23. os.: „Der Zusammentritt der Conferenz erscheint gesichert. Im
Falle, daß der englische Standpunkt von Rußland acceptirt wird,
sll der Ztacus quo im schwarzen Meere auch wäbrend der Dauer
der Confecenz aufrecht erhalten werden. Oesterreich, Italien und
Preußen haben diesen Vorschlag angenommen. Mam rechnet auf
Ruhlands Zustimmung und glaubt nur, daß die Regierung in Tour?
Schwierigkeiten machen werden.
jenen Bestandtheit zes —XI
Verwaltung, untex der Militärhohcit Sr. Majestät des Königs von
Bayern; im Kriege und zwar mit Beginn der Mobilisirung —
unter dem Befehle des Bundesfeldherrn. In Bezug auf Organi⸗
sation, Formation, Ausbildung und Gebühren, daun hinsich tlich
der Mobilmachuug witd Bayein volle Uebereinstimmung mit den
für das Bundesheer bestehenden Normen herstellen. Bezügl ich der
— Bewaffuung und Ansrüstung sowie der Gradadzeichen behält sich
Der zwischen Bayern und dem Norddeutschen de broo 53 de Hertecun de e 3
ce 3 sltmmung mit dem undesheer vor. Der Bundes err hat die
Bund abgeschlossene / Vertrag. n an bas diehe sa durs Insdetnnonen von dit ¶u-be nim
GForisetzung.) slimmung in Organisation, Formation und Ausbildung, sowit
8. 8. Anlangend die Art. 57 bis 68 von dem· Bundes · yon der Boltzähligkeit und Kriegstüchtigleit des baherischen
friegehesen so finder Art. 87 Auwendung auf das Konigreich Contingents Rederzeugung zp verschaffen und wird lich uͤber die
Bahern; Artikel 58 ist gleschfalls für das Königreich Bayern guͤl Modalitäten der jeweiligen Vornahme und über das Ergebniß diefer
tig. Dieser Artikel erhält jedoch für Bayern folgenden Zusatz: Inspectionen mit Sr. Maj, dem Könige von Bahern in's Ver—
Der in diefem Artikel bezeichneten Verpflichtung wird bon Vayern nehmen setzen. Die Anordnung der Kriegsbereitschaft (Mobilisirung)
in der Art entsprochen, daß es die Kosten und Lasten seines Kriegs · des bayerischen Coutingents odet eiues Theiles desselben erfolgi
wvesens, den Unterhalt der auf seinem Gebiett belegenen festen auf Veraniassung des Bundesfeldherrn durch Se. Maj. deu Konig
Pläge und soustigen Fortificationen einbegriffen, ausschlietzlich und von Bayern. Zur fteten gegeuseitigen Infotmation in den durch diest
allein trägt. Art, 509 gleich wie der Art. 60 füt Bayern gesetz Bereinborung geschaffenen militärischen Beziehungen ethalten die
liche Geltung p—7* J Militärbevollmächtigten iu· Berlin · und Munchen über die einschlä⸗
Die Artilel 61 bis 68 finden auf Bahern keine Anwendung digen Anordnungen entsprechende Wittheilung durch die resp. Kriegs
An deren' Slelle treten folgende Besticimungen: J. Bayern be Ministerien. IV. Im Kriege find die bayerischen Truppen ver
hait zunöchst eine Misitärgesetzgebung nebst den dazu gehörigen pflichtet, den Befehten des Bundesfeldherrn unbedingt Folge zu
Holl zugs Justruktionen, Verordnungen, Erläuterungen c bis zur aften.“ Diest. Verpfli htung wirßz duden Fahneneid aufgenommen.
derfaffangs maßigen Veschlußfassung über die der Bundesgesetzgebung V. Die Aulage von neuen Befestigungen auf bayerischem Gebiet
Anhheinfalle nden Materien, resp. bis zur freien Verständigung be ⸗ im Interesse der gesammtdeutschen Vertheidigung wird Bayern im
üglich der Einführung der bereits vor dem Eintritte Bayerns in Wege jeweiliger specieler · Vereinba rung zugestehen. An den Kosten
deVBund in dieser Hinsicht erlassenen Gesetze und sonstige Bestim fue deir Bau und die Ausrinstang sotcher Befestigungsanlagen au
mungen. II. Bahern verpflichtet sich, für sein Contingent und die jeinem Gebiete betheiligt sich Bayttn in dem sei er Bevoͤlkerungs
u demfelben gehörigen Einrichtungen einen gleichen Gelobetrag zu ahl entsprechenden Verhältnisse gleichmätzig mit den anderr
erwenden, wie nach Verhältniß der Kopfstärke durch den Militär⸗ Siaaten des deutschen Bundes; ebenso an den für sonstige Festungs
clat des deutschen Buudes für die üdrigen Theile des Bundes anlagen.etwa Seitens des Bundes zu bewilligenden Extraordina⸗
heeres ausgeseht wird. Dieser Geldbetrag wird im Bundes Budge; rien. VI. Die Boraussetzungen⸗ untet welchen wegen Bedrohung
sur das kal. dayerische Contingent in eine Summe ausgeworfen. der vffentlichen Sichtrheit⸗ das Bundos gebiet oder ein Theil des⸗
Seine Verausabung wird dur h Special · Etats geregelt, deren selben durch den Bundesfeldherru⸗ in Kriegszustauo erklart werden
ufstelluag Bahern überlassen bleibt. Hiefür werden um Allgemeinen ann. die Form der Verkündung und die Wirkungen einer solchen
diejenigen Etatsansätze nach Verhältniß zur Richtschnur dienen Sellarung werden durch ein Bundesgesetz geregelt. VII. Vorste—
weiche für das übrige Bundesheer in den einzelnen Titeln ausge )ende Vestimmungen treten· mit dem 17 Januar 1872 in Wirk—
worfen sind. III. Das baherische Heer bildet einen in sich geschlos⸗, jamleiten α Gyrtsetzung folgt.)
314 —15 vn J *
Mobiliarversteigerung.en ee p rgurrer het
Samstag den 17. Dezember 1870 Behaufung des ee zen sbee Heu und, Stroh
Nachmitiags 1. Utr dahier, in ihrem Heuse, S e e hier lah de Grora Klein —W Mitv —
lassen die ⸗Kinder der perlebien Ebeleute Wirlh dahier, auf⸗ —**— vberstcigern was s zus barbaufen.) I Tιι on
Pelet Stolz und Catharina Steinfeld soicc *5
die sämmtlichen zu deren Nachlaß —A Rodod Centner aarieffelnicar 30 E
Mobiliargegenstände sauf Borg bersteigern, ¶ Heu und Ohmet; 1 frische— * a,
aämlich: in trachtiges Schwein und ausge⸗
2 Kühe, 10 Zentner Heu, 120 Ztr. wachsene Schweine. *4
Kartoffeln, ein großer Haufen Durg Geschäftsbutenu enn
¶ vollständige Betten mit Beitladen, 2 zt Westohaelinaer!
Commoden, Tische, Stühle, Bänle, 1
seleiderschrank, 1 Küchenschrank, Leintücher,
Tischtücher, Betiz ug, bWagen, Pflug,
Egoe, 1. Wanduhr, Küchengeräthichaften
und jonstige Gegenstände. ν
n eHorn, Igl. Notar.
— — — 4
. * 9. e1 — ——
Hausversteigerung.
Montag den 19. Dezenider 1870, Ruch⸗
mittags 2 Uhr, zu St. Jugbert bei Metz
germeister Jakob Schwarz, laßt P eter
Wintßeundn. Werkmeister it St. Johann
sein neben Metzger Schwarz gelegenes
weistöckiges Wohnhanus mit Hof und Hin⸗
jergebäude auf zeh njaͤhrige Zahltermine in
Eigenthum versteigern. —
DSorn, kgl. Notar.
cu Der illustrirte Familien Kalen
der pro 1871 von A. H. Paynt
in Leipzige ist in der Druckerei det
St. Jngberter Anzeiger zun
Preise von 15 Erzr. zu beziehen.
AMlustrirter Tamilien·alendor
. —40 ILELEG ι
fur 1871. 16. Janrgans.
NMit enm inta nen rt au e VuÜ H s ile B
32 e 1. 22 22 16
Preĩs c. ddd. Vahrg.
Enthalt 64 veiten Tert. mit ahon 20 in dem Dort.god mebbtem Dunsmraticpn daramer aino
auch gameseitige Bilder. Fur Viele ist dieser Falender von badeutendem Warth achon allsin
α un dMärkte-Verzeichniss und, dureh Seine gemeinnũtrigen Tabellen.
Ueber don Rrieg Dentsehlands gegen Prankreien bringt der Lalender
XX ale fur Jedermann verstundtlich gemaehte Darstellang nebst·vielon
wuwrhiee dazu⸗ gendrigen Hlustrutionen und Portrait. 1
Die dem Katender alts GncatiBeigube ungeheftet7ie
Gross o dolorirte Bis on bahn-Kartevon Mistel-Europa
ist mit allen dureh den Krieg berühmt gevwdrdenen Ortsehaften bis auf die Neinsten berab
eνguünt οÚden
rota diosor aalaiden Koioblhaltitkein ict det Preis wio xchor geblieben....
Der Lalender ist vorrathig in allen Buehnhandlungen: und bei allen Buchbindern.
Die veriagslanur oν A. I. Payne in Leiprig?
—3
Mein Haus neben Herrn Jacob
Schwarz, Metzger dahier, bestehend aus
inem Laden nebst vollstandiger Einrichtung
s Zimmer, 1 Küche, Speicher und Keller,
ist vom 1. Januar 1871 an zu vermiethen.
MVeter Stief.
Epileptische Krämpfe (Fallsucht
heilt brieflich der Specialarzt. sur Epilepe Dottoun O. RKilliseh
D in Berlin. jenßt Louiensiraße 45. — Vereits über Hundert gebeilt.
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Redattion, Druc und Verlag von F. X. Demeß in St. Iugbert. deee e ea *