Full text: St. Ingberter Anzeiger

ganz auf, es stellt sich ein wehr oder minder starter Surchsau ein; 
die Augen treten tief in ihre Höhlen zurück, der Speichel fließ 
ab, ebenso findet aus der Nase ein dickschleimiger Ausfluß statt; 
auf der Schleimhaut des Maules, besonders am Zahnfleiche, dann 
der Nase und der Scheide zeigen sich mattweißliche oder gelblich 
zraue, später wund werdende Flecke; das Athmen wird moren 
ter, stöhnend; die Schwäche nimmt immer mehr überhand, die 
Thiere liegen viel, und es erfolgt de Tod gewöhnlich am fünften 
bis siebenten Tage nach Beginn der Kraulhei.. 
Erscheinungen nach dem Tode. 
Bei der Section findei man die erwähnten krankhaften Ver⸗ 
inderungen der sichtbaren Schleimhäute auch am Zungengrunde; 
höhert Röthung und öfters Blutunterlaufungen jm Kehllopfe und 
in der Luftröhre bis in die Lungen, die gewöhlich von Luft auf⸗ 
zetrieben (emphysemath'sch) sind. Die ersten drei Mägen erscheinen 
wenig verändert; dagegen ist der pierte Magen und der Dünn⸗ 
arm, sowie das Endstück des Mastdarms wehr oder weniger starl 
zexothet, zuweilen bläulich oder schwärzlich roih. Die Gallenblase 
s in der Regel mit dünner Galle stark angefüllt. Milz, Leher 
ind Nieren zeigen keine charakteristischen, krankhafien Veranderuugen. 
Dieses Krantheitsbild der Rinderpest bietet hie und da einige 
Abweichungen dar, indem das eine oder andere Symptom stärker 
hervortritt oder wohl ganz fehlt. 
Nach einzelnen Erscheinungen hat die Rinderpest Aehnlichkeit 
mit der Maul⸗ und Klauenseuche, der Lungenseuche und dem pös⸗ 
artigen Katarrhfieber; wenn jedoch die Aufeinanderfolge aller 
Symtome, der Seuchegang und alle weiterrn Umstände näher in 
Betracht gezogen verden, dann kdann eine Täuschung nicht lange 
hestehen. J 
s Bei Schafen und Ziegen tritt die Rinderpest im Allgemeinen 
anter denselben Erscheinungen auf, die Sterblichkeit ist bei diesen 
Thieren aber in der Regel etwas geringer. 
Es gibl bis jetzt noch kein Heilmittel gegen die Rinderpest, 
d viel deren auch schon angepriesen worden sind; dagegen hal die! 
Erfahrung gezeigt, daß sich diese Senge durch Kurversuche immen 
mehr verbreitet und dieselbe trotz aller dabei angewendeten Sorg 
falt ein Hinderniß für die schnelle und sichere Unterdrückum 
werden. 
Das einzige Schutzmittel gegen die Ansteckung ist die Ver— 
meidung jeden Verkehrs mit rinderpestkrankem Vieh, dann mi 
Menschen und Gegenständen, welche mit solchem in Berührun 
waren. 
Von der bereitwilligen Mitwirkung der Viehbesitzer hängt 
deßhalb hauptsächlich mit ab, die Rinderpest ferne zu halten un 
nach erfolgtem Austhzruche dieselbe schleunigst zu unterdrücken 
Trägt jeder Besitzer jür sein Vieh selbst Sorge und kommt der 
non Stagatswegen erlassenen Vorschrifien pflichtgetren nach, so is 
die Rinderpest ebenso leicht zu bekämpfen, als sie unter umgekehrten 
Verhältnissen die furchtbarsten Verheerungen anrichtet. 
Jeder Viehbesitzer kann seinen Viehstand aber vor Anstedcunt 
selbst schützen, wenn er zur Zeit herrschender Rinderpest 
1. kein Vieh kauft oder eintauscht; 
23. sein Vieh allein hält, keine fremden Menschen dazu laßt 
namentlich keine fremden Viehbesitzer, Viehhändler, Mezzger 
Wajenmeister, Viehtreiber, Knechte und Mägde aus eine 
Gegend, wo die Seuche herrscht; —— 
wenn er selbl!ebenso wenig in verseuchte Orte und Ställ 
geht, als ldeinen Angehörigen und Dienstleuten dies ge 
stattet; — 
wenn er von solchen Orten nichts ankauft, befonders keir 
Heu, Stroh ꝛc.. 
wenn er seinem Vieh die größte Aufmerksamkeit schenkt, umd 
bei jedem irgendwie verdächtigen Erkranken eines Stüccet 
dasselbe sogleich absondert und die vorgeschriebene Anzeigt 
bei der Ortspolizeibehörde erstattet oder einen zur- Praxi 
berechtigten Thierarzt beizieht, damit gegebenen Falles dit 
nöthigen Polizeimaßregelhn so frühzeitig als mögich ergriffen 
werden können. 
V. 
isi hufs Eintragung in das Inventarium au 17051, in den Pfuhlwiesen, in 17 Looh 
Mobiliarversteigerung. der Amtsstube des Unterzeichneten alsbald 72 allda, duhn —I — 
Mittwoch den 7. und Donnerstag den 8. tinzureichen, —7 88 e L 
September d. J., jedesmal des Vormit— ——— Horn, kgl. Notar. anauf Mimbacher Banne: 
ags präcis um 9 Uhr anfangend, zu 455 Dez, im Mimbacher Allment, ir 
Hassel, in der Behausung der Erblasser, 6 Loosen. 
werden die sämmtlichen zur Verlassenschaft auf Blickweiler Banne: 
der allda wohnhaft gewesenen und verlehb⸗ 396 Dez. in den Todten, in 4* Loosen 
ten Eheleute Emanuel Hager, lebend 237 , allda, in 8 Loosen. 
Bücker, Wirth und Krämer, und Marie Das Gras ist durchgehends schön. 
zeb. Haberer gehörigen Mobiliargegenstän⸗ Blieskastel, 29, August 1870. 
de öffentlich auf Credit versteigert, worun⸗ Wiest, k. Nolar. 
er namẽntlich: 
1 Pferd, 5 Kühe, 1 eg 
Schafe, eine Parthie Heu und Stroh,! 
Frucht, Wein und Brandwein, Tische, 
Stühle, Bänke, Kleider- und Küchen- 
ichtaͤnke,, 1 Spieluhre, mehrere Betten 
und Bettladen, Leintücher, Handtücher 
und Tischtücher, wergnes und hänfnes 
Tuch, Spiegeln, zinnenes und e 
nenes, eisernes und blechnes Küchenge- 
schirr, Bütten und Eimer, eine vollstän 
dige Geschäftseinrichtung, 2 Wagen, 1 
Windmühle, Egge und Pflüge, diverse 
rämerwaaren und die, Kleidungsstücke! 
und das Leibweißzeug der Verlebten;“ 
iberhaupt Haus⸗, Fuhr⸗ und Ackergeräthe 
zurch alle Rubriken. A di —5— d — 
Vor Beginn der Versteigerung wird das n te * ewohner er Pfal 
zur Erbmasse gehörige Wohnhaus mit — 
Stallung, Pflanzgarten und allen 8 Was unseren braoen Krieger im Felde jetzt vor Allem nöthig ist, sind 
—A — 
Hassel, an der St. Ingberter Straße, in Unterhosen. 
h der Vahnhoseh. and mehrere Jahre Man richtet deßhalb an alle Vewohner der Pfalz die dringende Bitte 
In demselben wurde seither Wirthschaft, an das nunterzeichnete Komite von obigen Gegenständen, namentlich Leibbinden 
Väckerei und Krämerei mit dem besten Er- möglichst bald so viel als möglich übersenden zu wollen. Sabald eine genügendt 
'otge detrieben, auch eiguet sich dasselbe Anzahl vorhanden ist, wird einer der Unterzeichneten die sämmtlichen Gaber 
einer vortheiltzaften Lage wegen zum Be⸗ direkt an die Armee im Felde persönlich überbringen. — 
riebe eines jeden anderen Geschäftes. — 
Zu gleicher Zeit werden alle Diejenigen, — I 
velche eine rechtmäßige Forderung an die Das Komite 
vorgenannten Erblasser zu machen haben, für Verpflegung durchpassirender Kranken und Verwundeten. 
hiermit aufgefordert, ihre Rechnungen be⸗ Fr. Orth. H. Weber. Chr. Zinn. F. W. Fuchs. Rektor Rohe. 
Ation, Druck und Verlag von F. X. Deme 
8 in 
X. 
In— 
Jveblt.