Full text: St. Ingberter Anzeiger

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der „St. Ingberter Anzeiger“ mit seinem Unterhaltungsblatte erscheint wochentlich dreimal. Di en'st a g. Donners stag 
snd Samst ag. Abe—vgpreis vierteljahrig 45. Krzr. Anzeigen werden mit 3. Krzr. die dreifpaltige Zeile Blattjchrift / vder deren 
U—— 12 Raum berechnet.r J 0 
Nroe 39 Saumstag · den 80. Marz 1867. 
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t i n Deut schland. 2 vtsun 1818 diurch welches die Zahl bet Toderwurdigen Verbrechen po in 
We Wen. Die vom' Referenten Behrin ger Aber die 38.auf I4gemindert wurde. 3 J——— 
Abshaffe ber Fod essita ser am 88Marz ing derFede Strafe. sol pehen dem Hauptzweg der objectiven Ge 
dasumer der Abgeordneten gehaltene ausgezeichnete Rede, laute nugthuiung . anch den der Besserung habendie Todesstta se 
Wesentlichen· 5 —38 schueßl diesen AIwed aus Ich ann nicht glaubben, daß der Wensch 
. IDie Woassenschaft hat in dieser“ Frage lhre Pflicht gethan es so finken kantedaßß nicht“ ein sittlicher Keim in ihm herhlibi. 
se gen daß auch' die Vollsbertretungene darangehen sig einem Die shrwersten ¶ Verbrecher 8 nicht die schiechtesten Strafliuge. 
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e geiten het welnens in jolche, welche daln vie Roth, VDang zunSchasfot ein Kind sein. Weih, alte Eltern ein theil⸗ 
—S chanpien ilirn in sitν αιιν nehmender Freumdhegegnet, dann kom men viele menschliche Ree 
gteit wehgupren. XC 20533 gungen über ihn.“In diesen Regun genjst der sicherste Beleg 
In die ehe Klasse gehoren Jeons. welche. im der Aufhebung In hur Meenschüchte suttüche hdt sen ang igd srohdem foü 
yer Todesstrafe einen · sundhaften Eingriff nein gottliches —“* herichtet Wwerden und zwatnit diesem ge se d7 
erblicken, sie berufen sich auf das alte und uene Zestament. « Wenn 5n Es Konimt vor, daß Verhrechet duͤg den Sündenschlafe auf 
¶ aher. guch jede Weiunug ehres so anm Iche docz die ¶ Berufung gewec werden, wenn sit die kaing Gewißhein woh sd een, deg 
auf biblisch dogmatische Sate in die ser Fragenmicht zugeben. Der sie nne meht ein paar Stünden u leben hu ben, bel VBeanchem 
S hen sur sig e ese mn oge grrnne hanhte. n Wwelchethitnenne samhe dertens dung eit Datenig in Anst 
c iner andern uloritat einen Ehnshain miicht gestatten kamn. In Zeffetung, Befserung felbs aber micht Ene solche erfordert geit 
iese Klasfe gehöten. guch jene, welche auf dei Wege philosophicher Die Vesserung i die forischrennende Erstärkung. dez Wihlens. Alles 
Deduktion zu · dem Satze der Gleichheit der. Strafe mit dem Vere das wird ducch die Todesftrafe abgeschnitten Eine weiterk — 
zrechen gelangen. An ihrer Spitze stehen Kant und Hegel.Die wahunge ist die nvaß —S————— hi Wicede dandlung 
zortschreitende Philosophie hat aber das Unstichhaltige der von ist und doch gilt diejelbe Strafe. m — 
iesen aufgestellten Sabe nachgewiesen. Jede Begnadigung ware vDie Todesstrafe ist ferner irrepaͤrabet Redner schildert 
aach diesem Sate ein Eingriff in die Gerechtigieit Bei einer mun die Moglichteit eines falschen oder jerigen Todesurlheils dann 
Verstümmelung müßte die Strafe wieder in einer Verstümmelung die Echwierigkein die Grenlimie zwischen Mord und Todtschlag 
destehen. Außer dem Leben besteht abet noch eine Reihe von Zir vestimmen umd ftagt, ob es micht eim unheimliches Gefühl set, 
Buͤtern, welche nicht abschanßbar sind⸗; wohin- würrden daher die Jaß die innere Möguchteit vorhanden,“ vaß Lein. materiell unge · 
Tonsequenzen jener Theorie führen 3. Diese Gattung von Verthei⸗ Lechtes Todesurtheil gefällt werden onne.n Folgen Sie⸗ruft 
igern der Fodesstrafe halten vie innere. Tiefe der Schuld fuet. so arsuuns,diesem Gefühle . unde den Erfahrungen der Wissenschaft. 
Zedeutend daß sie nur durch, Vernichtuung des Menschen gessihnt Zelfen Sie, einen hundertjährigen Kampf fiegreich zum Äbschluffe 
werden konne. Wer vermag aber die innere Tiefe der Schuld bringen i (ulgemeines Vrado folgte am ESchlasse der meister 
vahrzunehmen d. Wer dies verfucht, verirrt sich auf das — 
er moralischen oder religissen Beurtheilung der Frage. ünchen 27 März. Dem k.Staatsminister der Justiz 
Die zweite Clase der Geonek derAbschaffung der Todesstrafe st zu seinet Erholung von St. Maj. dem Nonigein Geschasisure 
unfaßt diejentgen. welche diese Strafe zur Zeit für unentbehrlich laub bewilligt worden Etwaige Vermuthungen, als ob das nur 
zalten, weil sie fürchten, ces würdenanit! der Abschaffuug die die Einleitumg zum Rüdtritt des Hrn. vi Bomhard ware, kann ich 
Rtechtsformen gefährdebe und die. Sicherheit der Gesetlschaft untet · aus guter Quelle als ungegründet hezeichnen; der⸗ Urlaub erstreck 
zraben. Hier ist eine Thatsache: zu konstatiren: Als s. 3. im fich nur auf eine Dauer von 8514 Tagene“Dern Gesetzge⸗ 
Veseßgebungsausschusse (1839).die Frage zur Entscheidung gee bungsausschuß . der Kammer.. der Reichsruͤthe hat jeßzt das erste 
langie, waten die Meinungen schwänkend. Heute haben im 1. Buch des Cibilprozeßentwurfs zu Ende berathen; die von demsete 
nunsschuse s gegen 1 fur die. Abschaffung gestimm···ben beschlossenen Abweichumgen von der durch ven Ausschußz dere 
Man hat den Einwand gemacht,“ das Volt fel hoch micht Abgeordnetenkammer festgestellten Fassung sind nicht bedeutend, so 
so reif, daß man diese Strafart verlassen könne. 'Man steht da daß eine Verftändigung beider Ausschusse leicht zu bewerkftelligen? 
nit auf dem Standpunkt der Abschrockiiug. Aber das Maß der sein wird. Bis Ende Juni hofft man in beiden mit der ersten Les 4 
Reife eines Volkes wird nicht nach, der Zahl dex Todesurtheile sung. fertig zu sein, um die zweite dann sehr rasch abmachen z5 
hemessen; der Gradmesser ist auf eineni andern Gebiete zu suchen. lͤnnen, was allerdings sehr zu wünschen ist, dar zum August· mex 
Man hai uns neulich gesagt, „Kirche und Schule seien in ihrem Zusammentrit des Landtags wieder in Aussicht steht. 1 αι 
Werke noch nicht so weit vorgeschritten, daß man der Todesstrafe — Waͤhrend seines Urlaubs ist dem Hrn. Staatsrath v. 
entbehren könne.“ Ich gebe zu, daß Kirche und Schule noch ein Fischer die Führung des Justiz portefewilles uͤbertragen. Diesen 
weites Feld zu bebauen vor' sich haben; aber ich gebe nicht zu, Abend geht das Gerücht, der Hr. Kriegsminister habe um seine 
haß wir in Bahern auf einer Stufe stehen, daß neben Kirche und Entlassung nachgesucht; ob es de grumdet ist, dermag ich im Augen 
Schule als dritier Falior das Strafgesfetz steht. Nie wurde mehr Sliche noch nicht zu sagen. — Der Anf ang der Berathungen der 
Jesiohlen, geraubt und gemordet als da die Anwendung der To Commission für den Entwurf de r Seucheordnung ist dem Verneh 
heistrafe in der Blaͤthe war.. .. , men nach auf den kommenden 8. April festgeseßt. 
Der cod. crim. von 1781 setzte auf 38 Verbrechen die To-Munchenn 29. MärzenDer Kriegsminister hat seine Ent⸗ 
desstrafe und doch ist zwischen der Gesittung von damals und von lassung eingereicht; die Entscheidung des Königs hierauf wie über⸗ 
heute kein. Vergleich. Zu jener Zeit fanden in München alle daupt bezüglich der Ministerfrage ast pocht nicht erfolgt. 
Samstag fünf Hinrichtungen statt. In. Burghausen, dessen Rett6 
minalbezirt 200,000. Seelen- zählte, wurden in 28 Jahren 1100 Der ·kyl, Forstwart Friedrich Helfrich. zu ⸗Winzeln wurde aus 
Menschen hingerichtet. Und dennoch trat keins Besserung ein bis dem Staatsforsidienste entlassen, und: an dessen Stelle der Forstge⸗ 
—oD Ludwig Brendamour in Kaiser slauterw zum provisorischen 
die Abhilfe zunächst in der —SS Er suchte sie in der Forstwart in Winzeln, Forstamts Pi mtisen 8,xernannt. u 
Schule und half durch eine Mehrung in Begnadigungen nach. IBerl.in, MN. März. Die Prop.eborr.“ sagt die Veröffent⸗ 
—E— ichung der preußisch⸗süddeutschen Allianz e Verträge sei ersolgt, um 
ein Eine weitere: Abhilfe folgte durch das Strafgesetzbuch von dem Volke das Bewußssein dessenezuc geben/ was 6s an Grundlagen 
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