Full text: St. Ingberter Anzeiger

wesenden ein in Leipzig in der Genofsenschaftsdrucle rei gedrucktes 
und von derselben verlegles Flugblatt, welches er sich behufs Weiter⸗ 
berbreitung hatue kommen lassen und den Titel Agitations-Nummer 
führie. Dasselbe-enthielt zwei Aufsäße, die den Thatbestand der 
gz3 130 und 181 det RaStr.«“G. B. begründen.“ Der erste Auffatz 
rug die Ueberschrift; &, Was wir wollen“ und reizte in einer den 
zffentlichen Frieden gefährdenden Weise die Arbeierbevdllerung zu 
Bewoltihätigkeiten gezen die übrigen Bevölkerunzsclassen auf; er 
bezeichneie die besißende Clofsfe als diejenige weiche die Arbeiter- 
zlafse an der Erlangung der politischen und socialen Rechte zus ver 
hindern suche, die jegige Heerebeinrichtung als ein Mittel der Kuech 
sung und Groberungtsucht, das zugleich Krieg auf Krieg bringe 
und alle guten Sitten in ihren Grundfesten exchütterte. Ge nauut⸗ 
die Justiz im heutigen Classenstaat einen Spett auf ihren Namen. 
za. sie in den Handen der privilegirten Personen und Classen sich 
befinde, und die Schwurgerichte ein Monopol der desitzenben Classe, 
rin Mittel zut Injcenesezung jener schimpflichen Farce der Gerechtig— 
deit: der Clossenjustiz. Alßdann ging der Aufsaß auf die Besp echung 
der Gemeir justiz als einen Staates im Staate üder und sagte, die 
herrschende Minderheit desteuere nach ihr m Gutdünken die beherrichte 
Medeheit; vom Schweiße der Arhejer exrichte sie jür die Kinder 
ver Reichen Unterrichtqustalten; dem müsse abgeholseu werden, und 
diezu sei unerläßlich, die dtonemischen Grundlagen der heutigen 
Besellichaft zu andern. Er fuhr dann fort und jagi, in der heutigen 
Gefellschaft herrsche der Krieg und das Faustrecht; die Ursache hiedon 
dilde die Lohnsclaverei mit ihrem blonomischen Raubbau, ihren 
Urbeitermafsacren durch Hunger u. s. w., das Lohnfystem mülse 
fallen, die finstere Bastile des Classenstaates; denn der Arbeitoeber 
bereichere sich durch die Ardeit seiner Lohnsclaven und begehe ein 
Raub an dem Arbeier, was eine Massenverarmung zur Folge habe. 
Es hieß dann weiter in diesem Artikel, das Eigenthum fei eine 
Lüge far die Mehtzart det Menschen, ein Raud für die Minder⸗ 
jeit, die Socialdemokralie wolle Eigenthum für Jederman; die 
heutige Gejellschaft löfe die Familie auf, Staat und Gesells vaft 
wetteiferten heute mit einander, die Vildungsleime in dem Menschen 
zu ersticken, die Mebhrheit des Bolkes geistig und körperlich zu ver⸗ 
jrüppeln, die derrschende Minderheit zu corrumpiren ꝛc. x. Diesetr 
Aufsaß war jedoch nicht blos geeignet, die Arbeiterclassen aufzu- 
reijen, sondern sucht zugleich Staatseinrichtungen. nämlich die jetige 
Heereseinrichtung, die Jastuverfassung, besonders die Schwurgerichte, 
den dermaligen Rechtsbesisand des Gigenthumes, sowie den Staat 
und die flaatliche Gesellichaft in ihrer heutigen Verfassung verächtlich 
su machen. Dazselbe Blatt enth elt ferner auß der Rückseite einen 
rιν de schrist sirt ⸗ 
Izul wei. de Aerenchuite Huenisut Suo iou o 
zefuͤhrdenden Weise aufzurtizen, hudem er unter Bezugnahme auf 
bas durch die Bauern im Bauerakriege gel eferte Beifp'el die Auf⸗ 
forderung enthäͤlt, auf dem Wege gemeinsamen Handelns die an⸗ 
geblichen Ketten mit dem bereits geschmiedelen Schwerte zu zer⸗ 
hauen und in dicht gebrängten Reihen sich gegen die Feinde zu 
erheben, welche dem Ansturm der Arbeiterarmee erliegen müsten. 
Dadurch, daß der Augeklagte die fraglichen Agitat'ontnummer sich 
aneignete uad dieselden vorsätl'ch öͤffentlich verbreitete, muß er für 
den Inhall verauwortlich gemacht werden. 
Die lgl. Staatsbehörde, dertreten durch Staatsanwalt Petri, 
legte dar, daß die inctiminirten Artikel bezüglich der bestebe den 
Staatseinrichtungen schreiende Entfsellangen und Uebertre bungen 
enthalten, wodurch d ese Einrichtungen in den Augen der Ardeitet, 
für welche die Agikationsnummer daupfsächlich berechnet sei, ver⸗ 
achtlich gemacht worden seien. Getrade die wundesten Punkte der 
bestehenden staatlichen Einrichtungen feien herausgegriffen und als 
die Regel hingestellk worden. Beide Artilel hätten aber auch ders 
sucht. die Ardeiterbevölterung zu Gewalithätigkeiten gegen die de⸗ 
fißende Klafse anzureijzen und dadurch den dffentlichen Frieden zu 
gefährden. Der k. Advokat⸗Anwalt Gebhart suchte dem enlgeden 
nachzuweisen, daß die beiden Artikel der Azitationsanummer, die 
LAbtigent nur für die Reichßtagtwahlen berechnet gewesen sei, nur 
eine etlauble Kritik und berechtigte Qlagen über die faatlichen 
Einrichtungen enthalte, deren allerdeugs übertriebene Sprache dem 
Umstaude zuzuschteiben sei, daß sie ein Agisalionsmittel für die 
Reichßtagswahlen hatten sein sollen. Uebrigens seien die Artikel 
erst in der Pfalz anftößig besunden, aber shHon seit 1873 in an⸗ 
deren deutschen Staaten gedrucdt und ohne allen Aasstand verbreitet 
wor den. Die Geschworenen erlannten den Beschuldigten für schuldig, 
sowohl in der Voll-versammlung zu Speher, wie in der zu Lud- 
wigshafen je zwei Vergehen in Sinne der 88 130 und 1831 des 
XL 
deruttheilte ihn auf Grund dessen zu einer Gesammigefängniß raft 
don 4 Mouaten und zu den Kosten der Verfahrent, verordnete 
zugleich die Vernichtung der beschlagnahmten Exemplate der Agi⸗ 
tationtznummer. 
—XEXVD 
gehaltenen, don dielen pfalzischen, sowie von hefsischen and preußischen 
Verbereibesitzein besuchten Lohrinden: Markt wurden fast 28,000 Ctt. 
zu quten Preisen abgesetzt. Eine Partie von 600 Ctr. fand, weil 
zu hoch im Preis, keine Abnahme. — 
F Du rt heim, 14. Marr. Die letzlen kalten Tage waren 
den Wildschweinen verderblich. Die Jäger benutzten den Spurschnee, 
im unter denselben ewas aufzuraäumen. Hier fsolge das Verzeich 
uiß der Jagderjolge lzier Tage. Es wurden geschossen: 1 Wild⸗ 
cdwein, Nadieer Alte Glathütte von Juhus Fz. 1 di. Revier 
Jaägerthal, von Oberförfler Ernst, 1dt. Revier Jägerthal, von 
Jultus Feß. Undt. Revier Alte Glathürt, von Schlaghüter Heinz, 
dt.‘ Rev er Hardenburg. von Friedrich Sahner, 121. Revietr 
Weisenheim, vo Gustav Bischoff, 1dt. von Karl Bart. Friüher 
vuede ein flartes Schwein im Elle stadter Bann auf freiem Felde 
in einem Woffergraben etlegt von Q⸗lonom Hammel. (D. A.) 
Speyser. Von den 27 an der Eimiährig ⸗ Freiw ligen⸗ 
Prüfuug; beih⸗ iligten jungen Leuten wu den 19 zur mandlichen 
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fAus der Pfali, LU1 Mirz, wird der ‚N. Fr. Pr.“ 
zeschrieben: Ueber die Vertheilnag der Gerichtssprenzel respctive 
iber die Wahl der künfttgen pwei oder drei Landgerichte zieht 
jegenwärtig en männermordendet Kampf durhh die Spalten der 
zfalzischen Zeinin jen. Man hört von Derutatio nen, Gatachten. 
Bauanerdietungen, auch fehtt es nicht an Vorwürfen gzegen einzelae 
Personlichkeizen, doch scheinen im Ganzen die Städte mehr ihr 
Interesse in diesem Kampf ums Dasein wahruehmen zu wollen 
als daa* des ganzen Landes. De ganze Pfatz zeriãlli in zwei 
ratütliche Gliederunz n; de Vorderpfalz und den Westrich; der 
Zdaam des Hardigebirges bildet im Ganzen de Schide. Darnach 
ist das Narüt lichste und auch das an den Bahnverbindungen am 
neisten entsprechende für dede Zonen se einen Gexichtasitz zu 
retten.“ GEs tann nun kein Zweifei sein, daß nach Volkszadi und 
zage im Wejlrich Kaiserslautern eine dominireunde Lage einnimmi. 
Die Alsenz⸗ und Donnersbergbahn würde es ermöglichen, mit diesem 
Zprengel zu zleich das ganze Donn⸗rsbergland bis an den Canton 
Brünstadt zu vereinigen. Für die Vocderpfalz ist die Wahl schwie⸗ 
iget. Da feten sich Lud bigshafen, Fraukenthal, Neustadt, 
daudau. Wäre es mötzlich der ca. 400,000 Menschea zähleaden 
Borderpfalz 1wei Landgerichte zuzu ve sen, so waͤre fuͤr de Süd⸗ 
fatg Landau der geeignete Pautt, jür die Nordostpalz Franten dal 
»der Ludwigshafen. Sphyer darf als Sitz der Reg erung so wie 
o nur in weiler Lenie in Betrat kommen. Ecvielie aber die 
Borderpfalz nur ein Landgericht, so durften sih als M. ielpuntte 
&er Landschaft Landau oder Neustidt empijehlen. Im Uebrigen sei 
er bel. dase der Rartheil des das Forum suchenten Publi 
ums durchaus kenne Rücksi at auf einzelne Vorihelen:zn dieser oder 
ener Stadt vertragen kann. Dem Staate kann es an sih gleich⸗ 
zültig sein, ob er in X oder in MJeinen Neubaun a fführt; dem 
Frieuten und dem Zeuzen aber ist es vom vödsten Juteresse nicht 
dcei oder vier Stunden nach seinem Ladgerichte auf dem Wege 
jsubringen zu mässen,, sondern so schnell als mz ch nach dem 
actütlichen Gentrum seines Ger:echtsspeengels zu gelangen. 
fWürzburg, 9 Marz. Voe dem hiesigen Dezirla⸗ 
zerichte lam gestern ein Fall zut Verhandlung, der in weneren 
und we testen Rreijen das all zemeine Interesse zu errrgen geeignet 
st. Als Angeklagte erschienen nämlich drei ehemalige Soldaten des 
2. dah tischen Art I riecegim ais, welche während der Belagerung 
pon Paeris auf dim Gute der Wunmve VPareichall in Fomenah⸗ 
nux roses die bdedeuiende Summt von hunderniaus⸗nd Franc in 
viderrechtlicher Weise an si georoch huten. Bei einer Requisition 
Juf Lebens aittel sanden sich in den Kellectäumlichkesen eine unter 
Flaschen verborgent Grube, in welcher deei Kiften mit Silber, 
Werthaegenstä den und Staatt pipieten im obigen Betrage degraben 
vorden waren. Die drei Finder lien sich derleten, den Fund 
nicht an die detreffende Stelle abiulitfern, sondern theilten vielmeh⸗ 
de Papiere, weiche aus franzbsischen Eijenbahnactien, spanischen, 
talienischeu Staatspapreren, Loosen u. s. w. bestanden, mit noch 
wei Kameraden, um sie um geringes Geid in Deuisch!aud zu der⸗ 
chieudern. Auf diese Weise ward das Vermbyen der Nadame 
Mar⸗schall a1sbald in alle Windrichtungen zerstrent, doch wurden 
ach idter Rüdkehr nach Fontenay naiuetich sofort alle Minel ia 
dewegung geseß:. die verlorenen Papiere wieder zu etlangen. Gs 
zelang deun auch schließlich den eifrigen Bemlizungen derschiedener 
Banlhäuser, einen großen Theil der Effecien Vdadame Mareschall 
Ddieder zu derschaffen, wahrend ein Mnimum des Gesam utbe trages 
ichon im Jahre 1871 von dem einen Soldrien, den die Reue de 
fiel, durch dritte Hand und gegen Fnigeld an d'e Eigentdümerin 
putückerftattet warde. Witiwe Mireschall in in Begleitung eintß 
Herin jselbst in der Verhandlung erschi nen. Die Berhaadlung 
vird idr durch einen Doll metjcher derstäudlich gemacht. Da übrigens 
»en Soldaten die Verjadrung zu Guie kommen wird, werden die⸗ 
elben steaflos usgeden, wogegen für die der Heblerei Besch uldigten 
vom Eiaatbanwalte zunächst 2— 20 Jahre Gesfangnißste ale, und