Bekanntmachungen.
——
Todebd⸗ Anzeige.
Hiermit die schmerzliche Nachricht.
daß es dem unerfoischlichen Rathschlusse
des Altmkchtigen gefallen Hat. nusere
geliebte Tochter, Schwester, Schwägerin
und Tante
2Narie Veters
heute Abend gegen 7 Uhr, versehen
mit den hestigen Sterbsatramenten, im
Alter von 18 Jahren in ein besseres
Jenseits abzurufen. 322
Die Beerdigimg Findet Samstag
morgen um a 10 Uhr vom Sterbhause
nus statt. e
Um stilles Beileid bittet im Namen
der tieftrauernden Familie
St. Ingbert, den 17. April 1872.
Der gebeugte Vater
——6 e 3 . J ˖ Peters.
De geehrten Dammen die ergebenste
Anzeige, daß wir, von unserer Ein
kaufsreise zurückgekehrt, jetztieine reichhaltig
Auswahl von geschlossenen und runden
zur gefälligen Ansicht ausgeftellt haben.
Die Geschwister Bornschein.
* 34 25 Ein tüchtiger ve
Maschinenwärler
finden gegen guten Lohn dauernde Beschaͤf-
tigung auf der Sägemühle von
63. Uhl, Zimmermeister.
In Tuche & Burkins
jür die Sommer Saison, empfiehlt in reicher
Auswahl seine euen
Musterkarten.
e I. I. Grewenig.
Bester
Portland Comont
Otto Wenand⸗
Der Brodpreis fuͤr die Stadt St
Ingbert ist von heute an bis zum nächsten
Donnerstag. (Fruchtmarkistag) festgeltellt:
Korabrod 8 Klgr. 25 Krzr. Weiß
brod 19 Krzr.
Sämmtliche Bäcker von St. Ingbert
Frucht⸗Brode Fleisch ꝛe. Preise
der Stadt Zweibrücken v. 18. April
Weizen 7 fl. 86 tr. Korn 5 fl. 6*6
Gerste 2reihige. — fl. — tir., Gerste vier
reihige — f. — kr. Spelz 5 fl. 14 tr.
Speizkern — fl.“—tr. Dintkel — fl
— ir. Mujschfrucht — il. — kr. Hafen
31. 89 tr. Karteffein Ufl. 586 kr. Heu
Ufl. 30 kr. Shoh, 1 fl.25. Ir. per
Zentner. Weißbröd 112 stiloar. 205
Kornbrod. 8 Kilpar. 24 fr. ditto 2Kilogr.
16 tr. ditto IKnogr. Bikrt Gemischthrod 3
Kil. 32kr. 1 Paar Weck 100 Gramm 8 kr.
Rindfleifch I. Qual. 20 tkr. A. Qual- 18 kr.
Kalbfleisch 18 kr. Hammelfleisch 18tr.
Schweinefleisch 22bt. per Pfund. Butter 37
ir. per Pfund..
F Bekauntmachung und Aufforderung.
Aushebung der Wehrpflichtigen
der Altersklasse 1851, sowie der älteren Hälfte der
Altersklasse 8528.
ι ——— 333 * .
Gemäß des durch das königl. Landwehrbezirks-Kommando dabier im Gin—
vernehmen mit der unterfertigten Behörde festgestellten Geschäftsplanes werden
sich die in Artikel 49 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes bezeichneten Mitglieder
der Militärersatz⸗ Kommission“ für‘ den Ersatzbezirk Zweibrücken zum Zwecke
der Aushebung der Altersklasse 1831, sowie der älteren Hälfte der Al⸗
lersklasse 1832 27 2
am Samstag den 4. Mai nächsthin und die 5 folgenden Tage
mit Ausnahmnre des 5. Mai (eines Sonutages) und des 9. Mai (eines Feiertages)
am ersten Tage Morgens von Vbhis I2e Uhr und Nachmitass von 428
Uhr am und an den übrigen b Togen jedesmalMorgens von 8S bis 1I21 Uhr
und Nach mittags von 23 Uhr nnn
inm Iruchthall⸗Saase zu Zweibrüchenn
versammeln, um die 'in Ait. 34des Wehr-⸗Verfassungs-Gesetzes vorgeschriebenen
Geschäfte vorzunehmen und zwar wir d
1i) am Saustag, den A. Mai l. Irs. die Bescheldumng der eimge—
laufenen Gesuche von Wehrpflichtigen um zeitwei'sse Be—
freiung von der Wehrpflicht oderum Aussetzungder Ein—
reihung, sowie die Feststelkung der Bezirks liste durch Streigung
der Unwürdigen, der freiwillig Tienenden und der gemäß Art. 8 resp. 12 des
Wehr⸗Verfassungs⸗Gesetzes zeisweise Befreiten, —
2) am Montag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, den 6. 7T., 8
und 10. Maiel. Irs. die Nesfumg und körperliche Unterfuch u ng
der auf der Bezirksliste Verbliebenen, sowie die Beschlußfass ung hierüber, endlich
Zp am Samstag den 11. Mainl. Irs. die Loosung statifinden.“
Indem man dies gemaß Art. 53 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes und 8.24
der Vollzugsvorschriften vom 22. Juni 1868 (streisamtsblatt von 1868 Nr. 6I) andurch
affentlich bekaunt macht, ergeht zugleich an sämmtliche Wehrpflichtägein der
ubte rsklasse 185L, sowie der äübteren Hälfie der Altersstuahse 1832
nmit Ausnghmesder bexeits freiwillig Dienenden, die Aufforde—
rang, sich in der nachnezeichnenden Reihenfölge und zwar am er staun Taa't e Motgens
um 9 Uhr, an den übrigen 5. Tagen Morgens um 8S Uhr und an allen 6 Nachmittagen
um 22 Uhr pünktlich im Fruchthallsaale hiesiger Stadt einzufinden. 657
Au ersten Tage (Samstag, den 4. Mai) haben blos diejenigen Wehrpflich—
tigen ˖ Jur erscheinen, welche um Aussetzung der Einreihung oder um zeitwrise Befrrejung
von der Wehrpflicht nach esucht haben; J—— J
am zweiten Tage (Montag, den 6. Mai) die sämintlichen Wehrpflichtizen
früherer Alterstlassen, somie von der zaufgerufenen Altersklasse 185L diejenigen Wehr⸗
oflichtigen, deren Feaamiläsenn a in ein mit den Buchstaben Adis G eeinschießlich
beginneßzßzßßß 3
am dritten Tage (Dienstag, den 7. Mai) der etwa verbleibende Rest vom
vorhergehenden Tage und außerdem diejenigen. Wehrpflichtigen dec Alteesklafse 18351
deren Familiennamen mit den Buchstaben Hubdis Reserschlreßklich veginnen;
am vierten Tage (OVeittwoch, den 8. Mai) der etwa verbleibende Reft vom
vorhergehenden Tage, ferner die jenigen Wehrpflichtigen der Alters lasse I831L, deren
Familiennamen mit den Buchstahen S bis Z einschließlich beginnen und außerdem die⸗
enigen Wehrpflichtigen der Alterstlasse, IS52, deren Familiennamen mit den Buchstaben
A bis Geeinichireßlich beadinnenznz J
am fünften Tage (Freitag den 10. Mai) der eiwa verbleibende Reff vom
vorhergehenden Tage, sowie diejenigen Wohrpflichtigen der Alterstlasse 1862, deren Fa⸗—
mihennumen mit din Buchstaben Fudis J einjchließlich beginnes, uund eudlich J
am sechsten Tage (Samstag. den 11. Mai) alle diejenigen Wehrpflichtigen
owohl aus den früheren Altersklassen, —sowie auf den beiden Altersklassen I851 und
1882, welche nicht bereits freiwillig dienen, nicht zeitweise von der Wehrpflicht befteit
aicht gänglch / oder zeitlich untauglich und nicht unwürdig erklärt worden sind.
Diejenigen Wehrpflichtigen, welche ohne genügende Ent⸗
schuldigung (Art. 59 des Wehr-Verf.-“Ges.) bei dem Er⸗
satzgeschüfte nicht erscheinen oder sich vor Beendigung deß
selben eigenmächtig entfernen sollten, haben ihre Verurthei⸗
lung wegen Ungehorsams auf Grund des Art. 17 Absatz!
des Gesetzes zum Vollzuge der Einführung des Strafge—
setzbuches für das deutsche Reich in Bayern vom 26. Dez
—
bis zu 10 Thalern zu gewärtigen. —8R
Zweibrücken, den 2. Apru 18727373 ä
Königl. Bayer. Bezirkamt
DRamm. Schäfer.
edattion, Druck und Verlag von F. X. Dem⸗z in St. Ingabert.