rutschen Nation am Sarge des Kaisers. — Die
Deutsche Gesellschaft Newyorks, welcher die hervor⸗
ragendsten hiesigen Deutschen angehören, versammelte
sich am Nachmittag und beschloß die Absendung
riner Beileidsadresse. Andere deutsche Vereinigungen
deranftalten ebenfalls besondere Sitzungen zu gleichem
Zwecke. Ferner wurde eine große Versammlung
aller Deutschen und Deutsch⸗Amerikuner in Aussich'
genommen, um über Veranftaltungen religiöser Ge
dächtnißfeierlichkeiten und Absendung einer Beileids⸗
idresse an die Kaiserin Augusta zu berathen:
V PNI55 —— —
Pfälzisches Hypothekengesetßz.
(Sortsetzungg.
Art. 10. Die gesetzliche Hypothek der Ehefrau
Art. 2135 Ziff. 8 des pfalzischen Civilgesetzbuchs)
vird auf Antrag eines der Ehegatten eingeschrieben.
Der Ehemann ist der Ehefrau gegenüber verpflichtet,
die Einschreibung zu erwirken. Zur Erwirkung der
Finschreibung sind auch die volljährig n Verwandten
und Verschwägerten der Ehefrau berechtigt, welche
der geraden Linie oder dem zweiten Grade der
Seitenlinie angehören. Auf das Recht auf Ein⸗
chreibung der Hypothek kann die Ehefrau dem
Ehemanne gegenüber während der Dauer der Ehe
nicht verzichten. Die Hypothek kann mit Rechts
wirksamkeit erst eingeschrieben werden, wenn sie nach
Maßgabe des Art. 2185 Ziff. 2 des pfaälzischen
Civilgesetzbuchs entstanden ist. Die Einschreibung
erfolgt, vorhaltlich der Bestimmungen des Art. 4,
nach Maßgabe des Art. 2153 des pfalzischen Ci
vilgesetzbuchs. Sie darf nur soweit erwirkt werden,
als sie erforderlich ist, um die Ansprüche der Ehe⸗
frau ausreichend zu sichern. Erfolgt die Einschreib⸗
ung nicht innerhalb eines Jahres nach Auflösung
der Ehe, so erlischt die Hypothek.
Art. 11. Die fuür die gesetzliche Hypothek der
Ehefrau erwirkte Einschreibung kann während der
Dauer der Ehe nur auf Anordnung des Landge⸗
richts beschränkt werden, bei welchem der Ehemann
einen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der
Ehemann diesen nicht in der Pfalz, so ist das
Landgericht zuständig, in dessen Bezirke sich die
diegenschaften befinden. Die Anordnung wird auf
Gesuch des Ehemannes erlassen, soweit die Ein—
schreibung das in Art. 10 destimmte Maß über⸗
teigt. Vor der Entscheidung sind die in Art. 10
»ezeichneten Verwandten und Verschwägerten der
Ehefrau, sofern es ohne Aufschub geschehen kann,
zu hören. Die Entscheidung, durch welche eine Be—
schränkung der Einschreibung angeordnet wird, ist
dem Ehegatten von Amtswegen zuzustellen. Im
lebrigen finden die Bestimmungen des Art. 8 ent⸗
prechende Anwendung.
Art. 12. Im Ehevertrage können Vereinbar—
uingen, welche die gesetzliche Hypothek der Ehefrau
o»der deren Einschreibung auf bestimmte Liegenschaften
beschränken, getroffen werden, auch wenn die Ver⸗
tragsschließenden nicht volljährig sind. In diesem
Falle findet die Bestimmung des Art. 1898 des
pfälzischen Civilgesetzuuchs Anwendung. Eine Ver—
einbarung, durch welche auf die gesctzliche Hypothek
oder deren Einschreibung gänzlich verzichtet wird,
ist unstatthaft.
Art. 18. Die Erneuerung der Einschreibung
(Art. 2154 des pfälz. Civilgesetzbuchs) ist bei den
nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeschrie—
zenen gesetzlichen Hypotheken der Mündel und Ehe⸗
frauen nicht erforderlich.
Art. 14. Durch Vertrag kann auch für eine
künftige Forderung Hypothek bestellt werden. In
dem Vertrage muß der Höchstbetrag bestimmt wer⸗
den, bis zu welchem die Liegenichaft haften soll.
Für den Rang der Hypothek ist der Tag der Ein⸗
schreibung maßgebend.
Art. 15. Die Bestimmungen der Art. 11
und 13 finden auch bei Vertragsmäßigen Hypo⸗
sheken Anwendung, welche für die in Art. 2185
Ziffer 2 des pfalz. Civilgesetzbuches bezeichneten
Ansprüche der Ehefrau bestellt sind.
Art. 16. Die Abtretung oder Verpfändung
und die Vorauszahlung von Mieth; oder Pacht⸗
zinsen ist gegenüber Dritten, welchen Vorzugsrechte
oder Hypotheken an der vermietheten oder verpach⸗
teten Liegenschaft zustehen, unwirksam, soweit die
Mieth- oder Pachtzinsen sich auf eine spätere Zeit
als das erste Jahr nach der Beschlagnahme beziehen.
Dies gilt, auch wenn die Vorauszahlung in dem
Mieth⸗ oder Pachtvertrag bedungen ist.
Art. 17. In der Pfalz kann sich Jedermann
gegen Zahlung der Gebühren beglaubigte Auszüge
aus dem Grundsteuerkataster und den dazugehörigen
Plänen ertheilen lassen.
2. Abschnitt. Vormundschaft. Art. 10. Ver
Familienrath besteht aus dem Amisrichter und vier
Mitgliedern. Die Bestimmungen des Art. 408
des pfälzischen Civilgesetzbuchs bleiben underührt.
Der Amigsrichter hat den Familienrath von Amts⸗
wegen zu berufen, so oft das Interesse des Mün—
dels dies erfordert. Die Einladung der Mitglieder
erfolgt in allen Fällen durch den Amesrichter.
Art. 19. Die Familienrathsbeschlüsse sind mit
Angabe des Stimmenverhältnisses zu beurkunden.
Ist der Beschluß mit Stimmenmehrheit gefaßt, so
ind die abgegebenen Stimmen einzeln anzuführen.
Begen die Beschlüsse des Familienrathes findet,
vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 448 Abs. 3
des pfaͤlzischen Civilgesetzbuches die Beschwerde statt.
Die Beschwerde steht dem Vormunde, dem Gegen⸗
ormunde und den in der Minderheit gebliebenen
Familienrathsmitgliedern zu. Ueber die Beschwerde
entscheidet das Landgericht, Die Bestimmungen des
Art. 56 bis 67 8und des Art. 168 Abs. 2 des
Besetzes vom 28. Februar 1879 zur Ausführung
»er Reichs ˖ Civilprozeßordnung und Concursordnung
finden Anwendung. Die Bestimmungen des Abs.
2 finden auf die gemäß Art. 25 Abs. 3, Art. 27,
28. 30 vom Amisrichter erlassenen Entscheidungen
nisprechende Anwendung.
Art. 20. Familienrathsbeschlüsse, welche der
Bestätigung durch das Landgericht bedürfen, werden
iesem durch den Amtsrichter von Amtswegen in
ürschrift vorgelegt. Die Entscheidung wird in Ur—
chrift an das Amtsgericht abgegeben. Im Uebrigen
inden die Bestimmungen der Art. 165 bis 168
)es Gesetzes vom 28. Februar 1879 zur Ausführ—⸗
ung der Reichs⸗-Civilprozeßordnung und Concurs-
ordnung eutsprechende Anwendung.
(Fortsetzung folat.)
Lokale und pfälzische Nachrichten.
*St. Ingbert, 13. März. Gutem Ver—
nehmen nach wird Herr Buchdruckereibesitzer Ph.
Rohr in Kaiserslautern, Verleger der dort erscheinen⸗
den demokratischen „Volkszeitung“, auf Veranlassung
»es Herrn Bürgermeisters Heinrich dahier eine
Druckerei errichten und ein neues — demokratischrs
— Blatt herausgeben. Die nöthigen Vereinbarungen
nit dem genannten hiesigen Herrn, in dessen Eigen⸗
hum die neue Druckerei eingerichtet wird, sollen
ereits abgeschlossen sein.
— Die diesjährige Generalversammlung des
fälzischen Dampfkefsel⸗Revifions · Vereins findet am
donnerstag, den 15. März, mittags 3 Uhr zu
daiserslautern in der Brauerei Jänisch statt. Auf
er Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1) Be—
eicht des Vorsitzenden über das verflossene Geschäfts⸗
ahr. 2) Rechnungsablage. 3) Bericht des Oberin.
Jenieurs. 4) Ergänzungswahl des Vorstandes und
der Revisions-Kommission.
— Zweibrücken, 11. März. Das Blie s⸗
hal ist seit vergangener Nacht stark über—
schwemmt. Die Pappenfabrik zu Schwarzenacker
teht unter Wasser. Die Fluth steigt immer noch.
— Homburg, 8. März. Die Brauerei
Weber hier hat das Cafe Röther in Saargemünd
im 47,000 Mtk. gekauft und zwar ohne Inventar.
das Anwesen soll hergerichtet und durch einen
donzertsaal erweitert werden. Herr Röther erhält
die Führung der Wirthschaft.
— Neustadit, 9. März. In dem in New⸗
hork erscheinenden Blatien, Der Pfälzer in Amerika
esen wir Folgendes: Der aus Neustadt
rammende Weinhändler Simon Maher in Newark
sat am Samstag, den 18. Februar, seinem Leben
ewaltsam ein Ende bereitet; er schoß sich auf dem
fährboote „Southfield“, “ welches den Verkehr
wischen New⸗York und Staten Island vermittelt,
ine Kugel durch den Kopf, nachdem er gewartet,
zis alle Passagiere das Boot verlassen hatten. In
»en Taschen fand man 4 Dollars in Baargeld,
ine goldene Uhr und Kette und einige Bahnbillete.
die Leiche ward nach der Morgue in Clifton ge⸗
racht, wo sie bald identificirt wurde. Als Veran⸗
assung zu der beklagenswerthen That fieht man
chwere finanzielle Verluste an, welche der Ver—⸗
torbene beim Verkauf von Grundeigenthum in
üngster Zeit erlitten. Der Verlebte, welcher 27
Jahre im Lande war und früher das Geschäft
eines Goldarbeiters betrieb, war unberheirathet.
G. 8.)
— Ludwigshafen, 9. März. In einer
jeute Abend abgchaltenen auß ergewöhnlichen Sitz⸗
ing unseres Gemeinderaths wurde beschlossen, an⸗
äßlich des Ablebens Sr. Majestät des Kaisers am
Stadthaus umflorte Fahnen auf Halbmast anzu—
ringen, dann während der Dauer derd
feierlichkeiten sämmtliche Laternen de
zünden und mit Flor zu umhüllten *
ein Aufruf an die Einwohne anhetn
selben ersucht werden, Halbinast *
während der Beisetzungsfeier ihre —
sen zu halten. Unser Reichslchengeneg
starl Clemm in Berlin wurde —*
mitzutheilen, wie am besten die —*
Stadt ausgedrückt werden könne. al⸗ i
Hafen und außerhalb desselben — V
haben Halbmast geflaggt. —*
— Ludwigshafen, II. Mätz. dẽ
welche die hiesige Stadt an Kaiser Fridig
hat folgenden Wortlaut: „Allerdurql —3
großmächtigster Kaiser! Allergnadigfer ie
derr! Bewegt durch die erschütterude —
dem Hinscheiden Sr. Majestät des deutgeu
Wilhelm bringen wir, ais Vertretet Asseir
Stadt am Rhein, das Gefühl ——
iermit zum Ausdruck. Der num in heda
zreise Heldenkaiser, gleich groß im du
eriege, der das deutsche Volk nach ine
Trennung wiederum einte, der für Deuischeen
ahrt und mächtige Stellung fortund sonnri—
alle Schichten seines Volkes mit gleicher n
zachte, er wird uns ewig unvergeßlich bleit gen
vandelbar wird die Liebe und Verehrung,
aiserlichen Majestat sein, welche wit u
ten ruhmreichen Kaiserhause siets treu vgu
Möge der Stadt Ludwigshafen und —2
oornehmster und flehentlichste Wunsch —
Wiederherstellung der für das deutsche 6
unschätzbaren Gesundheit Eurer Kaiserlichn
n Erfüllung gehen; das wallte Goit! un n
ichen Majestät treu ergebener Gemeinn a
Stadt Ludwigshafen am Rhein. Geh se
Anterschriften) — Auch der Verein do
driegerbund“ hier hat ein Beileidstelegtan so
daiser Friedrich abgehen lassen; fernt acn
ieser Verein Sr. Kgl. Hoheit dem —X
duitpold telegraphisch zum Geburtstag ft⸗
zrößere Anzahl Mitglieder der hiesigen 4
ind Militärvereine hatte sich auf inladmin
Herrn Polizeicommissars Hatzfeld heute Num
Bartensaale des Gesellschaftshauses eingefurh
zemeinsam eine einfache, aber erhebende ds
feier für unseren dahingeschiedenen Kaisersr
zu begehen.
Vermischtes.
F München. Der Oktoberfestplaß r
die „Münchener Neuesten Nachrichten“ me
zjeeigneter Weise umgestaltet werden. Nad
diesem Zwecke von dem Stadtbaubeamten
jolz angefertigten Planzeichnungen würde din
zahn weiter in südlicher Richtung verligt
und die elliptische Form mit der reinen
jertaufchen. Die Zuschauertribüne vor dem
—
öden hergestellt und im großen Maßstabe
vorden, daß etwa 4000 Personen Piahß
In der Mitte dieses Tribünenbaues sind
porgesehen, in welchen die höchsten Herrschaß
stennen anwohnen können. Das bis jeßt
tellte, etwas dürftige Königszelt ist nach
Plaänen durch eine künstlerisch gebaute He
Freitreppen und griechischen Saulen zu ersehn
—XV—
aber die Glückshafenbduden und das Waächt
würden vergrößert. Die 20 Wirthsbuden
aach wie vor im Halbkteis und würden nach
des oberländischen Gebirgshauses errichtet n
Zwischen je drei Wirthshuden ist ein al
tädtischen Leitung zu speisender Springhw
zedacht. Die Rennbahn würde eine dauet'
dändigen Reitübungen und erhielte eine let
Finzaunung mit Sirauchwerk. Die Kosien siĩ
Plan find auf etwa 400,000 M. veranscle
F Nach telegraphischen Mittheilungel
Aschaffenburg ist der Main sehr br
Steigen.
F Frankfurt a. M., 11. März.
Abend wurde im Restaurant Wintergarten de
zägige Billardwenkampf zwischen den Billad
ern Franz Etscher und Moritz Fleischer entsh
Ersterer erreichte zuerst die Zahl 8000 um
Sieger, während sein Gegner inclusibe der
Points Vorgabe nur auf 2823 Bälle kam. Et
zrößte Serien waren 278 und 275, außerdmn
reneunmal über 100. Fleischer's beste Seh—
35. Im Gonzen kam jeder Spieler sonn
Spiel. Der Durchschnitt war bei Etscher“