Full text: St. Ingberter Anzeiger

Bekanntmachungen. 
—— 
Todebd⸗ Anzeige. 
Hiermit die schmerzliche Nachricht. 
daß es dem unerfoischlichen Rathschlusse 
des Altmkchtigen gefallen Hat. nusere 
geliebte Tochter, Schwester, Schwägerin 
und Tante 
2Narie Veters 
heute Abend gegen 7 Uhr, versehen 
mit den hestigen Sterbsatramenten, im 
Alter von 18 Jahren in ein besseres 
Jenseits abzurufen. 322 
Die Beerdigimg Findet Samstag 
morgen um a 10 Uhr vom Sterbhause 
nus statt. e 
Um stilles Beileid bittet im Namen 
der tieftrauernden Familie 
St. Ingbert, den 17. April 1872. 
Der gebeugte Vater 
——6 e 3 . J ˖ Peters. 
De geehrten Dammen die ergebenste 
Anzeige, daß wir, von unserer Ein 
kaufsreise zurückgekehrt, jetztieine reichhaltig 
Auswahl von geschlossenen und runden 
zur gefälligen Ansicht ausgeftellt haben. 
Die Geschwister Bornschein. 
* 34 25 Ein tüchtiger ve 
Maschinenwärler 
finden gegen guten Lohn dauernde Beschaͤf- 
tigung auf der Sägemühle von 
63. Uhl, Zimmermeister. 
In Tuche & Burkins 
jür die Sommer Saison, empfiehlt in reicher 
Auswahl seine euen 
Musterkarten. 
e I. I. Grewenig. 
Bester 
Portland Comont 
Otto Wenand⸗ 
Der Brodpreis fuͤr die Stadt St 
Ingbert ist von heute an bis zum nächsten 
Donnerstag. (Fruchtmarkistag) festgeltellt: 
Korabrod 8 Klgr. 25 Krzr. Weiß 
brod 19 Krzr. 
Sämmtliche Bäcker von St. Ingbert 
Frucht⸗Brode Fleisch ꝛe. Preise 
der Stadt Zweibrücken v. 18. April 
Weizen 7 fl. 86 tr. Korn 5 fl. 6*6 
Gerste 2reihige. — fl. — tir., Gerste vier 
reihige — f. — kr. Spelz 5 fl. 14 tr. 
Speizkern — fl.“—tr. Dintkel — fl 
— ir. Mujschfrucht — il. — kr. Hafen 
31. 89 tr. Karteffein Ufl. 586 kr. Heu 
Ufl. 30 kr. Shoh, 1 fl.25. Ir. per 
Zentner. Weißbröd 112 stiloar. 205 
Kornbrod. 8 Kilpar. 24 fr. ditto 2Kilogr. 
16 tr. ditto IKnogr. Bikrt Gemischthrod 3 
Kil. 32kr. 1 Paar Weck 100 Gramm 8 kr. 
Rindfleifch I. Qual. 20 tkr. A. Qual- 18 kr. 
Kalbfleisch 18 kr. Hammelfleisch 18tr. 
Schweinefleisch 22bt. per Pfund. Butter 37 
ir. per Pfund.. 
F Bekauntmachung und Aufforderung. 
Aushebung der Wehrpflichtigen 
der Altersklasse 1851, sowie der älteren Hälfte der 
Altersklasse 8528. 
ι ——— 333 * . 
Gemäß des durch das königl. Landwehrbezirks-Kommando dabier im Gin— 
vernehmen mit der unterfertigten Behörde festgestellten Geschäftsplanes werden 
sich die in Artikel 49 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes bezeichneten Mitglieder 
der Militärersatz⸗ Kommission“ für‘ den Ersatzbezirk Zweibrücken zum Zwecke 
der Aushebung der Altersklasse 1831, sowie der älteren Hälfte der Al⸗ 
lersklasse 1832 27 2 
am Samstag den 4. Mai nächsthin und die 5 folgenden Tage 
mit Ausnahmnre des 5. Mai (eines Sonutages) und des 9. Mai (eines Feiertages) 
am ersten Tage Morgens von Vbhis I2e Uhr und Nachmitass von 428 
Uhr am und an den übrigen b Togen jedesmalMorgens von 8S bis 1I21 Uhr 
und Nach mittags von 23 Uhr nnn 
inm Iruchthall⸗Saase zu Zweibrüchenn 
versammeln, um die 'in Ait. 34des Wehr-⸗Verfassungs-Gesetzes vorgeschriebenen 
Geschäfte vorzunehmen und zwar wir d 
1i) am Saustag, den A. Mai l. Irs. die Bescheldumng der eimge— 
laufenen Gesuche von Wehrpflichtigen um zeitwei'sse Be— 
freiung von der Wehrpflicht oderum Aussetzungder Ein— 
reihung, sowie die Feststelkung der Bezirks liste durch Streigung 
der Unwürdigen, der freiwillig Tienenden und der gemäß Art. 8 resp. 12 des 
Wehr⸗Verfassungs⸗Gesetzes zeisweise Befreiten, — 
2) am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, den 6. 7T., 8 
und 10. Maiel. Irs. die Nesfumg und körperliche Unterfuch u ng 
der auf der Bezirksliste Verbliebenen, sowie die Beschlußfass ung hierüber, endlich 
Zp am Samstag den 11. Mainl. Irs. die Loosung statifinden.“ 
Indem man dies gemaß Art. 53 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes und 8.24 
der Vollzugsvorschriften vom 22. Juni 1868 (streisamtsblatt von 1868 Nr. 6I) andurch 
affentlich bekaunt macht, ergeht zugleich an sämmtliche Wehrpflichtägein der 
ubte rsklasse 185L, sowie der äübteren Hälfie der Altersstuahse 1832 
nmit Ausnghmesder bexeits freiwillig Dienenden, die Aufforde— 
rang, sich in der nachnezeichnenden Reihenfölge und zwar am er staun Taa't e Motgens 
um 9 Uhr, an den übrigen 5. Tagen Morgens um 8S Uhr und an allen 6 Nachmittagen 
um 22 Uhr pünktlich im Fruchthallsaale hiesiger Stadt einzufinden. 657 
Au ersten Tage (Samstag, den 4. Mai) haben blos diejenigen Wehrpflich— 
tigen ˖ Jur erscheinen, welche um Aussetzung der Einreihung oder um zeitwrise Befrrejung 
von der Wehrpflicht nach esucht haben; J—— J 
am zweiten Tage (Montag, den 6. Mai) die sämintlichen Wehrpflichtizen 
früherer Alterstlassen, somie von der zaufgerufenen Altersklasse 185L diejenigen Wehr⸗ 
oflichtigen, deren Feaamiläsenn a in ein mit den Buchstaben Adis G eeinschießlich 
beginneßzßzßßß 3 
am dritten Tage (Dienstag, den 7. Mai) der etwa verbleibende Rest vom 
vorhergehenden Tage und außerdem diejenigen. Wehrpflichtigen dec Alteesklafse 18351 
deren Familiennamen mit den Buchstaben Hubdis Reserschlreßklich veginnen; 
am vierten Tage (OVeittwoch, den 8. Mai) der etwa verbleibende Reft vom 
vorhergehenden Tage, ferner die jenigen Wehrpflichtigen der Alters lasse I831L, deren 
Familiennamen mit den Buchstahen S bis Z einschließlich beginnen und außerdem die⸗ 
enigen Wehrpflichtigen der Alterstlasse, IS52, deren Familiennamen mit den Buchstaben 
A bis Geeinichireßlich beadinnenznz J 
am fünften Tage (Freitag den 10. Mai) der eiwa verbleibende Reff vom 
vorhergehenden Tage, sowie diejenigen Wohrpflichtigen der Alterstlasse 1862, deren Fa⸗— 
mihennumen mit din Buchstaben Fudis J einjchließlich beginnes, uund eudlich J 
am sechsten Tage (Samstag. den 11. Mai) alle diejenigen Wehrpflichtigen 
owohl aus den früheren Altersklassen, —sowie auf den beiden Altersklassen I851 und 
1882, welche nicht bereits freiwillig dienen, nicht zeitweise von der Wehrpflicht befteit 
aicht gänglch / oder zeitlich untauglich und nicht unwürdig erklärt worden sind. 
Diejenigen Wehrpflichtigen, welche ohne genügende Ent⸗ 
schuldigung (Art. 59 des Wehr-Verf.-“Ges.) bei dem Er⸗ 
satzgeschüfte nicht erscheinen oder sich vor Beendigung deß 
selben eigenmächtig entfernen sollten, haben ihre Verurthei⸗ 
lung wegen Ungehorsams auf Grund des Art. 17 Absatz! 
des Gesetzes zum Vollzuge der Einführung des Strafge— 
setzbuches für das deutsche Reich in Bayern vom 26. Dez 
— 
bis zu 10 Thalern zu gewärtigen. —8R 
Zweibrücken, den 2. Apru 18727373 ä 
Königl. Bayer. Bezirkamt 
DRamm. Schäfer. 
edattion, Druck und Verlag von F. X. Dem⸗z in St. Ingabert.