zt. Ingherter Amzeiger.
Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, 15 4, Neklamen 30 . Bei 4maliger Ginrückung wird nur dreimalige berechnet.
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Deutsches Reich.
Muͤnchen, 11. Juli. Wie es scheint, sind
mmehr die näheren Bestimmungen über die Zu—⸗
inmentunft Kaiser Wilhelms mit dem Reichs⸗
weser Prinzen Luitpold getroffen worden. Wie
je Allgemeine Zeitung erfährt, ist Lindau am
hdensee als Ort der Zusammenkunft ausersehen.
München, 12. Juli. Die Rekruten der
zaballerie Regimenter werden heuer nach neuerer
Inordnung zum erstenmale nicht erst Anfangs
dobember, sondern schon Anfangs Oktober ein⸗
rerufen, um für die Ausbildung derselben mehr
zeit zu gewinnen.
Munchen, 13. Juli. Der Vorschlag, be⸗
ressend die Einberufung des Landtages ist, nach ⸗
xm der Ministerrath darüber Beschlüsse gefaßt hat,
xteits dem Prinz · Regenten vorgelegt worden. Der
ztatzenwurf der Verwaltung ist bereits in Druck
egeben.
Minchen, 13. Juli. Es sind bereits alle
horberetiungen getroffen für den Eintritt Bayerns
n die Brantweinsieuer ˖ Gemeinschaft.
sKoblenz, 12. Juli. Dem Kaiser wurde
cute früh eine Morgenmusik von der Kapelle des
uguftaregiments gebracht. Um 10 Uhr machte
et Kaiser mit der Kaiserin eine Spazierfahrt nach
en Rheinanlagen und nahm dann den Vortrag
lUUbedyll's entgegen. Zum Diner sind mehrere
evorragende Militär ⸗ und Civilpersonen geladen.
-Der Kaiser verläßt, wie hierher gemeldet wird,
m 18. Juli die Insel Mainau und langt am
9. Juli in Gastein an.
Berlin, 12. Juli. Prinz Wilbelm kam
eute Vormittag von Potsdam hier an und begab
qq vom Bahnhof aus zum Reichskanzler Fürften
Aismarck in den Reichskanzlerpalast, wo er längere
zeit derblieb. Mittags kehrte der Prinz nach Pots⸗
am zurück.
Berlin, 12. Juli. Zeitungsnachrichten aus
aris zufolge ist man dort wegen der Feier des
4. Juli nicht ohne Besorgnis; von verschiedenen
Leiten wird den daselbst weilenden Deutschen an⸗
upfohlen, fich an jenem Tage nicht öffentlich zu
eigen und ihre. der Wut des Pöbels denunzierten
“olale geschlossen zu halten. Die Norddeuische
Ilzemeine Zertung“ konstatiert, daß die in Frant.
tich herrschenden Zustände derartige Warnungen
Ratschlage als nicht ungerechtfertigt erscheinen
en.
Die ‚Nordd. Allg. Zig.“ erklärt eß für sehr
etechtfertigt wenn die Deutschen in Patis
I Anreceinungen des Patiser Pothels am
it werden. Die Zustärot in Frank⸗
uit seien thatsuchlich donoch
8* qun b e Dem Börsen. Courier“
nened dog Eran von Coburg⸗Gotha, dem
e dde Xwgend von Annahme der
— 59 rone obgeraihen und ebvent. in Aus⸗
eent die Erlaubmiß als Chef des Hauses
tweigern. — Die renzzenng. schreibt:
kicher ist daß s u V g z
aische o lcnge es sich nur um die bul⸗
nahe ronfrage handelt, nicht ein Knopf am Rocke
arfeit udchen Landwedrmannes auf seine Halu⸗
deh ure irt wierd. Deuischland wird, sobald die
iehug Prin n Coburg durch die Türkei ge—
— England, und. Oesterreich aner ⸗
wichenen, sich jedenjalls diesen Mächten am
derl au, 13. Juli. Zu einer Aeußerung des
„Uniders“ über den Landesberräther Klein,
Nordd. Allg. Zeitung“: ts at ein⸗
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Donnerstag, 14. Juli 1887.
22. Jahrg.
rollfiändige Perversion der moralischen Grundsähze
n Frankreich eingetreten wenn man so wenig
Scheu trägt, einen für Geld bezahlten Spion als
delden und Märtyrer zu preisen. Frankreich sei
es vorbehalten geblieben, den bezahlten Spion über
die Stufen ehrlicher Männer hinauf als einen
Hegenstand der Verehrung zu bezeichnen. e
Aus land.
Paris, 12. Juli. Floquet hat die Rück⸗
ritiserkllaärung zurückgenommen. — Der Budget⸗
nusschuß genehmigte mit 10 gegen 2 Stimmen den
Zericht Lesquiliers über den Mobilmachungsplan.
der Bericht wurde hierauf sofort der Deputirten⸗
ammer eingereicht.
Die Generäle Sausfsier, Galliffet und
—„chneegans, belanntlich ein Straßburger, haben
zas Großkreuz der Ehrenlegion erhalten.
London, 13. Juli. Der „Daily News“
ufolge hat die englische Regierung die Mächte zu
iner Conferenz über die Zuckerprämienfrage einge⸗
iden und London als Versammlungsort vorge⸗
hlagen. Die englische Regierung ist jedoch nicht
bgeneigt, die Konferenz auch an einem anderen
Irte stattfinden zu lassen.
stonstantinopel, 18. Juli. Der Sultan
at das Rundschreiben der Pforte, worin die Wahl
es Prinzen von Coburg zum Fürsten von Bul⸗
arien angekündigt werden sollte, nicht sanktionirt.
der Coburger telegraphirte nach der „Fr. Ztg.“
in den Prafekten von Philippopel, er werde Bul⸗
jarien erst betreten, nachdem die internationalen
gedinaungen erfüllt seien.
— Landaa, 13. Juli. (L. T.) Als der
deutsche Reichsstag vor zirka drei Jahren dem gegen⸗
värtig zu Recht bestehenden Dynamitgesetz
nit seinen drakanischen Strafbestimmungen die Zu⸗
timmung ertheilte, hat er gewiß nicht die wahrhaft
derhängnißvollen Folgen desselben in seinen ganzen
onsequenzen mit in Berücksichtigung gezogen. Es
ziebt ja allerdings nichts Vollkommenes ausf der
Welt, und besonders Strafgeseße enthalten häufig
Bestimmungen, wodurch der minder Schuldige mit
dem Schuldigen in einen Topf geworfen ist. „Der
Menschen stönnen ist nur Stückwerk.“ Aber nicht
zin in Deutschland zu Recht bestehendes Straf⸗
jesetz trifft wohl so hart, wie dies gerade bei dem
Dynamitgesetze häufig der Fall ist. Als Minimal⸗
trafe für die Uebertretung dieses Gesetzes find nicht
veniger wie drei Monate Gefängniß angesetzt.
diese Strafe trifft nach dem Gesetz jeden Ueber
reter, gleichgiltig, ob derselbe auch das Dynamit
zu seinem Broderwerb unbedingt bedarf; sobald er
es unterlassen, den Besitz von Dynamit rechtzeitig
der Bezirlsbehörde zur Anzeige zu bringen und sich
eine Erlaubniß⸗Bestätigung zur Führung des ge⸗
ahrlichen Explosionsstoffeslertheilten zu lassen, ist
er mindestens mit einer Strafe von drei Monaten
gefängnis zu belegen. Diese Strafe trifft aber
obald er Leute in seinem Brode hat, die mit dem
bon ihm ohne Erlaubniß geführten Dynamit zu
hantiren hatten, nicht blos ihn, nein, sie trifft
auch alle jene des Gesetzes in den weitaus meisten
Fällen nicht kundigen Leute. Ein solcher Fall lag
Jestern der Strafkammer des hiesigen kgl. Landge⸗
lichts zur Verhandlung vor. Neunzehn Stein⸗
hrecher mußten sammt dem Arbeitgeber, denen sich
nuch noch der Verkäufer des verbrauchten Dynamits
ugesellte, wegen Vergehens gegen das Dynamit⸗
Jesetz abgeurtheilt werden. Der Gerichtshof, wel⸗
her — wenn es angängig gewesen wäre — im
vorliegenden Falle gewiß eine mildere Strafe hätte
intreten lassen, erkannte gegen ssämmtliche Ange⸗
lagte auf die mindeftzulässige Strafe von je drei
Monaten Gefängniß. Der Gerichtshof ging dabei
ewiß von der Erwägung aus, daß die Angeklagten
ich der vollen Strafbarkeit ihres Vergeheus nicht
Hewußt gewesen sind. Die Sirafbarkeit war indeß
inzweifeihaft vorhanden, und eine niedere Bestraf⸗
aung läßt das Gesetz nicht zu. Sämmtliche Ver⸗
iriheilte wollen um Erlaß der Strafe den Gnaden⸗
weg betreten.
— Einen Leitergerüstträgerh herzu⸗
tellen, gelang Herrn Maler Nik. Wilhelmi in
dandau. Derselbe ermöglicht es, in sehr kurzer
Zeit und mit wenig Material ein Gerüst aufzu⸗
auen, das entschiedene Sicherheit bietet und noch
zen Vorzug hat, nur wenig Raum wegzunehmen,
vas desonders für enge Straßen von großer Be⸗
peutung ist.
— Neustadt, 11. Juli. Heute morgen
vurde bdei der Papierfabrik der Herren Hoffmann
ind Engelmann im Neustadter Thale die Leiche
iner Frauensperson ans dem Mühlbache heraus⸗
ezogen und später als die der Wittwe Georg
Simon von Lambrecht erkannt.
— Speier, 12. Juli. Der Verwallunqgs⸗
zerid töhof zu München hat folgenden Enischeid
zublizirt: Für den Heimaterwerb in einer pfäl⸗
ischen Gemeinde durch Niederlassung in derselben
bar vor dem Gesetze vom 16. April 1868 über
Berehelichung und Aufenthalt die Einttagung in
⸗ Bürgerliste nicht erforderlich.
Frankenfthal. 11. Juli. Der bekannte
Lokale und pfälzische Nachricten.
— Am Sonntag, den 7. August d. J. wird
in Extrazug mit J1., 2. und 3. Wagenklafse von
Straßburg via Weißenburg ⸗Ludwigshafen ˖ Mainz
Sachsenhausen⸗Bebra nach Berlin Potsdamer Bahn⸗
sof zu bedeutend ermäßigten BilletPreisen abge⸗
ertigt. Die Abfahrt von Ludwigshafen erfolgt
im 7. August Nachm. 302, die Ankunft in Berlin
im daraufsolgenden Tage Vorm. 988. Ein Billet
»on Ludwigshafen nach Berlin und — mit 45⸗
ägiger Giltigkeit kostet in J. Klasse 18.20 M., in
J. Klasse 35.70 M. und in DI. Klasse 23.70 M.
dinder im Alier von 4 bis 10 Jahren zahlen die
—D
xwaͤhnten Giltigkeitsdauer mit jedem die betreffende
Wagenklafse führenden fahrplanmäßigen Zuge aus⸗
jeführt werden.
— Blieskastel, 11. Juli. Gestern Nacht
im halb 12 Uhr bearbeitete der 22jährige Messer⸗
hhmied Heinrich Engel den ledigen Nagelschmied
zakob Weber derart mit Schlägen, daß sein Auf ⸗
ommen sehr stark in Zweifel gezogen wird. Engel
—X
zeführt.
— Zweibrücken. Ein eigenthümliches
ztreiflicht auf die geographischen Kennmisse in
UIngarn wirft folgende Adresse eines aus Budapest
ierher gelangten Briefes: An N. N. in Zwei⸗
rücken, Pfaz. Obernbayern, Preußen. Der Brief
st troͤtz alledem in die rechten Hände gekommen.
— Pirmasens, 12. Juli. Gestern wurde
zier nach einer Meldung des „P. Anz.“ von Herrn
J. Roos eine Brieftaube eingefangen, welche auf
em einen Flügel den Stempel Colombophile La
devanche (Taubenderein Rache) trug. Auf dem
ndern Flügel stand: E. Riquier, Rethune, Pas
e Calais. Es wäre interessant, den Bestimmungs
der Taube zu erfahren