Stiefvater hatte den Kleinen so festgelegt und sich mit seiner Frau,
des Knaben natürticher Mutter in die Stadt bezeben. Die Unter⸗
uchung gegen den Unmenschen ist eingeleitet.
7Der Wiener Rothschild soll zur Feier des fünfzig—
ährigen Bestehens seines Hauses in der österreichischen Hauptstadt
in den Grafenstand des Kaiserreichs erhoben werdrn.
Am Abend des 26. April waren in der Kirche S. Giovanni
»Paolo zu Venedig etwa zwei tausend Personen bei der Predigt
dersammelt, als unter einer Bank eine papierene Petarde explodirte.
Der Knall setzte die Versammelten in solchen Schrecken, daß Alles
nach den Thüren stürzte. In dem dadurch entstandenen Gedränge
wurde ein achtjähriges Mädchen erdrückt, eine Frau erhielt ge—
jährliche Contusionen und viele andere Personen wurder mehr oder
ninder beschädegt.
pNew⸗York; 28. April. RNachrichten aus Richmond
ufolge beträgt die Zahl der durch die Einsturz der Decke im
Zitzungssnal der. gesetzgebenden Versammlunb qetödteten Personen 59
Fa,Kleopatra“ ist der Name der neuesten Damenhaarftisu
in New⸗York. Das Haar wird an der Stirne hoch gekaͤmmun
aiach hinten niedrig geflochten“, überragt von einer großen Imil
ionsschlange; die sich um den Kopf ringelt.
* Ein Cigarrenraucher par excollence. Ein gewisser Herr
2... aus Amerika, der in Paris lebte, ist am Tabakrauchen
zestorben. Er brachte es täglich bis auf 40 Eigarren. Sain
Gebeine waren ganz morsch und sein Kopf glich einem gebratenen
Apfel. Er hinterließ seinen zwei Sohnen ein großes Vermoͤge
und knüpfte daran die Bedingung, daß sie. nicht rauchen. Er ma
rst 42 Jahre alt.
Dienstesnachrichten.
Der. k. Advolat⸗ Unwalz. Jacob Kellex. in Kaiserslautern ih
auf sein Ansuchen aaf die am Bezirksgerichte Landau XX
Advocatenstelle versetzt worden.
Bekanntmachung und Aufforderung.
⸗
Aushebung der Wehrpflichtigen
der Ältersklasse 1849 betreffend
Gemäß des durch das k. Landwehrbesirts-Commando dahier im Einvernehmen
mit der unterferligten Behörde festgestellten Geschäitsplans, werden sich die Mitglieder der
MilitärErsatzcommission (Art. 49 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes) für den Ersazbezirk
Zweibräücken, zum Zwecke der Aushebung der Altersklasse 183449,.
am Montage den 9. Mai laufenden Jahres und die 4
folgenden Tage,
jedesmal Morgens von 8 bis 12 Uhr und Nachmittags von,8 Uht an,
im Fruchthall⸗Saale zu Zweibrücken
versammeln, um die nahh Art. 84 des Wehr-Verf.-Gesetzes vorgeschriebenen Geschäfte vor⸗
unehnen und, zwar wird
ij am Montage, den 9. Mai J. J. die Bescheidung der einge⸗
jaufenen Gesuche von Wehrpfkichtigen um gäunzlische oder
reit'weise Befreiung von der Wehrpflicht oder um Aus—
fezungder Einreihung, —
jistse durch Streichung der Unwürdigen, der freiwillig Dienenden und der
Jänzlich odet nach Art. 8 und resp. 12 des“ Wehr-Verfass.-Gesetzes zeitweise
Befreiten;
* Dienstage, Mittwoche und Donnerstage den 10. 11. und 12
Maul. J. die Messuug und körperbiche Unterfuchung der
auf der Bizirksliste Verbliebenen uad die Beschrußfassung hierüber, endlich —
3) am Freitage, den 18. Mainl. J., die Loo frun g statifinden.
Indem man dies gemäß Art. 53 des WehrVerfass. Gesetzes und Ze 24 der
VBollzugs-Vorschriften vom 22. Juni 1868 (Ereisamtsblatt von 1868 Nr. 61) zur
allgemeinen Kenntniß bringt, ergedt hiermit an sämmtliche Wehrpflich⸗
igen der Altersklafse 1849, mit Ausnahme der bereits freiwillig dieneuden, die
nufforderung, sich in der nachbezeichneten Rerhensolge jedesmal Morgens um —A
Nachmittags um 3 Uhr punttlich im Fruchthahsaale hiesiger Stadt einzufinden.
Am ersten Tage (HNontag den 9. Mai) haben blos diejenigen Wehrpflichtigen
u erscheinen, welche um gaͤnzliche oder zeitweise Befreiung von der Wehrpflicht oder um
instweilige Aussetzung der Einreihung (ses Dienstesantritis) uachgesucht haben;
am zweiten Tage (Dienstag den 10. Meai) jämmtliche Wehrpilichtigen ftühere
Altersklassen und von der aufgerufenen Altersklasse 1849 noch diejenigen Wehrpflichtigen,
zeren Familiennamen mit den Buchstaben A dis H einschließlich beginnen;
am dritten Tage (Peittwoch den 11. Mai) der etwa. verbleibende Rest vom
horhergeheuden Tage und außerdem diejenigen Wehrpflichtigen, deren Familiennamen mit
»en Buchstaben J bis Reeinschließlich beginnen;
am vierten Tage (Donnerstag den 12. Mai) der etwa verbleibende Rest vom
‚orhergehenden Tage und zugleich diejenigen Wehrpflichtigen, deren Familiennamen mit
zen Buchstaben S bis inkl. Z begiunen, und endlich
am fünften Tage (Frreitag den 13. May alle diejenigen Wehrpflichtigen
awohl aus den früheren Altersklassen, wie aus der aufgerufenen Ältersklasse ecih
veder gänzlich noch zeitweise von der Wehrpflicht befreit und weder gänzlich oder zeitlich
intauglich noch unwürdig erklaärt worden sind.
Diejenigen Wehrpflechtigen, welche ohne genügende Entschuldigung (worüber der
Art. 59 des Wehr-Verfass.-Gesetzes Aufschluß gibt) bei dem Ersatzzeschäfte nicht erscheinen
toer sich vor Beendigung desselben eigenmächtig entfernen solllien, haden ihre Verurtheilung
vegen Ungehorsams auf Grund des Artikel 78. Abs. 2 des Wehr Verfass.Gesetze s an
ad bis zu 150 fl. oder mit Arrest bis zu 42 Tagen zu gewärtigeu.
Zweibrücken 4. April 1870.
Königl. Bayer. Bezirksamt
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