St. Ingberler Anzeiger.
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Der St. Jugberter Anzeiger und das (2 mal wöchenllich) mit dem Hauptblatte verbundene Unterhaltungsblatt, (Sonnlags mit illustrirter Bei—
lage), erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntatg. Der Abonn ementépreis beträgt vierieljährlich
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4512 Vv00 Dienstag, den 4. Januar
IJ 1876
matk
Deutsches Reich.
Mänchen, 31. Dec. Die Gebühren fuüͤr ärztliche
D'enstleistungen in der Privatpraxts wurden neu geregelt; die
Bebuhren für einen ersten Besuch beträgt 193 bie 8 Mark.
Münmchen, 1. Jan. Vom Cultueministerium erging fol⸗
gende Entschließung: Die Aufnahme in die unterst La e nklasse
ann schulordnungsgemäß schon mil dem zurückgelegten 9. Lebens⸗
jahr erfolgen, das dem vollendeten 3. Schuljahre der —A
schulen entspricht. Da nach der Lehrordnung für Volksschulen die
Einführung lateinischer Schrift erst auf eine höhere Stufe des
Unterrichts angesetzt ist, so darf bei der Prüfung für die Aufnahme
in die erste Lat⸗inklasse von den Kuaben Keantniß und Uebung
der Lateinschrift nicht verlangt werden. Dagegen hat der Schreib⸗
unterticht dieser Classe in den ersten Wochen des Jahres haupt⸗
jächlig die Uebung der lateinischen Schrift sich zur Aufgabe zu
nachen.
an en, 1. Jan. S. M. der stösnig hat zu Neusahr
eine beträchtliche Zihl von Orden verliehen. Es erhielt u. A. der
Mönister von Pfeuser das Comthurkreuz des Verdienstordens der
dayer. Krone; decr Militä bevollmächtigte Generalmajor Fries in
Berlin das Ritierkreuz des Verdienstordens der baher. Kroue; Land⸗
ichter Alwens in Bergzabera, der Gutsbesizer J. Janson in
Harxheim (Pfalz), Bezirksarz Dr. Reisch ia Neustadt a. H.,
Kceisscholarch Pfarrer Ney in Mutterstadt, Forstmeister Martin in
Speyer das Ritterkreuz 1. Cl. des Verdienstordens von bl. Mi⸗
chael. — Der hochbetagte General z. D. v. Brodesser ist vorgestern
bom Schlag gerührt worden und liegt, auf einer Seite geahmt,
hoffnungslos darnieder.
München. Ueber die altive Dienstpflicht der Einjährig-
Freiwilligen sagt die neue Webrordnung für das Köonigreich
Vayern Folgendes: 1. Junge Leute von Bildung, welche sich
wärtend ihrer Dienstzeit selbst bekleid en, ausrüsten und verpflegen
und, welche die gewonnenen Kenntnisse in dem vorgeschriebenen
Umfange dargelegt haben, werden schon nach eine: einjãrigen
aktiven Dienstzeit im stehenden Heere — von Toge des Dien st⸗
eintritts an gerechnet — zur Reserve beurlaubt. Ernlährig-Frei⸗
willige, welche während ihrer aktiven Dienstzeil mit Versetzung in
die zweite Klasse des Soldatenstandes bestraft werden, verlieren die
Eigenschaft als Einjährig- Freiwillige und den Anspruch auf Ent—
lassung nach e njähriger Dienstzeit.
NAusland.
In Briüfsel scheirt man sich vor e'nem allgemeinen Auf⸗
stande der belgischen Arbeiter zu fürchten. Man schreibt von dott
der „Agence Americaine“: „Die Arbeiterbe waffnung nimmt ihren
Fortgang. In Anlwerpen, in Gent, überall werden forwährend
die besten Waffen zu den niedrigsten Preisen verkauft. Große
Flinten, neu oder so gut wie neu, gehen zu 4 Franks das Stück
ort; gute neue Musleten mit Bajonnet werden für 6 Franct
50 Cent. losgeschlagen. Die Vorraihe, aus denen diese Waffen
ommen, scheinen unerschöpflich, denn es werden jetzt sogar Reisente
und Wiederverkäufer für diese Artikel gesucht. Auch werden fort—
pährend Metallpatronen zu Hunderten und Tausenden verlauft.
Die bürgerliche Bevölkerung fragt sich mit Schreden, worauf das
inaus soll. Die Regiernng sieht den Allen gleichgiltig zu. Die
Mufregung fleigt mit jedem Tage.
XLL
d Ob gleich behufs Umrechnung der alten Munzen in neue
eine Menge Anleitungen, Tabellen ꝛc. erschienen sind, glauben wir
doch dem einen oder andern Leser unseres Blatles einen D eust zu
erweisenn, wenn wir bei Uebertragung der bisherigen Kreuzer und
Pfennige in Marlpfennige und umgerehrt ein einfaches Verfahren
nitiheilen, das innerhalb eines Guldens für alle Faull⸗ passend ist
und wodurch auch größere Brüche vermieden werden. 4A. um
reuzer in Marlpfennige zu übertragen, berechae man die Kreuzer
u 3 Mepf. und ziehe dom erhaltenen Produche die Haifie
der Zehnerzahl ab; z. V. 27 ke. — 77 M.Pf., denn 27 mal
3 Pf. — 81 Pf. wovon die Halfte der Zehnerzahl 8 mithia 4
ibgedt, woducch 1-24 77 M.Pf. als Refuliat erscheinen.
— Ist die Zehnerzahl des Prodults ungerade, so zieht man
die Hälfte der nachst höübern (geraden) Zahl ab; z. B.
18 ir. — 51 M.Pf.; denn 18 mal 3 — 534Pf. Die Zeh⸗
erzahl 5 ist ungerade; man nimmt nun die Hälfte von der nächst
döhern Zahl 6 also 3 vom Produkte weg, wodurch sich 54 23
51 M.Pf. ergeben. Sind außer den Kreuzern auch Pfennige
»der Viertelskreuzer vorhanden, so sird diese am Schlusse hinzu—
jügen und zwar 1Pf. als 1M.-Pf., 2 oder 3 Pf. als 2 Meepf.;
—DD
17 M.⸗Pf. und 3 Pf. sind 2 M.Pf. milhin 17 und 2 — 19
M.⸗Ps. B. Um Matkpfennige in Kreuzer zu übertragen, ver⸗
nehre man ihre Anzahl um die Halfte der Zehnerzahl und theile
durch 3; z. B. 46 M.⸗Pf. — 16 streuzer; denn 46 um die
Hälfte der Zehnerzahl 4. demnach um 2, vermehrt gibt 48, divi⸗
dirt durch 3— 16 tr. Oder: 19 M.“Pf. — 62/ lr.; denn
10 um die Hälfte der nächst höhern (geraden) Zahl 2, also um 1
erinehrt, gibt 20; diese Zahl durch 3 dividirt, erscheinen 628 kr.
lim Verkehr 6etr. 3 Pf.) als Refultat. Die genaue Hälfte der
Zehnerzahl ist nur bei 10, 80. 50, 70 und 90 NePf. zu
nehmen, so daß bier a. Lisa, Ai, 33/4 und 414 zur gegebenen
Zahl addirt werden müssen, bevor man mit 8 theilt; .. B. 80
MN. Pf. — 10 tt., denn die Hälfte der Fehnerahl 3 124;
30 usd 13 — 3134 Pfg. 3124:3 3 — 10. 30 M.⸗Pfg.
1760 Ir.; denn 50 und 24 — 85213; 532 817i
kt. u. s. f.
fDie Generaldirektion der bahr. Verkehrsanstalten hat eine
Vecfügung erlassen, wonach an den Postschaltern, sowie bei der
Zustellung von Sendungen zur Zahlung der Taxen und Gebühren
uch nach dem 1. Januar 1876 bis zur weit ren bezüglichen Be—
anntmachung die in südoeutscher Waͤhrung a sgeprägien Eingul⸗
»eustücke. Sechs⸗, Drei⸗ und Einkreuzerstücke, Einhalbireuzer- und
Bfennigstücke, sowie die auf 50, 5 und 2 fl. lautenden bayer.
kassenanweisunzen anzunemen, jedoch nicht mehr auszugeben, son-
dern ahzul efern sfind. Ausgeschlossen von der Annehme bleiben
)urchlöcherte, verstümmelte oder verfälschte Münzen, sowie Münzen
hec bezeichneten Gattung eines dem vormaligen süddeutschen Münz⸗
pereine nicht angehdrigen Staates. Zu Einzahlungen auf Postan⸗
weisungen könaen sadd. Einguldenstücke zu jedem Betrage verwen⸗
)et, dagegen darf die Annahme der Scheidemünzen auf den Be⸗
hrag von 8 Mark beschränkt werden, „wenn dienjlliche Rücksichten
hei größerem Verlehre es erfordern“. Die Umrechnung hal zu
jessehen nachh dem Verhältniß don 1 fl. — 18/ Mart oder 1
dreuzet — 26 Pf. Bruchthelle von Pf. und daruüber sind
ils vosl, solche von weriger als /3 Pf. nicht zu rechnen. Die
Noten der dayer. Hypothelen⸗ und Wechselbank in der fl.Währung,
owie sonstige Banknoren oder Staatspapiergeld in der Thlr. oder
l.⸗«Währung dürfen nicht mehr angenommen werden. Thaler und
Ddoppelthalet sind als Reichsmünze zu behandeln, vs⸗ oder Vs⸗
Thaler jedoch nur bis zum Betrage von 20 Mark anznuehmen.
f De jungst von der Vorstandschaft des „Pfälz. Kampf⸗
jenossenvereins“ — Vorort Kaiserslautern — an den Koͤnig ge⸗
ichteie Bitte um Uebernahme des Pceoilektorates über diesen Ver—
zand, ist ablehnend beschieden worden.
Vorgestern siel auf der Station Kleinbocdenheim
der Zugführet Küha, der, als der Zug sich eben wieder in Be—
vegung sehte, zu der am Padwagen beflndischen Bremse hinauf·
teigen wollte, so unglücklich herab, daß ihm ein Arm und ein
Zein abgefahren wurde. Man brachte ihn nach Neustadt, wo er
Tags darauf seinen Geist aufgab. Er hinierläßt in Neustadt
rine Frau nnd 6 Kinder.
fMainz, 27. Dec. Ein erschütternder Unglücsfall ere gnete
ich am Sonntag im dem Jagdrevier von Nüsselsheim. Berm
Abgraben eines Dachses eytlud sich das Gewehr des Jagdpaͤchters,
rtines Herrn von Frankfurt; die volle Ladung traf einen nur