Full text: St. Ingberter Anzeiger

Bekanntmachungen. 
Bekanntmachung und Aufforderung. 
Aushebung der Wehrpflichtigen 
der Altersklasse 1851, sowie der älteren Hälfte der 
Altersklasse 1852. 
Danksagung. 
Fur die uns bewiesene liebevolle 
Theilnahme bei der Beerdigung unse⸗ 
res geliebten Gatten, Vaters, Groß 
vbaters und Schwiegervaters 
Peter Klein, Ladknecht. 
prechen wir hiemit unsern innigen 
Dank aus. 
St. Ingbert, 28. April 1872. 
Die tieftrauernden Hinterbliebenen. 
J ö ⸗—⸗esͥ — — 
Gemäß des durch das königl. Landwehrbezirks-Kommando dabier im Ein— 
vernehmen mit der unterfertigten Behörde festgestellten Geschäftsplanes werden 
sich die in Artikel 49 des Wehr-Verfassungs-Gesetzes bezeichneten Mitgliede 
der Militärersatz Kommission für den Ersatzbezirk Zweibrücken zum Zwe 
der Aushebung der Altersklasse 1831, sowie der älteren Hälfte der A. 
ersklasse 1832 
am Samstag den 4. Mai nächsthin und die 3 folgenden Tage 
mit Ausgahmedes 5. Mai (eines Souniages) und des 9. Mai (eines Feiertages) 
am ersten Tage Morgens von BNbis 121 Uhr und Nachmitaus von 238 
UIhr an und an den übrigen 5 Tagen jedesmal Morgens von S bis 1215 ühr 
und Nachmittags von 438 Uhr, an 
im Iruchthall⸗Haalse zu Zweibrücken 
»ersammeln, um die in Art. 54 des Wehr Verfassungs-Gesetzes vorgeschriebenen 
Heschäfte vorzunehmen und zwar wird 
1) an Samstag,“ den A. Mai Jl. Irs. die Bescheidung der einge⸗ 
laufenen Gesuche von Weyrpflichtigen um zeitweise 84. 
freiung von der Wehrpflicht oder um Aussetzung der Ein 
zeihung, sowie die Feststellung der Bezirks list e durch Streicung 
der Unwürdigen, der freiwillig Dienenden und der gemäß Art. 8 resp. 12 da 
Wehr; Verfassungs Gesetzes zeiswelse Befreiten, 
mam Montaag, Dienstag, Mittwoch und Freitag, den 6. 7. 4 
und 109. Mail. Irs. die üessung und körperliche Untersuchun, 
der auf der Bezirksliste Verbliebenen, sowie die Beschlußfassung hierüber, endlia 
8) am Samstag den 11. Mai l. Irs. die Loofung siatifinden. 
Indem man dies gemäß Art. 53 des Wehr-Verfassungs?Gesetzes und 8.240 
der Vollzugsvorschriften vom 22. Juni 1868 (Kreisamtsblatt von 1868 Nr. 61) andurch 
jffentlich bekannt macht, ergeht zugleich an sämmtlhiche Wehrpflichtigen der 
Altersklasse 1851, jowie der ähteren Hälfte der Altersklasfe 1832 
nit Ausnahmeder bereits freiwillug Dienenden, die Aufforde 
»ung, sich in der nach ezeichnenden Reihenfolge und zwar am ersten Tage Morgeni 
im 9 Uhr, an den übrigen 5 Tagen Morgens um 8S Uhr und an allen 6 Nachmit tagen 
um 22 Uhr pünktlich im Fruchthallsaale hiesiger Stadt einzufinden. 
Am ersten Tage (Samstag, den 4. Mai) haben blos diejenigen Wehrpflich 
tigen zu erscheinen, welche um Aussetzung der Einteihung oder um zeitweise Befreium 
von der Wehrpflicht nachgesucht haben; 
am zweiten Tage GMontag, den 6. Mai) die sämmtlichen Wehrpflichkigen 
'rüherer Alterstlassen, sowie von der aufgerufenen Altersksasse 1851 diejenigen Wehr— 
oflichtigen, deren Familiennamen mit den Buchstaben Albis G eeinschl:eßhih 
begennen; 
am dritten Tage (Dienstag, den 7. Mai) der etwa verbleibende Reft von 
vorhergehenden Tage und außerdem diejenigen Wehrpflichtigen decr Alteesklasse 1831 
deren Familiennamen mit den Buchstaben Hubis Muernuschlicßlich beginnen; 
am vierten Tage (Mittwoch, den 8. Mai) der etwa verbleibende Rest bon 
porhergehenden Tage, ferner diejenigen Wehrpflichtigen der Alter 8tlasse 1835 L, deren 
Familiennamen mit den Buchstaben S bis Z einschließlich beginn en und außerdem die 
enigen Wehrpflichtigen der Alterstlasse I8652, deren Familiennamen mit den Buchstaben 
A bis G einschließlich beainnen; 
am fünften Tage (Freitag den 10. Mai) der elwa verbleibende Rest bon 
vorhergehenden Tage, sowie diejenigen Wehrpflichtigen der Alterstlasse 1832, deren Fa⸗ 
niliennamen mit den Buchstaben Fubis Z einschließlich beginnes, und endlich 
am sechssten Tage (Samstas den 11. Mai) alle diejenigen Wehrpflichtigen 
owohl aus den früheren Alterskiassen, sowie auf den beiden Alterstlassen 1851 und 
1832, welche nicht bereits freiwillig dienen, nicht zeitweise von der Wehrpflicht befreit 
nicht gänzlich oder zeitlich untauglich und nicht unwindig erklärt worden sind. 
Diejenigen Wehrpflichtigen, welche ohne genügende Ent⸗ 
schuldigung (Art. 59 des Wehr-Verf.-Ges.) bei dem Etr— 
atzgeschäfte nicht erscheinen oder sich vor Beendigung deß 
selben eigenmächtig entfernen sollten, haben ihre Veruͤrthei⸗ 
lung wegen Ungehorsams auf Grund des Art. 17 Absatz! 
des Gesetzes zum Vollzuge der Einführung des Strafge⸗ 
setzbuches für das deutsche Reich in Bayern vom 26. Dep 
1871 (Gesetzbl. für das Königreich Bayern Nr. 4) an Gehd 
his du 10 Thalern zu gewärtigen. 
weibrücken, den 2. April 1872 
Königl. Bayer. Bezirksamt 
D u m m. 
Ein braves gewandtes Dienst⸗ 
mädchen, das häusliche Ar⸗ 
eiten und eiwas kochen kann, wird zu 
aldigem Eintritt gesucht. Die Exped. d. 
Bl. ertheilt nähere Auskunft. 
Sonavpbach. 
In meinem neuerbauten Hause ist das 
dadenlocal nebst Wohnung und Keller vom 
15. Maic. ab zu vermiethen. 
Näheres bei dem dem Eigenkhümer 
Louis Siegwardt. 
— — — 
Portland- Comont 
Bester 
Otto Weigand. 
Maheresche Tapeten⸗ Nonleaux⸗ und 
Fahnenfabrik in Bonm a ,, Rhein versendet 
Tapetenmuster. — 
Bei Bestellung von 15 Thlr. Rabatt 100/0 
ailligste Preise. 
Wer ein Gut, ein Haus, Hotel ꝛc. kau⸗ 
sen oder verkaufen, pachten oder 
derpachten will, 
einen Posten zu besetzen hat oder 
einen solchen sucht, 
irgend ennas in eine beliebige An⸗ 
zahl von Zeitungen einzurücken 
deal fichtigt, wende sich an die An⸗ 
aoncen⸗ Expedition von 
Rudolpf Mosse,. 
officie len Agenten sammmcher Zeitungen 
des In⸗ und Auslandes, 
Fran furt a. M. 
— 3 
Straßburg, Muünchen, Nüruberg, 
Berlin, Wien, Prag. Hamburg, 
zürich, Stuttgart, Leipzig, Halle 
a. S. 3 — dieth 
4 wird Jedermann Rath er⸗ 
Daselb st theilt, welche Zeitungen für 
Aijeden einzeinen Fall sich als 
rfnolgreich erwiesen haben; 
Daͤselbst werden alle Annoncen sorg⸗ 
Fältig abgefatzt und für einen 
auger faälligen Druck herge⸗ 
richtet; 
kosten die Inserate nur das⸗ 
selbe, wie in den Zeitungs⸗ 
Expe: inonen, da dieses In⸗ 
stitut als 
— 6 
Central⸗Stelle 
aller existirenden Zeitungen besondere Vor⸗ 
theile von denselben genießt. Das Renom⸗ 
moe der Firma ruürgt für solide Bed ienung. 
DiescCrction 
vird auf das strengste beobachtet, die ein⸗ 
anfenden Offertbriefe merden uneröffnet an 
die betreffenden Reflect nten, ohne deren 
Namen vreiszugeben, punktlichst und ohne 
Provisiousberechnung übermittelt. 
— — 
Redakttion, Druck und Verlag von F. X. Demes in St. SRnabert