Full text: St. Ingberter Anzeiger

rutschen Nation am Sarge des Kaisers. — Die 
Deutsche Gesellschaft Newyorks, welcher die hervor⸗ 
ragendsten hiesigen Deutschen angehören, versammelte 
sich am Nachmittag und beschloß die Absendung 
riner Beileidsadresse. Andere deutsche Vereinigungen 
deranftalten ebenfalls besondere Sitzungen zu gleichem 
Zwecke. Ferner wurde eine große Versammlung 
aller Deutschen und Deutsch⸗Amerikuner in Aussich' 
genommen, um über Veranftaltungen religiöser Ge 
dächtnißfeierlichkeiten und Absendung einer Beileids⸗ 
idresse an die Kaiserin Augusta zu berathen: 
V PNI55 —— — 
Pfälzisches Hypothekengesetßz. 
(Sortsetzungg. 
Art. 10. Die gesetzliche Hypothek der Ehefrau 
Art. 2135 Ziff. 8 des pfalzischen Civilgesetzbuchs) 
vird auf Antrag eines der Ehegatten eingeschrieben. 
Der Ehemann ist der Ehefrau gegenüber verpflichtet, 
die Einschreibung zu erwirken. Zur Erwirkung der 
Finschreibung sind auch die volljährig n Verwandten 
und Verschwägerten der Ehefrau berechtigt, welche 
der geraden Linie oder dem zweiten Grade der 
Seitenlinie angehören. Auf das Recht auf Ein⸗ 
chreibung der Hypothek kann die Ehefrau dem 
Ehemanne gegenüber während der Dauer der Ehe 
nicht verzichten. Die Hypothek kann mit Rechts 
wirksamkeit erst eingeschrieben werden, wenn sie nach 
Maßgabe des Art. 2185 Ziff. 2 des pfaälzischen 
Civilgesetzbuchs entstanden ist. Die Einschreibung 
erfolgt, vorhaltlich der Bestimmungen des Art. 4, 
nach Maßgabe des Art. 2153 des pfalzischen Ci 
vilgesetzbuchs. Sie darf nur soweit erwirkt werden, 
als sie erforderlich ist, um die Ansprüche der Ehe⸗ 
frau ausreichend zu sichern. Erfolgt die Einschreib⸗ 
ung nicht innerhalb eines Jahres nach Auflösung 
der Ehe, so erlischt die Hypothek. 
Art. 11. Die fuür die gesetzliche Hypothek der 
Ehefrau erwirkte Einschreibung kann während der 
Dauer der Ehe nur auf Anordnung des Landge⸗ 
richts beschränkt werden, bei welchem der Ehemann 
einen allgemeinen Gerichtsstand hat. Hat der 
Ehemann diesen nicht in der Pfalz, so ist das 
Landgericht zuständig, in dessen Bezirke sich die 
diegenschaften befinden. Die Anordnung wird auf 
Gesuch des Ehemannes erlassen, soweit die Ein— 
schreibung das in Art. 10 destimmte Maß über⸗ 
teigt. Vor der Entscheidung sind die in Art. 10 
»ezeichneten Verwandten und Verschwägerten der 
Ehefrau, sofern es ohne Aufschub geschehen kann, 
zu hören. Die Entscheidung, durch welche eine Be— 
schränkung der Einschreibung angeordnet wird, ist 
dem Ehegatten von Amtswegen zuzustellen. Im 
lebrigen finden die Bestimmungen des Art. 8 ent⸗ 
prechende Anwendung. 
Art. 12. Im Ehevertrage können Vereinbar— 
uingen, welche die gesetzliche Hypothek der Ehefrau 
o»der deren Einschreibung auf bestimmte Liegenschaften 
beschränken, getroffen werden, auch wenn die Ver⸗ 
tragsschließenden nicht volljährig sind. In diesem 
Falle findet die Bestimmung des Art. 1898 des 
pfälzischen Civilgesetzuuchs Anwendung. Eine Ver— 
einbarung, durch welche auf die gesctzliche Hypothek 
oder deren Einschreibung gänzlich verzichtet wird, 
ist unstatthaft. 
Art. 18. Die Erneuerung der Einschreibung 
(Art. 2154 des pfälz. Civilgesetzbuchs) ist bei den 
nach dem Inkrafttreten dieses Gesetzes eingeschrie— 
zenen gesetzlichen Hypotheken der Mündel und Ehe⸗ 
frauen nicht erforderlich. 
Art. 14. Durch Vertrag kann auch für eine 
künftige Forderung Hypothek bestellt werden. In 
dem Vertrage muß der Höchstbetrag bestimmt wer⸗ 
den, bis zu welchem die Liegenichaft haften soll. 
Für den Rang der Hypothek ist der Tag der Ein⸗ 
schreibung maßgebend. 
Art. 15. Die Bestimmungen der Art. 11 
und 13 finden auch bei Vertragsmäßigen Hypo⸗ 
sheken Anwendung, welche für die in Art. 2185 
Ziffer 2 des pfalz. Civilgesetzbuches bezeichneten 
Ansprüche der Ehefrau bestellt sind. 
Art. 16. Die Abtretung oder Verpfändung 
und die Vorauszahlung von Mieth; oder Pacht⸗ 
zinsen ist gegenüber Dritten, welchen Vorzugsrechte 
oder Hypotheken an der vermietheten oder verpach⸗ 
teten Liegenschaft zustehen, unwirksam, soweit die 
Mieth- oder Pachtzinsen sich auf eine spätere Zeit 
als das erste Jahr nach der Beschlagnahme beziehen. 
Dies gilt, auch wenn die Vorauszahlung in dem 
Mieth⸗ oder Pachtvertrag bedungen ist. 
Art. 17. In der Pfalz kann sich Jedermann 
gegen Zahlung der Gebühren beglaubigte Auszüge 
aus dem Grundsteuerkataster und den dazugehörigen 
Plänen ertheilen lassen. 
2. Abschnitt. Vormundschaft. Art. 10. Ver 
Familienrath besteht aus dem Amisrichter und vier 
Mitgliedern. Die Bestimmungen des Art. 408 
des pfälzischen Civilgesetzbuchs bleiben underührt. 
Der Amigsrichter hat den Familienrath von Amts⸗ 
wegen zu berufen, so oft das Interesse des Mün— 
dels dies erfordert. Die Einladung der Mitglieder 
erfolgt in allen Fällen durch den Amesrichter. 
Art. 19. Die Familienrathsbeschlüsse sind mit 
Angabe des Stimmenverhältnisses zu beurkunden. 
Ist der Beschluß mit Stimmenmehrheit gefaßt, so 
ind die abgegebenen Stimmen einzeln anzuführen. 
Begen die Beschlüsse des Familienrathes findet, 
vorbehaltlich der Bestimmung in Art. 448 Abs. 3 
des pfaͤlzischen Civilgesetzbuches die Beschwerde statt. 
Die Beschwerde steht dem Vormunde, dem Gegen⸗ 
ormunde und den in der Minderheit gebliebenen 
Familienrathsmitgliedern zu. Ueber die Beschwerde 
entscheidet das Landgericht, Die Bestimmungen des 
Art. 56 bis 67 8und des Art. 168 Abs. 2 des 
Besetzes vom 28. Februar 1879 zur Ausführung 
»er Reichs ˖ Civilprozeßordnung und Concursordnung 
finden Anwendung. Die Bestimmungen des Abs. 
2 finden auf die gemäß Art. 25 Abs. 3, Art. 27, 
28. 30 vom Amisrichter erlassenen Entscheidungen 
nisprechende Anwendung. 
Art. 20. Familienrathsbeschlüsse, welche der 
Bestätigung durch das Landgericht bedürfen, werden 
iesem durch den Amtsrichter von Amtswegen in 
ürschrift vorgelegt. Die Entscheidung wird in Ur— 
chrift an das Amtsgericht abgegeben. Im Uebrigen 
inden die Bestimmungen der Art. 165 bis 168 
)es Gesetzes vom 28. Februar 1879 zur Ausführ—⸗ 
ung der Reichs⸗-Civilprozeßordnung und Concurs- 
ordnung eutsprechende Anwendung. 
(Fortsetzung folat.) 
Lokale und pfälzische Nachrichten. 
*St. Ingbert, 13. März. Gutem Ver— 
nehmen nach wird Herr Buchdruckereibesitzer Ph. 
Rohr in Kaiserslautern, Verleger der dort erscheinen⸗ 
den demokratischen „Volkszeitung“, auf Veranlassung 
»es Herrn Bürgermeisters Heinrich dahier eine 
Druckerei errichten und ein neues — demokratischrs 
— Blatt herausgeben. Die nöthigen Vereinbarungen 
nit dem genannten hiesigen Herrn, in dessen Eigen⸗ 
hum die neue Druckerei eingerichtet wird, sollen 
ereits abgeschlossen sein. 
— Die diesjährige Generalversammlung des 
fälzischen Dampfkefsel⸗Revifions · Vereins findet am 
donnerstag, den 15. März, mittags 3 Uhr zu 
daiserslautern in der Brauerei Jänisch statt. Auf 
er Tagesordnung stehen folgende Punkte: 1) Be— 
eicht des Vorsitzenden über das verflossene Geschäfts⸗ 
ahr. 2) Rechnungsablage. 3) Bericht des Oberin. 
Jenieurs. 4) Ergänzungswahl des Vorstandes und 
der Revisions-Kommission. 
— Zweibrücken, 11. März. Das Blie s⸗ 
hal ist seit vergangener Nacht stark über— 
schwemmt. Die Pappenfabrik zu Schwarzenacker 
teht unter Wasser. Die Fluth steigt immer noch. 
— Homburg, 8. März. Die Brauerei 
Weber hier hat das Cafe Röther in Saargemünd 
im 47,000 Mtk. gekauft und zwar ohne Inventar. 
das Anwesen soll hergerichtet und durch einen 
donzertsaal erweitert werden. Herr Röther erhält 
die Führung der Wirthschaft. 
— Neustadit, 9. März. In dem in New⸗ 
hork erscheinenden Blatien, Der Pfälzer in Amerika 
esen wir Folgendes: Der aus Neustadt 
rammende Weinhändler Simon Maher in Newark 
sat am Samstag, den 18. Februar, seinem Leben 
ewaltsam ein Ende bereitet; er schoß sich auf dem 
fährboote „Southfield“, “ welches den Verkehr 
wischen New⸗York und Staten Island vermittelt, 
ine Kugel durch den Kopf, nachdem er gewartet, 
zis alle Passagiere das Boot verlassen hatten. In 
»en Taschen fand man 4 Dollars in Baargeld, 
ine goldene Uhr und Kette und einige Bahnbillete. 
die Leiche ward nach der Morgue in Clifton ge⸗ 
racht, wo sie bald identificirt wurde. Als Veran⸗ 
assung zu der beklagenswerthen That fieht man 
chwere finanzielle Verluste an, welche der Ver—⸗ 
torbene beim Verkauf von Grundeigenthum in 
üngster Zeit erlitten. Der Verlebte, welcher 27 
Jahre im Lande war und früher das Geschäft 
eines Goldarbeiters betrieb, war unberheirathet. 
G. 8.) 
— Ludwigshafen, 9. März. In einer 
jeute Abend abgchaltenen auß ergewöhnlichen Sitz⸗ 
ing unseres Gemeinderaths wurde beschlossen, an⸗ 
äßlich des Ablebens Sr. Majestät des Kaisers am 
Stadthaus umflorte Fahnen auf Halbmast anzu— 
ringen, dann während der Dauer derd 
feierlichkeiten sämmtliche Laternen de 
zünden und mit Flor zu umhüllten * 
ein Aufruf an die Einwohne anhetn 
selben ersucht werden, Halbinast * 
während der Beisetzungsfeier ihre — 
sen zu halten. Unser Reichslchengeneg 
starl Clemm in Berlin wurde —* 
mitzutheilen, wie am besten die —* 
Stadt ausgedrückt werden könne. al⸗ i 
Hafen und außerhalb desselben — V 
haben Halbmast geflaggt. —* 
— Ludwigshafen, II. Mätz. dẽ 
welche die hiesige Stadt an Kaiser Fridig 
hat folgenden Wortlaut: „Allerdurql —3 
großmächtigster Kaiser! Allergnadigfer ie 
derr! Bewegt durch die erschütterude — 
dem Hinscheiden Sr. Majestät des deutgeu 
Wilhelm bringen wir, ais Vertretet Asseir 
Stadt am Rhein, das Gefühl —— 
iermit zum Ausdruck. Der num in heda 
zreise Heldenkaiser, gleich groß im du 
eriege, der das deutsche Volk nach ine 
Trennung wiederum einte, der für Deuischeen 
ahrt und mächtige Stellung fortund sonnri— 
alle Schichten seines Volkes mit gleicher n 
zachte, er wird uns ewig unvergeßlich bleit gen 
vandelbar wird die Liebe und Verehrung, 
aiserlichen Majestat sein, welche wit u 
ten ruhmreichen Kaiserhause siets treu vgu 
Möge der Stadt Ludwigshafen und —2 
oornehmster und flehentlichste Wunsch — 
Wiederherstellung der für das deutsche 6 
unschätzbaren Gesundheit Eurer Kaiserlichn 
n Erfüllung gehen; das wallte Goit! un n 
ichen Majestät treu ergebener Gemeinn a 
Stadt Ludwigshafen am Rhein. Geh se 
Anterschriften) — Auch der Verein do 
driegerbund“ hier hat ein Beileidstelegtan so 
daiser Friedrich abgehen lassen; fernt acn 
ieser Verein Sr. Kgl. Hoheit dem —X 
duitpold telegraphisch zum Geburtstag ft⸗ 
zrößere Anzahl Mitglieder der hiesigen 4 
ind Militärvereine hatte sich auf inladmin 
Herrn Polizeicommissars Hatzfeld heute Num 
Bartensaale des Gesellschaftshauses eingefurh 
zemeinsam eine einfache, aber erhebende ds 
feier für unseren dahingeschiedenen Kaisersr 
zu begehen. 
Vermischtes. 
F München. Der Oktoberfestplaß r 
die „Münchener Neuesten Nachrichten“ me 
zjeeigneter Weise umgestaltet werden. Nad 
diesem Zwecke von dem Stadtbaubeamten 
jolz angefertigten Planzeichnungen würde din 
zahn weiter in südlicher Richtung verligt 
und die elliptische Form mit der reinen 
jertaufchen. Die Zuschauertribüne vor dem 
— 
öden hergestellt und im großen Maßstabe 
vorden, daß etwa 4000 Personen Piahß 
In der Mitte dieses Tribünenbaues sind 
porgesehen, in welchen die höchsten Herrschaß 
stennen anwohnen können. Das bis jeßt 
tellte, etwas dürftige Königszelt ist nach 
Plaänen durch eine künstlerisch gebaute He 
Freitreppen und griechischen Saulen zu ersehn 
—XV— 
aber die Glückshafenbduden und das Waächt 
würden vergrößert. Die 20 Wirthsbuden 
aach wie vor im Halbkteis und würden nach 
des oberländischen Gebirgshauses errichtet n 
Zwischen je drei Wirthshuden ist ein al 
tädtischen Leitung zu speisender Springhw 
zedacht. Die Rennbahn würde eine dauet' 
dändigen Reitübungen und erhielte eine let 
Finzaunung mit Sirauchwerk. Die Kosien siĩ 
Plan find auf etwa 400,000 M. veranscle 
F Nach telegraphischen Mittheilungel 
Aschaffenburg ist der Main sehr br 
Steigen. 
F Frankfurt a. M., 11. März. 
Abend wurde im Restaurant Wintergarten de 
zägige Billardwenkampf zwischen den Billad 
ern Franz Etscher und Moritz Fleischer entsh 
Ersterer erreichte zuerst die Zahl 8000 um 
Sieger, während sein Gegner inclusibe der 
Points Vorgabe nur auf 2823 Bälle kam. Et 
zrößte Serien waren 278 und 275, außerdmn 
reneunmal über 100. Fleischer's beste Seh— 
35. Im Gonzen kam jeder Spieler sonn 
Spiel. Der Durchschnitt war bei Etscher“