Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
* „St. JIngberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmalr Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungt 
jau und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljahrlich 1 AM 60 S einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen IM 75 , einschließlich 
4 Zuftellungsgebuhrr. Die Einrückungsgebühr sar die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfalzischen und solchen 
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I5.4, Reklamen 80 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet. 
s̃ 167. 
Bostollungen 
uf den „Et. Ingberter Anzeiger“ für den 
Menat September 
erden angenommen von den Postanstalten, den 
ostboten, den Umträgern und der Expedition. 
eec ective Beschickung der 
eutschnationalen Kunstgewerbe Aus⸗ 
Alung vom Jahre 18883 zu München 
zurch das pfälzische Kunstgewerbe. 
Gortsehung.) 
Was das allgemeine Programm der Ausstellung 
mlangt, so findet die selbe unter dem Titel: „Deutsch⸗ 
ctionale Kunstgewerbe ⸗Ausstellung im Jahre 1888 
Nünchen“ statt. Dieselbe ist Unternehmen des 
eherischen Kunstgewerbevereins in München, wel⸗ 
ser sich der Unterstützung der k. bayer. Staats⸗ 
egierung, der Stadtgemeinde München erfreut und 
urch einen namhaften Garantiefonds finanziell 
cher gestellt is. Die Leitung und Durchführung 
ntersteht einem Direttorium aus 21 Mitgliedern, 
elche berechtigt sind, fich durch Cooptation auf 30 
u verstrken. Als Ehrenpräsident fungirt Se. 
ztzellenz der k. bayer. Staatsminister des Innern, 
xht. v. Feilitzsch, als 1. Präsident der konigl. 
sRireltor der Kunstgewerbeschule München und 1. 
horstand des Kunstgewerbevereins Emil Lange, als 
Prafident der rechtslundige Bürgermeister Mün⸗ 
jens Dr. v. Widenmaher, als 8. der Professor 
nd Conservator des bayerischen Nationalmuseums 
cudolf Seitz. 
Der Beginn der Ausstellung ist auf den 185. 
Nai 1888, der Schluß auf den 15. Oltoder des⸗ 
lben Jahres festgesetzt. 
Die Ausstellung hat die Aufgabe, die Leistungen 
x deutschen Kunstgewerbes der Neuzeit, nament⸗ 
ch die fortschreitende Entwicklung defselben seit der 
tsfen im Jahre 1876 zu Munchen abgehaltenen 
eutschen Kunstgewerb⸗- Ausstellung in übersichtlicher 
nd würdiger Weise zur Anschauung zu bringen. 
ꝛie umfaßt alle Zweige des Kunsigewerbes und 
er damit verwandien Gebiete. 
Zugelassen werden nur Gegenstände von aus⸗ 
esprochenem kunstgewerblichem Charakter, ferner 
berle der bildenden Künste, soweit dieselben inte 
zitende Bestandtheile von Raum. Ausstattungen 
der kunstgewerbliche Ohjekte sind. 
Ueber die Zulassung der Ausstellungsgegenflände 
und den zu bewilligenden Raum entscheidet ein 
urch das Direktorium aus Sachverständigen gebil- 
eter Ausschuß. 
Die Gruppirung und Anordnung der Gegen⸗ 
uͤnde anlangend, so ist die Grappirung nach slaat⸗ 
hen oder corporativen Verbaͤnden im Allgemeinen 
ir Grundlage genommen, innerhalb welcher die 
nordnung eine freie künstlerische sein wird. Die 
tschikung der Aussiellung in Collettivgruppen soll 
uunlichst angestrebt werden. Besonderes Gewicht 
aird auf die Vorführung stilgemäß ausgestatteter 
ume gelegt. Die Aufstellung von Gegenfständen 
n Freien, desgleichen in besonderen Pabillons oder 
obken kann nur in beschränktem Maße statthaben. 
ilg Ausstellungsgegenstande lönnen auch integrirende 
xftandtheile der Ausstellungsbauten, wie der gärt⸗ 
enichen Anlagen gelten. 
„„Ils Auszeischnung wird eine einheitliche 
—XX zugehörigem Ehrendiplom, welches 
Sorzüge des hierdurch ausgezeichneten Gegen⸗ 
udes hervorhebt, ertheilt. Für verdienstvolle 
if 
Donnerstag, 25. August 1887. 22. Jahrg. 
Mitarbeiter ist die Zuerkennung von Diplomen in 
Uussicht genommen. 
Die Zuerkennung erfolgt durch das Preisgericht, 
iber dessen Zusammensetzung und Geschäftsordnung 
ioch weitere Bestimmungen von Seite des Direk⸗ 
oriums erfolgen. Hervorragende Verdienste um 
as Gelingen der Ausstellung können von dem 
Direktorium durch Zuerkennung von Ehrendiplomen 
usgezeichnet werden. Mit der Ausstellung ist eine 
Berloosung von angekauften Ausstellungsgegenstän⸗ 
den verbunden. 
Als besondere Bestimmungen für die Aussteller 
jelten: 
Als Platzmiethe ist zu entrichten und zwar:; 
1. für den D⸗Meter Bodenfläche 25 Mark, b. für 
en D·Meter Wandfläche 20 Mark. Für ganze 
kdume, welche nicht unter 20 D⸗Meter Fläche 
innehmen und den Gegenstand eines Ausftellers 
jezw. einer Collektivgruppe bilden, wird die Platz⸗ 
niethe lediglich nach der Gesammtbodenfläche und 
war mit 20 Mark für den [IMeter berechnet. 
— Für sämmtliche Gegenstände eines Ausstellers 
ist mindestens eine Platzmiethe von 25 Mark zu 
ntrichten. — Die erste Hälfte der Platzmiethe ist 
hei Zuweisung des Ausstellungsraumes, die zweite 
nach erfolgter Aufstellung zu entrichten. — Die 
Anmeldung der Ausstellungsgegenstände hat späte⸗ 
tens bis 1. November 1887 zu erfolgen. Die 
Unmeldung ist mittelst der zur Ausgabe gelangen⸗ 
den Anmeldescheine zu bewerlstelligen; letztere sind 
in je zwei Exemplaren auszufüllen. — UÜkber die 
Zulassung der angemeldeten Gegenstände, sowie 
iber den zu bewilligenden Raum entscheidet end⸗ 
ziltig ein durch das Direktorium aus Sachverstän⸗ 
zigen gebildeter Ausschuß. — Die Annahme der 
BZegenstände erfolgt stets unter dem Namen der in 
dem Anmeldebogen als Aussgteller bezeichneten Per⸗ 
son, Firma oder Stelle. — Die Einsendung der 
Ausstellungsgegenstände hat innerhalb des Zeit⸗ 
raumes vom 1. bis 15. April 1888 zu geschehen. 
— Die Ausstellungsgegenstände sind auf Kosien 
ind Gefahr des Ausstellers an den Ausstellungs⸗ 
latz zu liefern. Die Einsendung hat unter der 
Adresse,, Deutsch ˖ nationale Kunstgewerbe⸗Ausstellung 
n München“ zu erfolgen. — Aussteller, welche die 
maemeldeten Gegenstande nicht bis zum 1. Mai 
888 zur Aufstellung gebracht haben, konnen jedes 
Anrechts auf den ihnen zugewiesenen Raum und 
ʒer bereits eingezablten Plotzmiethe verlustig erklürt 
verden. — Die näheren Anordnungen wegen Auf⸗ 
fellung der Ausstellungsgegenstände hleiben dem 
direktorium vorbehalten. — Ausstellungsschränke, 
Behälter ꝛc, ferner eiwa anzubringende Dekora⸗ 
ionen und Firmenbilder sind dem Direktorium im 
rẽ7ntwurfe bezw. in Abbildung vorzulegen. Die 
dosten für Herstellung der erforderlichen Tische und 
hestelle werden dem Aussteller berechnet. — Die 
zewachung und Sicherstellung der Gegenstände ge⸗ 
chieht durch ein vom Direktorium in austeichendem 
Naße bestelltes Auffichtspersonal. Gewähr oder 
krsatz für Verlust oder Beschädigung wird nicht 
bernommen. — Die Versicherung der Ausstellungs⸗ 
jegenstände gegen Feuersgefahr wird durch das 
Unternehmen auf Kosten der Aussteller besorgt. — 
xür Aufbewahrung der Kisten werden durch das 
Direktorium die nöthigen Vorkehrungen getroffen. 
— Zur Ertheilung wünschenswerther Auskünfte. 
kntgegennahme von Aufträgen und zum Verkauf 
»on Ausstellungsgegenständen wird das Direktorium 
S„orge tragen. — Den Aupsstellern steht es frei, 
nit Genehmigung des Direktoriums für sich eigene 
Vertreter zu bestellen. — Fuͤr sämmtliche in der 
Ausstellung erzielte oder vermittelte Verkäufe und 
Aufträge ist an das Unternehmen eine Vergütung 
zu leisten. — Die Wiederverpackung und Abholung 
der eingelieferten Gegenstände ist von den Aus⸗ 
tellern auf ihre Kosten binnen vier Wochen nach 
Schluß der Ausstellung zu bewerkstelligen. — 
Begenstände, welche nach Ablauf dieser Frist nicht 
aus dem Ausstellungsplatze weggeschafft sind, wer⸗ 
den für Rechnung und Gefahr des Ausstellers 
einem Spediteur überwiesen. — Behufs Erwirkung 
reien Rücktransportes sind die erforderlichen Schritte 
ingeleitet. — Jeder Aussteller genießt für seine 
—RXR 
kintritt in dieselbe und erhält zu seiner Legiti⸗ 
nation eine besondere Karte. — Die ausgeftellten 
Begenstände sind bis zum Schlusse der Ausstellung 
in derselben zu belassen. — Reproduktisnen aus⸗ 
sestellter Gegenstande dürfen nur mit Genehmigung 
er Aussteller stattfinden. — Entstehen Zweifel 
der Anstände über den Vollzug des Programmes, 
so entscheidet hierüber endgiltig das Direktorium. 
— Etwaige Reklamationen müssen binnen längstens 
»rei Monaten nach Schluß der Ausstellung an das 
Direktorium gelangt sein. — Jeder Aussgteller er⸗ 
lärt auf seinem Anmeldebogen durch Unterschrift, 
mit den Bestimmungen des allgemeinen Program⸗ 
mes, sowie vorstehender Programmsausführung 
einverstanden zu sein. 
(Schluß folgth. J 
Deutsches Reich. 
München, 22. Aug. Das k. Staatsmini⸗ 
lerium des k. Hauses und des Aeußern hat mit⸗ 
nelst Eclasses vom 18. Juli l. J. angeordnet, daß 
ortan jeder Postbote und Packetbote mit einem 
esten Jahresbezuge von 804 Mark aufzunehmen 
st. Solchen Postboten, die bis jetzt einschließlich 
zer Zustelle und sonstigen Nebengebühren höhere 
Bezüge hatten, bleiben dieselben, insoferne sie nicht 
im Versetzung auf eine neunormirte Stelle nach⸗ 
uchen oder zur Strafe auf eine solche Stelle ver⸗ 
jetzt werden. 
Muunchen, 28. August. Nach soeben aus⸗ 
gegebenem Programm findet die feierliche Eröffnung 
des Landtags und die Eidesleistung am 14. Sep⸗ 
sember, Nachmittags 2 Uhr, im Thronsaale durch 
den Prinzregenten statt. Ein Gottesdienst geht 
voran. 
Mainz, 28. August. Der Khedive von 
Egypten kam heute früh 10 Uhr 13 Min. in 
inem von der Rheinischen Baha gesiellten Sonder⸗ 
wagen mit Gefolge auf der Reise von Koln nach 
Frankfurt und Homburg hier durch. 
Berlin, 23. August. Der Kaiser ist nahezu 
wiederhergestellt; er erledigt wieder alle Arbeiten 
und nimmt die üblichen Vorträge entgegen. 
Auslaud. 
Paris, 22. August. Die „Lanterne“ meldet, 
daß die Probemobilisirung eines Armee⸗ 
'orps Ende dieser Woche in Toulo use erfolgen 
verde. Die Regierung wird bei dem bevorstehenden 
Nobilmachungsmanober Berichterstatter aus- 
ändischer Zeitungen nicht zulassen. 
Paris, 22. August. Der „National“ mel⸗ 
»et: „In seiner letzten Sitzung votirte das Regio⸗ 
jalcomite der Patriotenliga von Tours folgende 
wei Wünsche: 1) daß alle Mitglieder des deutschen 
kriegervereins als Spione angesehen und nach dem 
Z3pionagegesetz verfolgt werden mögen, indem so 
ne von dem Leipziger Gerichtshofe den Mitgliedern