Bekanntmachung.
Militär⸗Ersatzgeschäft für das
Zahr 1877.
Musterung und Loosung der Militärpflich—
tigen, sowie Prüfung und Verbescheidung
der Zurückstellungsgesuche von Militärpflich—
tigen, Reservisten, Ersatzreservisten und
Landwehrmännern.
Nach dem festgestellten Geschäftsplane wird die Ersatzkommission
füür den Aushebungsbezirl Zweibrücken in der
Zeit vom I8. Apral b's einschließlich 255. April nächsthin —
mit Ausnahme des auf den 22. April fallenden Sonntags —
äglich Vormittags um S Ubr und Nachm tiags um 8 Uhr
im Saale des Wirthes Martin Schmidt (Jägerslust) zu
Zweiberücken zusammentreten, um vom 18. April bis ein⸗
chließlich 28. April die Musterung, d. h. die Messung und Visi⸗
ation der Militärpflichtigen, am 24. April die Verbescheidung der
Besuche sowohl der Militärpflichtigen um Zurücstellung, als auch
der Reservisten, Ersatzreservisten und Landwehrmänner um Ver—
sezung hinter den leßzten Jahrgang der Reserve, beziehungsweise
Landwehr, und am 25. April die Loosung vorzunehmen.
L. Zur Musterung haben sich einzufinden:
am Mittwoche den 18. April nächsthin die Mi⸗
litärpflichtigen, der Bürgermeistereien Rohrbach und St.
Ingbertee. ——
am Donnerstage den 19. April nächsthin die
Mil'tärpflichtigen der Bürgermeistereien Ensheim, Ommirs⸗
heim, Bebelsheim und Blietkaste..
am Freitage den 20. April nächsthin die Militär⸗
pflichtigen de Bürgermeistereien Aßweiler, Gersheim, Nieder⸗
würzbach, Niederauerbach, Einoöd und Ernstweiler.
aum Samstage den 21. April nächsthin die Mili⸗
ärpflichtigen der Bürgermeistereien Walsheim, Medelsheim,
Broßsteinhausen, Brenschelbach, Altheim, Mauschbach, Horn⸗
hach, Rimschweiler und Ixheim. V
am Montage den 23. April nächsthin die Mili⸗
türpflichtigen der Bürgermeistereien Niederhausen, Knopp,
Schmitishausen, Reifenberg, Webenheim, Mitteldach und
Zwe brücken.
Zu erscheinen haben alle im Jahre 1857 geborenen Militär⸗
pflichtigen so ie alle Milikärpflichtigen früherec Altersklassen, über
deren Diensipflicht noch nicht definitiv entschieden ist, das heißt
alle Militärpfl'chtigen, welche weder znem Truppentheile zur Ab⸗
leistung ihrer gesetzlichen Dienstpflicht überwiesen, noch zur Ersatz
reserve designirt, auch niddt für unbrauchbar oder u würdig zum
Militärdienste erklärt worden sind, vorausgesetzt, daß die Militär⸗
pflichtigen Angehoörige des deutschen Reiches sind und sich gegen⸗
wärtig im Aushebungsbezirke Zweibrücken entweder dauernd oder
nur vorübergehend aufhalten.
Von der Gestellungspflicht sind entbunden und brauchen
daher zur Musterung misch t zu erscheinen: — J—
1. die bereits als Einjährige oder Dreijährige freiwillig Die⸗
nenden,
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8. Diejenigen, deren Gesundheittzustand die persönliche Gestellung
unmönlich macht, z. B. Gemüthskranke, Blödsinnige, Krüppel.
Die Unmöglichkeit des Erscheinens muß jedoch durch ein auf
persönlicher Anschauung beruhendes Anest eines Arztes und
der Gemeindeb hörde bestätigt und muß das ärztlige Zeugniß
aäberdies, wenn der ausstellende Arzt nicht amtlich angestellt
st, von der Gemei debehörde beglaubigt sein. Wer an
Epilepfie (Falljuchh) zu leiden behauptet, hat auf eigene
sKosten 8 glaubhafte Zeugen hiefüe zu stellen.
Diejenigen, welchen entweder wegen Ausbildung für ihren
späteren Lebensberuf oder wegen dauernden Aufenthalis im
Auslande Ausestand für das laufende Jahr oder laͤnger be⸗
willigt worden ist.
Alle zum Erscheinen bei der Musterung verpflichteten Militar⸗
pflichtigen früherer Jahrgänge haben ihre im vorigen oder in einem
früheren Jahre empfangenen Loosungescheine mitzubringen.
Militärpflichtige, welche ungeachtet ge enwättiger Belannt
machung sich zur Musterung an dem oben für die belreffende
Bürgermeifterei, zu welcher sie gehören, bestimmten Tage nicht
dellen oder bei Aufrufung ihres Namens im Musterungslobale nich!
anwesend sind, werden gemäß 8 33 des Reichs-Militärgesetzet
bom 2. Rai 1874 an Geld bis zu 30 Mark oder mit Hafl
bis zu 3Z Tagen agestraft und verlieren die Berechtiguig, an der
zoosung Theil zu nehmen, sowie den Anspruch auf Zurückstellung
ind resp. Befreiung vom Militärdienste. Wer sich der Gestellung
soswillig entzieht, wird als unsicherer Dienstpflichtiger hehandelt,
). h. sofort zur Einstellung gebracht.
U. Zu der am Dienstage, den 24. April nächsthin,
Vormittags stautfindenden Prüfung und Verbeschei—
zung der Gesuche von Militärpflichsigen um Zurückssellung
owie von Reservisten, Ersazreservisten und Landwehrmännern um
Bersetzung hinker den letzten Jahrgang der Reserve, beziehungsweise
)er Landwehr, haben diejenigen Personen, zu deren Gunsten die
Hesuche um Zurückstellung von Militaärpflichtigen eingereicht worden
ind, zu erscheinen, damit die Bezirks Ersatzlommission selbst zu be⸗
irtheilen im Stande ist, ob diese Personen wirklich arbeils⸗, be—
iehungsweise aufsichtsunsähig sind oder n'cht. *
iIII. Am Dienstage, den 24, April nächsthin, Nach—
nittags, werden die Listen gegenseitig mit einander verglichen
ind richtig gestelt.
IV. Am Mittwoche, den 25. April nächhin, findet
von Morgens 8 Uhr an die Loosung statt. Den Militär⸗
flichtigen ist es freigestelli, ob sie zur Loosung persönlich erscheinen
vollen oder nicht. Für die abwesenden Militärpflichtigen wird ein
Mitgl'ed der Bezirks⸗Ersatzlommission das Loos ziehen. ——
Alles dies wird gemäß 8 61 Ziff. 2 der Militär⸗-Ersatz⸗
Irdnung andurch zur allgemernen Kenntnitz gebracht. .7
Zweibrücken, den 20. März 1877.
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