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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
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r,‚t⸗ Zugterter Argige erscheint wochentlich fünfmalz Am Montag, Dienstag, Donnerstag Samstag und Sonutagz2 mal woͤchentlich mit Unterhaltungs⸗
u unmd Sonniags mit ach seitiger ill ustrirter eee Das vBlatt bostet vierteljahrlich1 As vnschließlich Tragerlohn; durch die Post bezogen 175 einschlie ßlich
J Zufellungsgebuhr. Die Errngenerhr fur die Igespaltene Garmondzeile oder eren RKaum beirägt bei Inseraten aus der Pfalz 10 H, bei außerpfalzischen und lolchen
An welche die Ervedition Auskunft ertheilt, 15 AReklamen 80 4. Vei Amaliger Einrückung wird nur dreimalige berechnet.
23. Jahrg.
um Z65
Sonntag, 25. März 1888.
Deutsches Reich.
qu München, 21. Marz. ( Kammer der Reichs⸗
— Der pfälz. Hypothekengesetzentwurf wird
de. Ausschusse zur Vorberaihung überwiesen.
ser Gesetzentwurf betr. die Ausführung des Reichs⸗
jetes vom 15. Mai 1886 über die Unfall ˖ und
nankenversicherung der lande und forstwirthschaft ⸗
Ahihen Arbeiter wird ohne Debatte nach den Be⸗
chlüssen der Abgeordneten ⸗ Kammer einstimmig
sugenommen. — Den Rückäußerungen der Abge⸗
vihorduete nlammer über die Modifikationsbeschlüsse
italtzum Korgesetze der Zuchtstiere wird nach laͤngerer
ge Debalte in namentlicher Abstimmung mit 26 gegen
un17 Stimmen zugestimmt.
in München, 22. Marz. Der Landtag be⸗
g willigte 1,000,000 Mk. für die theilweise Deckung
uͤn der Kosten des neuen Justizzebäudes in München,
eenl4,876 Mi. für Wiedererrichtung des Bezirksamtes
Wegscheid und Teuschnitz, 73.000 Mk. für den
Neubau der hrotestantischen Pfarrkirche in Bischofs—
zrun.
s Muünchen, 22. März. Das hbeute ausge⸗
gebene „Militär-Verordnungsblatt“ enthält folgen⸗
zühhen Armeebefehl: Heute, am Geburtstage
im veiland Sr. Maj. des deutschen Kaisers Wil⸗
olhelm, Königs von Preußen, bestimme Ich, daß
dos 6. Infanterie-Regiment fur alle Zeiten
Si⸗e Benennung: „Kaiser Wilhelm, König
uden Preußen“, zu führen habe, damit der glor⸗
teche Name des höchstseligen Kaisers in der hayer⸗
ischen Armee fortlebe. (gez.) Luitpold, Prinz-Regent
s von Bayern. In Vertretung: Leopold, Prinz von
JBayern, General der Kavallerie.“ — Wie die „N.
P.“ vernehmen, beabsichtict Se. k. Hoheit der
Prinz-Regent, aus eügenen Mittehn ein
denkmal für die Großthaten der Feld⸗
sugsjahre 187071 in der Feldherrnballe er—
cichten zu lassen.
Muünchen, 28. Marz. Gestern Abend fand
in von sämmtlichen Vereinen und Corporationen
veranstalteter Fackelzug statt, der vor dem am
Siegesthor errichteten Trauerkatafalk eine ergreifende
Trauerfeier abhielt und dann dem Prinz-⸗Regenten
vor der Residenz seine Huldigung darbrachte.
Darmstadt, 28. März. Durch Verfügung
des Kreisamtes ist die Dienstags- und Mittwochs—
nummer der dahier erscheinenden sozialdemokratischen
„Hessischen Bürgerzeitung“ und zugleich das fer⸗
nere Erscheinen dieses Blattes verboten worden.
Der Reichstag hat bereits am Dienstag seine
Session deendei, nachdem er vor seinem Schlusse
noch die kaiserliche Botschaft bezüglich des Thron⸗
wechsels entgegengenommen und dieselbe durch eine
Dankes⸗ und Huldigungsadresse von Kaiser Friedrich
deantwortet hatte.
Berlin, 22. Maärz. Der Kaiser hat eine
cecht gute Nacht verbracht und wohnte dem um
11 Uhr in der Schloßkapelle zu Charlottenbuig
stattgehabten Gottesdienst, der etwa *« Stunden
währte, in einem Sesselibis zum Schluß bei. Dem
„B. T.“ geht eine Mittheilung zu, wonach der
kaiser seit vorgestern fast ganz frei von Husten
n Auswurf ist. Auch Professor v. Bergmann
oll den jetzigen Zustand und die Aussichten für
die nächste Zukunft günstiger auffassen als in San
Remo, obwohl er an seiner Ansicht uͤber den Grund
der Krankheit festhält. Mackenzie soll, wie der
„Nowoje Wremja“ aus Berlin gemeldet worden ist,
die feste Zuversicht hegen, das Leben des Kaisers
viele Jahre erhalten zu können.
Berlin, 22. Mörz. Wie die „Freis. Ztq.“
don zuverlässiger Seite erfährt, ist ein Amnestieer⸗
aß in Vorbereitung begriffen. Es scheint aber,
daß zum Zweck der Abgrenzung des Erlasses im
Finzelnen noch umfassende Erhebungen stattfinden.
Aus mehreren Orten wird gemeldet, daß in Er⸗
wartung des Erlasses vorläufige Entlassungen aus
dem Gefängniß bereits stattgefunden haben. Man
imimt an, daß in den Hauptzügen die Grundlagen
des Amnestieerlasses bereits am vorigen Sonntag
bei dem Vortrag des Justizministers in Charlotten⸗
zurg festgestellt worden sind.
Berlin, 23. März. Die Adresse des Ab ·
geordnetenhauses wurde gestern durch Vermittlung
des Hofmarschallamts dem Kaiser übergeben, da
cine Audienz zur Zeit nicht stattfinden konnte.
Berlin, 28. Marz. Für heute Nachmittag
st eine Sitzung des Staatsministeriums unler dem
Vorsitz des Kaisers im Schloß Charlottenburg in
Aussicht genommen. Wahrscheinlich dürfte in der⸗
elben die Vereidigung der Minister statifinden.
Ausland.
Seit Donnerstag halten die österreichischen
und ungarischen Minister in Wien Con⸗
erenzen ab, um sich über die Summen zu verstän⸗
zigen, welche die Doppelmonarchie über den Etat
zinaus für außerordentliche mililärische Zwecke auf⸗
Denden will. In den Wiener Zeitungen spricht
nan von 30, in den Budapester Blättern aber von
30 Millionen Gulden zu diesem Zwecke.
In den maßgebenden Kreisen des englischen
Parlaments spricht sich doch mehr und mehr
e Ueberzeugung durch, daß die Gesetzgebung zur
Milderung der irischen Frage weitere Schritie thun
nüsse. Der Antrag des Führers der Irländer,
Mr. Parnell, im Unterhause zur Reform des
rischen Bodengesehes, daß die rückständigen Pacht⸗
gelder erlassen und den Gutsherren verboten werden
solle, saumige Pächter aus dem Pachtverhältniß zu
entlassen, wurde narürlich nicht angenommen, wohl
aber wurde der Antrag Williams genehmigt, wo⸗
nach bei der Aenderung des Bodengesetzes auf die
dage der Pächter möglichste Rücksicht genommen
verden soll.
Pfalzisches Schwurgericht.
1. Quartal 1888.
Zweibrücken, 20. März. Anklage gegen
Phil. Teutsch, 19 Jahre alt, Blechschmied von
Fdenkoben, wegen Körperverletzung mit nach⸗
Jefolgtem Tode. Vertreter der Staatsbehörde:
rittec Staatsanwalt Meyer: Vertbeidiger Rechts⸗
anwalt Schuletr.
In Edenkoben zechten am 16. Janunr J. Is.
mehrere junge Burschen in der Klein'schen Wirth⸗
schaft und, anstatt zu arbeiten, belustigten sie sich
auf der Kegelbahn. Es war an einem Montage.
Rach einer kleinen Keilerei zog ein Theil derselben
in die Hurtig'sche Wirthschaft. Auf dem Wege da⸗
din begegneten sie dem nunmehe verstorbenen Kast,
velcher erklärte, bald nachzukommen. Nach kurzer
Zeit fand er sich auch in der Wirthschaft ein, wo
nan ihm von der bei Klein stattgefundenen Schlägerei
rzaͤhlte. Der Angeklagte war damals auf den
Boden geworfen worden. Kast stand mit dem
Teutsch nicht auf bestem Fuße, es kam zu Sticheleien,
Schimpfertien und schließlich zu Thätlichkeiten, bei
denen außer dem Verlebten und dem heutigen An—
geklagten noch der Eine oder der Andere betheiligt
waren. Teuisch verließ um 10 Uhr etwa das
Wirthshaus. Kast ging mit einem Kameraden auch
„ald darauf fort, um nach Hause zu gehen. Auf
)em Wege irafen sie den Teulsch wieder: Kast und
Teutsch geriethen wieder aneinander. Kast hatte
einen Blechhammer und schlug denselben mindestens
weimal auf den Kopf des heutigen Angeklagten.
Dieser taumelte zurück, zog sofort ein Messer und
sieß dem Kast von unten nach oben in die linke
Brustseite. Der Stich hatte die Brustwand durch⸗
rungen und das Herz durchstochen, wodurch der
Tod des Gestochenen veranlaßt wurde, der auch
—XVV
Der Angeklagte gibt zu, daß er den tödtlichen
Stich geführt habe, allein er sei vorher mit dem
Blechhammer geschlagen worden.
Der Staalsanwalt schildert den Hergang des
Verbrechens und plaidirt auf eine Verurtheilung.
ẽkr gebe zwar zu, daß der Angeklagte nach den
hocgegangenen Vorfällen gereizt war, allein ein
Mensch. der so mit dem Messer umgehe, verdiene
leine Rachsicht und Schonung. Die Schläge mit
dem Blechhammer (kleiner Hammer von Holz),
welche dem Angeklagten von Kast beigebracht wor⸗
den seien', wären keinesfalls so schlimmer Natur
zewesen.
Der Vertheidiger machte in längerer Aus⸗
ührung Nothwehr geltend. Es sei nicht nach⸗
jewiesen, wer den Streit auf der Straße begongen
Jabe, es stehe aber fest, daß Teuisch von Kast ge⸗
chlagen wurde. Zu seiner Vertheidigung habe er
zum Messer gegriffen und habe leider den unglüdck—
ichen Streich gethan. Man könne ihm vielleicht
zorwerfen, er sei zu weit gegangen und habe die
stothwehr überschriiten, allein sein Klient habe in
Bestürzung und Schrecken gehandelt und sei deshalb
iraflos. Mildernde Umstände seien aber sicherlich
gegeben. Reumüthig habe er seine That eingestanden,
velche auf seinem Gewissen lastet; schwer leide er
darunter — ein Zeichen, daß er kein verworfener
Mensch sei. Er bdesitze einen guten Leumund und
hätte fleißig gearbeitet.
Die Geschworenen bejahten die Schuldfrage
inter Annahme mildernder Umstände. Obmann
var Herr Hahn. Der Gerichtshof verurtheilte den
Angeklagten, wie bereits miigetheilt, zu einer Ge⸗
jängnißstrafe von drei Jahren.
Mit dieser Verhandlung wurden die Sitzungen
des ersten Vierteljahres 1888 abgeschlsssen, in dem
schwere Straffälle zur Abhandlung kamen. Unter
11 Fällen wurden vier Verbrechen abgeurtheilt,
die ein Menschenleben zum Opfer forderten, was
im so betrübender ist, als die Pfalz nach
Jatistischer Zusammenstellung eine relativ große
Anzahl derartiger Delikte aufzuweisen hat.
Nach Abschluß der Verhandlung Teutsch ent⸗
ieß der Herr Vorsitzende des Schwurgerichts die
herren Geschworenen mit einer kurzen Ansprache,
n der er betonte, daß fie mit gewissenhaftem Fleiß
ind Ausdauer und mit größter Aufmerksamkeit der
VBerhandlung gefolgt seien; er wunsche ihnen eine
Jüückliche Reise in ihre Heimath, in die sie mit
dem Bewußtsein treuester Pflichterfüllung zurück.
kehren könnten. Schluß 5 Uhr Nachmittaas.
Statistil. Im Ganzen wurde erkannt auf
Zuchthaus in der Dauer von 22 Jahren in vier
Fällen. Aberkennung der bürgerlichen Ehrenrechte
in der Dauer von 28 Jahren in drei Fällen;
auf Gefängniß zusammen 11140 Jahre. In drei
Lokale und pfaͤlzische Nachrichten.
x* St. Ingbert, 24. März. In Ergänzung
des Berichtes über den in der hiesigen katholischen
Zirche am verflossenen Miitwoch abgehaltenen