal): 168 193
Schnappach: 158 58
859 883
Es erhiell sonach von den hier abgegebenen
Stimmen Herr Krämer 859 und Herr Hein⸗
eich 83833.
*Weitere Resultate liegen vor, aus
Kraämer Heinrich
1408 194
* 225
58
66
128
142
64
182
7*
170
2
44
100
1
3weibrücken
Kohrbach
Hassel
d)eckendalheim
Immersheim
knsheim
Eschringen
Blieskastel
Oberwürzbach
Niederwürzbach
Finöd 1198
Bierbach 6
dautzkirchen 22
Schwarzenacker 42
Althornbach 80
Ernstweiler 230 24
Pirmasens 2188 371
Waldfischbach 1832 47
Irheim 194 41
Herbitzhein 56 31
Lontwig 84 1358
Webenheim 162 —
Reubornbach 233 26
dellfeld 82 16
Zreitfurt 109 —
Wolfersheim 73 —
*Nach einer uns soeben saus Zweibrücken zu⸗
jegangenen Nachricht ist die Wiederwahl des
derru Krämer gesichert. (Siehe oben Tele—⸗
zramm.) Auch aus den übrigen pfälzischen Wahl⸗
reisen laufen Nachrichten ein, die auf den Sieg
er nationalen Kandidaten hindeuten.
* In Kirkel⸗Neuhäusel erhielt bei 184 Abstim⸗
nenden Dr. Armand Buhl (natl.) 173, Professor
Siessel (frs) 11 Stimmen.
—*In den Bürgermeistereien Saarbrücken,
St. Johann, Malstatt-Burbach und
Arnual-Gühdinqen erhielt der liberale Can—
Dienstag, 22. Februar 1887. 222. Jahrg.
didat PPähler 53377 Stimmen, der Centrums-
eandidat Hitze 1124. Die Wahl des ersteren kann
sonach als gesichert gelten.
* Im Wahlkreise Mannheim⸗-Schwetz-
ingen Weinheim erhielt der natl. Cand. Diffené
12233, der Sociald. Dreesbach 5189 und der
demokrat Kohn 4602 Stimmen. Demnach iß
Ddiffené gewäaͤblt.
Ordensmitgliedern, welche fremdländisches Staatb⸗
bürgerrecht erworben haben, soll eine zweimonat⸗
iche Frist bewilligt werden, das Indigenat wieder
zu erwerben; die Behörden werden angewiesen,
zenselben alle Erleichterungen zu gewähren. Die
deitung und Pflege in Waisenanstalten, Kinder⸗
»ewahranstalten, Besserungsanstalten für verwahr⸗
oste Jugend, Siechenhäusern und Altersversorgungs⸗
anstalten wird den Orden unter den vor Erlaß
des Ordensgesetzes bestandenen gesetzlichen Bedin⸗
zungen wieder gestattet.
Berlin, 20. Febr. Bei der Berathung und
Feststellung des Unfallversiche rungs-Ge—
etzes wurde von allen Seiten zugestanden, daß,
da es sich um die gesetzgeberische Behandlung eines
jonz neuen Gegenstandes handelte, in verschiedener
dinsicht an der Hand der Erfahrung abgewartet
verden müsse, ob sich diese oder jene Einrichtung
»ewähren werde. Dies galt namentlich von der
Thätigkeit der Schiedsgerichte bei Erledigung von
Streitfragen zwischen Arbeitgebern und Arbeitern.
deber die mit dem schiedsgerichtlichen Verfahren
isher gemachten Erfahrungen sprechen sich nun die
Vorsitzenden der Schiedsgerichte übereinstimmend
ünstig aus. „Die Mitglieder des Schiedsgerichts“,
agt ein vielbeschäftigter Vorsitzender in seinem Jah⸗
nesbericht, „haben fich an den Geschäften mit regem
Fifer betheiligt, und es hat sich das Zusammen⸗
virken der Beisitzer aus den Kreisen der Arbeit⸗
jeber und Arbeunehmer mit einem den Vorsiz füh⸗
enden Staats- oder Kommunalbeamten als eine
weckmäßige Einrichtung erwiesen, welche geeignet
st, die Rechtsfindung zu erleichtern und durch För⸗
herung einer richtigen Beurthejlung thatsächlicher
Verhältnisse auf sachgemäße Entscheidungen hinzu⸗
virken. Es gilt dies insbesondere auch von den
Beisitzern aus der Zahl der Arbeitvertreter, die
zurch ihre genauere Kenntniß der Erwerbsverhält—
nisse und der wirthschaftlichen Lage von Arbeiter⸗
'amilien bei der Berathung des Gerichtshofes nütz⸗
ich mitwirkten, während andererseits anerkennend
hervorgehoben werden darf, daß die aus der Reihe
der Arbeitgeber erwählten Beisitzer großes Wohlwollen
für die Arbeiter bethätigten und sich stets geneigt
zeigten, in zweifelhaften Fällen thunlichst zu gunsten
der Arbeiter oder deren Angehöriger zu entscheiden“.
Als ein günstiges Zeichen für das Vertrauen der
Arbeiter auf die Thätigkeit der Schiedsgerichte ist
es gewiß auch zu betrachten, daß die Vertretung
der Arbeiter durch Rechtsanwälte verbältnißmäßig
jelten ist.
Eine große Wählerversammlung des
Ziesigen 5. Wahlkreises in der Tonhalle, in welcher
Fugen Richter sprach und die von 4525000 Per⸗
sonen besucht war, wurde unter Berufung auf das
Sozialistengesetz polizeilich aufgelöst.
Berlin, 20. Febr. Ueber die Rekrutirung
der Armee im nächsten Herbst sind die Bestim⸗
nungen veröffentlicht worden. Danach werden bei
edem Infanteriebataillon mit hohem Etat 230
Rekruten statt bisher 225 Rekruten, bei den In⸗
'anteriebataillonen mit niedrigem Etat je 200 statt
hbisher 190 Rekruten eingestellt werden. Die reitens
den Batterien mit hohem Etat stellen 30 Rekruten
ein, die Feldbatterien mit hohem Etat 35 Rekruten,
die Bataillone der Fußartillerie mit hohem Etat
200 Rekruten, die Trainkompagnien stellen an
Mannschaften zu halbjähriger Dienstzeit 38 statit
isher 44 Rekruten ein. Im Uebrigen verbleibt
es bei den bisherigen Zahlen. Die Einstellung
indet stagft in der Neif yom 1bis zum 5. Nophr
Deutsches Reich.
Berlin, 18. Februar. Der Justizausschuß
des Bundesraths hat, wie der „Nat. Z.“ berichtet
vird, am Dienstag den Gesetzentwurf wegen Ab—
inderung des Gerichskostengesetzes und der Anwalts⸗
zjebühren endgülig abgeschlossen. Die bezüglichen
—
des Bundesraths gelangen.
Berlin, 19. Februar. Dem „N. Wiener
Abendblatt“ wird von hier aus besonderer Quelle
olgende Skizze des zu erwartenden neuen kirchen⸗
olitischen Gesetzentwurfs übermittelt:
Der Gesetzentwurf enthält eine gründliche, wenn
nuch noch nicht vollständige Revision der sogenann⸗
en Mai- und Kampfgesetze. Die auf die Ver—⸗
valtung der Diözesen durch staatliche Beamte im
Falle der Sedisvakanz Bezug habenden Gesetze
ind vollständig außer Kraft gesetzt. Die Anzeige—
flicht für Hilfsgeistliche und nicht definitiv ange⸗
tellte Kuraten, Verweser läßt der Staat fallen,
benso verzichtet er auf die Anzeige von Beförde⸗
ungen oder Versetzungen von Ordensmitgliedern.
Dagegen haben alle Ordensvorstände die Pflicht,
alljaͤhrlich am Schlusse des bürgerlichen Jahres den
Behörden ihren Personalstatus einzureichen. Für
zie Pfarrer und höheren Funktionäre bleibt die
Anzeigepflicht aufrechterhalten, ebenso das Ein—⸗
pruchsrecht der Regierung und wird vom Heiligen
Stuhl anerkannt. Bezuglich der Knabenseminare
und der theologischen Lehranstalten macht die Re⸗
gierung weitere Konzessionen und konzedirt die Er⸗
öffnung zweier neuer theologischen Lehranstalten in
Limburg und Osnabrück. Die katholischen Theo—
logen, die Ordensmitglieder und Priester werden
don der Militärpflicht gänzlich befreit.
Berlin, 19. Febr. Die angezeigte kirchen⸗
politische Vorlage enthält folgende Bestimmungen:
Allen Orden und Kongregationen, welche bis zum
Erlaß des Klostergesetzes in Preußen bestanden,
wird die Rückkehr und die geistliche Thätigkeit
zrincipiell gestattet. Den Ordens-Obern ist auf
Ansuchen die Niederlassung in den früher bewohn⸗
en Häusern, soweit sie nicht in anderem Besitz,
zu gestatten; neue Niederlassungen bedürfen der
Benehmigung der Staatsregierung. Nur solchen
Ordensmitgliedern, welche Inländer sind oder das
eutsche Reichsbürgerrecht haben, wird die Nieder⸗
assung gestattet. Die Aufnahme von neuen Mit—⸗
zliedern ist gegen die einfache Anzeige bei Lokal⸗
dehörden und den Nachweis gestattet, daß die Auf—⸗
unehmenden das deutsche Bürgerrecht besitzen.
die Errichtung von Privatschulen und Pensionaten
vird Orden und Kongregationen gestattet, sobald
je den gesetzlichen Anforderungen nachgekommen
ind. Das Verbot, Mitglieder kirchlicher Orden
ind Kongregationen an öffentlichen Volksschulen
ils Lehrkräfte zu verwenden, wird aufgehoben.
die in Folge des Gesetzes von 1875 vom Staate
ingezogenen Gebäude bestandener Klöster und Kon⸗
zregationen sollen, insoweit sie nicht in das Eigen—
hum dritter Personen übergegangen sind, den
rüheren Bosjern qausoeliefert werden Den
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