Full text: St. Ingberter Anzeiger

Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert. 
der St Ingberter W erscheint täglich mit Außsnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 3 mal wochentlich mit Unterhaltungs ⸗VBlatt und Mittwochs und Samstags mit 
seirten Beilagen. as Blait kostei dierieljahrlich 14 60 4 einschließlich Trägerlohn; durch die Poß bezogen 14 78 , einschließlich 40 ⸗ Zuflellungsgebuhr. Die 
rickungsgebühr ar die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der — bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition 
emu Abein 12 Neklamen 30 2. BVei Amaliger Ginrackung wird nur dreimalige berechnet. 
VIi. 
Deutsches Reich. 
Berlin, 21. Mai. Die Militär⸗Kommission 
eendete auch heute nicht die allgemeine 
Rebatte und vertagte sie bis zum 6. Juni. Der 
— Do—— schon kurz gemeldet, über 
je ünftige Organisation des Heeres, 
horüber bislang nur erste Entwürfe existirten. Die 
slehende Organisation solle allmälig verstaäͤrklt und 
ide neuen Armeekorps gebildet werden. Aus drei 
zaͤhrgangen Dien iauglicher würden jährlich 116800 
sammen also 834,600 Mann zurückgestellt, ferner 
uß den bedingt tauglich erklärten 20,000 Mann. 
sso zusammen 54,500 entnommen werden konnen. 
— 
hindest Forderung für die Durchführung einer so- 
ven Äusgestaltung der Waffen, wofur sie erforder⸗ 
d. Die Ersatzreserve sei zunächst noch unentbehr ˖ 
d. später werde sie entbehrlich. Diese Ausfuhrung 
segnete vielfachem Widerspruch. Die Linke stellte 
en Satz auf; „Kein peuer Soldat ohne verkürzte 
genstzeit.“ Der Minister erklärte, prinzipiell sei 
zweijährige Dienstzeit unangänglich, fakultative 
rleichterungen aber diskutirbar. 
Serlin, 21. Mai. Der Abg. Siegle 
nateelid.) hat, von den Nationalliberalen 
merstützt, den Antrag eingebracht, den Reichskanz⸗ 
et zu ersuchen, statistische Auf nahmen über 
ie Lageder arbeitenden Klafssen 
gzbesondere über Arbeitszeit, die Lohnverhälmisse 
ind die Kosten der Lebenshaltung der Arbeiter 
ign verschiedenen Berufszweigen vornehmen zu 
tsen. 
Berlin, 22. Mai. Der „Reichsanzeiger“ 
widet die Ernennung des bayerischen Mi—⸗ 
usters Frhrn. v. Feilitz sch zum Bundesrats⸗ 
ebollmächtigten. 
Berlin, 22. Mai. In der heutigen Plenar⸗ 
aizung des Bundesrats wurde der Beschluß 
es Reichstages, betreffend die Vorlegung des Ent⸗ 
murss eine Militär⸗Strafprtozeßord⸗ 
ung dem Vorsitzenden des Bundesrats über⸗ 
Jiesen und der Eniwurf einer Verordnung vom 
4. April 1838, betreffend die Abanderung und 
ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu dem 
zeiete über die Kriegsleiflungen genehmiggt. 
gerlin, 22. Mai. Die gestrige Erklärung 
vsKriegsminifters in der Militär⸗Reichs⸗ 
uutlommisfion erregten, dem „Frkf. J.“ zu Foige 
tohes Aufsehen: trotz aller Bedenken Windthorst's 
iird aber die Annahme der Vorlage unter 
wiuzung des Zentrums voraussichtlich er⸗ 
en. 
Ausland. 
London, 21. Mai. Im Un ter hause soll 
woachtt eine Debatte über die gegenseitigen Be⸗ 
wehungen Englands und Deutschlands in 
»dafrika angeregt werden, um Bestimmtes üder 
ndehliche Konzeffionen Salisburys zu erfahren. 
London, 22. Mal. Prinz und Prin⸗ 
uin Heinrich von Preußen kamen 
tern von Windsor nach dem Buckingham Palast. 
Nr Prinz wohnte der Truppenparade anläßlich des 
beburtgtags der Ktönigin, dem vom Marineminister 
wanstalteien Prunkmahl, sowie dem Empfange dei 
edh Solisburg im Auswärtigen Amte bei. 
Bern, 22. Mai. Der Bundesrat genehmigte 
n Borlagen fur die Junitagung der Bundes⸗ 
utsdersammlung. Es sind deren 87, darunter 
ad Kebifion der Bundesherfaffung, das Auslieferungs— 
Freittag, 23. Mai 1890. 
25. Jahrg. 
jesetz und der Bericht über die Berliner Arbeiter⸗ 
chutzkonferenz. 
Paris, 21. Mai. Telegraphenkon— 
dreß. Die Tarifkommission verhandelle gestern 
sber einen Antrag betreffend die Einführung eines 
iternationalen Einheitstarifs für Europa und ibe⸗- 
hloß, zu empfehlen, den Antrag an das Berner 
zureau zum Studium und Referat beim nächsten 
dongresse zu verweisen; der Antrag Frankreichs 
uf Neueintheilung der Sprachen für den inter⸗ 
ationalen Verkehr wurde angefichts mehrseitigen 
Viderspruchs zurückgezogen. 
Paris, 22. Mai. Deputirtenkammer. 
Zei der Verhandlung über das Preßgesetz be— 
mtragt Moxime Lecomte, die Zustandigkeit für 
Zerleumdungen den Geschworenen zu belassen, für 
Zeleidigungen dagegen den gewoͤhnlichen Gerichten 
u überweisen. Pelletan bekämpfte den ganzen Ge— 
tzentwurf mit großem Nachdruck. Der Justizminister 
pricht fich dahin aus, daß man den Geschworenen 
zie Aburteilung der Verleumdungen überlassen, die 
der Beleidigungen aber den ordentlichen Gerichten 
uweisen muͤsse. Die Regierung siellte diese For⸗ 
zerung nicht, um sich selbst zu verteidigen, sondern 
im ihre Beamten vor Beleidigungen zu schützen. 
der Minister verlangt, daß zur Beratung der ein⸗ 
elnen Artikel übergegangen werde. Die Kammer 
eschließt, nicht in die Beratung der einzelnen 
Irtikel einzutreten. Das Gesetz in somit verworfen. 
Lorale und pfälzische Nachrichten. 
* St. Ingbert, 23. Mai. Gestern Nach⸗ 
nittag 4 Uhr erfolgte die feierliche Uebertragung 
der Leiche des so rasch dahingeschiedenen Knapp⸗ 
chaftsarztes Dr. Six vom Sterbehause nach dem 
gahnhofe. Dem Kondukt voran schritt unter den 
ernften Klangen eines Trauermarscheßs die Berg⸗ 
apelle, dem Leichenwagen folgte ein Bruder 
)es Verstorbenen, ebenfalls Arzt, die Beamten des 
gl. Bergamts und sonstige Leidtragende, welchen 
ich eine laͤngere Reihe von Bergleuten in Uniform 
uinschloß. Um Bahnhofe fand noch die Einsegnung 
zer Leiche durch den Geistlichen statt. Dieselbe 
vird in die Heimat des seinem Wirkungskreis so 
rüh Entrissenen verbracht. 
» St. Ingbert, 28. Mai. Wie ja allge⸗ 
nein bekannt ist, kann jeder, der ein sehendes 
zewerbe betreibt, für Zwecke seines Betriebes 
uußerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen 
diederlassung Waaren aufkaufen oder solche anf⸗ 
aufen lassen. Hierzu muß aber der Kaufer stets 
nit einer von der Gewerbeordnung vorgeschriebenen 
degitimationskarte versehen sein. Jüngst 
am, wie wir lesen, der Fall vor, daß ein Metzger 
zurch oberstrichterliches Urleil bestraft wurde, weil 
r eben nicht mit der Legitimationskarte versehen 
var. Es duͤrfte deshalb im Interesse der Gewerbe⸗ 
reibenden liegen, auf die einschlagige Gesetzesbe⸗ 
immung hinzuweisen. Dieselbe besagt: „Der 
Inhaber der Legitimationskarte lalso der Gewerbe⸗ 
reibende oder dessen Reisender) ist verpflichtet, die⸗ 
elbe währen d der AUsübung des Ge— 
verbes (hier beim Aufkaufen oder beim Suchen 
on Waarendestellungen) bei sich zu führen, 
uf Erfordern der zustäändigen Behörden oder Be⸗ 
mten vorzuzeigen und, falls er hiezu nicht im 
5tande ifl, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur 
derbeischaffung der Legitimationskarte einzustellen.“ 
Unter diese Vorschrift fallen nicht nur Kaufleutt 
ind Fabrikanten, sondern alle Gewerbetreibende, 
zandler. Krämer. Wirte und Handwerker. Nament⸗ 
lich den Kleinhändlern, die ja oft sich außerhalb 
hres Wohnortes aufhalten, sei zu ihcem eigenen 
Nutzen vorgenannte Bestimmung in Erinnerung 
gebracht. 
* St. Ingbert, 23. Mai. Da die Brut- 
zeit der Vögel jetzt herangekommen ist, machen wir 
an dieser Stelle nuf den 8Z 368, Ziffer 12 des 
st.⸗St. G.B. aufmerksam, wo es heißt: „Mit 
Beldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu 
14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt Eier oder 
Junge von Singvögeln oder jagdbarem Federvieh 
usnimmt.“ 
*— Wie verschiedene Blätter melden, hat das 
hayerische Staatsministerium kürzlich den Direltoren 
der höheren Lehranstalten aufgegeben auf die Ver⸗ 
minderung des Zudranges zu den Univer⸗ 
sätsstudien nach Thunlichkeit hinzuwirken. Ins- 
desondere sollen diejenigen Schüler der 8 obersten 
dlassen, welche weder eine größere Vefähigung be⸗ 
äãtzen, noch durch ihre äußeren Verhältnisse als so 
hzegünstigt erscheinen, daß sie die Hindernisse leichter 
u überwinden vermögen, welche sich einer die aka- 
demische Vorbildung bedingenden Laufbahn entge⸗ 
Jenstelien, von der Ergreifung eines derartigen Be⸗ 
cufs in geeigneter Weise abgemahnt werden. 
— Vom Pfalzischen Dienstbotene 
dift wurden heuer nachgenannte Dienstboten mit 
zeigefügten Präbenden bedacht: In Ludwigshafen: 
30 Mi. erhaͤlt Katharina Holstein. 38 Jahre bei 
Witiw. Karl Karcher; je einen Ehrenbrief erhalten 
datharina Silzer, 15 Jahre bei Chr. Merdian, 
S„chlofsermeister; Elisabetha Zimmermann, 15 Jahre 
zei Geschäftsmann Georg Bechker; je 10 Mk. er⸗ 
jalten: Hildegard Kornmeier, 20 Jahre bei Kauf⸗ 
nann Wilh. Guth; Marie Kornmeier, 18 Jahre 
hei demselben; Ehrenbriefe erhalten: Wittwe Elisa⸗ 
hetha Steegmilller, 8 Jahre bei Meztzgermeister L. 
Joos; Mivra Daubenthaler, 58 Jahre bei Stadt⸗ 
chreiber Eugen Schoͤnhöffer; Rosa Friedrich, 58 
Jahre bei Kaufmann Ludwig Pistocius. — In Fran⸗ 
ẽnihal: 150 Mk.: Katharina Fuchs, 17 Jahre bei 
Zfatrer Laurier, seit 1888 aus dem Dienst; 50 
Nk.: Elisabeth Walter, 38 Jahre bei Familie 
deineweber in Picmosens bezw, bei Lederhändler 
)einr. Jakob August Perron in Frankenthal; einen 
weiten Ehrenbrief ohne Geld erballen: Margaretha 
Zutter, 16 Jahre bei Notar Koͤster in Bellheim 
vezw. bei Mediginalrath Dr. Zoller in Frankenthal, 
Iuliane Hof, 15 Jahre bei Sbpezereihaͤndler Ph. 
Fuhrmann; Eda Margaretha Daumel, 15 Jahre 
Fei Landgetichtsdirektor Fahr; Geldbelohnungen von 
e 10 Mt. erhalten: Anna Maria Augustin, 20 
Jahre bei Reallehter Knapp; Susanna Deubert, 
0 Jahre tdei Witiwe Regina Müller; Ehrenbriefe 
rhauen: Marie Rheinhardt, 58 Jahre bei Apotheker 
2öw; Katharina Giloy, 5 Jahre bei Bezirksbau- 
chaffner Lehner; Marie Burlkard, 5 Jahre bei 
dommerzienrath H. Mundler. 
— Die jungste Kreiskirchenkollekte fur 
den Kirchenbau in Biesingen lieferte ein Ge⸗ 
ammterträgnis von 3015.92 Mark. 
— Kaiserslautern. Die hiefigen Wirt⸗ 
chaften der Brauerei⸗Gesellschaft Eichbaum vormals 
ch. Hoffmann in Mannheim, nämlich: 1) „Zu 
den drei Mohren“, 2) „Zur Schuützenlies'!“, 8) 
„Zum goldenen Pflug“, 4) „Zur Bierbrauerei 
helbert“, in der Fackelstraße, 8) „Zur Bierbrauerei 
Helbert“, in der Mühlfraße, 6) „Zum Wittels- 
‚acherhaus“, gingen an die Bayerische Bierbrauerei⸗ 
Zesellschaft vormals H. Schwaitz in Speher über.