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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
or⸗ gIngberter Auzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗Blatt und Wittwochs und Samstags mi
—* —A * Blatt kostet diertelzährlich 14 60 3 einschließlich Tragerlohn; durch die Pos dezogen ĩ A7, einschlietlich 40 ñ Zustellungsgebuhr. Die
auugsgebühr sur die Agespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfaiz 1003, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expeditior
Austunfi eriheiit. is. Neklamen 30 . Bei Amaliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet.
— ——
218. Dienstag, 2. Oktober 1888.
23. Jahrg.
Abonnements
für das
vierte Ouartal 1888 2
auf den
oͤnal möchentlich ersheinenden
St. Ingberter Anzeiger“
men bei allen Postexpeditionen, den Post⸗
nen. bei den Umträgern und in unserer
nedition fortwährend bestellt werden.
Inserate finden durch den „St. Ing⸗
nner Anzeiger“ die weiteste Verbreitung.
Deutsches Reich.
tzerlin, 30. Sept. Geheimrat Dr. Geffcken
tern Abend um 1014 Uhr unter dem Ver⸗
qt, die Veröffentlichung des „Tagesbuches“ des
isers Friedrich in der „Deutschen Rundschau“
anlaßt und ermöglicht zu haben, am Hamburger
ihnhof verhaftet worden. Geffcken war von Helgo⸗
o, wohin er sich vor einigen Tagen begeben,
ns nach Hamburg zurückgekehrt, um sich dem
richt zu stellen;, man kann also annehmen,
aß ejr thzatsaächlich der Urheber der
⸗roͤffentlichung ist.
Ausland.
Wien, 1. Oct. Ein Erlaß derPolizeidirektion an die
vohner der Straßen, die Kaisser Wilhelm bei
er Ankunft durchfahren wird, ordnet an, daß
3 Delorierungen der Häuser beabsichtigt werden,
tFahnen in den österreichischen und den
zarischen, sowie in den deut schen Resichs⸗
then, dann in den Landesfarben der Kron—⸗
uder oder in der Wiener Stadtfarbe zu
wenden, Die Anbringung der schwarz⸗rot⸗golde⸗
sogenannten deutschnationalen Trikolore sei
dttam Platze, daher nicht gestattet. Die Dach—
mme sind abzusperren, die Häuser strengstens zu
638 Die Empfangasvorbereitungen sind
aattige.
baris, 1. Oct. Minister Goblet hielt
nem Banket in FrivilleEssscarbotin bei
reville anlaßlich der Einweihung einer Schule
Schlosserei eine Rede, worin er bemerkte, es
ue vergebens, zu versuchen, die Unruhen zu
nen, welchen Frankreich sich ausgesetzt sehe, nach⸗
v die bedauerliche Wahl Boulanger's erfolgt
welcht unerwartet gekommen sei, und die Zu—
ist bedrohe. Wohin anders könne die Pouitik
ulanger'ß führen, als zur Wiederholung
rwend eines verabscheuungswür
en Abenteuers. Redner erinnert an
3. was die Repußhlik für das Land gethan
oner bestreite nicht, daß Reformen wumnschens—
seien. Ein großes Uebel komme aber daher,
die Majoritat der Kammer nicht gleichartig sei.
7 in die Kammer zahlreiche Boulangisten ge—
n würden, könnten dieselben nur Alles ver⸗
mund umstürzen, um zur Anarchie oder zur
ur, zum Burgerkriege oder zum auswärtigen
ue unter den schlimmsten Bedingungen zu ge—
ceise nach Rom, wo Abends ein Concert mit
Fackelzug auf der Piazza del Popolo stattfindet.
Petersburg, 1. Oct. Das Kaiserpaar,
ver Großfürst Thronfolger und der Großfürst Ge—
oxg find gestern in Wladikawkas eingetroffen.
auf die linke Brustseite. Der Stich führte eine
innere Verblutung und dadurch den am 18. Juli
ingetretenen Tod des Nickel herbei.
Der Angeklagte leugnete bei seiner Festnahme
bollständig, sogar dann noch als sein blutiges Messer
bon der Gendarmerie hinter der Hausthüre seiner
Wohnung gefunden wurde Heute nun gesteht er
zu dem Nickel einen Schlag mit der Hand, in der
er das Messer gehabt, versezt zu haben, ohne daß
er ihn jedoch habe stechen wollen.
Den Geschwornen liegen zwei Fragen zur Be⸗
intwortung vor: Die Schuldfrage aus 8 226 und
eine Frage nach mildernden Umständen. —
Die k. Staatsbehörde beantragte, den Ange⸗
klagten schuldig zu sprechen und zwar unter Aus-
chhuß mildernder Umstände, denn einmal sei die
That eine so entsetlich schwere in ihren Folgen da⸗
zurch, daß durch sie eine Wittwe mit sieben unver⸗
orgien Kindern auf brutale Weise ihres Ernäührers
zeraubt wurde, der zu dem noch fast unbetheiligt
in der ganzen Angelegenheit gewesen sei. Ferner
omme in Betracht, daß der Angeklagte, ein frecher
nicht gut beleumundeter Bursche mit großer Rohheit
»ie That verübt und nach derselben bis heute nicht
zie mindeste Reue gezeigt habe, trotz des großen
zurch ihn veranlaßten Unglücks. Im Gegentheil
jabe er nach der That zu seiner Mutter sich rüh—
nend geäußert: „ich habe ihm aber eine gegeben“
ind dann frech geleugnet. Auch müsse man bei
em erschreckenden Ueberhandnehmen solcher Messer-
affairen in unserm Bezirke das Gesetz in seiner
ganzen Strenge zur Anwendung kommen lassen.
Die Vertheidigung sucht nachzuweisen, daß der
Angeklagte durch die Sticheleien und den Streit
des Kalienbrunner mit seinem Schwager Koch, eben⸗
oo durch die unzarte Behandlung, die ihm selbst
viderfahren, gereizt gewesen sei und sich so zu der
inseligen That habe hinreißen lassen. Außerdem
iber sprächen auch die mangelhafte Erziehung des
Angeklagten, der so fruh seinen Vater verloren
Jjabe und selbständig geworden sei, und das jugend⸗
iche Alter desselben für die Annahme mildernder
Umstände, und möchten die Geschwornen deshalb
die letztere Frage ebenfalls bejahen.
Der Spruch der Geschworenen lautete auf
Schuldig ohne mildernde Umftände, worauf der
Berichtshof den Angeklagten zu einer Zuchthaus⸗
strafe von sechs Jahren verurtheilte.
Schluß der Sitzung 1195 Uhr.
— Zweibrüden, 1. Okt. Bei der heute
Nachmitiag stattgehabten Verlo sung don Pferden,
sandwirtschaftlichen und anderen Gegenständen ge⸗
wannen nach der „Z.“ bis jeht (34 Uhr) Pferde
die Nummern: 2281, 8696.
— In der Nacht von Donnerstag auf Freitag
erhielt ein Mann aus Hochspeyer, der in der Wirth⸗
schaft von Herrn Keil in Homburg logirte, von
einem fremden Manne einen etwas unangenehmen
Besuch. Der letztere, ein Strolch erster Klasse,
warteie bis sein Opfer eingeschlafen war, drang
dann in dessen Zimmer, zündete Licht an, durch⸗
fuchte dessen Hadseligkeiten und nahm zu sich, was
ihm beliebte. Während dieser Vifitation erwachte
der Mann und gewahrte die Situation, in der er
ich wehrlos befand. Doch scheint der Fremde seine
Fassung nicht verloren zu haben, denn er sah aus
einem Bette ganz ruhig zu, wie der Strolch han-
lirte; ghätte sich der Wehrlose nur ein wenig ge⸗
regt, so hätte der Strolch unler Umständen von
dem Dolch, den er auf den Nachttisch bereit gelegt
hasle Geßtauch gemacht und wäre eventuell auck
Eokale und pfaäͤlzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 2. Okt. Der Besuch des
stennens in Zweibrücken hat dieses Jahr bedeutend
bgenommen. Während sonst von hier aus über
300 Personen dasselbe besuchten, fuhren am letzten
Zonniage nur wenige über, 200 nach Zweibrücken.
Wohl hat die Prinzregentenreise und die schlechte
—XXLVD——
* Die kgl. Regierung der Pfalz gibt soeben
den Vollzug des Gesetzes, betreffend die Unfal l⸗
ind Krankenversicherung der in land⸗
ind forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten
Personen bekannt. Nach demselben ist der Be—
echnung der Rente für Arbeiter und andere durch
den Beltriebs-Unternehmer versicherte Personen der⸗
enige Betrag (Jahresarbeitsverdienst) zu Grunde
u legen, welchen die höhere Verwaltungsbehörde
ils durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst lanb⸗
ind forstwirthschaftlicher Arbeiter am Beschäftigungs⸗
oxt fesigesetzt hat. Die desfalls gepflogenen Er⸗
jebungen haben vor Allem ergeben, das nirgends
zer Jahresarbeitsverdienst der forstwirthschaftlichen
Arbeiter gegenüber jenem der landwirthschaftlichen
Arbeiter erhebliche Verschiedenheit aufweist.
2 Zweibrücken, 1. Okt. Schwurgericht
zeim k. Langericht Zweibrücken. III. Quartal.
Am 812 Uhr wurde heute das III. Quartal des
ofälzischen Schwurgerichts unter dem Vorsitze des
). t. Oberlandesgerichtsraths Erbelding er—
jffnet. Als erster Fall kam zur Verhandlung:
dein Joseph, 18 Jahre alt, Maurer von Alt⸗
Jeim, wegen Korperverletzung mit nachgefolgtem
Tode. Gerichtshof: k. Oberlandesgerichtsrath Er⸗
zelding, k. Landgerichtsräthe Schneider und Gulden,
. Staatsbehörde: Meyer, III. St.A.. Vertheidiger:
dönig, Rechtsanwalt.
Geschworne: Schäfer, Gauer, Kramer, Steigel⸗
nann, Schmidt, Hach, Breith, Maßet. Pitthon,
darcher, Merz, Pfeifer.
Am 15. Juli ds. Is. saßen in der Dahlheim-
chen Wirthschaft zu Altheim mehrete Ortsbürger
hon da, worunter auch der Schwager des heutigen
Angeklagten namens Koch und ein gewisser Kalten⸗
runner mit seinem Schwager, dem Hüttenarbeiter
stickel aus Oberauerbach, der auf dem Heimwege
von Völklingen seinen Verwandten in Altheim einen
Besuch zugedacht hatte. Kaltenbrunner zog den
doch, mit dem er nicht gut stand, durch fortgesetzte
Sticheleien auf, was einen Disput veranlaßte, der
ich auch im Hausgange der Wirthschaft forksetzte.
dier kam der Angeklagte Hein dazu, mischte sich
ofort in den Streit und stieß den Nickel die Treppe
zinab, welcher nur zum Auseinandergehen auffor⸗
)erte. Die Gesellschaft begab sich nun wieder in
»as Wirthszimmer zurück, wo der Angeklagte als⸗
zald sein Taschenmesser zog; nachdem ihm für diese
Zedrohung von Seite Kaltenbrunner's und des
Wirthssohnes Ohrfeigen zu Theil wurden, steckte er
—
ich nun alle Mühe, den nicht endenwollenden Streit
urch Trennung der Parteien zu schlichten und
berredete den Koch das Lokal zu verlassen. Diesem
einem Schwager folgte auch der Angeklagte schein⸗
ar ruhig; als er aber an dem ahnungslosen Nickel
grheikam, schlug er ibn mit dem offenen Messer
Aom, 1. Oct. Der „Fanfulla“ zufolge
die Beleuchtung des Forums zu Ehren des
Wilhelm am 14. Oetober, am 15. Oct.
wessug in die Umgebung Roms statt. Auf
5. Odober morgens ist die Abreise nach
nl festgeseßt. Am' 18. Oclober fruhsoli
ndeii besucht werden. Darauf erfolaudie Auf.
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