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Amtliches Organ des königl. Amtsgerichts St. Ingbert.
ber St⸗Ingberter Auzeiger? erscheint täglich mit Ausnahme der Sonn⸗ und reiertage. 2 wil wogenilich mit Unterhaltunge Blatt und Mutt d E 4
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Auskunft eriheilt 163, Neklamen 30 . Bel 4maliger Einruckung A nur dreimalige berechnet. qhen auf welche die Crpedition
232.
Politische Uebersicht.
Heute, Samstag haält die Bayr. Kammer
oer Arbgeordneten ihre 91. Siztzung
Tagesordnung: Formelle Behandlung der beiden
zem Landiage vorgelegten Gesetzentwürfe betc. Ab—
inderung der Gebührenordnung und Malzaufschlag
gJesetentwurf betr. Ausführung des Reichsgesetzes
aͤber die Erwerbs⸗ und Wirthschaftsge—
nossenschaften. Dieser besteht aus einem ein⸗
agen Artikel, welcher bestimmt, daß die Auflösung
einet Genossenschaft nach 8 79 des Reichsgesetzes
zurch Beschluß der Distriktspolizeibehörde, in Mün⸗
hen der kgl. Polizeidirektion, erfolgt. Gegen den
heschluß findet binnen 14tägiger Frist Beschwerde
in die kgl. Regierung, Kammer des Innern, statt.
Fegen die Entscheidung der Kreisregierung ist Be—
ichwerde an den Verwaltungsgerichtshof zulässig
nach Art. 45 Abs. 2 und 3 des Gesetzes über den
Verwaltungsgerichtshof.
Der Schweipunkt der neuen Vorlage zum
Dalzaufschlag-⸗Gesetz liegt nach dem „Pf.
ꝛ.“, in folgenden Bestimmungen des Artikels 1:
Von dem Hektoliter des zur Bier⸗ oder Essigbe⸗
eitung bestimmten ungebrochenen Malzes, ohne
Anterschied zwischen trockenem oder ungesprengtem
Dalz, betrügt der Ararialische Malzaufschlag nach
der in der Mühle vorgenommenen Abmessung 6
Mark. Werden jedoch in einer Betriebsstätte in
inem Jahr mehr als 10 000 Il Malz verwendet
o ist ein Zuschlag zum Malzaufschlag zu ent⸗
ichten, welcher für die dieser Menge folgenden
30000 Ileje 25 Pf. und für das die Menge von
40000 I ubersteigende Malz je 50 Pf. vom
Heltoliter betraͤgt. Die hinfichtlich des Malzauf⸗
chlages gegebenen Bestimmungen finden auf den
Zuschlag zu demselben entsprechende Anwendung.
hon den bereits vorhandenen Brauereien und
eẽffigfie dereien wird, so fern in denselben im Jahr
1888 nicht mehr als 6000 Hektoliter Malz ver⸗
arbeitet wurde, für die ersten 300 AI des in einem
Jahr verwendeten Malzes der Betrag von je 5
Nark und für die dieser Menge folgenden
2700 hluder Betrag von je 5 Mk. 50 Pf. vom
heltoliter erhoben. Diese Begünstigung erlischt für
die betreffende Betriebsstätte mit dem Ablauf des⸗
enigen Jahres, in welchem in derselben mehr als
7000 bl Malz zur Verwendung gelangt sind.
hetruͤgt der Malzberbrauch einer der vorstehend be⸗
zeichnesjen oder einer der unter Abs. 2 fallenden
Berriebsstälten in einem Jahr 5000 nl oder
weniger, so kann die Aufschlagsverwaltung auf
Ansuchen des Betheiligten anordnen, daß die Be⸗
triebsstätte, vom Beginn des nächstfolgenden Jahres
ab, in so lange den in Abs. 3 bestimmten Steuer⸗
ätzen zu unterstellen ist, als nicht der jährlicht
Malzverbrauch 7000 Al uübersteigt. Eine Malz⸗
nenge, die weniger als vier Liter beträgt, bleibt
uußer Ansatz.“
Ueber das Arbeitspensum, das dem
deutschen Reichstage vorausfichtlich zugehen wird,
ind zwar, wie aus Berlin gemeldet wird, definitive
Beschlüsse noch nicht gefaßt, doch dürfte man nicht
ehl gehen, wenn man annimmi, daß außer dem
ktat, dem Etatsgesetz und der Vorlage wegen
Abanderung des Wehrgesetzes von 1874, weich'
etztere durch die Errichtung zweier Armeekorps
dedingt wird, kaum mehr als das Bankgesetz und
das Sozialistengesetz den Reichstag beschäftigen
werde. Die Nachrichten, daß das Sozialisiengesetz
leine weitere Aenderung als bezüglich der Gutig⸗
ceilsdauer aufweisen wird, sollen nicht ganz genau
Samstag, 5. Oktober 1889.
A. Jahrg
sein. Es sollen noch weitere Abaͤnderungen, nament⸗
lich auch in Bezug auf die Ueberweisung der be—
treffenden Delikte an die ordentlichen Gerichte, an
ftatt an die Reichsbeschwerdekommisfion, vorge⸗
ehen sein.
* Die Aeußerung der Kreuzzeitung
zu dem gegen fie gerichteten Artikel des Reichs
Anzeigers lautet woͤrtlich: Unsere Stellung gegen die
beründerte Bedeutung des Kartells hatten wir, auf
achliche Bedenken uns gründend, aus fester poli⸗
ischer Ueberzeugung genommen. Seine Majestät
der Kaiser und König fieht nach im „Reichs
und Staatsanzeiger“ veröffentlichten Aeußerungen
in diesem Kartell eine den Grundsätzen Seiner Re⸗
gierung entsprechende Gestallung. Wenn wir uns
vor dieser allerhöchsten Kundgebung beugen, so ist
das nur die Konsequenz der gerade in jenen Ar—⸗
tikeln von uns vertretenen Auffassung des Royalis⸗
mus und der selbstverständliche Ausfluß unserer steten
und unwandelbaren Achtung vor der allerhöchsten
Person.
* In einer gehalwollen Abhandlung der „N.
Züricher Ztg.“, „Biiitärische Schlagschatten“, er—
jttert Oberst Rothplatz, Professor der Kriegswissen⸗
chaften am eidgenössischen Polytechnikum und muster⸗
dafter Militarschriftsteller, die politisch⸗mili⸗
tärische Eage Europas und findet dabei,
vie jedermann, daß der Weltfriede gegenwärtig nur
von zwei Mächten bedroht wird, von Frankreich
und weit mehr noch von Rußland. Beide halten
fortwährend das Damoklesschwert über dem zivili⸗
irtesten Erdtheil in der Schwebe. Der Verfassen
'ordert daher mit vollem Recht die anderen Groß-
näͤchte auf, fich die genügende Stärke zu ver—
chaffen und zu bewahren, um den Völkern die
Fortdauer des Friedens zu fichern. Aber auch die
leinen Staaten, welche im Falle eines Zusammen-
doßes der Großmächte sicherlich in Mitleidenschaft
zezogen würden, ermahnt er, ihre Kräfte bereit
und ihr Pulvbver trocken zu halten. Namentlich
zerlangt er, daß die Schweiz schon jetzt bestimmte
Stellung nehme und sich auf die Seite der Frie⸗
densmächte begebe.
Dcutsche⸗ a eida.
Berlin, 83. Okt. Der Reichsanzeiger publi⸗
irt die Bekanntmachung des hessischen Ministeriums des
Innern, betreff die Verlaängerung des leinen Be⸗
lagerungszustandes für Offenbach a
RM. und Umgegend.
Berlin, 4. Oll. Der Besuch des Zaren
im diesseitigen Hofe ist nunmehr für künftigen
Donnerstag den 10. Oltober in Aussicht gestellt.
Ausland.
Amsterdam, 3. Okt. Die Regierung wie?
den Verireter der englischen Gewerkvereine, Orbel!
wegen Verhetzung der Arbeiter aus.
Paris, 4. Olt. Der Deputirte Le Hérisso
der Reserveoffizier ist und in einer Wahlversamm⸗
ung ähnlich aufreizende Reden geführt hai, wie sein
Besinnungsgenosse Laisant, wird ebenfalls vor den
Untersuchungsrat gestellt werden.
Paris, 4. Okt. In Algier wurde gestern
Abend den Offizeren des dort anwesenden ru se
ischen Kreuzers „Admiral Kornilow“ im
dandelskafino ein Fest gegeben an dem der stom⸗
mandeur des XIX. Korps, General Bréart, und
andere Beamte theilnahmen. Der Vorsißzende hieß
die Russen willkommen, dann gab General Bréart
den freundschaftlichen Gefühlen Ausdruch, welche die
ranzoͤsische Marine und das französische Heer der
russischen Armee gegenüber hegten. Nachdem er an
den Krimkrieg erinnert, sprach er die Hoffnung aus
daß die Russen und die Franzosen am Tage des
stampfes für ihre Fahnen Seite an Seite fechten
würden. Der Redner schloß mit einem Hoch auf
die Nationalfahnen der beiden Volker. Der Kom⸗
mandant des „Admiral Kornilom“ dankte und
rank auf das Wohl des Präsidenten Carnot und
des franzoͤsischn Heeres. Nachdem der Bürger⸗
meister der Stadt die beiden „Schwesternationen“
gefeiert und der russische Konsul mit einem Hoch
auf Frankreich und Rußland geantwortet hatte, er⸗
klärte der Deputirte Letellier, Frankreich wünsche auf⸗
richtig den Frieden, sollte aber dieser Wunsch sich
nicht erfüller, so sei er überzeugt, daß Recht und
Macht wieder vereint würden. Der Präfekt brachte
aldann einen Trinkspruch auf den Zaren aus. In
den Straßen wurden die russischen Offiziere von
der Menge warm begrüßt.
Spezia, 4. Oli. Die deutsche Kreuzerkorvette
„Irene,“ unter dem Befehl des Prinzen Heinrich
von Preußen ist heute früh hier eingetroffen.
—X
die zwischen Crispi und Makonen vereinbarte Zu⸗
satzlonvention zu dem von JItalien und Aethiopien
abgeschlofsenen Vertrage fest, daß die Blockade auf⸗
hört, ferner die Regelung des Zolldienstes und
dandelsverkehrs Italiens mit Aethiopien und den
Rachbarländern und die Bestimmung neuer Grenzen.
Endlich ist vereinbart, daß Italien bei Menelik
durch einen Generalkonsul verireten werde und ein
Schutzbündniß gegen gemeinsame Feinde geschlossen.
Belgrad, 4. Oklt. In den maßgebenden
Zreisen der radikalen Partei herrscht die Anficht vor,
daß die Ruhe und die gedeihliche Entwicklung im
inneren Zustande des Landes kategorisch das Fern⸗
bleiben von Serbien sowohl des Königs
Milan als auch der Königin Natalie
erfordern. Diese Ansicht scheint man auch in den
Regierungskreisen zu teilen, und es dürften in die⸗
sem Falle Versuche gemacht werden, die lkoniglichen
Eltern hierzu zu bewegen. Erforderlichenfalls werde
man die Slupschtina wegen Schaffung eines Ge⸗
setzes angehen, welches der obigen Anficht, unter
ihunlichster Wahrung der verfassungsmäßigen Rechte
der Eltern des Koͤnigs, Rechnung tragen würde.
Die Zusammenlunft der Konigin Natalie mit ihrem
Sohne hat bis jetzt noch nicht stattgefunden.
Sofña, 4. Oki. Die Richtigkeit der vom
Grashdanin“ gebrachten Meldung, daß eine von
dem Prinzen Alexander von Battenberg
und von Golowin verfaßte Broschüre, betitelt:
„Bulgarien und Rußland“ demnaͤchst erscheinen
werde, wird durch ein Telegramm Golowins aus
Varna an den Minister des Innern Stambulow
formlich in Abrede gestellt. Weder er noch Prinz
Alexander hätte je an die Herausgabe einer solchen
Broschüre gedac —
Lokale und pkälzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 5. Olt. Unter den Vor⸗
anschlägen, welche dem Landtage zugingen, befindet
fich auch ein solcher für die Erbauung eines
Dienstgebäudes für den Hrn. igl. Forst⸗
amts⸗Assessor dahier. Der Gesammt⸗Kosten⸗
betrag belaͤuft sich auf 24 150 M., der Voranschlag
auf 12075 Mk. Dieser Voranschlag ist bedingt,
weil in St. Ingbert passende Wohnungen für den
kgl. Forstamtsassessor nur schwer erhältlich find und
die wohnliche Unterkunft dieses Beamten sicher zu
stellen, dringend geboten ist.
*— Die deutsche Reich sbanlk erhöhte den
Feit Anfang v. Mis. auf 4pCt. stehenden amtlichen