olgie, welcher sich Simon Cbhristmann entzog
derfelbe war in Kost und Wohnung bei dem An⸗
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mann trafen alle 83 wieder zusammen; es kam
abermals zu Thätlichkeiten, wobei Martin seinem
Pater mit dem Nagelholz schon einen Schlag auf
den Kof gab, daß der Hut zur Erde fiel; der
Angeklagte selbst wurde niedergeworfen. Er drängte
wber seine Gegner zur Thür hinaus auf die Straße.
nahm das Nagelholz wieder als Waffe an
sich und verschloß die Thur. Simon und der
Bater stiegen wieder die Haustreppe hinauf, um
den bei der Rauferei im Zimmer verlorenen Hut
zu verlangen, aber statt diesem Verlangen zu ent⸗
prechen, schlug der Angeklagte, vom offenen Fenster
zas, seinem auf der Treppenpodesse, neben dem
Fenster und seinem Sohne Simon stehenden Vater
mit dem Nagelholz wieder auf den Kopf so, daß
derselbe sofort niederstürzte. Den bewußtlosen Mann
zrachte man in die Wohnung des Angeklagten, wo er
im folgenden Tage starb. Todesursache war die
Zertrümerung der Schädeldecke infolge des von
einem Sohne erhaltenen letzten Schlages. Der
Wahrspruch der Geschworenen lautete nach kurzer
Beratung auf „schuldig der vorjsätzlichen Koͤrperder
Letzung mit tötlichen Ausgang,“ nahm aber zu gunsten
Berm ischtes. des Angeklagten mildernde Umstände an und der
pSaarbrücken, 26. Febr. In der gestrigen Schwurgerichtshof verurteilte denselben nach dem
Schwurgerichts⸗Verhandlung saß der 26 Jahre alte Antrage der Staatsanwalischaft zu einer Gefängnis
dtaürun Eheisen a un von Sunzdach unter der rafe von vier Jahren.
Anklage, am Kirmes⸗Montag, den 14. September Muünchen, 25. Febr. Der greise Nestor
d. J. zu Sulzbach, den Bergmann Philpp Christe der Universität und der Akademie der Wissenschaf⸗
mann, seinen Vater, vorsäßlich mit einem Nagel- len. Prof. Or. v. Schafhäutl, ist in seinem
holz, einem sehr gefähtlichen Schlag · Instrument so 87 Lebensjahre an einem schweren Uaterleibsleiden
perletzt zu haben, daß diese Verletzung den Tad gestorben.
derursacht habe. Der Hergang dieses unglücklichen pArmeehelme. Bei dem nunmehr ein-
Korfalles ift eiwa folgender: Der Angeklagte, sein geführten rauchschwachen Pulver bilden die Helme
Hater und sein Bruder Simon waren am Abend der deutschen Infanterie mit ihren weithin glänzen⸗
genannten Tages in der Wirtschaft von Wilhelm. den Beschlägtheilen ein treffliches Zielobjekt. In
ille mögen mehr oder w'niger durch die Getränke deutschen Armeekreisen erwägt man nun die Frage
aufgeregi gewesen sein, als zwischen den Brüdern einer Aenderung in der Kopfbedeckung oder doch
vegen eines unbedeutenden Zwischenfalles sich Worte wenigstens den Erkatz der glänzenden Messingtheile
wechsel entwickelte, dem bald eine kurze Rauferei des Helms durch solche aus mattem Bronce.
Aus den NMineralien occ Kiedricher Sprudels bereitet:
T —
Kiedricher Sprudoß
Dienstes nachrichten.
Erlhedigt. Die Steuer · und Gemenn
Einnehmereien: Deidesheim mit einer Kar
lionspflicht von 10,0000 Mk; Wattenheim
einer Kautionspflicht von 14,.600 Mt.
ennachrichten.
Gestorben: In Dudweiler Johann Valen.
Wunn.; in Herrensohr Katharina Schuhmann
Heinz, 66 J. a.; in Burbach Wilhelmine Kreus—
geb. Kausch, 64 J. a.
er ce achrichten.
Muͤnchen, 26. Febr. Die Rechte
Finanzausschusses der Kammer der Aba—
ordneten hat des Weiteren die neuen Postulate d
Unibersität München für Professuren, für Kunstg
schichte, Geographie und anorganische Chem—
für ein pharmacologisches Institut und einen Ber
platz abgelehnt und lediglich den vom —A
aus Mißverständniß zur Ablehnung beantragte
Ersatz des Ordinariums für Nationaldconomie um
Finanzwissenschaften, sowie eine kleine Erhöhun
des Regie Aufwandes bewilligt.
Berlin, 26. Febr. Der Reichsanzeiger
veröffentlicht eine Bekanntmachung des Unterstaats
sekrelars Schraut in Straßburg, welcher dy
Finfuhr und Durchfuhr von Schweiner
Rindern, Schafen und Ziegen aus Italien bis e
weiteres verbietet.
Kiel, 25. Febr. Ein Teil der durch
Postra ub Sonderburg⸗-Flensburg abhanden
lommenen Gegenstände ist im nahegelegenen War
wieder aufgefunden worden; es fehlen noch
HBeldbriefe mit 8306 Mk. und mit 200 Mk.
eucr Ddaktion.
Hier. Dem Verfasser des „Eingesandt“ he
die Thätigkeit der Feldschützen diene zur Nachtich
daß Zuschtiftenhne Namens unterschr—
in unserem Blatte kei ne Berücksichtigun
inden.
Fur die ctedaktion verantwortlich F. x. Demeß
Bekanntmachung
Die ortsübliche Taxe für Hinau—
tragen einer Leiche beträgt für je ein
Träger 1,80 Mark und die Gebllt
des Todtengräbers für ein großes Gre
3 Mark und für ein kleines Grab 1.*
Mark.
St. Ingbert, den 26. Febr
Der Bürgermeister
SGSeinrich.
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