Full text: St. Ingberter Anzeiger

raxermäßigung in der Weise bewilligt, daß die 
auf allen pfälzischen Bahnstationen am 5. und 6. 
Mai gelösten einfachen Billete nach Rohrbach und 
Langenkandel ducch Aufdruck des Stempels zur 
Hin- und Rückreise bis zum 7. Mai berechtigen. 
degitimationskarien können unentgeltlich bezogen 
werden durch Pfarrer Stempel in Mutterstadt, 
Pfarrer Götz in Erlenbach und Reiseprediger Ewald 
in Neusladt. (R. B. 3.) 
— Aus der Pfalz. Nicht unberechtigtes 
Aufsehen erregt das nachfolgende, gewisse Verhält— 
nisse kennzeichnende Vorkommniß. Vor etwa Jahres⸗ 
frift war als Führer des Bewachungskommandos 
für das Zuchthaus in Kaiserslautern Lieutenant 
R. von Landau abkommandirt; er lernie in Kaisers⸗ 
lautern die liebenswürdige und gebildete Tochter 
des dort sehr vermoͤgenden und angesehenen Herrn 
N. kennen, welcher einen ausgedehnten und schwung⸗ 
haften Handel mit Schafen nach dem Ausland be⸗ 
treibt und verlobte sich mit derselben. Vor einigen 
Tagen sollte nun die Hochzeit stattfinden, und man 
wartete nur noch auf den Konsens der Militärbe⸗ 
hörde; doch waren die jungen Leute bitter ent⸗ 
iauschi, als statt desselben ein Schreiben von der 
betreffenden Stelle eintraf, in welchem mit Rück 
sicht auf die gesellschaftliche Stellung des Herrn N 
der Konsens verweigert wurde. In der Begründung 
heißt es, daß Herr N. schon einigemale polizeilich 
destraft (wegen Weideübertretung u. s. w.) und daf 
er nicht einmal Mitglied des „Kasinos“ in Kaisers— 
lautern sei. Lieutenant R., welcher als äußerf 
tüchtiger Offizier bei Vorgesetzten und Kameraden 
geschätzt und beliebt ist, ist nun vor die Wahl ge⸗ 
stellt, eniweder seine Braut oder seinen Beruf und 
hiermit seinen bisherigen Erwerb aufzugeben, weil 
der Vater seiner Braut einen Schafhandel betreibt 
und nicht im Kaiserslauterer „Kafino“ ist. Lieute⸗ 
nant R. hat sich einsiweilen Urlaub bewilligen 
lassen und erfüllt seine Pflicht als Ehrenmann, in⸗ 
dem er seinen Abschied nimmt, um im bürgerlichen 
Leben einen Beruf zu suchen, in welchem er seine 
Braut und deren Vater nicht über die Achseln an— 
sehen zu lassen braucht. (R. B. 3.) 
— Die Direktion der kgl. bayerischen Posten 
und Telegraphen hat folgende Bekanntmachung 
betreffend die Benützung der Postanstalt 
durch die Landbewohner, erlassen: Die 
Postanstalt haftet für die den Postboten behufs Auf⸗ 
gabe bei der Postexpedition übergebenen Sendungen 
nur dann, wenn dieselben in das von den Post- 
boten auf ihrem Bestellgange stets mitzuführende 
Annahmebuch eingetragen sind. Der Eintrag in 
das Annahmebuch soll durch den Absender selbst 
geschehen und kann nur ausnahmsweise dem Post⸗ 
boten überlassen werden. In letzterem Falle muß 
sich jedoch der Absender unbedingt von dem wirk⸗ 
lichen und richtigen Eintrage des Postboten über⸗ 
zeugen und ist der letztere verpflichtet, den Absender 
bon dem Eintrage Einsicht nehmen zu lassen. Ueber 
den Empfang der Sendungen und den stattgefun—⸗ 
den Eintrag im Annahmebuche hat der Postbote 
dem Absender einen Vermerkschein auszufertigen 
und auszuhändigen, welcher schon bei dem nächsten 
Botengange dem Postboten bei Ueberbringung des 
von der Postanstalt selbst ausgefertigten Aufgabe⸗ 
scheines beziehungsweise des abquittirten Zeitungs⸗ 
kontos zurückgegeben werden muß. Fuür Packete 
ohne Werthangabe und ohne Nachnahme wird ein 
Aufgabeschein nicht ausgestellt und daher auch ein 
Vermerkschein nicht abgegeben. 
Vermischtes. 
F München, 30. April. Ein äußerst frecher 
und raffinirt durchgeführter Einbruch wurde im 
Laufe der vergangenen Nacht oder gestern Nach— 
mittag im Hause und Laden des Juweliers Karl 
Thomas am Marienplatze Nr. 1 verübt. Der 
oder die Diebe drangen gewaltsam mittelst Brech⸗ 
werkzeugen in das direkt ober dem Thomas'schen 
Laden befindliche Magazin der Firma Maier und 
Hechingec ein, brachen dort, indem sie die Bretter 
des Parquets aushoben, den Fehlboden durch« 
sägten und den Plafond einstießen, ein großes Loch 
in die Decke und gelangten so von oben herab in 
den Laden des Juweliers, woselbst sie alle Behält⸗ 
nisse kunstgerecht öffneten und sich Goldsachen, ins⸗ 
besondere Edelsteine, von bisher noch nicht genau 
festzustellenden, aber sicher an 20,000 Mark be— 
tragendem Werthe sich aneigneten. Hunderte von 
Menschen sammelten sich vor dem Hause der 
früheren Hauptwache an, so daß schließlich durch 
Gendarmerie der Platz vor dem Hause frei gen Die Anstalt ist durch ihre große a 
Jalten werden mußte. Die herabgelassenen eisernen , in ganz Deutschland und der Shhwa umpe 
däden zeigen keine Spur einer Beschädigung, es wir führen daher nachstehend einige big m 
war also klar, daß die Diebe vom Innern des beschlüsse der Generalversammlung an. tt he v 
Hauses aus eingebrochen sein mußten. „Der Forderung nach Unanfechhth wöt 
Müncqcen, 1. Mai. Ducch den Einbruch-⸗ der Policen wurde dadurch Rechnum aih 6. 
diebstahl bei Juwelier Thomas wurden laut Be⸗ daß eine Versicherung nur dann noch hn 
kanntmachung der Polizeidirektion München ge- erklärt werden kann, wenn die Anfiali F 
stohlen: 102 Paar Brillant⸗, Rosette⸗, und Perlen- Abschluß durch schuldvolle Entstellung “ 
Ohringe im Werthe von 21,675 M., 250 goldene enthaltung der Wahrheit bewogen worden be 
Uhrketlen im Werthe von 10,000 M.., Brillant⸗ Enthalten die neuen Statuten sit 
tnöpfe und Brillantsterne im Werthe von 11,3009 glieder günstigere Bestimmungen als die 
M.. 2 Brillantkreuze werth 6300 M., außerdew so gelten diese Bestimmungen auch für 9 
noch verschiedene Schmuckgegensiände im Werthe bestehenden Verträge. 
bdon etwa 30,000 M., so daß sich ein Gesammt Die früheren Statuten bestimmten, daß 
chaden von etwa 80,000 Mark ergibt. Die Etuis, Mitglieder, welche den Verwaltungsrath r 
in denen die Schmucksachen verwahrt waren, blie- schuß bilden, in Karlsruhe oder nicht wein 
hen am Thatorte zurück. Der Beschädigte hat für 2 Stunden von Karlsruhe entfernt wohnen 
Ausmittlung und Festnahme der Diebe und Wieder⸗ neue Bestimmung verlangt nur, daß 24 din 
erlangung der entwendeten Gegenstände eine Geld. Karlsruhe ansässig sein müssen. Demene 
helohnung bis zu 5000 M., ausgesetzt. Vopr können die 12 weiteren Mitglieder aus dem g 
Seite der landgerichtlichen Staatsanwalischaft in Geschäftsgebiet der Anstalt gewählt werden 
im Ermittlungsfalle schleunigste Erwirkung eines Zur Zahlung der Prämien (ohne Udten 
richterlichen Hafibefehls und beziehungsweise An- ob , n oder ?/4 jährlich) ist fernethn 
ragstellung auf Auslieferung zugesichert. Frist von 30 Tagen gegeben. Die Wiederhe 
München, 8. Mai. Der Laden des Jus unggsfrist ist von 8 auf 6 Monate ausgedesn 
weliers Thomas, in dem vor einigen Tagen ein— Die Unverfallbarkeit der Wa 
zebrochen wurde, ist an den vier Seitenwänden mit ungen wird dadurch gewährt, daß beiß 
Fisen gepanzert und einbruchssicher; nur Decke und mebrjährigen Policen im Falle der Niqtz 
Boden waren es bisher nicht. Die Diebe über. der Prämien zur Decung der letzteren n 
sahen einen Schrank, der Juwelen im Werthe von leihen angeboten und die Versicherung ohn 
500,000 Mk. enthielt! Prüfung des Gesundheitszustandes wiederhe— 
F München, 3. Mai. Die neuen Golde wird. 
nünzen, welche soehen in hiefiger Münze fertig— In den Fällen des Erlöschens der Ver— 
gestellt wurden, zeigen auf ihrer Aversseite den durch Kündigung oder Nichtzahlung der 
sehr jugendlich gehaltenen Kopf Sr. Majestät des wird schon nach der Zahlung einer einzigen. 
önigs Otto, darum die Schrift: „Otto, König prämie eine Abfindung zugestanden. 
von Bayern.“ Der Kopf mit linksgescheiteltem Reisen nach Amerika zwischen dem 3* 
Haar, kleinem Schnurrbärtchen, erinnert an des 50.“ nördlicher Breite sind fernerhin u 
SGroßvaters Kopf, König Ludwig J. wie er auf erlaubt. 
Münzen in den 80er Jahren vorkommt. Die Zweikampf und ungeordneter Lebenswande 
Reversseite ist gleich den bisher verausgabten die Versicherung fernerhin nicht mehr auf. 
Zehns und Zwanzigmarkfstücken, in welchen Werth⸗ In den Fällen des Selbstmords wird du 
sorien auch die neuen dayerischen Goldmünzen versicherte Summe bezahlt, wenn nachgewiesen 
zu Anfang der nächsten Woche in den Verkehr ge. daß der Selbstmord im Zustande einer durch he 
langen sollen. oder Geisteskrankheit entstandenen Unzurech 
F München, 83. Mai. An die Schützen fähigkeit begangen wurde.“ — 
Bayerns ergeht folgender Aufruf: An den Tagen Die Frage über Einführung der völlig 
des 9. und 10. Juli 1. Is. soll die schon vor zwei Kriegsbersicherung wac von der Tagesordnun 
Jahren geplante, damals aber infolge Ablebens gesetzt worden, nachdem eine Generalversamn 
Seiner Majestät des Königs Ludwig II. unter- der Stuttgarter Lebensversicherungs und Eispr 
bliebene Centenar ˖ Feier für Weiland Se. Majestal Bank die Beschlußfassung über Freigabe der ha 
Konig Ludwig J. von Bahern in München statt- versicherung abgelehnt hatte, weiter von der E 
finden, und hieran anschließend soll daselbst vom garter Rentenanstalt ihre Generalversamn 
II. bis 18. Juli l. Is. das VIII. Bayerische welche diese Freigabe genehmigen sollte, ahe 
Vereinsschießen, welches auch als Feier des fünf- wurde, und da auch die Leipziger Lebendon 
undzwanzigjährigen Bestehens des Bayerischen ungs -Gesellschaft wenig geneigt scheint, dem Vor 
Zchützen· Vereines gelten soll, abgehalten werden. der Gothaer Bank zu folgen. Da ferner ve 
Zu diesem Vereins⸗ und Jubiläumsschießen laden Anzahl älterer Mitglieder der Versorgungs- 
wir Euch Schützen Bayerns hiedurch aufs herzlichste Protest gegen Einfuͤhrung der völlig freien* 
in und erwarten mit Zuversicht, daß Ihr zahlreich versicherung erhoben wurde, will die Verw— 
erscheinen werdet, damu wir vereint mit Euch und nunmiehr die Klärung der sich widerstreitend⸗ 
alien diesem Fesie anwohnenden Bayern bei der sichten über diese hochwichtige Frage abwarn 
Centenar Feier die unwandelbare Liebe und Treue Mannheim, 3. Mai. Wie die, 
zum angestammten Herrscherhause bekunden und L.“ erfährt, soll im hiesigen Bahnpoftarn 
beim Festschießen aufs Neue die Tüchtigkeit der Geldsendung von 4000 Mtk. in Gold spunle 
bayerischen Schützen im friedlichen Kampfe um schwunden sein. Troß eifrigster Recherchen sel 
Ehre und Preis erweisen kbönnen. Folget unserer hiß jetzt noch keine Anhalte punkte üder den 
Finladung und empfangt hiedurch mit unserm hleib des Geldes haben. 
Bruße die Versicherung, daß München bereit ist, pFrankfurta. M., 2. Mai. Th. Chif 
Euch gastlich zu empfangen. München, im April der frühere württembergische Lehrer und 
1888. Das Zentralkomite des VIII. Bayerischen Pionier des deutschen Schulunterrichts in Kan 
Vereins⸗ und Jubiläumsschießens. hat unterm 8. Muͤrz einen Brief an einen 
F Verkauft ein Apotheker statt des von wohnenden Verwandien abgesandt. Lehern 
ihm verlangten Bitterwassers „Hunyadi ihm Schulschreibmaterialien, u. a. Schieser 
Janos“ ein von ihm hergestelltes minderwerthiges zugehen lassen, die wohl in diesem Augenblit 
Präparat zu den Preisen des echten Wassers in fleißig von großen und kleinen schwarzen 
Flaschen, welche die Etiquetten des echten Wassers bekrihelt werden mögen. Im Anschluß 
ragen und von ihm mit dem Stempel des echten Dankt für diese Sendung heißt es in jenen 
Wassers versehen worden find, so is er nach Ur. Ich bin gegenwäctig micht auf Rosen gebelle 
cheil des Reichsgerichts wegen Betruges zu bestrafen, dem ich beim Landen des eben angekommenen? 
selbst wenn die Herstellung des minderwerthigen hauses und den Vorbereitungen zum Bau 
Praparates ihm eben so viel oder noch mehr getostet grenzenlosen Faulheit und Betrügerei der Kam 
hat, als ihm der Bezug des echten Biiterwassers zu kämpfen habe, die nicht einmal um 49 
gekostet haben würde. Pfg. Tagelohn arbeiten wollen, trotz bereil 
H. Am 25. April l. J. wurde eine außer·. gangener Verpflichtung. Die Leute sind es 
ordentliche Generalversammlung der „Allge⸗ nicht werth, daß man sich mit ihnen Nid 
meinen Versorgungs-Anstalt im abber die Jungens halten mich immer wied⸗ 
Broßherzogthum Baden“ zu Karlsruhe P— 
abgehalten mit der Tagesordnung: Malstatt⸗Burbach, 4. Mai. 
„Vorschläge über einige Aenderungen einigen Tagen vermißte Kaufmann Lyon 
der Statuten“. wurde gestern Vormittag im Deutschmuͤhlen⸗