raxermäßigung in der Weise bewilligt, daß die
auf allen pfälzischen Bahnstationen am 5. und 6.
Mai gelösten einfachen Billete nach Rohrbach und
Langenkandel ducch Aufdruck des Stempels zur
Hin- und Rückreise bis zum 7. Mai berechtigen.
degitimationskarien können unentgeltlich bezogen
werden durch Pfarrer Stempel in Mutterstadt,
Pfarrer Götz in Erlenbach und Reiseprediger Ewald
in Neusladt. (R. B. 3.)
— Aus der Pfalz. Nicht unberechtigtes
Aufsehen erregt das nachfolgende, gewisse Verhält—
nisse kennzeichnende Vorkommniß. Vor etwa Jahres⸗
frift war als Führer des Bewachungskommandos
für das Zuchthaus in Kaiserslautern Lieutenant
R. von Landau abkommandirt; er lernie in Kaisers⸗
lautern die liebenswürdige und gebildete Tochter
des dort sehr vermoͤgenden und angesehenen Herrn
N. kennen, welcher einen ausgedehnten und schwung⸗
haften Handel mit Schafen nach dem Ausland be⸗
treibt und verlobte sich mit derselben. Vor einigen
Tagen sollte nun die Hochzeit stattfinden, und man
wartete nur noch auf den Konsens der Militärbe⸗
hörde; doch waren die jungen Leute bitter ent⸗
iauschi, als statt desselben ein Schreiben von der
betreffenden Stelle eintraf, in welchem mit Rück
sicht auf die gesellschaftliche Stellung des Herrn N
der Konsens verweigert wurde. In der Begründung
heißt es, daß Herr N. schon einigemale polizeilich
destraft (wegen Weideübertretung u. s. w.) und daf
er nicht einmal Mitglied des „Kasinos“ in Kaisers—
lautern sei. Lieutenant R., welcher als äußerf
tüchtiger Offizier bei Vorgesetzten und Kameraden
geschätzt und beliebt ist, ist nun vor die Wahl ge⸗
stellt, eniweder seine Braut oder seinen Beruf und
hiermit seinen bisherigen Erwerb aufzugeben, weil
der Vater seiner Braut einen Schafhandel betreibt
und nicht im Kaiserslauterer „Kafino“ ist. Lieute⸗
nant R. hat sich einsiweilen Urlaub bewilligen
lassen und erfüllt seine Pflicht als Ehrenmann, in⸗
dem er seinen Abschied nimmt, um im bürgerlichen
Leben einen Beruf zu suchen, in welchem er seine
Braut und deren Vater nicht über die Achseln an—
sehen zu lassen braucht. (R. B. 3.)
— Die Direktion der kgl. bayerischen Posten
und Telegraphen hat folgende Bekanntmachung
betreffend die Benützung der Postanstalt
durch die Landbewohner, erlassen: Die
Postanstalt haftet für die den Postboten behufs Auf⸗
gabe bei der Postexpedition übergebenen Sendungen
nur dann, wenn dieselben in das von den Post-
boten auf ihrem Bestellgange stets mitzuführende
Annahmebuch eingetragen sind. Der Eintrag in
das Annahmebuch soll durch den Absender selbst
geschehen und kann nur ausnahmsweise dem Post⸗
boten überlassen werden. In letzterem Falle muß
sich jedoch der Absender unbedingt von dem wirk⸗
lichen und richtigen Eintrage des Postboten über⸗
zeugen und ist der letztere verpflichtet, den Absender
bon dem Eintrage Einsicht nehmen zu lassen. Ueber
den Empfang der Sendungen und den stattgefun—⸗
den Eintrag im Annahmebuche hat der Postbote
dem Absender einen Vermerkschein auszufertigen
und auszuhändigen, welcher schon bei dem nächsten
Botengange dem Postboten bei Ueberbringung des
von der Postanstalt selbst ausgefertigten Aufgabe⸗
scheines beziehungsweise des abquittirten Zeitungs⸗
kontos zurückgegeben werden muß. Fuür Packete
ohne Werthangabe und ohne Nachnahme wird ein
Aufgabeschein nicht ausgestellt und daher auch ein
Vermerkschein nicht abgegeben.
Vermischtes.
F München, 30. April. Ein äußerst frecher
und raffinirt durchgeführter Einbruch wurde im
Laufe der vergangenen Nacht oder gestern Nach—
mittag im Hause und Laden des Juweliers Karl
Thomas am Marienplatze Nr. 1 verübt. Der
oder die Diebe drangen gewaltsam mittelst Brech⸗
werkzeugen in das direkt ober dem Thomas'schen
Laden befindliche Magazin der Firma Maier und
Hechingec ein, brachen dort, indem sie die Bretter
des Parquets aushoben, den Fehlboden durch«
sägten und den Plafond einstießen, ein großes Loch
in die Decke und gelangten so von oben herab in
den Laden des Juweliers, woselbst sie alle Behält⸗
nisse kunstgerecht öffneten und sich Goldsachen, ins⸗
besondere Edelsteine, von bisher noch nicht genau
festzustellenden, aber sicher an 20,000 Mark be—
tragendem Werthe sich aneigneten. Hunderte von
Menschen sammelten sich vor dem Hause der
früheren Hauptwache an, so daß schließlich durch
Gendarmerie der Platz vor dem Hause frei gen Die Anstalt ist durch ihre große a
Jalten werden mußte. Die herabgelassenen eisernen , in ganz Deutschland und der Shhwa umpe
däden zeigen keine Spur einer Beschädigung, es wir führen daher nachstehend einige big m
war also klar, daß die Diebe vom Innern des beschlüsse der Generalversammlung an. tt he v
Hauses aus eingebrochen sein mußten. „Der Forderung nach Unanfechhth wöt
Müncqcen, 1. Mai. Ducch den Einbruch-⸗ der Policen wurde dadurch Rechnum aih 6.
diebstahl bei Juwelier Thomas wurden laut Be⸗ daß eine Versicherung nur dann noch hn
kanntmachung der Polizeidirektion München ge- erklärt werden kann, wenn die Anfiali F
stohlen: 102 Paar Brillant⸗, Rosette⸗, und Perlen- Abschluß durch schuldvolle Entstellung “
Ohringe im Werthe von 21,675 M., 250 goldene enthaltung der Wahrheit bewogen worden be
Uhrketlen im Werthe von 10,000 M.., Brillant⸗ Enthalten die neuen Statuten sit
tnöpfe und Brillantsterne im Werthe von 11,3009 glieder günstigere Bestimmungen als die
M.. 2 Brillantkreuze werth 6300 M., außerdew so gelten diese Bestimmungen auch für 9
noch verschiedene Schmuckgegensiände im Werthe bestehenden Verträge.
bdon etwa 30,000 M., so daß sich ein Gesammt Die früheren Statuten bestimmten, daß
chaden von etwa 80,000 Mark ergibt. Die Etuis, Mitglieder, welche den Verwaltungsrath r
in denen die Schmucksachen verwahrt waren, blie- schuß bilden, in Karlsruhe oder nicht wein
hen am Thatorte zurück. Der Beschädigte hat für 2 Stunden von Karlsruhe entfernt wohnen
Ausmittlung und Festnahme der Diebe und Wieder⸗ neue Bestimmung verlangt nur, daß 24 din
erlangung der entwendeten Gegenstände eine Geld. Karlsruhe ansässig sein müssen. Demene
helohnung bis zu 5000 M., ausgesetzt. Vopr können die 12 weiteren Mitglieder aus dem g
Seite der landgerichtlichen Staatsanwalischaft in Geschäftsgebiet der Anstalt gewählt werden
im Ermittlungsfalle schleunigste Erwirkung eines Zur Zahlung der Prämien (ohne Udten
richterlichen Hafibefehls und beziehungsweise An- ob , n oder ?/4 jährlich) ist fernethn
ragstellung auf Auslieferung zugesichert. Frist von 30 Tagen gegeben. Die Wiederhe
München, 8. Mai. Der Laden des Jus unggsfrist ist von 8 auf 6 Monate ausgedesn
weliers Thomas, in dem vor einigen Tagen ein— Die Unverfallbarkeit der Wa
zebrochen wurde, ist an den vier Seitenwänden mit ungen wird dadurch gewährt, daß beiß
Fisen gepanzert und einbruchssicher; nur Decke und mebrjährigen Policen im Falle der Niqtz
Boden waren es bisher nicht. Die Diebe über. der Prämien zur Decung der letzteren n
sahen einen Schrank, der Juwelen im Werthe von leihen angeboten und die Versicherung ohn
500,000 Mk. enthielt! Prüfung des Gesundheitszustandes wiederhe—
F München, 3. Mai. Die neuen Golde wird.
nünzen, welche soehen in hiefiger Münze fertig— In den Fällen des Erlöschens der Ver—
gestellt wurden, zeigen auf ihrer Aversseite den durch Kündigung oder Nichtzahlung der
sehr jugendlich gehaltenen Kopf Sr. Majestät des wird schon nach der Zahlung einer einzigen.
önigs Otto, darum die Schrift: „Otto, König prämie eine Abfindung zugestanden.
von Bayern.“ Der Kopf mit linksgescheiteltem Reisen nach Amerika zwischen dem 3*
Haar, kleinem Schnurrbärtchen, erinnert an des 50.“ nördlicher Breite sind fernerhin u
SGroßvaters Kopf, König Ludwig J. wie er auf erlaubt.
Münzen in den 80er Jahren vorkommt. Die Zweikampf und ungeordneter Lebenswande
Reversseite ist gleich den bisher verausgabten die Versicherung fernerhin nicht mehr auf.
Zehns und Zwanzigmarkfstücken, in welchen Werth⸗ In den Fällen des Selbstmords wird du
sorien auch die neuen dayerischen Goldmünzen versicherte Summe bezahlt, wenn nachgewiesen
zu Anfang der nächsten Woche in den Verkehr ge. daß der Selbstmord im Zustande einer durch he
langen sollen. oder Geisteskrankheit entstandenen Unzurech
F München, 83. Mai. An die Schützen fähigkeit begangen wurde.“ —
Bayerns ergeht folgender Aufruf: An den Tagen Die Frage über Einführung der völlig
des 9. und 10. Juli 1. Is. soll die schon vor zwei Kriegsbersicherung wac von der Tagesordnun
Jahren geplante, damals aber infolge Ablebens gesetzt worden, nachdem eine Generalversamn
Seiner Majestät des Königs Ludwig II. unter- der Stuttgarter Lebensversicherungs und Eispr
bliebene Centenar ˖ Feier für Weiland Se. Majestal Bank die Beschlußfassung über Freigabe der ha
Konig Ludwig J. von Bahern in München statt- versicherung abgelehnt hatte, weiter von der E
finden, und hieran anschließend soll daselbst vom garter Rentenanstalt ihre Generalversamn
II. bis 18. Juli l. Is. das VIII. Bayerische welche diese Freigabe genehmigen sollte, ahe
Vereinsschießen, welches auch als Feier des fünf- wurde, und da auch die Leipziger Lebendon
undzwanzigjährigen Bestehens des Bayerischen ungs -Gesellschaft wenig geneigt scheint, dem Vor
Zchützen· Vereines gelten soll, abgehalten werden. der Gothaer Bank zu folgen. Da ferner ve
Zu diesem Vereins⸗ und Jubiläumsschießen laden Anzahl älterer Mitglieder der Versorgungs-
wir Euch Schützen Bayerns hiedurch aufs herzlichste Protest gegen Einfuͤhrung der völlig freien*
in und erwarten mit Zuversicht, daß Ihr zahlreich versicherung erhoben wurde, will die Verw—
erscheinen werdet, damu wir vereint mit Euch und nunmiehr die Klärung der sich widerstreitend⸗
alien diesem Fesie anwohnenden Bayern bei der sichten über diese hochwichtige Frage abwarn
Centenar Feier die unwandelbare Liebe und Treue Mannheim, 3. Mai. Wie die,
zum angestammten Herrscherhause bekunden und L.“ erfährt, soll im hiesigen Bahnpoftarn
beim Festschießen aufs Neue die Tüchtigkeit der Geldsendung von 4000 Mtk. in Gold spunle
bayerischen Schützen im friedlichen Kampfe um schwunden sein. Troß eifrigster Recherchen sel
Ehre und Preis erweisen kbönnen. Folget unserer hiß jetzt noch keine Anhalte punkte üder den
Finladung und empfangt hiedurch mit unserm hleib des Geldes haben.
Bruße die Versicherung, daß München bereit ist, pFrankfurta. M., 2. Mai. Th. Chif
Euch gastlich zu empfangen. München, im April der frühere württembergische Lehrer und
1888. Das Zentralkomite des VIII. Bayerischen Pionier des deutschen Schulunterrichts in Kan
Vereins⸗ und Jubiläumsschießens. hat unterm 8. Muͤrz einen Brief an einen
F Verkauft ein Apotheker statt des von wohnenden Verwandien abgesandt. Lehern
ihm verlangten Bitterwassers „Hunyadi ihm Schulschreibmaterialien, u. a. Schieser
Janos“ ein von ihm hergestelltes minderwerthiges zugehen lassen, die wohl in diesem Augenblit
Präparat zu den Preisen des echten Wassers in fleißig von großen und kleinen schwarzen
Flaschen, welche die Etiquetten des echten Wassers bekrihelt werden mögen. Im Anschluß
ragen und von ihm mit dem Stempel des echten Dankt für diese Sendung heißt es in jenen
Wassers versehen worden find, so is er nach Ur. Ich bin gegenwäctig micht auf Rosen gebelle
cheil des Reichsgerichts wegen Betruges zu bestrafen, dem ich beim Landen des eben angekommenen?
selbst wenn die Herstellung des minderwerthigen hauses und den Vorbereitungen zum Bau
Praparates ihm eben so viel oder noch mehr getostet grenzenlosen Faulheit und Betrügerei der Kam
hat, als ihm der Bezug des echten Biiterwassers zu kämpfen habe, die nicht einmal um 49
gekostet haben würde. Pfg. Tagelohn arbeiten wollen, trotz bereil
H. Am 25. April l. J. wurde eine außer·. gangener Verpflichtung. Die Leute sind es
ordentliche Generalversammlung der „Allge⸗ nicht werth, daß man sich mit ihnen Nid
meinen Versorgungs-Anstalt im abber die Jungens halten mich immer wied⸗
Broßherzogthum Baden“ zu Karlsruhe P—
abgehalten mit der Tagesordnung: Malstatt⸗Burbach, 4. Mai.
„Vorschläge über einige Aenderungen einigen Tagen vermißte Kaufmann Lyon
der Statuten“. wurde gestern Vormittag im Deutschmuͤhlen⸗