Amtliches Organ des königl. Amisgerichts St. Ingbert.
der St Ingberter W erscheint täglich mit Außsnahme der Sonn⸗ und Feiertage. 3 mal wochentlich mit Unterhaltungs ⸗VBlatt und Mittwochs und Samstags mit
seirten Beilagen. as Blait kostei dierieljahrlich 14 60 4 einschließlich Trägerlohn; durch die Poß bezogen 14 78 , einschließlich 40 ⸗ Zuflellungsgebuhr. Die
rickungsgebühr ar die 4gespaltene Garmondzeile oder deren Raum beträgt bei Inseraten aus der — bei außerpfalzischen und solchen auf welche die Expedition
emu Abein 12 Neklamen 30 2. BVei Amaliger Ginrackung wird nur dreimalige berechnet.
VIi.
Deutsches Reich.
Berlin, 21. Mai. Die Militär⸗Kommission
eendete auch heute nicht die allgemeine
Rebatte und vertagte sie bis zum 6. Juni. Der
— Do—— schon kurz gemeldet, über
je ünftige Organisation des Heeres,
horüber bislang nur erste Entwürfe existirten. Die
slehende Organisation solle allmälig verstaäͤrklt und
ide neuen Armeekorps gebildet werden. Aus drei
zaͤhrgangen Dien iauglicher würden jährlich 116800
sammen also 834,600 Mann zurückgestellt, ferner
uß den bedingt tauglich erklärten 20,000 Mann.
sso zusammen 54,500 entnommen werden konnen.
—
hindest Forderung für die Durchführung einer so-
ven Äusgestaltung der Waffen, wofur sie erforder⸗
d. Die Ersatzreserve sei zunächst noch unentbehr ˖
d. später werde sie entbehrlich. Diese Ausfuhrung
segnete vielfachem Widerspruch. Die Linke stellte
en Satz auf; „Kein peuer Soldat ohne verkürzte
genstzeit.“ Der Minister erklärte, prinzipiell sei
zweijährige Dienstzeit unangänglich, fakultative
rleichterungen aber diskutirbar.
Serlin, 21. Mai. Der Abg. Siegle
nateelid.) hat, von den Nationalliberalen
merstützt, den Antrag eingebracht, den Reichskanz⸗
et zu ersuchen, statistische Auf nahmen über
ie Lageder arbeitenden Klafssen
gzbesondere über Arbeitszeit, die Lohnverhälmisse
ind die Kosten der Lebenshaltung der Arbeiter
ign verschiedenen Berufszweigen vornehmen zu
tsen.
Berlin, 22. Mai. Der „Reichsanzeiger“
widet die Ernennung des bayerischen Mi—⸗
usters Frhrn. v. Feilitz sch zum Bundesrats⸗
ebollmächtigten.
Berlin, 22. Mai. In der heutigen Plenar⸗
aizung des Bundesrats wurde der Beschluß
es Reichstages, betreffend die Vorlegung des Ent⸗
murss eine Militär⸗Strafprtozeßord⸗
ung dem Vorsitzenden des Bundesrats über⸗
Jiesen und der Eniwurf einer Verordnung vom
4. April 1838, betreffend die Abanderung und
ergänzung der Ausführungsbestimmungen zu dem
zeiete über die Kriegsleiflungen genehmiggt.
gerlin, 22. Mai. Die gestrige Erklärung
vsKriegsminifters in der Militär⸗Reichs⸗
uutlommisfion erregten, dem „Frkf. J.“ zu Foige
tohes Aufsehen: trotz aller Bedenken Windthorst's
iird aber die Annahme der Vorlage unter
wiuzung des Zentrums voraussichtlich er⸗
en.
Ausland.
London, 21. Mai. Im Un ter hause soll
woachtt eine Debatte über die gegenseitigen Be⸗
wehungen Englands und Deutschlands in
»dafrika angeregt werden, um Bestimmtes üder
ndehliche Konzeffionen Salisburys zu erfahren.
London, 22. Mal. Prinz und Prin⸗
uin Heinrich von Preußen kamen
tern von Windsor nach dem Buckingham Palast.
Nr Prinz wohnte der Truppenparade anläßlich des
beburtgtags der Ktönigin, dem vom Marineminister
wanstalteien Prunkmahl, sowie dem Empfange dei
edh Solisburg im Auswärtigen Amte bei.
Bern, 22. Mai. Der Bundesrat genehmigte
n Borlagen fur die Junitagung der Bundes⸗
utsdersammlung. Es sind deren 87, darunter
ad Kebifion der Bundesherfaffung, das Auslieferungs—
Freittag, 23. Mai 1890.
25. Jahrg.
jesetz und der Bericht über die Berliner Arbeiter⸗
chutzkonferenz.
Paris, 21. Mai. Telegraphenkon—
dreß. Die Tarifkommission verhandelle gestern
sber einen Antrag betreffend die Einführung eines
iternationalen Einheitstarifs für Europa und ibe⸗-
hloß, zu empfehlen, den Antrag an das Berner
zureau zum Studium und Referat beim nächsten
dongresse zu verweisen; der Antrag Frankreichs
uf Neueintheilung der Sprachen für den inter⸗
ationalen Verkehr wurde angefichts mehrseitigen
Viderspruchs zurückgezogen.
Paris, 22. Mai. Deputirtenkammer.
Zei der Verhandlung über das Preßgesetz be—
mtragt Moxime Lecomte, die Zustandigkeit für
Zerleumdungen den Geschworenen zu belassen, für
Zeleidigungen dagegen den gewoͤhnlichen Gerichten
u überweisen. Pelletan bekämpfte den ganzen Ge—
tzentwurf mit großem Nachdruck. Der Justizminister
pricht fich dahin aus, daß man den Geschworenen
zie Aburteilung der Verleumdungen überlassen, die
der Beleidigungen aber den ordentlichen Gerichten
uweisen muͤsse. Die Regierung siellte diese For⸗
zerung nicht, um sich selbst zu verteidigen, sondern
im ihre Beamten vor Beleidigungen zu schützen.
der Minister verlangt, daß zur Beratung der ein⸗
elnen Artikel übergegangen werde. Die Kammer
eschließt, nicht in die Beratung der einzelnen
Irtikel einzutreten. Das Gesetz in somit verworfen.
Lorale und pfälzische Nachrichten.
* St. Ingbert, 23. Mai. Gestern Nach⸗
nittag 4 Uhr erfolgte die feierliche Uebertragung
der Leiche des so rasch dahingeschiedenen Knapp⸗
chaftsarztes Dr. Six vom Sterbehause nach dem
gahnhofe. Dem Kondukt voran schritt unter den
ernften Klangen eines Trauermarscheßs die Berg⸗
apelle, dem Leichenwagen folgte ein Bruder
)es Verstorbenen, ebenfalls Arzt, die Beamten des
gl. Bergamts und sonstige Leidtragende, welchen
ich eine laͤngere Reihe von Bergleuten in Uniform
uinschloß. Um Bahnhofe fand noch die Einsegnung
zer Leiche durch den Geistlichen statt. Dieselbe
vird in die Heimat des seinem Wirkungskreis so
rüh Entrissenen verbracht.
» St. Ingbert, 28. Mai. Wie ja allge⸗
nein bekannt ist, kann jeder, der ein sehendes
zewerbe betreibt, für Zwecke seines Betriebes
uußerhalb des Gemeindebezirks seiner gewerblichen
diederlassung Waaren aufkaufen oder solche anf⸗
aufen lassen. Hierzu muß aber der Kaufer stets
nit einer von der Gewerbeordnung vorgeschriebenen
degitimationskarte versehen sein. Jüngst
am, wie wir lesen, der Fall vor, daß ein Metzger
zurch oberstrichterliches Urleil bestraft wurde, weil
r eben nicht mit der Legitimationskarte versehen
var. Es duͤrfte deshalb im Interesse der Gewerbe⸗
reibenden liegen, auf die einschlagige Gesetzesbe⸗
immung hinzuweisen. Dieselbe besagt: „Der
Inhaber der Legitimationskarte lalso der Gewerbe⸗
reibende oder dessen Reisender) ist verpflichtet, die⸗
elbe währen d der AUsübung des Ge—
verbes (hier beim Aufkaufen oder beim Suchen
on Waarendestellungen) bei sich zu führen,
uf Erfordern der zustäändigen Behörden oder Be⸗
mten vorzuzeigen und, falls er hiezu nicht im
5tande ifl, auf deren Geheiß den Betrieb bis zur
derbeischaffung der Legitimationskarte einzustellen.“
Unter diese Vorschrift fallen nicht nur Kaufleutt
ind Fabrikanten, sondern alle Gewerbetreibende,
zandler. Krämer. Wirte und Handwerker. Nament⸗
lich den Kleinhändlern, die ja oft sich außerhalb
hres Wohnortes aufhalten, sei zu ihcem eigenen
Nutzen vorgenannte Bestimmung in Erinnerung
gebracht.
* St. Ingbert, 23. Mai. Da die Brut-
zeit der Vögel jetzt herangekommen ist, machen wir
an dieser Stelle nuf den 8Z 368, Ziffer 12 des
st.⸗St. G.B. aufmerksam, wo es heißt: „Mit
Beldstrafe bis zu 60 Mark oder mit Haft bis zu
14 Tagen wird bestraft, wer unbefugt Eier oder
Junge von Singvögeln oder jagdbarem Federvieh
usnimmt.“
*— Wie verschiedene Blätter melden, hat das
hayerische Staatsministerium kürzlich den Direltoren
der höheren Lehranstalten aufgegeben auf die Ver⸗
minderung des Zudranges zu den Univer⸗
sätsstudien nach Thunlichkeit hinzuwirken. Ins-
desondere sollen diejenigen Schüler der 8 obersten
dlassen, welche weder eine größere Vefähigung be⸗
äãtzen, noch durch ihre äußeren Verhältnisse als so
hzegünstigt erscheinen, daß sie die Hindernisse leichter
u überwinden vermögen, welche sich einer die aka-
demische Vorbildung bedingenden Laufbahn entge⸗
Jenstelien, von der Ergreifung eines derartigen Be⸗
cufs in geeigneter Weise abgemahnt werden.
— Vom Pfalzischen Dienstbotene
dift wurden heuer nachgenannte Dienstboten mit
zeigefügten Präbenden bedacht: In Ludwigshafen:
30 Mi. erhaͤlt Katharina Holstein. 38 Jahre bei
Witiw. Karl Karcher; je einen Ehrenbrief erhalten
datharina Silzer, 15 Jahre bei Chr. Merdian,
S„chlofsermeister; Elisabetha Zimmermann, 15 Jahre
zei Geschäftsmann Georg Bechker; je 10 Mk. er⸗
jalten: Hildegard Kornmeier, 20 Jahre bei Kauf⸗
nann Wilh. Guth; Marie Kornmeier, 18 Jahre
hei demselben; Ehrenbriefe erhalten: Wittwe Elisa⸗
hetha Steegmilller, 8 Jahre bei Meztzgermeister L.
Joos; Mivra Daubenthaler, 58 Jahre bei Stadt⸗
chreiber Eugen Schoͤnhöffer; Rosa Friedrich, 58
Jahre bei Kaufmann Ludwig Pistocius. — In Fran⸗
ẽnihal: 150 Mk.: Katharina Fuchs, 17 Jahre bei
Zfatrer Laurier, seit 1888 aus dem Dienst; 50
Nk.: Elisabeth Walter, 38 Jahre bei Familie
deineweber in Picmosens bezw, bei Lederhändler
)einr. Jakob August Perron in Frankenthal; einen
weiten Ehrenbrief ohne Geld erballen: Margaretha
Zutter, 16 Jahre bei Notar Koͤster in Bellheim
vezw. bei Mediginalrath Dr. Zoller in Frankenthal,
Iuliane Hof, 15 Jahre bei Sbpezereihaͤndler Ph.
Fuhrmann; Eda Margaretha Daumel, 15 Jahre
Fei Landgetichtsdirektor Fahr; Geldbelohnungen von
e 10 Mt. erhalten: Anna Maria Augustin, 20
Jahre bei Reallehter Knapp; Susanna Deubert,
0 Jahre tdei Witiwe Regina Müller; Ehrenbriefe
rhauen: Marie Rheinhardt, 58 Jahre bei Apotheker
2öw; Katharina Giloy, 5 Jahre bei Bezirksbau-
chaffner Lehner; Marie Burlkard, 5 Jahre bei
dommerzienrath H. Mundler.
— Die jungste Kreiskirchenkollekte fur
den Kirchenbau in Biesingen lieferte ein Ge⸗
ammterträgnis von 3015.92 Mark.
— Kaiserslautern. Die hiefigen Wirt⸗
chaften der Brauerei⸗Gesellschaft Eichbaum vormals
ch. Hoffmann in Mannheim, nämlich: 1) „Zu
den drei Mohren“, 2) „Zur Schuützenlies'!“, 8)
„Zum goldenen Pflug“, 4) „Zur Bierbrauerei
helbert“, in der Fackelstraße, 8) „Zur Bierbrauerei
Helbert“, in der Mühlfraße, 6) „Zum Wittels-
‚acherhaus“, gingen an die Bayerische Bierbrauerei⸗
Zesellschaft vormals H. Schwaitz in Speher über.