Full text: St. Ingberter Anzeiger

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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert. 
or⸗ gIngberter Auzeiger“ erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 2 mal wöchentlich mit Unterhaltungs⸗Blatt und Wittwochs und Samstags mi 
—* —A * Blatt kostet diertelzährlich 14 60 3 einschließlich Tragerlohn; durch die Pos dezogen ĩ A7, einschlietlich 40 ñ Zustellungsgebuhr. Die 
auugsgebühr sur die Agespaltene Sarmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der Pfaiz 1003, bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expeditior 
Austunfi eriheiit. is. Neklamen 30 . Bei Amaliger Einruckung wird nur dreimalige berechnet. 
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218. Dienstag, 2. Oktober 1888. 
23. Jahrg. 
Abonnements 
für das 
vierte Ouartal 1888 2 
auf den 
oͤnal möchentlich ersheinenden 
St. Ingberter Anzeiger“ 
men bei allen Postexpeditionen, den Post⸗ 
nen. bei den Umträgern und in unserer 
nedition fortwährend bestellt werden. 
Inserate finden durch den „St. Ing⸗ 
nner Anzeiger“ die weiteste Verbreitung. 
Deutsches Reich. 
tzerlin, 30. Sept. Geheimrat Dr. Geffcken 
tern Abend um 1014 Uhr unter dem Ver⸗ 
qt, die Veröffentlichung des „Tagesbuches“ des 
isers Friedrich in der „Deutschen Rundschau“ 
anlaßt und ermöglicht zu haben, am Hamburger 
ihnhof verhaftet worden. Geffcken war von Helgo⸗ 
o, wohin er sich vor einigen Tagen begeben, 
ns nach Hamburg zurückgekehrt, um sich dem 
richt zu stellen;, man kann also annehmen, 
aß ejr thzatsaächlich der Urheber der 
⸗roͤffentlichung ist. 
Ausland. 
Wien, 1. Oct. Ein Erlaß derPolizeidirektion an die 
vohner der Straßen, die Kaisser Wilhelm bei 
er Ankunft durchfahren wird, ordnet an, daß 
3 Delorierungen der Häuser beabsichtigt werden, 
tFahnen in den österreichischen und den 
zarischen, sowie in den deut schen Resichs⸗ 
then, dann in den Landesfarben der Kron—⸗ 
uder oder in der Wiener Stadtfarbe zu 
wenden, Die Anbringung der schwarz⸗rot⸗golde⸗ 
sogenannten deutschnationalen Trikolore sei 
dttam Platze, daher nicht gestattet. Die Dach— 
mme sind abzusperren, die Häuser strengstens zu 
638 Die Empfangasvorbereitungen sind 
aattige. 
baris, 1. Oct. Minister Goblet hielt 
nem Banket in FrivilleEssscarbotin bei 
reville anlaßlich der Einweihung einer Schule 
Schlosserei eine Rede, worin er bemerkte, es 
ue vergebens, zu versuchen, die Unruhen zu 
nen, welchen Frankreich sich ausgesetzt sehe, nach⸗ 
v die bedauerliche Wahl Boulanger's erfolgt 
welcht unerwartet gekommen sei, und die Zu— 
ist bedrohe. Wohin anders könne die Pouitik 
ulanger'ß führen, als zur Wiederholung 
rwend eines verabscheuungswür 
en Abenteuers. Redner erinnert an 
3. was die Repußhlik für das Land gethan 
oner bestreite nicht, daß Reformen wumnschens— 
seien. Ein großes Uebel komme aber daher, 
die Majoritat der Kammer nicht gleichartig sei. 
7 in die Kammer zahlreiche Boulangisten ge— 
n würden, könnten dieselben nur Alles ver⸗ 
mund umstürzen, um zur Anarchie oder zur 
ur, zum Burgerkriege oder zum auswärtigen 
ue unter den schlimmsten Bedingungen zu ge— 
ceise nach Rom, wo Abends ein Concert mit 
Fackelzug auf der Piazza del Popolo stattfindet. 
Petersburg, 1. Oct. Das Kaiserpaar, 
ver Großfürst Thronfolger und der Großfürst Ge— 
oxg find gestern in Wladikawkas eingetroffen. 
auf die linke Brustseite. Der Stich führte eine 
innere Verblutung und dadurch den am 18. Juli 
ingetretenen Tod des Nickel herbei. 
Der Angeklagte leugnete bei seiner Festnahme 
bollständig, sogar dann noch als sein blutiges Messer 
bon der Gendarmerie hinter der Hausthüre seiner 
Wohnung gefunden wurde Heute nun gesteht er 
zu dem Nickel einen Schlag mit der Hand, in der 
er das Messer gehabt, versezt zu haben, ohne daß 
er ihn jedoch habe stechen wollen. 
Den Geschwornen liegen zwei Fragen zur Be⸗ 
intwortung vor: Die Schuldfrage aus 8 226 und 
eine Frage nach mildernden Umständen. — 
Die k. Staatsbehörde beantragte, den Ange⸗ 
klagten schuldig zu sprechen und zwar unter Aus- 
chhuß mildernder Umstände, denn einmal sei die 
That eine so entsetlich schwere in ihren Folgen da⸗ 
zurch, daß durch sie eine Wittwe mit sieben unver⸗ 
orgien Kindern auf brutale Weise ihres Ernäührers 
zeraubt wurde, der zu dem noch fast unbetheiligt 
in der ganzen Angelegenheit gewesen sei. Ferner 
omme in Betracht, daß der Angeklagte, ein frecher 
nicht gut beleumundeter Bursche mit großer Rohheit 
»ie That verübt und nach derselben bis heute nicht 
zie mindeste Reue gezeigt habe, trotz des großen 
zurch ihn veranlaßten Unglücks. Im Gegentheil 
jabe er nach der That zu seiner Mutter sich rüh— 
nend geäußert: „ich habe ihm aber eine gegeben“ 
ind dann frech geleugnet. Auch müsse man bei 
em erschreckenden Ueberhandnehmen solcher Messer- 
affairen in unserm Bezirke das Gesetz in seiner 
ganzen Strenge zur Anwendung kommen lassen. 
Die Vertheidigung sucht nachzuweisen, daß der 
Angeklagte durch die Sticheleien und den Streit 
des Kalienbrunner mit seinem Schwager Koch, eben⸗ 
oo durch die unzarte Behandlung, die ihm selbst 
viderfahren, gereizt gewesen sei und sich so zu der 
inseligen That habe hinreißen lassen. Außerdem 
iber sprächen auch die mangelhafte Erziehung des 
Angeklagten, der so fruh seinen Vater verloren 
Jjabe und selbständig geworden sei, und das jugend⸗ 
iche Alter desselben für die Annahme mildernder 
Umstände, und möchten die Geschwornen deshalb 
die letztere Frage ebenfalls bejahen. 
Der Spruch der Geschworenen lautete auf 
Schuldig ohne mildernde Umftände, worauf der 
Berichtshof den Angeklagten zu einer Zuchthaus⸗ 
strafe von sechs Jahren verurtheilte. 
Schluß der Sitzung 1195 Uhr. 
— Zweibrüden, 1. Okt. Bei der heute 
Nachmitiag stattgehabten Verlo sung don Pferden, 
sandwirtschaftlichen und anderen Gegenständen ge⸗ 
wannen nach der „Z.“ bis jeht (34 Uhr) Pferde 
die Nummern: 2281, 8696. 
— In der Nacht von Donnerstag auf Freitag 
erhielt ein Mann aus Hochspeyer, der in der Wirth⸗ 
schaft von Herrn Keil in Homburg logirte, von 
einem fremden Manne einen etwas unangenehmen 
Besuch. Der letztere, ein Strolch erster Klasse, 
warteie bis sein Opfer eingeschlafen war, drang 
dann in dessen Zimmer, zündete Licht an, durch⸗ 
fuchte dessen Hadseligkeiten und nahm zu sich, was 
ihm beliebte. Während dieser Vifitation erwachte 
der Mann und gewahrte die Situation, in der er 
ich wehrlos befand. Doch scheint der Fremde seine 
Fassung nicht verloren zu haben, denn er sah aus 
einem Bette ganz ruhig zu, wie der Strolch han- 
lirte; ghätte sich der Wehrlose nur ein wenig ge⸗ 
regt, so hätte der Strolch unler Umständen von 
dem Dolch, den er auf den Nachttisch bereit gelegt 
hasle Geßtauch gemacht und wäre eventuell auck 
Eokale und pfaäͤlzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 2. Okt. Der Besuch des 
stennens in Zweibrücken hat dieses Jahr bedeutend 
bgenommen. Während sonst von hier aus über 
300 Personen dasselbe besuchten, fuhren am letzten 
Zonniage nur wenige über, 200 nach Zweibrücken. 
Wohl hat die Prinzregentenreise und die schlechte 
—XXLVD—— 
* Die kgl. Regierung der Pfalz gibt soeben 
den Vollzug des Gesetzes, betreffend die Unfal l⸗ 
ind Krankenversicherung der in land⸗ 
ind forstwirthschaftlichen Betrieben beschäftigten 
Personen bekannt. Nach demselben ist der Be— 
echnung der Rente für Arbeiter und andere durch 
den Beltriebs-Unternehmer versicherte Personen der⸗ 
enige Betrag (Jahresarbeitsverdienst) zu Grunde 
u legen, welchen die höhere Verwaltungsbehörde 
ils durchschnittlichen Jahresarbeitsverdienst lanb⸗ 
ind forstwirthschaftlicher Arbeiter am Beschäftigungs⸗ 
oxt fesigesetzt hat. Die desfalls gepflogenen Er⸗ 
jebungen haben vor Allem ergeben, das nirgends 
zer Jahresarbeitsverdienst der forstwirthschaftlichen 
Arbeiter gegenüber jenem der landwirthschaftlichen 
Arbeiter erhebliche Verschiedenheit aufweist. 
2 Zweibrücken, 1. Okt. Schwurgericht 
zeim k. Langericht Zweibrücken. III. Quartal. 
Am 812 Uhr wurde heute das III. Quartal des 
ofälzischen Schwurgerichts unter dem Vorsitze des 
). t. Oberlandesgerichtsraths Erbelding er— 
jffnet. Als erster Fall kam zur Verhandlung: 
dein Joseph, 18 Jahre alt, Maurer von Alt⸗ 
Jeim, wegen Korperverletzung mit nachgefolgtem 
Tode. Gerichtshof: k. Oberlandesgerichtsrath Er⸗ 
zelding, k. Landgerichtsräthe Schneider und Gulden, 
. Staatsbehörde: Meyer, III. St.A.. Vertheidiger: 
dönig, Rechtsanwalt. 
Geschworne: Schäfer, Gauer, Kramer, Steigel⸗ 
nann, Schmidt, Hach, Breith, Maßet. Pitthon, 
darcher, Merz, Pfeifer. 
Am 15. Juli ds. Is. saßen in der Dahlheim- 
chen Wirthschaft zu Altheim mehrete Ortsbürger 
hon da, worunter auch der Schwager des heutigen 
Angeklagten namens Koch und ein gewisser Kalten⸗ 
runner mit seinem Schwager, dem Hüttenarbeiter 
stickel aus Oberauerbach, der auf dem Heimwege 
von Völklingen seinen Verwandten in Altheim einen 
Besuch zugedacht hatte. Kaltenbrunner zog den 
doch, mit dem er nicht gut stand, durch fortgesetzte 
Sticheleien auf, was einen Disput veranlaßte, der 
ich auch im Hausgange der Wirthschaft forksetzte. 
dier kam der Angeklagte Hein dazu, mischte sich 
ofort in den Streit und stieß den Nickel die Treppe 
zinab, welcher nur zum Auseinandergehen auffor⸗ 
)erte. Die Gesellschaft begab sich nun wieder in 
»as Wirthszimmer zurück, wo der Angeklagte als⸗ 
zald sein Taschenmesser zog; nachdem ihm für diese 
Zedrohung von Seite Kaltenbrunner's und des 
Wirthssohnes Ohrfeigen zu Theil wurden, steckte er 
— 
ich nun alle Mühe, den nicht endenwollenden Streit 
urch Trennung der Parteien zu schlichten und 
berredete den Koch das Lokal zu verlassen. Diesem 
einem Schwager folgte auch der Angeklagte schein⸗ 
ar ruhig; als er aber an dem ahnungslosen Nickel 
grheikam, schlug er ibn mit dem offenen Messer 
Aom, 1. Oct. Der „Fanfulla“ zufolge 
die Beleuchtung des Forums zu Ehren des 
Wilhelm am 14. Oetober, am 15. Oct. 
wessug in die Umgebung Roms statt. Auf 
5. Odober morgens ist die Abreise nach 
nl festgeseßt. Am' 18. Oclober fruhsoli 
ndeii besucht werden. Darauf erfolaudie Auf. 
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