Full text: St. Ingberter Anzeiger

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der St. AIngebe rit er An z'e iig enr lund das mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, mit der Dienstags⸗, Donnerstags⸗ und Sonntags 
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M 188. 7 uein nehermien iu α Sonntag⸗ de⸗ — * 1870. 
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F ee — .Telegramme. e 
Berfaulbes,Petz Dez.un Der Verlust der: Franzosen 
hei dem gestrigen ·mißglückten Ausfalle auf der Südostfront 
von Paris an Todten, Verwundeten und Gefangenen ist 
sehr bedeutend. Heute wurde von ihnen zurx Beerdigung 
hrer Gefallenen ein mehrstündiger Waffenstillstand erbeten. 
Auf unserer Seite beträgt der Verlust bei der württem— 
bergischen Division etwa 40 Offtziere und 800 Mann; 
bel der Brigade dut Trossel des 8. Armeecorps 2 Offiiere 
und etwa 70, Maͤnn, Saͤchsischer Verlust noch nicht con— 
statirt. Heute verhielt sich der, Feind vollständig ruhig. 
ane , p. Podbielski. 
nne London; . Dez. Laut Mittheilungen aus Calais 
melden Luftballon-Nachrichten aus Paris vom 30, Novem⸗ 
ber: Trochu und Ducrot erließen gestern eine Proklama⸗ 
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ren Ehrsucht die Civilisation mit Füßen tritt. — Gestern 
besetzten die Nationalgarden den Bahnhof von Choisy und 
zriffen L'Hay an; heute überschritten sie unter Ducrot die 
Marne, besetzten Montmelis das Mittags wieder geräumt 
wurde. 
Heftiger Kampf bei Champiguy, Brie, Villiers. Tro⸗ 
chu feuerte die Linientruppen an und brachte den Kampf 
wiederholt zum Stehen. Der Kampf wurde durch ein for⸗ 
midables Feuer des Forts unterstützt, Kanonenboote und 
gepanzerte Eisenbahnwaggons griffen in den Kampf ein. 
Nachmittags zog sich der Kampf nach Epinay. Derselbe 
wird morgen fortdauern. General Renault-Lachariere wurde 
jerwundet. Sudlich von Paris engagirte Vinoy ein Gefecht 
Unsere Verluste betragen 2000 Verwundete. 
Villeneuve⸗-le-Rosi, 1. Dez. (General Tümpling 
in das Generalcommando in Breslau) Gestern 2 Uhr Nachts 
ttfolgte, unter demi heftigsten Feuer Jümmtlicher. Forts und Ka— 
nonenboote beginnend, ein neuer großer Ausfall gegen die diez— 
feitige und wuͤrttembergische Front, angeblich unter Ducrot und 
Trochu mit 120,000 Mann. Nachdem ber Feind vom 6. Corps 
bis 11 Uhr siegreich zurückzewiesen, konnte dem stark angegriffenen 
linken württembergischen Flügel 6 Bataillone, 2)3 Eskadrons u 
Zxeitende Batterien zur Unterstützung über Villeneube-St Geor— 
zes noch zugeführt werden. Nachmittags 8 Uhr wurde die dies⸗ 
seilige Stellung von Neuein heftig angegriffen. Nach 6 Uhr waren 
die Franzosen überall zurückgeworfen. Dank zunseren Verschan zungen 
ist der Verluft verhältnißmäßig gering. Die standhafte Ausdauer 
der Truppen ist nicht genug anzuerkenuen. 
London, 1. Dec. (Allg. Zt g.) Laut Berichten aus Tours 
is Alles in Bereitschaft geseßt, um die Regierung binnen zwe 
ẽtunden nach einem auderen Orte zu verlegen. 
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Der zwischen Bayern und dem Norddeutschen 
Bund abgeschlossene Vertrag.. 
Der preußischeè Staatsanzeiger“ verdffentlicht, den zwischen 
Bevollmächtigten des Präsidiums des Norddeutschen Bundes und 
bayern zu Versailles am 23. Nov. abceschlossenen Vertrag über 
den Beitritt Bayherns zu der vom Bundesrathe genehmigten Ver— 
assung des Deutschen Bundes nebst Schlußprotokolls von dem⸗ 
elben Tage: — 
Se. Majestät der König von Preußen im Namenm des Nord⸗ 
eutschen Bundes und Se. Maiestät der König von Bayern haben 
n der Absiqtt, die Sicherheit des deutschen Gebietes zu gewähr⸗ 
leisten, dem deutschen Rechte eine gedeihliche Entwickelung zu sichern, 
ind die Wohlfahrt des deutschen Volkes zu pflegen, beschlossen. 
iber Gründung eines Deutschen Bundes Verhandlungen zu er⸗ 
ffnen und zu diesem Behufe zu' Bevollmächtigten ernannt: v. 
zismarck. Bray⸗Steinburg, v. Roon, Frhri v. 
Brandh. v. Lutz 
. 
Die' Staaten des Norddeutschen Bundes und das Köonigreich 
Zayern schließen einen ewigen Bund, welchem das Großherzogthum 
Baden und das Großherzogtham Hessen für dessen füdlich vom 
Main belegenes Staatsgebiet schon beigetreten sind und zu welchem 
zZer Beittitt des Konigreichs Wurttembergs in Aussicht steht. Die- 
ser Bund heißt der Deutsche Bund. 
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Die Verfassung' des Deuischen Bundes ist die des bisherigen 
storddeutschen Bundes, jedoch mit folgenden Ahänderungen: GFol⸗ 
jen die aus dem Vertrage mit Baden und Hessen bekannten Ab— 
inderungen unter Aufnahme der Stimmen für Bahern im Bun— 
desrathe (6) und im Reichstage (58.) u. dgl.) 
III , 
Die vorstehend festgestellte Verfassung dezs Deutschen Bundes 
erleidet hinsichtlich ihrtr Anwendung auf das Königreich Bahern 
nachstehende Beschränkuüngen; — 
8. 1. Das Recht der Handhabung der Aufsicht Seitens des 
Zundes über die, Heimaths- und Niederlassungsverhältnisse und 
essen Recht der Gesetzzebung über diesen Gegenstand erstreckt sich 
nicht aufrdas Königreich Bayern. Das Recht, des Bundes auf 
dandhabung der Aufsicht und Gesetz zebung über das Eisenbahn⸗ 
vesen, dann über das Post und Telegraphenwesen erstreckt sich auf 
das Königreich Bayern nur nach Maßgade der in den 88. 3 und 
benthaltenen Bestimmungen. 
8. 2. Für die erste Wahl zum Reichstage wird die Abgrän⸗ 
ung der Wahlbezirke in Bayern in Ermangelung ber bundesge— 
etzlichen Feststellung von der königlich bayerischen Regierung be⸗ 
timmt werdeu. 
8. 83. Die Artikel 42 bis einschließlich 46 der Bundesber⸗ 
rassung sind auf das Königreich Bayern nicht anwendbar. Dem 
Bunde steht jedoch auch dem Königreiche Bayern gegenüber das 
Recht zu, im Wege der Gefetzgebung einheitlich Normen für die 
Construktion und Ausrüstung der für die Landesvertheidigung wich- 
igen Eisenbahnen aufzustellen. 
8. 4. Die Artikel 48 bis einschließlich 523 der Bundesder⸗ 
assung finden auf das Königreich Bayern keine Anwendung. Das 
Zönigreich Bahern behält die freie und selbstständige Verwaltung 
seines Poste und Telegraphenwesens. Dem Bunde fleht jedoch auch 
für das Königreich Bayern die Gesetzgebung über die Vorrechte 
der Post und Telegraphie, über die rechtlichen Verhältnisse beider 
Anftalten zum Publikum, über die Portofreiheiten und über das 
Posttaxwesen, soweit beide letzteren nicht lediglich den inneren Ver— 
ehr in Bayern betreffen, sowie unter gleicher Beschränkung die 
Feststellung der Gebühren für die telegraphische Correspondenz, end⸗ 
ich die Regelung des Post und Telegraphenverkehrs mit dem Aus⸗ 
lande zu. An den zur Bundeskasse fließenden Einnahmen des 
Bost und Telegraphenwesens hat Bayern keinen Antheii.— 
(Fortsetzung folgt. 
— — 
Bermischoen. 
Wahrend der nächsten Montag, den 5. Dezembet beginnen⸗ 
den Schwurgerichtssession werden fölgende Fälle zur Aburtheilung 
gelangen: 1) Am 5. Dezember: Schneider, Wilhelm, 24 Jahr? 
ilt, Barbier von Elmstein, zuletzt in Oggersheim, wegen Raub. 
) Am 6. Dezember: Lang, Georg Ludwig, Buchhändler von 
Speier, wegen Preßvergehen. 3) Am 7. Dezember: Schaedler, 
Friedrich, 20, Jahre alt, Tüncher und Sold at von der Krops⸗ 
hurg, Genneinde St. Martin, wegen Körperverletzung mit nach— 
zeiolgtem Tode. 4) Am 8. und 9.. Dezember:. Brunner, Nito— 
uus, 25 Jahre alt, Schneider; Brunner, Michael, 27 Jahre