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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
ngberter Au eiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöͤchentlich mit Unterhaltungs · Blatt und Freitags und Samstags mit acht
—9 4 ie,e Irße lau hsen vieriethhähruch 1.A0 6d ¶einschließlich Tragerlohn; durch die Vost bezogen iA 758 4, einschließlich 40 4 Zuftellungegebuhr. Die
J 9 ebůhr fur die Agespaltene Garmondzeile oder deren Raum beiragi bei Inseraten aus der Pfalz I0 Nbei außerpfälzischen und soichen auf welche die Expediti on
nngss Auslunft eriheiit, Id . Reklamen 80 8. Bei 4maliger Tinructung wird nur dreimalige berechnet.
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Dienstag, 15. Mei777
Thal. Da zieht es die Menschen hinaus in die
freie Natur, fie zu bewundern und sich ihrer Schön⸗
Jeit zu erfreuen. Gerade unsere Gegend besitzt eine
Anzahl angenehmer Spaziergänge und Aussichts
punkte, die vielleicht nicht genug gewürdigt werden,
Da ist vor allen der Rothenkopf zu nennen, rechts
der Hasseler Straße, durch dessen Tiefe das Tunnel
zieht. Von seiner Höhe, behaupten Einige, sei so⸗
zar der Donnersberg zu sehen. Jedenfalls ist die
Aussicht prachtvoll, und sie verliert nicht wenn sich
der Wanderer auf dem Höhenrücken zwischen Has⸗
seler und Oberwürzbacher Thal weiter nach Osten
wendet. Mehr besucht als dieser Punkt ist sein
preußischer Rivale, der Neuweiler. Zu seiner Wür ·
digung können wir nur die Worte eines Vorder⸗
pfaͤlzers wiederholen: Die Aussicht von hier gibt
er von manchem Punkte der Haardt nicht vieles
nach. Eine engere Rundschau bietet die höchste
Siclle der Straße nach Schnappach, die sog. Sechs
Fichen. Ihnen gleich wird der Stiefel stehen, der
höchste Punkt unserer Umgebung. Zu weiteren
Ausflügen empfeblen sich die Orte Heckendalheim
und Scheidter Berg, namentlich wird ersteres gerade
jetzt im Schmucke der blühenden Obstbaͤume einen
ieblichen Anblick gewähren.
*St. Ingbert, 15. Mai. Die Brut-
zeit der Vöngel hat jetzt allgemein —XW
Wir wollen daher nicht versehlen auf 8868, Ziff.
li des R.St.G. B. hinzuweisen, welcher lautet:
„Mit Geldstrafe bis zu 60 Mk., oder mit Haft
is zu 14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt Eier
der Junge von Singvögeln oder jagdbarem Feder⸗
vild ausnimmt.“
V Für die Wasserbeschädigten Norddeutschlands
jat die Gemeindevertretung von Böckweiler 50
Mark aus der Gemeindekasse bewilligt. — Die ge⸗
ürchteten drei kalten Azen haben zwar ihre alte
derrschaft aufs neue behauptet, ohne jedoch viel zu
schaden, weil ihnen das Element des Wassers fehlte.
Alles in Gärten, Wiesen und Feldern steht noch
zjut. Namentlich versprechen die Obstbäume eine
eiche Ernte. Sie stehen in voller Blüte. Die
Zruͤnfütterung hat infolge des knappen Heuv or⸗
rates schon begonnen. Ein ausgiebiger Reqgen wäre
ehr erwünscht.
sa. Kaiserslautern, 14. Mai. Soeben
reignete sich ein gräßlicher Unglücksfall. Ein
Znecht des Herrn Friedrich fuhr auf einem mit
wei Pferden bespannten und mit Kies beladenen
Wagen durch die Denisstraße und fiel, indem er
die Pferde in die Ziegelstraße einlenken wollte, so
inglücklich unter den Wagen, daß ihm die Räder
bet den Kopf gingen. Gräßlich zugerichtet, wurde
der Bedauernswerte sofort in Behandlung genommen,
vird aber kaum am Leben bleiben.
— Landau, 14. Mai. Am Freitag den
25. Mai, Mittags 12 Uhr 50 Min., treffen der
ommandirende General des 2. Armeekorps, General
der Infanterie Frhr. v. Orff, der Kommandeur der
1. Division, Frhr. v. Freyberg - Eisenberg, sowie
der Pommandeur der 8. Infanterie-Brigade, Ge—
neralmajor v. Eppler, von Germersheim kommend,
zier ein, um die Besichtigung des 18. Infanterie⸗
stegiments vorzunehmen. Die Herren werden hier
zis zum 29. ds., also vier Tage, verweilen. Am
Samstag den 26. soll die Besichtigung des hier
zarnisonirenden 1. und 3. Bataillons erfolgen;
im Sonntag ist Ruhepause; am Montag werden
die Herren dem Schulschießen der beiden Bataillone
inwohnen; am Diensiag den 29. früh 8 Uhr 10
Nin.'berlassen dieselben Landau, um sich in Be—
— 23. Jahrg.
leitung des Herrn Oberst Waagen nach Zweibrücken
zur Befichtigung des 2. Bataillons kgl. 18. Inf.⸗
Reg. zu begeben.
Gum Hambacher Mord.) Der vor
zeiniger Zeit an dem in Hambach wohnhaften Ren⸗
ier Graf verübte Mord ist immer noch in tiefes
Dunkel gehüllt. Die wegen Verdachts der That
berhaftet gewesenen Hambacher sind wieder auf
rreiem Fuß und es hat die Untersuchungsbehörde,
uußer der sichern Annahme, daß der Mord von
5 und lokalkundigen Thätern verübt worden
ist, anscheinend keinen weitern Anhalt, der auf be⸗
immte Personen führen könnte. Werthpapiere im
getrag von über 170,000 Mk. sind nebst den
Zoupons unberührt geblieben und ebenso ist den
Mördern entgangen, daß in einem, über einen
Stuhl gehängien Ueberzieher 4 Stück Hundertmark⸗
scheine enthalten waren. Die Ausbeute für die
Thäter kann also nur eine geringe gewesen sein
da der Ermordete, abgesehen von seinen Werthha⸗
pieren, selten mehr als einige hundert Mark bar
Geld' in seiner Wohnung hatte. Die gestohlenen
Werthstücke, Uhr u. s. w. sind für die Thaäter
zleichfalls ohne Werth, da eine Veräußerung der⸗
selben am leichtesten auf die Spur der Verbrecher
führen würde. Hoffentlich wird über kurz oder
laug Aufklärung über die dunkle That erlangt und
das Verbrechen nicht ungesühnt bleiben.
Der dieses Jahr abzuhaltende 8. pfälz.
Feuerwehrtag findet am 17. Juni in Ger⸗
mersheim statt.
—Der prolestantische Missions⸗
Verein der Pfalz feiert am 80. Mai“sein
— D— Boͤhl. Herr
Bfarrer Christoph Blumhardt von Bad Boll wird
zie Festpredigt, die Basler Missionäre Müller,
Ruhland und Irion werden Ansprachen halten.
der Missionsverein hat soeben seinen Rechenschafts⸗
ericht für das Jahr 1887 durch den Druck ver⸗
uffentlicht. Die Einnahmen entziffern eine Summe
on 12340 Mt. 17 Pfg. und weisen gegen das
Fohr 1886 ein Mehr von 1626 Mt. 31 Pfg.
für 1887 nach. Werden die 2445 Mt., welche
durch Reiseprediger Günther direkt an die Missions⸗
masse der Brüdergemeinde abgeliefert wurden,! so
exgibt fich für das Johr 1887 eine Gesammtein⸗
nahme an Missionsgaben von 14,788 Mt. 17 Pfgl
— Speyer, 12. Mai. Die „Sp. Zig.“
hringt folgende beachtenswerthe Nachricht: Infolge
ringelaufener Beschwerden über die Einführung von
Mißbräuchen auf dem hiesigen Wochenmarkt hat
as Kol. Siaalsministerium des Innern mittelst
Entschließung unterm 80. März d. J. zur richtigen
dandhabung der Moarktpolizei, auf grund der ge⸗
atzlichen Bestimmungen über die Zulässigkeit der
Wochenmarksartikel daran erinnert, daß Südfrüchte
ind Kolonialwaren nicht zu den rohen Erzeugnissen
Her Land- und Forstwirtschaft, des Gartene und
Obstbaues oder der Fischerei unserer Gegend ge⸗
jören und daher insbesondere von dem Wochen⸗
narktverkehr auszuschließen sind. Von dieser Be⸗
fimmung werden ausdrücklich betroffen: Kaffee,
teis, Sago, gerollte Gerste, grüne Kerne, Rosinen,
Zorinthen, Feigen, Zitronen, Orangen, Johannes.
rot uad Limburger Kase, ebenso geistige Getränker
Zugelassen sind nächst den allgemeinen marktüblichen
ischen Lebensmitteln nur noch gedörrtes Obst und
dülfenfrüchte, also Gegenstände, die in unmiktelt
arer Verbindung mit den Nebenbeschäftigungen der
dandleute der Gegend stehen oder durch deren Tag⸗
hühner bewirlt werden. Äußerdem dürfen auf dem