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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
* „St. JIngberter Anzeiger“ erscheint wochentlich fünfmalr Am Montag, Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag; 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungt
jau und Sonntags mit Sseitiger illustrirter Beilage. Das Blatt kostet vierteljahrlich 1 AM 60 S einschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen IM 75 , einschließlich
4 Zuftellungsgebuhrr. Die Einrückungsgebühr sar die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfalz 10 Z, bei außerpfalzischen und solchen
auf welche die Expedition Auskunft ertheilt, I5.4, Reklamen 80 . Bei 4maliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
s̃ 167.
Bostollungen
uf den „Et. Ingberter Anzeiger“ für den
Menat September
erden angenommen von den Postanstalten, den
ostboten, den Umträgern und der Expedition.
eec ective Beschickung der
eutschnationalen Kunstgewerbe Aus⸗
Alung vom Jahre 18883 zu München
zurch das pfälzische Kunstgewerbe.
Gortsehung.)
Was das allgemeine Programm der Ausstellung
mlangt, so findet die selbe unter dem Titel: „Deutsch⸗
ctionale Kunstgewerbe ⸗Ausstellung im Jahre 1888
Nünchen“ statt. Dieselbe ist Unternehmen des
eherischen Kunstgewerbevereins in München, wel⸗
ser sich der Unterstützung der k. bayer. Staats⸗
egierung, der Stadtgemeinde München erfreut und
urch einen namhaften Garantiefonds finanziell
cher gestellt is. Die Leitung und Durchführung
ntersteht einem Direttorium aus 21 Mitgliedern,
elche berechtigt sind, fich durch Cooptation auf 30
u verstrken. Als Ehrenpräsident fungirt Se.
ztzellenz der k. bayer. Staatsminister des Innern,
xht. v. Feilitzsch, als 1. Präsident der konigl.
sRireltor der Kunstgewerbeschule München und 1.
horstand des Kunstgewerbevereins Emil Lange, als
Prafident der rechtslundige Bürgermeister Mün⸗
jens Dr. v. Widenmaher, als 8. der Professor
nd Conservator des bayerischen Nationalmuseums
cudolf Seitz.
Der Beginn der Ausstellung ist auf den 185.
Nai 1888, der Schluß auf den 15. Oltoder des⸗
lben Jahres festgesetzt.
Die Ausstellung hat die Aufgabe, die Leistungen
x deutschen Kunstgewerbes der Neuzeit, nament⸗
ch die fortschreitende Entwicklung defselben seit der
tsfen im Jahre 1876 zu Munchen abgehaltenen
eutschen Kunstgewerb⸗- Ausstellung in übersichtlicher
nd würdiger Weise zur Anschauung zu bringen.
ꝛie umfaßt alle Zweige des Kunsigewerbes und
er damit verwandien Gebiete.
Zugelassen werden nur Gegenstände von aus⸗
esprochenem kunstgewerblichem Charakter, ferner
berle der bildenden Künste, soweit dieselben inte
zitende Bestandtheile von Raum. Ausstattungen
der kunstgewerbliche Ohjekte sind.
Ueber die Zulassung der Ausstellungsgegenflände
und den zu bewilligenden Raum entscheidet ein
urch das Direktorium aus Sachverständigen gebil-
eter Ausschuß.
Die Gruppirung und Anordnung der Gegen⸗
uͤnde anlangend, so ist die Grappirung nach slaat⸗
hen oder corporativen Verbaͤnden im Allgemeinen
ir Grundlage genommen, innerhalb welcher die
nordnung eine freie künstlerische sein wird. Die
tschikung der Aussiellung in Collettivgruppen soll
uunlichst angestrebt werden. Besonderes Gewicht
aird auf die Vorführung stilgemäß ausgestatteter
ume gelegt. Die Aufstellung von Gegenfständen
n Freien, desgleichen in besonderen Pabillons oder
obken kann nur in beschränktem Maße statthaben.
ilg Ausstellungsgegenstande lönnen auch integrirende
xftandtheile der Ausstellungsbauten, wie der gärt⸗
enichen Anlagen gelten.
„„Ils Auszeischnung wird eine einheitliche
—XX zugehörigem Ehrendiplom, welches
Sorzüge des hierdurch ausgezeichneten Gegen⸗
udes hervorhebt, ertheilt. Für verdienstvolle
if
Donnerstag, 25. August 1887. 22. Jahrg.
Mitarbeiter ist die Zuerkennung von Diplomen in
Uussicht genommen.
Die Zuerkennung erfolgt durch das Preisgericht,
iber dessen Zusammensetzung und Geschäftsordnung
ioch weitere Bestimmungen von Seite des Direk⸗
oriums erfolgen. Hervorragende Verdienste um
as Gelingen der Ausstellung können von dem
Direktorium durch Zuerkennung von Ehrendiplomen
usgezeichnet werden. Mit der Ausstellung ist eine
Berloosung von angekauften Ausstellungsgegenstän⸗
den verbunden.
Als besondere Bestimmungen für die Aussteller
jelten:
Als Platzmiethe ist zu entrichten und zwar:;
1. für den D⸗Meter Bodenfläche 25 Mark, b. für
en D·Meter Wandfläche 20 Mark. Für ganze
kdume, welche nicht unter 20 D⸗Meter Fläche
innehmen und den Gegenstand eines Ausftellers
jezw. einer Collektivgruppe bilden, wird die Platz⸗
niethe lediglich nach der Gesammtbodenfläche und
war mit 20 Mark für den [IMeter berechnet.
— Für sämmtliche Gegenstände eines Ausstellers
ist mindestens eine Platzmiethe von 25 Mark zu
ntrichten. — Die erste Hälfte der Platzmiethe ist
hei Zuweisung des Ausstellungsraumes, die zweite
nach erfolgter Aufstellung zu entrichten. — Die
Anmeldung der Ausstellungsgegenstände hat späte⸗
tens bis 1. November 1887 zu erfolgen. Die
Unmeldung ist mittelst der zur Ausgabe gelangen⸗
den Anmeldescheine zu bewerlstelligen; letztere sind
in je zwei Exemplaren auszufüllen. — UÜkber die
Zulassung der angemeldeten Gegenstände, sowie
iber den zu bewilligenden Raum entscheidet end⸗
ziltig ein durch das Direktorium aus Sachverstän⸗
zigen gebildeter Ausschuß. — Die Annahme der
BZegenstände erfolgt stets unter dem Namen der in
dem Anmeldebogen als Aussgteller bezeichneten Per⸗
son, Firma oder Stelle. — Die Einsendung der
Ausstellungsgegenstände hat innerhalb des Zeit⸗
raumes vom 1. bis 15. April 1888 zu geschehen.
— Die Ausstellungsgegenstände sind auf Kosien
ind Gefahr des Ausstellers an den Ausstellungs⸗
latz zu liefern. Die Einsendung hat unter der
Adresse,, Deutsch ˖ nationale Kunstgewerbe⸗Ausstellung
n München“ zu erfolgen. — Aussteller, welche die
maemeldeten Gegenstande nicht bis zum 1. Mai
888 zur Aufstellung gebracht haben, konnen jedes
Anrechts auf den ihnen zugewiesenen Raum und
ʒer bereits eingezablten Plotzmiethe verlustig erklürt
verden. — Die näheren Anordnungen wegen Auf⸗
fellung der Ausstellungsgegenstände hleiben dem
direktorium vorbehalten. — Ausstellungsschränke,
Behälter ꝛc, ferner eiwa anzubringende Dekora⸗
ionen und Firmenbilder sind dem Direktorium im
rẽ7ntwurfe bezw. in Abbildung vorzulegen. Die
dosten für Herstellung der erforderlichen Tische und
hestelle werden dem Aussteller berechnet. — Die
zewachung und Sicherstellung der Gegenstände ge⸗
chieht durch ein vom Direktorium in austeichendem
Naße bestelltes Auffichtspersonal. Gewähr oder
krsatz für Verlust oder Beschädigung wird nicht
bernommen. — Die Versicherung der Ausstellungs⸗
jegenstände gegen Feuersgefahr wird durch das
Unternehmen auf Kosten der Aussteller besorgt. —
xür Aufbewahrung der Kisten werden durch das
Direktorium die nöthigen Vorkehrungen getroffen.
— Zur Ertheilung wünschenswerther Auskünfte.
kntgegennahme von Aufträgen und zum Verkauf
»on Ausstellungsgegenständen wird das Direktorium
S„orge tragen. — Den Aupsstellern steht es frei,
nit Genehmigung des Direktoriums für sich eigene
Vertreter zu bestellen. — Fuͤr sämmtliche in der
Ausstellung erzielte oder vermittelte Verkäufe und
Aufträge ist an das Unternehmen eine Vergütung
zu leisten. — Die Wiederverpackung und Abholung
der eingelieferten Gegenstände ist von den Aus⸗
tellern auf ihre Kosten binnen vier Wochen nach
Schluß der Ausstellung zu bewerkstelligen. —
Begenstände, welche nach Ablauf dieser Frist nicht
aus dem Ausstellungsplatze weggeschafft sind, wer⸗
den für Rechnung und Gefahr des Ausstellers
einem Spediteur überwiesen. — Behufs Erwirkung
reien Rücktransportes sind die erforderlichen Schritte
ingeleitet. — Jeder Aussteller genießt für seine
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kintritt in dieselbe und erhält zu seiner Legiti⸗
nation eine besondere Karte. — Die ausgeftellten
Begenstände sind bis zum Schlusse der Ausstellung
in derselben zu belassen. — Reproduktisnen aus⸗
sestellter Gegenstande dürfen nur mit Genehmigung
er Aussteller stattfinden. — Entstehen Zweifel
der Anstände über den Vollzug des Programmes,
so entscheidet hierüber endgiltig das Direktorium.
— Etwaige Reklamationen müssen binnen längstens
»rei Monaten nach Schluß der Ausstellung an das
Direktorium gelangt sein. — Jeder Aussgteller er⸗
lärt auf seinem Anmeldebogen durch Unterschrift,
mit den Bestimmungen des allgemeinen Program⸗
mes, sowie vorstehender Programmsausführung
einverstanden zu sein.
(Schluß folgth. J
Deutsches Reich.
München, 22. Aug. Das k. Staatsmini⸗
lerium des k. Hauses und des Aeußern hat mit⸗
nelst Eclasses vom 18. Juli l. J. angeordnet, daß
ortan jeder Postbote und Packetbote mit einem
esten Jahresbezuge von 804 Mark aufzunehmen
st. Solchen Postboten, die bis jetzt einschließlich
zer Zustelle und sonstigen Nebengebühren höhere
Bezüge hatten, bleiben dieselben, insoferne sie nicht
im Versetzung auf eine neunormirte Stelle nach⸗
uchen oder zur Strafe auf eine solche Stelle ver⸗
jetzt werden.
Muunchen, 28. August. Nach soeben aus⸗
gegebenem Programm findet die feierliche Eröffnung
des Landtags und die Eidesleistung am 14. Sep⸗
sember, Nachmittags 2 Uhr, im Thronsaale durch
den Prinzregenten statt. Ein Gottesdienst geht
voran.
Mainz, 28. August. Der Khedive von
Egypten kam heute früh 10 Uhr 13 Min. in
inem von der Rheinischen Baha gesiellten Sonder⸗
wagen mit Gefolge auf der Reise von Koln nach
Frankfurt und Homburg hier durch.
Berlin, 23. August. Der Kaiser ist nahezu
wiederhergestellt; er erledigt wieder alle Arbeiten
und nimmt die üblichen Vorträge entgegen.
Auslaud.
Paris, 22. August. Die „Lanterne“ meldet,
daß die Probemobilisirung eines Armee⸗
'orps Ende dieser Woche in Toulo use erfolgen
verde. Die Regierung wird bei dem bevorstehenden
Nobilmachungsmanober Berichterstatter aus-
ändischer Zeitungen nicht zulassen.
Paris, 22. August. Der „National“ mel⸗
»et: „In seiner letzten Sitzung votirte das Regio⸗
jalcomite der Patriotenliga von Tours folgende
wei Wünsche: 1) daß alle Mitglieder des deutschen
kriegervereins als Spione angesehen und nach dem
Z3pionagegesetz verfolgt werden mögen, indem so
ne von dem Leipziger Gerichtshofe den Mitgliedern