Full text: St. Ingberter Anzeiger

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der St. Jugberter Anzeéig er“wit seinem Unlerhaltuirgäblaätte erscheint wöchtutuich dremaͤl Vienskag, Sonner stag 
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Rro. 1 7 . t teelt Donunerstag, den4. u tober pptutä idertt 1867. 
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Deutschlande eee Vie Freiwisligen werden dem Contingent ihter Heiniath zu gut 
Münchem, 17.Oct. Es wird von guten Sete verichert. zerechnet. Die Entlassüng aus dem Hette welche nach zurlitgelege 
haß der regierende König den Winter in der, lanblichen Emfams er. Dienstzeit zu ertheilen üst. agn eĩ drohendem oder ausge⸗ 
ee e nen an Auee saeen Fab, ohehen Zrieg durd sol. Verfüͤngeng zeinpeitig eingestelt werden 
zan Line Reise dach dem Orient amreten, saher ader, anen idoct müssen ängstens in sechs Wochen nach dem pecut 
egentschaftsrath fur die Dauer seiner Abwesenheit ernennen werde. alle Militürpflicht geu je nach dem ihnen Zyrch das Gesetz zustehen⸗ 
München- 2. Oct. Nach dem Gesetzentwurf,“ die Hee⸗ den Anspruch eijtweder yerabschiedet oder in die betreffenden Classen 
resorganisation beir, dürfen Jene, welche der aetiden Armee, an⸗ des Hecres eingereiht seina Für Gutlassungturkunden behuftẽ Aus⸗ 
gehören, die wirklich eingereihten so gut wie diqe Ersatzmmannschaf⸗ wvan derimng, müssen die Reservisten einen Stempel yon en 
bhug. behördliche Erlaubuihß weder sich berehelichenm, goch aus- ing. Tare kon 300 fl., die Landwehrmännex auch. ejnene lempe 
vandern, zoch sanst wie außer Landes zu. gehen. Die; Reser⸗ oon — — — von 100 fl. utrichten.. Mit w* 
isten, und Landwehrmänner, hingegen, sind diesen Beschrantungen, Jannar 1868 sü veh neue Gesetz in Wirtsamtein —D— die 
nicht unterworfen, doch kann bei drohendem Kriege die Regierung. Linstandsverträge, die vor diesem Tag durch Verpflichtuung deg 
as Auswagndoru- und Außerlaudsgehen verhieten, ZIn jedem Linstehers schon vollzogen sind, bleiben mit den nach dem Heeres 
andwehr onpagmehezirke werden jahrlih Hoen Fantroldersamineergünzungsgeset von 1828 hieraug sich exgebenden Folgen in Kraft. 
nugen, der, Ersatinannschaften, Reservisten und Landwehrmänner deum Ablauf der bedungenen Einstandszeit.Die Einftebet da 
bgehalten“ Die Landwehrmanner konnem während der Dauer bei, die volle Einstandszeit sowie die ihnen über diese hinaus nach 
hror Dienstpflicht im Ganzen außf kinen Ponat zu den Nebungen dein Reuen GBesetz etwa obliegende Dienstzeit in der activen Armee 
des stehenden Heeres beigezogen werden. Mußerdem hat die Lqud⸗ abzudienenn Die Einsteher haben jhre ordentliche ʒ. resp. Sjährige 
ehrin samere in ihren Conpagnebegieten, jahtüch acht „ein agige, Dienstpflicht in der Laudwehr zu erfülen, sind aber außerdem uog 
lelungene Hönnen sie zu diesen in einen Tag bon hrein Wohn-, vahrend, der Cinstandszeit zum Dienst in der Landweht decpiche 
xxx nicht Hin⸗ unde-zurückkommen, so erhalsent sig Entschtädigung et. .Zuxr Mitwirkung für, Erhaltung der Sicherheit amm Lande 
helese her den dore shhhehen ebeneen sou ol eine Litcerwehr geildet werden. uls. sotdze dienntt. vorerst vie 
e Vandwehr mun bei Mobilmachungen oder in pesonderen Fallen, bisherige Landwehr nach“ den bestehenden Gesetzen und Verord 
ur Erhaltmuge der Ordnung einberufen werden aBei einer Mo⸗, nungen. GGf. ——— — 42 
ilmachung bekommen, die darftigen Familien, verheiratheter Reser⸗ sZollbeteinsberir age werden wahrscheinlich nachsten 
sten n Landwehrmanner ach deen Cinberufung nierstühung, Zatustag, in der Reichsrathskamimer zur Verathung konmen. 
us Sinaismitteln Die Ersatzmannschasten, Reservisten unde dum baherischenn Consul in Veipzig ist der dortige Buchhändler 
andwehrmäner. find, in Vezug auf miltarische Verbrechen, Ver- Friedrich Eichhorn ernaunt. —. Von den Officieren. die sich zunt! 
gehen uͤnd · Disciplinaxübertretüngen gleich den Angehörigen der Eintritt in die Kriegsakademie geineldet haben- siud 13 zur Auf⸗ 
iven Armee der micitärischen Gerichtsbackeis un erworfem wegen nahme ausgemählt. — Die Namen der Branpaart. wele 
emeiner Verbrechen ec aber, nar disolange, ais sie um, Dient uus. der fönigl. Cabigetslasse mit je Lood f ausgestattet werden 
räsent sinde —Vollkommendiensttaugliche junge-VLeute, welche ind jetzt betkannin Das pfalzische Paar ist Petet Griegmit⸗ 
das 171 Lebensjahr schon überschritten haben, Lonnen vor eingetre— Anna Ruff nus Habtirchen, Amts Zweibrlicken, , 
ener Militärpflicht als Freiwillige in die; active Armee, eintreten. München, 22. Oct. In der heutigen Sitzuug der Ab⸗ 
Weisen jolche eine höhere Schulbildung nach, imd, übernehmen sie geordnetenkammer sprachen noch Frhr. d. Stauffenberg Kolb, 
s, sich aus eigenen Mitteln zu verpflegen und zu kleiden, so wer⸗ v. Soyer, Völk. Bischoff, Karl. Barth cramer und wenset 
en sie im Frieden schon nach einjährigem Djenst auf jhr Verlan. v. Schlör für, Dr. Weis gegen den Zollvertrag. Als Hauptbe⸗ 
en in die Reserye eingestellt, aus der he nach dreigähriger Dienst. weismittel für denselben wurde die Sprengung 
in in die Landwehr nbergehen. Diese Freiwilligen sollen nach bei dessen Nichtannahne geltend gemacht. Bei det“ Abstimmung 
Raßgabe ihrer Befaͤhigung bei Besetzung der Landwehrosficierstellen wurde. der Vertrag mit 117 gegen 17 Stimmen angenommen.“ 
um ehesten berücksichtigt; werden.Universitätsstudirende zund An⸗ Mainz;, 19. Oct. In das Neztz, welches die übrigen xhei- 
zehörige anderer höherer, diesen gleichstehender Lehrunstalten, dürfen rischen Festungen Preußens mit der Hauptstadt in directe Verbin⸗ 
Us einjaͤhrige Freiwillige in dienstfrejer Jeit die Porlesuingen: he⸗ Riug fetzt, ist heute durch Legung eines Kabels durch den Rhein 
uchen;Candidaten der Medicin konnen deu ejnjährsgen Freiwil, u der Linie der alten Trajanischen Brůcke auch die hiesige Festung 
igendienst in Militärspitälern, Candidatender Thierheilkunde als getreten. Die in der ganzen Festung nach; allen Richkungen n 
vetrinararztliche Praktikanten- leisten. Dien höhere Schulbildung, die Außenwexrke von der Centralstation durch die Stadt ausgehen⸗ 
velche zunn einjährigen Freiwilligendienst berechtigt, ist vor einer den Drähte setzen die wichtigsten Punkte des Vertheidigungssystems 
genen Commission durch Zeugnisse oder durch Bestehen einer in eine ununterbrochene Correspondenz mit Berlin oder evepuell 
Brüfung nachzuweisen. Wer nach Ablauf der gesetzlichen Dienst“ dem Höchstcommandirenden. 
eit in der actiben Armee foridienen will, kann eine Capiiulation aaf BadeneBaden, 22. Oct.n Heute fruht um 715 Ah 
in Jahr abschließen; die von Jahr zu Jahr erneuert werden kann; passirte, der Kaiser von Oesterreich Oos, mit einem Extrazuge. 
iese weitere Dienstzeit wird ihm ander Reserve- und Landwehre Dienst- Tr wurde dort empfangen von dem Großherzoge dbon Bäden und 
flicht angerechnet. Unterofsiciere, welche 12 Jahre in der activen Armee dem Könige von Preußen. Im dortigen. Bahnhofe nahm der 
oder im Krieg auch in der Reserve und Landwehr) gedient haben, daiser ein Dejeuner ein. Die Zusammenkunft, dauerte nut 
zabvon mindestens 9 Jahre als Unterofficier, exlangen bei gutem 19 Minuten , n 
Betragen Anspruch, auf besondere Bexücksichtigung zur; Anste lluug Fulda, 16. Oct. Heute Naͤchmittag habeu, die Fonferen⸗ 
un subulternen Civilstaglsdieust. Ebenso Gendarmen nach Rjährigem zen der Erzbischöfe, und Bischöfe Deutschlands im Sitzungesaale 
Dienst in der Gendarmerie... ι αν. n bijchöflichen Seminar ihren Anfang genommen. Dieser ersten 
Im Maijeden Jahres findet regelmäßigeine, Aushebung Conferenz wohnten bei die Erzbischöfe von Koin München, Bam⸗ 
sur Ergänzung des stehenden Heeres statt, zu welcher glle Dienst— berg und der Stellvertreter des Erzbischofs von Freibutg, serner 
Fflichtigen derbetreffenden Allersklasse zu exscheinen haben, mit die Bischöfe von Passau, Regensburg, Augsburg. Würzbuͤrg Hich 
Ausnahme der schon früher freiwillig eingetreicgenz, das Loos ente tädt, Mainz, Paderborn, Hildesheinm, Osnabrück, Fulda, die apo—⸗ 
cheidet darüber, wer zunächst einzureihen ist. Die Zahl der zur olischen Vicare von Luxemburg und Dretzden ud, Der Ehellver⸗ 
ẽrgänzung des stehenden Heeres im Ganzen nöthigen Maunschaftireter des Bischots von Culm. Der Bischof vom Wierig und den 
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xes Contingenis, welches hiedon auf jeben Regierungsbezirl krifftx Jaben zunächste den Charaktter von vortrgutichen Besprechungen, unds