Full text: St. Ingberter Anzeiger

Bekanntmachung. 
galon Oehler. 
Samstag 18. Mo im großen Saale 
u. Sonntag 19. W des Herrn 
4867 Georg Jung 
J Afuden hei gutbesetztem Orchester und brillanter Beleuchtunug * V 
Zwei große Vorstellungen 
att, wozu ergebenst einladeeeeee ——— 
Louis Cehler, 
. e rofewor dar Uagis. 
„Preise der Pläßzse. 
Erster Platz 24 kr. Zweiter Platz 12 kr. Dritter Platz 6 kr. 
Cassa⸗Gröffnung halb 8s Uhr. Aufang 8 Uhr. * 
Eine große große Auswahl der neuesten 
Herrn⸗ Damen⸗ und, Kinder-Strohhüte em- 
pfiehlt billig, um mehr als die Hälfte des reellen 
— J n J — L Heôrz w I i* 
Sommas den 19. ai 
IIXEEXV 
bei VE. Weirich. 
Zu vermiethen. 
2 Zimmer, eine Speicherkam- 
mer und Keller in dem Jakob 
Fiack'jchen Hause in der Oberstadt. 
I. J. Fiack. 
Behufs Abftellung eines Unfugs, wel⸗ 
her bei einem Theil der hiesigen Arbeiter 
einreißen will, insbesondere an den Zahl⸗ 
lagen sich breit macht und nicht selten zu 
rohen Erzessen ausartet, sowie zur Auf⸗ 
—V 
nung werden folgende Gesetzes⸗ Bestimmun⸗ 
zen zur Darnachachtung veröffentlicht: 
L. Handwerksgesellen, Gewerbsgehilfen u. 
Fabrikarbeiter, welche den sog. blauen 
Montag feiern, werden bis zu JOo fl. oder 
mit Arreft bis zu 3 Tagen gestraft. Die 
gerichtliche Verfolgung dtent von Amts⸗ 
wegen und die Polizeibehörde ist befugt, 
die Uebertreter zur Arbeit zwangsweise 
vorführen zu lassen. (Art. 211 Polstr.) 
Um irriger Auslegung vorzubeugen wird 
bemerkt, daß der in Müßiggang zuͤgebrachte 
Tag nicht absolut ein Montag sein muß, 
sondern daß auch das Blaumachen an je— 
dem andern Wochen- resp. Arbeitstag 
strafbar ist. 3 
2., Die musikalischen Aufführungen, 
Kegelspiele oder sonstige geräuschvolle Un— 
erhaltungen, welche im Innern der Ge⸗ 
neinde in Wirthschafts- oder Privatgärten 
oder in sonstigen nicht geschlossenen Räum— 
lichkeiten abgehalten werden, dürfen nicht 
über 10 Uhr Abends verlängert werden. 
Die Polizeibehörde ist berechtigt, solche 
Storungen der Nachtruhe — welche bis 
zu 10 f. gestraft werden — udabhängig 
von der Seherin abzustellen. (Art. 
65 Polstr. u. Art. 3 des Ortspol.Beschl,) 
Zum Vollzug dieser Gee Bestim⸗ 
muigen werden die Wirihschaften und 
Wirihschaftsgärten durch das Polizeiperso 
nal nach Vorschrift controlirt und Ueber— 
retungen ohne Nachsicht beanzeigt werden. 
St. Ingbert 18. Mai 18683. 
Koͤnigl. Polizeicommissariat 
J. Krieger. 
? 7 23244 J v 
J. Maiers 
IEnSGCFÆACO-BUTEOAV 
in Stuttzartt 
S8Silherburgstrasse 166. 
besorgt Inseratoa unter strenger Dis- 
kretion in alle Zeitungen, Tages- 
blãtter und Zeitschriften, übernimmt 
in Fallen die IIustrirung und Ab- 
fassung der Inseratoe, berechnet dio 
Originalkosten und besorgt die Er- 
thenlung der Auskunft. 
Tanz ⸗ Unterricht. 
Den Damen und Herren, welche sich 
bei meinem Unterricht betheiligen wollen, 
diene zur Nachricht, das Montag den 27. 
Mai Abends 7. Uhr im Saale des Herrn 
Cafretier F. Oberhauser die erste 
Stunde beginnt. 
F. Froer, Tanzlehrer 
von Kaiserslautern. 
Die neben Herrn Kaufmann Joh. Wol! 
dahier gelegene Scheuer des Herrn Gust av 
Zrr von hier ist zu vermiethen oder zu 
verkaufen im 
Commissions⸗Bureau von 
VS.estDohS Iinger. 
Ich zeige hiermit ergebenst 
. an, daß ich von jetzt an, 
mein neues Atelier neben der Holz 
handlung des Herrn Otto Weigand, 
dohlenstraße, eröffnet habe und von Mor⸗ 
gzens 8 bis Abends 6 Uhr gef. Aufträge 
entgegennehme. 
B. Ollig, Photograph. 
150 Centner gutes Heu 
F. J. Schwarz. 
Zwei fleisige Schneidergeseilen fin 
den gegen guten Lohn dauernde Be— 
schäftigung bei 
Lorenz Heil 
in St. Ingbert.. 
Annonce J 
Bank⸗ und Wechsel-Geschäft 
bon Gebr. Pfei frer in Frankfurt a. M. 
Comptoir: Bleidenstraße Nr. 8. 
An⸗- und Verkauf aller Arten Staats-— 
papierd, Anlehensloose, Eisenbahn⸗, Bank— 
ind industriellen Actien, Incasso von Cou— 
pdons, Bauknoten, Wechsel ꝛc. unter Zu— 
icherung prompter und reeller Bedienung. 
Provision 1 per mille ohne 
ijegliche sonstige Spesen. 
Frucht⸗, Brod⸗, Fleisch⸗ ꝛc. Preise der 
Stadt Hom burg vom 15. Mai 
Weizen 8 fl. — kr., Korn 6 fl. 4 tr. 
Spelz — fl. -- kr., Gerste, — Zreihige, — fl. 
— xr. Mischfrucht — fl. — kr., Hafer 
—E 
feln Ufl. 36kr. per Ztr. Kornbrod, 8 Kgr., 
28 kr., ditto 2 Kgr. 19 kr., ditto 1 Kgr 
Io tr., Kühfleisch 1. Qual. 15 kr., 2. Qual. 
13 kr., Kalbfleisch 12 kr., Hammelfleisch 
14 kr., Schweinefleisch 18 kr., Butter 33 kr. 
ver Pfd. I 
Frankfurter Börse 
Geldsortee 
vom 16. Mai 1867. 
Wohnungsvermiethung. 
Der untere Stock des Carl Groß'— 
schen Hauses an der Haupistraße, Won 
Herrn Bauuuternehmer Leusentin bis jetzt 
zewohnt) bestehend in 5 großen Jim 
mern, Küche, Mansärden, Keller, 
Stallung, Remise, einem großen 
Sofraum, nebst einem schönen 
Garten, ist bis 1 Jui zu vermiethen. 
Näheres bei Herrn Adjunkt Hoff 
mann hier. 
Preußische Kassenscheine. .1 45/3.-4598 
— 56/357/2 
Pistolen .... fl. 9 44 -46 
Zollandische 10 fl.-Stücke . 9 50 -52 — 
Ducaien...... 5383-238 
20 Francz⸗Stücke.289 27-28 
xẽnglische Souvereings .. 11 49 -583 
zold per Zollfund fein. — — 
hochhaltiges Silber per Zollpfund —.— 
Dollars in Gold 2 27228 
Eine frische Sendung pfälzer Saat 
hanfsamen, sowie Sago, Salatöl 
und Soda, empfiehlt 
Berichtigung. 
In dem Zweibrücker Fruchdpreise 
»om letzten Donnerstag soll es heißen statt: 
P. ZJepp. Korn dfl. 58 kr. Korn 5 fl. 38 kr. 
* 
Redaktion, Druck und Verlag von F. X. Demetz in Si. Ingbert. J