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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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F St. Jugberter Anzeiger“ erscheint woͤchentlich fünfmalr Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonutag; 2 mal wochentlich mit Unterhaltungs
un und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt koftet vierteljährlich 1.M 60 — einschließlich Trägerlohn; durch die Post bezggen 1LM 73 4, einschließlich
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FF sl.
Montag, 25. April 1887.
22. Jahrg.
Deutsches Reich.
München, 24. April. Freiherr v. Leonrod,
crasident des Landgerichta München J und Bruder
Erzbischofs von Eichstätt, ist soeben zum Justiz⸗
nister ernannt worden.
Metz, 22. April. Die auswäris verbreiteten
achtichten von in den letzten Tagen hier stattge⸗
bien Ausweisungen sind unbegründet. Die Be⸗
waise, daß Schnübele im Auftcag seiner Regierung
zpionage getrieben hat, sind so gravierend, daß
ne Verurtheilung keinem Zweifel unterliegt, vor⸗
zzfichlich dürften sich diese Beweise noch vermehren.
Leipzig, 23. April. Der Kaiser wird, wenn
ihm sein Gesundheitszustand gestattet, zur
xundsteinlegung des Reichsgerichtsgebäudes hierher
omnmen.
mrlin, 23. April, 5 Uhr. Der verhaftete
„hnäbele soll, nach Pariser Meldungen, deut⸗
hen Relruten zur Desertion gerathen und verholfen
zoen.
Berlin, 22. April. Im Abgeordnetenhause
un Graf Kanitz. unterstützt von Konservativen und
reikonsetpatiben, den Antrag eingebracht, die
znigliche Staatsregierung zu ersuchen, im Bundes⸗
uth dahin wirken zu wollen, daß der Einfuhrzoll
uf gekämmte Wolle von 2 Mk. auf 20 Mk. pro
doppelzentner erhöht werde. Dem Antrag ist nach
hende Begründung beigegeben: Es werden gegen⸗
rtig ca. 5 Millionen Kilogramm gekämmte Wolle
Werthe von 20—25 Millionen Mark jährlich
JDeutschland eingeführt, zu weitaus größtem
heile aus Frankreich. Die französische Wollkaäm⸗
nerei hat sich unter dem Schutze eines Eingangs⸗
ols von 25 Franks gleich 20 Mk. pro Doppel⸗
entner derart entwickelt, daß sie auf dem deutschen
lankt der einheimischen Industrie eine empfindliche
onlurrenz macht. Es erscheint deshalb geboten,
et deutschen Wollkämmerei den gleichen Schutz zu
währen.
Die Generaldiscussion des preußischen Abgeord⸗
ienhauses über den kirchenpolitischen
zesezentwurf gestaltete sich, entsprechend der
lemeinen Erwartung, zu einer hochpolitischen
herhandlung. Den Haupttag der zweitägigen De—
iolle bildete die Donnerstagssitzung, einmal da⸗
durch, daß Fürst Bismarck wiederholt in den Gang
et Verhandlungen eingriff und dann dadurch, daß
s Centrum, die Conservativen, die National-
iheralen und die Freisinnigen durch ihre hervor⸗
wendsten Redner ihre Stellung zur Vorlage prä⸗
hütten. Die Discussion wurde nationalliberaler⸗
igz dom Abg. Prof. Gneist mit einem historischen
ütblick auf den Gang, den die Revifton der
Achenbolitischen Gesetzgebung genommen, eröffnet,
nonauf der berühmte Staatsrechtslehrer in laͤnger
— die Gründe darlegte, welche seine Partei be⸗
inmten, sich gegen die Vorlage zu erklären. Der
at — erklärte Abg. Gneist, könne nicht auf
e Fürsorge für die Vorbildung der katholischen
desüchk. it, noch weniger aber auf die Mitbestim—
ung bei Besetzung der maßgebenden Stellen der
siche verzichten; weiter könne die Staatsgewalt
iß gewisse Beschränkungen der klösterlichen Orden
* Longregationen nicht Verzicht leisten und schließ⸗
lönne der Staat auch nicht sein souveränes
rusfichtsrecht preisgeben. Da indessen der neue
Annf — so lassen sich die weiteren Argumen—
uen des nationalliberalen Redners zusammen⸗
r — diese Rechte des Staates entweder ganz
ige oder doch bedenklich schmälere, so vermöge
Bartei dem Entwurfe nicht zuzustimmen:
chließlich beantragte der Redner Commissions-
»erathung. Das Centrum beschränkte sich darauf,
»urch Abg. Dr. Windthorst eine Erklärung vor⸗
esen zu lassen, welcher der Centrumsführer einige
Zemerkungen gegen den Abg. Gneist vorausschickte,
)en er als den eigentlichen intellectuellen Urheber
»es Culturkampfes bezeichnete. Die Erklärung
elbst besagt, indem sie auf die Stellungnahme des
seiligen Stuhles für die Vorlage und auf die noch
hwebenden Verhandlungen über das Einspruchs⸗
ꝛecht hinweist, daß das Centrum infolge der Auf⸗
orderung des Papstes für den Entwurf in der
yom Herrenhause beschlossenen Fassung stimmen
verde; sollte dieselbe in irgend einem Punkte ab⸗
jeändert werden, so würde das Centrum gegen den
xntwurf votiren, dasselbe sei im Uebrigen gegen
ommissarische Berathung. Seitens der Freisinnigen
hezeichnete Abg. Richter die Vorlage als für ihn
ind seine politischen Freande unannehmbar, falls
aicht die Bestimmungen über das Einspruchsrecht
geändert würden, denn die jetzige Formulirunç
desselben sei im Wesentlichen nichts anderes, als
das allgemeine politische Bestätigungsrecht, welches
ede Regierung für ihre Zwecke ausnutze. Das
etzige Einspruchsrecht führe zur „Kanzlerdespotie“,
ie religiöse Freiheit könne nicht ohne eine gewisse
olitische Freiheit bestehen. Der freifinnige Redner
sob auch die Einmischung des Papstes in die
neutschen Angelegenheiten anläßlich der Sepftennats⸗
rage als eine ganz ungewöhnliche Erscheinung her⸗
por, woraus die Landräthe die Berechtigung geschöpft
hätten, sich bei ihrer Agitafion für das Septennat
uuf den Papst zu berufen. Hierauf ergriff Fürst
Bismarck das Wort, um sich zunächst scharf gegen
die Ausführungen Richters zu wenden, den er als
im Lehnsverhältniß zum Centrum ßehend bezeich⸗
nete und meinte dann, daß das Einspruchsrecht
natürlich eine politische und nicht etwa eine dog⸗
matische Bedeutung habe. Die Anrufung des
bapstes stellte Fürst Bismarck als durch die Noth—⸗
vendigkeit gerechtfertigt hin, subbersiven Tendenzen
entgegenzuwirken und betonte er, daß für die deut⸗
chen Katholiken die päpstliche Autorität nicht blos
iejenige eines Ausländers sei. Gegenüber der
Anschauung des Abg. Richter, die septennatsfreund⸗
ichen Wahlen seien lediglich durch „Kunststückchen“
rzielt worden. wies der Kanzler darauf hin, daß
»ie Wahlen in ihrem Resultate vielmehr als der
Ausdruck der Unzufriedenheit des Volkes mit dem
Treiben der bisherigen Opposition zu betrachten
eien. Nach dieser Auseinandersetzung mit Herrn
stichter wandte sich Fürst Bismarck der Vertheidi⸗
zung der Vorlage und im Weiteren seiner ge⸗
ammten Kirchenpolitik zu. Aus diesen interessanten
Darlegungen erhellt, daß es die Begründung der
Tentrumspartei nach 1871 war, die ihn in den
irchenpolitischen Kampf trieb und daß in demselben
ediglich politische Rücksichten sein „Leitmotiv“ ge⸗
vesen sind. Im ferneren Verlaufe seiner Rede
jezeichnete Fürst Bismarck die bisherigen kirchen⸗
volitischen Novellen nur als Präliminarien zum
Friedensschluß und habe es nur noch gegolten, zu
letzterem die Zustimmung des jetzigen Papstes zu
ꝛrlangen. Dieselbe sei nun erreicht und so möge
das Haus der Vorlage ebenfalls zustimmen; sollte
ber das Votum des Hauses gegen die Vorlage
ausfallen, so würde er, Fürst Bismarck, genöthigt
ein, seine Aemter in Preußen niederzulegen und
iich nur noch den Diensten des Reiches zu widmen.
Namens der Mehrheit der Conservativen erklärte
zierauf Abg. Graf Schwerin, daß dieselben für
Annahme des Gesetzes in der Fassung des Herren⸗
hauses und gleich dem Centrum gegen Commissions⸗
derathung seien. Von freifinniger Seite nahm dann
Prof. Virchow das Wort, um seine Partei gegen
die Bismarckschen Angriffe zu verwahren; die frei⸗
innige Partei habe die Regierung im Kirchen⸗
ampfe ehrlich unterstützt, bis die Freifinnigen,
reilich zu spat, inne geworden seien, daß der
Zampf infolge der opportunistischen Politik Bismarcks
chließlich ganz andere Bahnen eingeschlagen habe.
Die Virchow'schen Ausführungen veranlaßten den
Fürsten Bismarck zu einer Entgegnung, worin er
rochmals betonte, daß die kirchenpolitischen Gesetze
tets nur den Charakter von Kampfgesetzen getragen
jätten und daher eben so wenig eine dauernde
Institution wie das Sozialistengesetz sein sollten;
ex müsse seine Mitwirkung dazu, die Katholiken
dauernd zu vergewaltigen, entschieden versagen.
Den Beschluß in der Reihe der Donnerstagsredner
ildete der conservative Abgeordnete v. Gerlach,
velcher die unveränderte Annahme der Vorlage
empfahl, sich es aber nicht versagen konnte, zugleich
eine Lanze für den Antrag Kleist-Hammerstein zu
zrechen. — Die unveränderte Annahme der Vor⸗
age nach den Herrenhausbeschlüssen steht nach dem
Verlaufe der Donnerstagsverhandlung des Abge⸗
ordnetenhauses außer allem Zweifel.
Ausland.
Paris, 23. April. Der „Matin“ meldet:
„Der deutsche Geschäftsträger hat dem Conseils⸗
dräfidenten folgende Mittheilungen über den „Fall
Schnäbele“ gemacht: Seit längerer Zeit war der
»eutschen Regierung bekannt, daß Schnäbele sich
wiederholt der Verleitung zur Desertion militär—⸗
yflichtiger Elsaß⸗Lothringer schuldig gemacht hatte,
also Handlungen, die in Deutschland als Hoch⸗
oerratbsberbrechen gelten. Auf Grund dieser An⸗
tlage hatte der Ober-Reichsanwalt in Leipzig die
Untersuchung gegen Schnäbele angeordnet und
Befehl zu seiner Verhaftung gegeben, sobald er
den deutschen Boden betreten würde. Die deuische
Polizei hat diesem Befehle Folge geleistet. Der
Beschäftsträger bemerkte weiter, daß unter den an
der Grenze obwaltenden Verhältnissen es sehr leicht
sei, ganz unfreiwillig die Grenze nur einige Meter
zu überschreiten. Die protokollarische Untersuchung
verde feststellen, daß die Verhaftung Schnäbeles
auf deutschem Boden vorgenommen, aber auf fran⸗
ösischem Boden vollendete Thatsache geworden sei.
Für den Fall, daß eine Grenzperletzung nachge⸗
wiesen werden sollte, werde man sich an die be—
züglichen internationalen Vorschriften zu halten
haben, welche die Fälle dieser Art betreffen, und
entsprechend denselben werde Frankreich volle Ge⸗
rechtigkeit gegeben werden.
Paris, 23. April. Die weitere Untersuch⸗
ing ergab, daß Schnäbele nicht in einen Hinter⸗
jalt gelockt worden, sondern selbst eine Unterred⸗
ing mit Gautisch nachgesucht habe. Graf Lyden,
»ie in Münster's Abwesenheit die deutsche Botschaft
zirigirt, gab Flourens unaufgefordert die Versiche—
rung. wenn die Untersuchung klar gestellt, daß die
Kerhaftung auf französischem Gehiet stattgefunden,
Ddeutschland Genugthuung geben werde. Flourens
deröffentlichte hierauf in der „Agence Havas? eine
Note, mit welcher heute die Presse sich vollständig
zeruhigt erklärte. Fr. Ztg.
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