Bekanntmachung.
Musterung und Loosung der Militärpflichtigen.
Gemäß 8 71 Ziff. 1 Absatz 2 der Militär-Ersatz-Instruction wird
zur allgemeinen Kenntniß gebracht, daß vom Dienstag den 27. bis ein
schießlich Freitag den 30. April nächsthin die Musterung, an
Samstage, den 1. Mai nächsthin die Verbescheidung der Zurück
stellungsgesuche und am Montage den 3. Mai nächsthin die Loo—
sung der Militärpflichtigen für das laufende Jahr im Fruchthallsaale dabier
täglich Morgens präzis 8 Uhr stattfinden wird.
1) Zur Muster ung haben alle Militärpflichtigen der Alters
klasse 1855 und früherer Altersklassen zu erscheinen, welche durch die Bürger⸗
neister⸗ Aemter Gestellungsordres erhalten werden und zwar an dem Tage
velcher in der Gestellungsordre augegeben ist. Wer wegbleiben ode
dei dem Aufrufe seines Namens im Saale nicht anwesend sein sollte, hat sein—
Verurtheilung zu einer Geldstrafe bis zu 30 Mark oder einer Haftstraf—
bis zu 3 Tagen zu gewärtigen.
2) Zu der Verbescheidung der Zurückstellungsgesuche an
Samstage, den 1. Mai nächsthin, mit welcher auf die Ver bescheidun—
der Gesuche von Reservisten, Ersatzreservisten und Land
webrmännernhinterden letzten Jahrgang der Reserv—
oder Landwehr verbunden werden wird, haben nur diejenigen z
erscheinen, von welchen solche Gesuche eingereicht worden sind.
3.) Was die am Montage, den 3. Mai, nächsthin stattfindend
Loosunng betrifft, so ist es den Militärpflichtigen freigestellt, ob sie z31
derselben erscheinen und selbst ihre Loose ziehen wollen oder nicht. Für di
Nichterscheinenden wird ein bürgerliches Mitglied der Ersatzcommission de
Loose ziehen.
Zweibrücken, den 6. April 1875.
Der Civilvorsitzende der Bezirks-Ersatzkommission:
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Redacuuon, Druck und Verlag von F. X. D emek m Sst nober