niederlegt und in das stille Leben eines Privat⸗
mannes sich zurückzieht. Das Schickhsal ist nicht
verschwenderisch mit seinen Gaben, und es in eine
seltene Fugung, daß es aus dem Schoß einer
Nation einen Mann erstehen läßt, welcher das
Wohl seines Vaterlandes begründet, dem ganzen
Feben der Nation einen neuen Inhalt gibt, die
Ideale derselben macht und die Einheit, deren
Traum im Volksgeiste schlummerte, verwirklicht.
Fürst Bismarck läßt das Reich stark und mächtig
zurück, gerüstet gegen alle Feinde und behütet von
Freunden. Möge nie der Augenblick kommen, wo
das sehnende Auge der Nation sich auf das ein⸗
same Schloß Friedrichsruh richtet, worin Fürst
Bismarck sein ruhmvolles Leben beschließt. Die
Demission des Fuürsten Bismarck wird in ganz
Europa die größte Aufregung hervorrufen; denn
wo gäbe es ein Volk, welches an diesen Wechsel
nicht Hoffaungen oder Befurchtungen knulpken
würde?
Washington, 17. März Präsident Har⸗
rison hat einen Erlaß plublizirt, wonach alle
Ansidler das Territorim der Cherokesen ver—
ressen müssen, bis ihnen das gesetzliche Ansiedlungs⸗
lacht gewährt wird.
Fokale und psalzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 19. März. Zu unserer
Freude hören wir, daß es dem jüngst in der Grube
dahier durch einen Unfall schwer verletzten Bergmann
Chriftian Grund aus Hassel bedeutend besser geht
und somit seine Wiederherstellung zu erhoffen ist.
— Auch der hiesige Einwohner, welcher vor einiger
Zeit fich selbst mit einem Rasirmesser eine bedenkliche
Wunde am Hals beibrachte, soll sich nunmehr auf
dem Wege der Heilung befinden.
* St. Ingberit, 19 März. Zur Schöf—⸗
fengerichtssitzung waren heute als Schöf—
fen berufen die Herren Karl Uhl, Kaufmann in St.
Ingbert, und Nik. Weidmann, Ackerer in Ober
würzbach. Der 1. Fall betraf den 28jährigen Sand-
former Jak. H. dahier, welcher des groben Unfugs
—D0
Bergmann. welcher in gleichem Tone antwortete,
auf der Straße, am ersten Weihnachtstage letzten
Jahres. Auf Grund der Zeugenaussagen erklärt ihn
das Gericht für überführt und verurtheilt ihn des
wegen zu 6 Mk. Geldstrafe ev. 3 Tage Haft nebsi
den Koften. 2. Die 43 Jahre alte Kath. Bg.,
Ehefrau Nk. B. aus Rentrisch wird von der Be⸗
schuidigung des Bettels freigesprochen, da in ihr
die bei fraglichem Vergehen am 22 Jan. l. J. in
Schnappach betcoffene Person nicht erkannt wird.
3. Der Maurermeister Jak. Sch., 34 J. a. und
der Motzgermeister Chr. K., 57 J. a. dahier sind
vorgeladen unter der Anklage, ohne oberpolizeiliche
Erlauubnis an dem außer dem Alignement in der
Blieskasteler Straße stehenden Hause des letzteren
hauliche Aenderung vorgenommen bezw. angeordnet
zu haben. Da nicht feststeht, ob die ausgeführte
Erweiterung des Fensters als im Sinne des Ge⸗
setzes zur Verstätkung oder Wiederherstellung des
Gebaudes dienend anzusehen sei, wird die Sacht
zum 2. April behufs Ladung eines Sachverflän-
digen vertagt. 4. Der Berufsbeleidigung zweier
Gendarmen in Schnappach am Abend des 58.
Januar in der Schanne'schen Wirthschaft machte
aͤch der Tagner Pt. Sch. aus Friedrichsthal, 23
J. a., schuldig. Dem Feierabend bietenden Gen⸗
darmen sagte er, wenn ec protokoliert werde, sei
das eine Unverschämtheit, und schimpfte später auf
die Gendarmen in einer Weise, daß man es auf
der Straße hoͤrte. Er befand sich in angetrunkenem
Zustand. Seine Strafe beträgt 2 Wochen Gefäng—⸗
niß und für den verübten Unfug Z Tage Haft mit
den Kosten. Da die Beleidigung als eine öffentliche
betrachtet wird, kann auch der Uttheilsauszug
während 8 Tagen an der Gemeindetafel zu Schnap⸗
pach veröffentlicht werden. 5. Am Abend der
iezien Gemeinderatswahl in Rohrbach spielte sich
in einer Wirtschaft eine Szene ab, welche die
Bergleute Fti. Schw. 27 J. a, Il. Th. 27 J.
a., Vl. W. 26 J. a., Adm. R. 47 J. a. und
Nk. B. 42 J. a. hierher brachte. Dieselben befanden sich
in zahlreicher Gesellschaft, als zwei Huttenarbeiter ein⸗
lraien, mit deren einem Ih. Sch. sich —LX
Disput erhob, der dahin führte, daß Letztgenannter
von den drei ersten Angeklagten gepackt und ge⸗
schlagen ward, während sich der letzte Angeklagte ebenfalls
dazugesellte um den Gepackten festzuhalten. Uater
Annaͤhme mildernder Umstände wird auf folgende
Strafen erkannt: Frz. Schw. 8 Tage, Ik. Th.
un Rs. Weje 3 Tage Gefängniß, Nk. B. 12
Mk. ev. 83 Tage Gefängniß, für die Verfahrens⸗
osten besteht Gesamtverbindlichkeit, außerdem trägt
seder die Kosten seiner Strafvollstrecung. Die Be⸗
heiligung des Adm. R. an der Rauferei ist nicht
nachgewiesen, weshalb er von Strafe und Kosten
rreigesprochen wird. 6. Eine Geldstrafe von je 20
Mteb. 4 Tage Haft wird gegen 4 Milifär⸗
pflichtige der Reservbe und Landwehr ausgesprochen,
da fie zwar mit Erl aubhnis ausgewandert waren,
aber dieselbe in der erforderlichen Zit sich nicht
haben derlängern lassen. Ein fünfter Jah. W.,
Ackerer aus Hassel, war zur Verhandlung erschienen,
und erfolgt dessen Freisprechung, da der Antrag des
Bezirkskommandos auf Bestrafung als gegenstands⸗
os zurückgezogen ist. 7. Eine Privatklage wegen
Beleidqgung wird noch im letzten Augenblick von
der Klägerin zurückgenommen.
*In israelitischen Kultusgemein⸗
den sieht laut Entscheid des Verwaltungsgerichts⸗
hofs Personen weiblichen Geschlechts eine Berech⸗
aüͤgung, in Kultusangelegenheiten durch Stell ver⸗
reter mitzustimmen, nur dann zu, wenn und so⸗
weit ihnen ein solches Recht durch oͤrtliche Statuten
oder Observanzen förmlich eingeräumt ist.
*Die einschläglichen Bestimmungen bei
Nachforschungen über die Bestellung
aufgegebener Briefpostsendungen
dürften vielen noch unbekannt sein, weßhalb wir
fie hiemit wörtlich folgen lassen: 1) Vom Absen⸗
der kann die amiliche Nachforschung über richtige
Bestellung sowohl bezüglich jener Briefpostsen-
dzungen, für welche von der Postanstalt eine Haf⸗
ung übernommen worden ist, als auch bezüglich
Jewoöͤhnlicher Briefpostsendungen durch Anfertigung
)on Laufschreiben in Anspruch genommer werden.
2) Die Gebühr fuür den Erlaß eines Laufschrei⸗
dens bezüglich einer zur Post gelieferten Sendung
heträgt 20 Pfg. 3) Für Laufschreiben wegen ge⸗
wöhnlicher Briefe, Postkarten, Drucksachen und
Warenpcoben wird diese Gebühr erst nachträglich
und nur in denjenigen Fällen erhoben, in welchen
die richtig erfolgte Aushundigung der Sendung an
den Empfanger festgestellt wird. 4) Für Lauf⸗
schreiden wegen anderer Sendungen ist die Gebühr
dor dem Erlaß des Laufschreibens zu entrichten;
die Rückerstattung derselben erfolgt, wenn sich er—
zibt, daß die Nachfrage durch Verschulden der Post
jerbeigeführt worden ist. 5) Für Laufschreiben,
welche portofreie Sendungen betreffen, wird eine
Bebuͤhr nicht erhoben. 6) Das zurückgekommene
daufschreihen wird, wenn die Zustellung der Sen⸗
zung richtig erfolgt ist, dem Absender in Urschrift,
venn die Sestellung verspätet oder gar nicht er-
olgt ist, in Abschrift behandigt. 7) Für den Ver⸗
—X
deren Bestimmungeu maßgebend.
— In Hardenburg ist, wie amtlich festge⸗
tellt wurde, im Stalle von Mühlenbesitzer Wilh
Behrei der Mil zbrand ausgebrochen.
— Pirmasens, 18. März. Durch Beschluß
der Kgl. Regierung der Pfalz wurde der Beschwerde
des lungenkranken Tagners Abraham Stabel,
gebüttig in Bechtelsheim hei Worms, wegen seiner
slusweisung mit Familie aus Pirmasens stattge⸗
zeben, und der bezirksamtliche Beschluß, welcher
dieselbe verfügt, außer Wirksamkeit gesetzt. Die er⸗
vachsenen Kosten hat die Stadt Pirmasens zu
ragen. Der Senatsbeschluß wird damit begründet.
daß Stabel bereits seit 24 Jahren in Pirmasens
wohnt, zur Zeit nicht in besonderen Maße Unter—
qzühung braucht, und daß die Kinder immer mehr
hee Eitern zu unterstützen im Stande find. Würden
iese Voraussetzungen aber nicht in entschiedenem Maße
ich erfüllen, dann kann die Stadt Pirmasens jeder⸗
eit wieder die Ausweisung der Familie Stabel
eantragen.
— Pirmasens, 18. Marz. Besitz⸗
vech sei. Herr Baumeister Heinrich Zürlein verkaufte
ein an der verlängerten Dankelsbachstraße gelegenes
zstöckiges Wohnhaus an feinen Schwager Herrn
Jakob Becker um den Preis von 16,000 Mk. —
Die Wirthschaft „zur Herberge“ in der Horebstraße
vurde bei der gestrigen Versteigerung der „Zig.“
ufolge, dem früheren Besitzer derselben, Herrn
Zinnecker, um den Preis von 30,000 Mk. zuge⸗
chlagen.
— Annweiler. Die von Herrn Gustav
Ullrich s. Z. bei dem kaiserlichen Patentamt ein⸗
gereichte Stahlbeschlagerfindung wurde
von Hoher Stelle als patentfähig erachtet und es
vurde genanntem Maaßstabfabrikanten, da keine
Finsprüche gegen diese Erfindung einliefen. seitens
des Patentamtes die Ausüübung des Patentrequ
zuerkannt. — Der Beschlag ist außzerst prakuse
und kann an allen Sorten von Maaßstäben ang
—XE
—A——
—D
einem häufigen Gebrauch niemals abnützen.
— Aus dem Kanton Edenkoben. Do
igl. Bezirksamt hatte an samtliche Gemeinden sein—
hezirks Zirkuläre erlassen behufs Sammlund
don Geldern aus Winzerkreisen, wilche pu
Boruntersuchung bezüglich Erlangung nähein
dennmisse uͤber die Natur und Entwickelung di
deuwurms und Sauerwurms verwendet wirdn
sollen. Diese Sammlung ist jetzt beendet und if
hiemit ein Fonds gesammelt, der gewiß vielfältign
stutzen bringen wird zum Heile unserer Pite
Weinlande.
— Speyer. Zur Berichtigung einer jüngsthe
„rachten Mittheilung ist zu bemerken, daß der beh
Ubsender und zugleich Empfänger (ein Handi
don Karlsberg) versaumt hatte, den Frachtbrief mi
dem Vermerk„bahnlagernd“ zu versehen und do
zurch ganz allein die Ablieferung des Gutes u
einen hier zufällig seßhaften Namensvetter der
chuldete. Leßgterer scheint jedoch nicht jene harm—
ofe Person zu sein, als welche ihn der Altib—
chteiber hinzustellen beliebt. Die Thatsache, deh
x einen Theil der Sendung bereits zu Schleude—
zreisen verkauft und in geistige Geträake umgeseh
hatte, läßt eher auf das Gegentheil schließen. J
brigen beweist dieser Vorgang nur, daß auch da
det Ausfertigung der Frachtbriefe Vorficht un
Sorgfalt am Platze ist.
Das frühere Karmeliterkloster
Speyer, späteres Salzmagazin bezw. Zollam
wird gegenwartig umgebaut. Wiederholt wurde
Altertumsfunde verschiedener Art gemacht, om
enen eine dieser Tage aufgefundene Kiste wi
Silbermünzen aus der Zeit des großen Brands
ziner der interessantesten sein dürfte.
— Dürkheim, 18. März, Am Sonnk
Abend wurden zwischen Gönnheim und Friedel
seim auf den zwischen hier und Schifferstadt der
ehrenden Postwagen mehrere Revolver schüsst
abgefeuert. Glücklicher Weise wurde dadurch kenn
Anheil angerichtet; der Thäter ist ermittelt.
Wachenheim. Da die Portugiese
Wingerte immer mehr beliebt werden wegen de
zuten Wachsthums der Rebstöde und der Rentabil⸗
A der Traubensorte, sind die Reben dieser g⸗
sehr gesucht. Für blinde Reben werden 15 Mt.fü
1000 Stuͤck dezahlt, für Wurzelreben wurden
vorigen Herbste 10 - 12 Mk. für 100 Stucbezab
(Pf. Pr.
— Ludwigshafen, 17. Marz. d
Turn⸗Verein Ludwigshafen hielt am leßi
Samstag seine diesjahrige Generalversammlung
die sehr gut besucht war. Aus dem Rechenschan
hericht eninimmt der Kur.“: Der Kassenbesen
beltagt nach Abdzug der Ausgaben 1816 Mt. d
Pf., wopon 1552 Ml. 90 Pf. bei der Pfalz. ber
Hahier verzinslich angelegt sind. Die Geräthe un
jdusigen Robiliargegensiande des Vereins ruu
entiren einen Werth von 2400 Ml., woran
Abnützung bereits ein entsprechender Betrag
Abzug gebracht worden ist. Das Vereinsvermbe
—— welch
Resunat als ein sehr gunstiges bezeichnet werden mu
guüdwigsdafen. Der hiesige Var
— im bir
lofsenen Jahr 4931 bedürftige Durchreisende. d
Mitgliederzahl belief sich am Ende des Jeb
auf 607.
dDas Betriebsergebniß der Psa
zischen Eisenbahnmen für Februar lautet ft
zünsiig, iadem die Gesammteinnahme 1306/
HNt. um 104261 Mt. äuber das Ergebniß
Februar 1889 hinausgebt.
hsaszsche⸗ Schwurgericht.
I. Quattal 1890.
Zweibrüchen, 17. März, Nachm— 3 6u
Zwene Verhandlung gegen Alfted Gerich 28 Ju
ut Kaufmann in Neustadt a. H., wegen bent
rischen Bankerotis. — Den Schwurgericht
hilden die Herren: kgl. Oberlandesgerichtsral
Jan als Vorsitzender, kgl. Landgerichtsräte Schner
ind Fooß als beisitzende Richtet, Rechtspraln
Mellaris als Gerichtsschreider. Vertreter der
Staalsbehdtde: Herrkgl. 2. Staatsanwalt V
BZerteidiger: Herr Rechtsanwalt, Justizrath Re
gen Feschworene sind die Herren B