St. Ingberler Anzeiger.
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48 177. J Donnersstag, den V. November 1876.
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Deutsches Reich.
München, 6. Nov. Bei der Berathung des Strafpro⸗
esses im Reichstoge, werden sich sämmtliche bayetische Abgeordnete
sür de Aburtheilung der Preßceate durch Schwurgerichte erklären
und sohin die Voltsvertresung mit dem von Unferet Stauss regie⸗
ung in deeser Frage im Bundesrathe abgegebenen Votum übercin⸗
mmen, was wohl auf die schließliche Erledigung dieset Angekegem
eit im Reichssstage und Bundesrathe nicht ohne Einiluß bleiben
vird.
Warzburge, 4. Nob, In einer Sitzung des Auäsjchuffes
zes fränkischen Weinbauvereins am 1. Noövembet wurde eine Ein⸗
abe an das Reichskanzleramt berathen, welche eine Verschärfung
zer Paragraphen des Polizeistrafgesetzes dezweckt, ivelche sich gegea
zie Versäischung der Nahrungsmittel und Getränke richten,· Man
var der Anficht. daß diefelben zu allgemein gehalten find, nin speciell
en ehrlichen Weinbau gegen die Wenschrüerrret zu schützen daß
wer leßlere einen solch n Umfang çewonnen, daß dadurch ein be⸗
ulender Zweig d'r landwirthschaftlichen Thätigkert arg gefchädigt
eird. Beirachten wir insbesondere die neuck Weinschmietktertar /
erstaunt man über die Mannichfaltigkeit der Recepte für die der⸗
chiedeusten Getränke, aber das Kechste wird doch wohl geliefert, wenn
nan schreibt: Recept: „Rheiue, Mosels und Frankenweine zu fabrn
icen, ohne Trauben, aus Wasser urd verjch'evenen Zufüätzen.“
Auserer Ansicht nach wäre die bloße Anzeige schon strafbar, da sie
zum Vetrug auffordert; denn man kann wohl ein jenen genannteu
Weinen ähnliches Gebräu hersi llen, aber nmatermehr Rhein⸗, Mosel«
ind Fraukenwein. Der Ausschuß ging von dem Grundsatze aus,
zaß das Nachmachen von Nahrungsmitten und Getränken, wobei
nicht allein ihre Waare betrügrrisch unter anderer Firma verkauft,
sordern anch oft genug der Gesund eit sädliche Waare geliefert
vird, gänzl'ch zu verbieten und zu deme Zorcke mit broßen Geld⸗
ind Freiheitsftrafen zu belegen sei. Der dieser Eingabe beigelegte
Fntwurf einer Novelle zum Straf,esetz will sowohl die Fälschung
her echten Weine mit einer Strafe bis zu 2000 M. oder 2 Jahre
VBefängniß belegen, ald auch die Fabrikation von Schmierwein ohue
inen Tropfen echten Weines, wenn sie gewerbsmäßig betrieben
werd; sind die Fälschungs⸗ vder Fabrilationbmittelber auch der
Fesundheit schadlich, so soll bei besonders grav Tenden Fällen, auf
le doppelte Steafe erkannt werden können. (W. Pr.)
In der Art, wie von Frankreich her jeßt der Geschäfts
bertehr mir Deutschland betrieben wird — vatürlich soweit es
ucht gilt, französische Waaren in Deufschland abzusehen — bringt
ole „Berl. Bürgerztg.“ folgenden Beitrag:
Die hiesige dirma Brand und Nawrockii halte einen eigen⸗
züml'ch und neuconftruirten Frisirßuhl vom Eifi der erwor ben
und ein Exemplat der Erfindung an den Besitzer eincs großen Pariser
Frisitsalons geschickt, mit dem Anheimst llen, davor Gebrauch zu
mochen. Als Amwort auf diese Offerte hat genannie Firma nun
in Schreiben erhalten, das in wortgetreuer Uebersetzung lautet wie
jolgt: „Meine Herten!“ Sie müssen jedeß Gefühl von Würde und
Sqhambaftigkeit enwehren, um als Preußen die Ftcchdeit zu —XRwbX
ins ein Prrdakt Ihrer Industrie anzubi ten. Setzen Sie denn
doraus, daß man in Frankreich so leicht veraißt und daß man sich
aicht mihr eriunert aller jener Ausschreuungen derr ve schudensten
Arl, deren sich Ihre Landsleute und Sit selbst vielleicht m mserem
Halerlande schuldig gemacht haben“ Wissen Sie denna, daß jedes
zatriotifthe Herz in Frantreich Nichts meht haßt und decachtet als
den Namen„Preuße“? Wissen Sie nicht, daß diese Preußen ge-
raubt und geplünderr, Weiber und Kinder geschändet und gelödtet
haben in allen Städten und Törfern, wohin fie gedrungen sind?
Fim Namen der Cortoration, deren einflugreichstes Mitglied ich bin,
hleudert ich Ihnen mit der Verachtung, weldde Sie veedienen, Ihr
Anerbieteun eines Geschäftes zu ück und sage Ihnen, daß ich- mit
illen meinen Kräsften bemüht sein werde, meine Landsleate zu gleichen
Ansichten zu bekehren.“ 9—
Die 3B. B. Zig.“ ihrerseits fügt dem von ihr veröffentlichten
Schreiben die folgende Bemerkung an: ‚Wie man angesichts solcher
Thatsachen noch eine dewische Betheiligung an der Pariser Aus⸗
stellung empfehlen will, ist uns unerklärlich.“
V Ausland.
VParis 6. Nov. Privatnachrichten aus Konstantinopel zu⸗
'olge fiaden Verhandlungen statt behufs Erzielung einer directen
Verständigung zwischen Rußlaud und der Pforte, welche eine Con⸗
erenz unnöthig mache. Ein höherer türlischer Beamter würde dem⸗
nuͤchst nach Petersburg geben.
—Constantinopel,6. Nov. In den letzien Tagen
saben mehrere außerdrdentliche Ministerräthe und Botschafterbera⸗
hungen stattgefunden: Jgnatj⸗weschlägt morgen seine Residenz in
Pera auf. Rußland ist gegenwärtig, mit der Ausarbeitung des
Broijeltes üder: die Friedensbedingungen auf Grundlage der eng—
ischen Propositionen beschäftigt. Die Militärattaches Frankteichs,
Desterreichs und Rußlands gehen morgen nach dem Kriegsschau⸗
Newyork,. 3. Novbr. Der neue General⸗Gonverneur von
Havanna, Martinez Campos, ist daselbst eingetroffen.
— VPermischtes.
F Zweibrücken. Die Hauskollekte für Brückenau hat
weiter ergeben:
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28. Biesingen
24. Reifenbere
25. Moßweile
26. Rieschweiler
27. Anopp⸗Lab
23. Walshemm
29. Breitiurth
29. Contwig —
51. Dellfeld 234
2. Oberauerbe 6,
23. Stambach 32
34. Brenschelbach 6.80
838. Niederwürzubah.. 32,00.
Summa 518.511,
4Kaisertautern. 7. Nov. Gestern Abend 7 Ubär gelang
es dem Friedrich Hornuag aus Ramsen, einem öfters bestraften und
ehe sicherheiusgesährlichen Individuum, aus dem Zuchthause zu
enifliehen. (Pf. P.)
Spewer, 4. Nov. Das „Amtsblatt“ vom 3. November
enthalt folgende Entschließung der kgl. Regierung der Pfalz: „Aus
den Vorlagen über die Visitation der Sonne und Feiertagsschulen
vurde entnommen, daß fast durchgängig je ein größerer Theil der
uchin bnapp bemessenen Unterrichtszeit der Sonn⸗ und Feiertags-
chule dem Religions Unterrichte gewidmet wird. Die Schulhe⸗
zjöcden und das Lehrerpersonal werden darauf hingewiesen. daß
die Ertheilung des gesammten Religions-Unterrichtes für die Sonn⸗
und Friertagsschule zur Aufgabe der Christenlehre gehbrt welche
nach Art. b8 des Polizei⸗Straf-Gesetzbuches und wiederholten Allet⸗
jöchsten und höchsten Entschließungen einen integrirenden Bestandtheil
ieser Schule bildet. In den von dem Lehreipersonal abzuhalten-
en Unterrichsestunden der Sonn⸗ und Fesertagsschule ist deßhalb
ürderhin ausschließ.elisch Unterricht in den Kealien zu
rtheilen.
—F AAαν vrrworu 5 8
Die beiden neuesten Nummern dec Jilustrirten Frauens
Zeitung (Goierteljährlicher Abounementspreis M. 2.50); für Oester⸗
reich fb. T. 50. Oe. W.e; für die Schweiz Fr. 83. 35.) enthalten:
. Die Moden-Nummer (41): Ballb und Gesellschasts-To leiten,
Ball⸗Coiffüren nebst verschedenen Schmuckzegenstünden. Paletots,
ebertle der, Morgenröcke und einzelne Kleiderrocke, Hüte, Hauben,
Fichus. Tucher und Jatols. Aazuüge für Mädchen. Ferner Strid-,
—A
z,90 M.
307
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