Full text: St. Ingberter Anzeiger

St. Ingberler AAnzeiger. 
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der St. Ingberter Anzeiger und das (Z mal wöchentlich) mit dem Haupiblatte verbundene Unterhaltungsblatt. Sonntags mii illustrirter Bei 
lage) erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementspreis betragt vierteljahrlich 
Marlk 40 R.⸗Pfg. Anzeigen werden mit 10 Pfg., von Auswaärts mit 15 Pfg. für die diergespaltene Zeile Blattschrift oder deren Raum, Reclamen 
mit 80 Pfg. pro Zeile berechnet. 
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AM 130. J Sountag, den — ut 
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1578 
Deutsches Reich. 
München, 14. Aug. Wie ix 
»as im Bundesrath von 3— e 77 9 
Billigung der größeren deutschen Regierungen, insb 8 d 
ahetischen Regierung, gefunden; die“ Annshme ere der 
e Bundesraths ist unnvefeibaft. elben seitens 
Mänchen, 14. August. Im Gesetz⸗ 
vwird heute das unter'm 8. * 8* I 
Besetz: den Bedarf für Erweiterungs-, Ecgänzungs⸗ und 
auf den in Betrieb befindlichen Staatseisenbahnen betr. ehee 
Berlin, 15. August. Das Sozialisten. 
zen bei dem Bundesrath Daede Sianmeh i Feen 
und hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Die Vereine nan 
soꝛialdemokratischen, sozialistischen oder kommunistischen reee 
ergrabung der bestehenden Staats⸗ oder Gesells — ie Un⸗ 
eten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Den Verei uig 
iehend sind Verbindungen jeder Art, insbesondere 2 gn 
cassen, zu betrachten. Zuftändig für das öffentüch b — 
nachende, für das ganze Bundesgebiet wirksame Verdot elanntzu⸗ 
Jentralbehörden der Bundesstaaten. Vereinskassen, s n die 
bereinszwecke bestimmten Gegenstände sind von —* —* ie für 
m Beschlag zu nehmen, sobaid das Verbot endgilti 333 
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cigerzohend: Hieyeüewerdiennsn das Reichsamt für 
Siß in Berlin und besteht aus 9 Mitgliedern, wovon mindestens 
etatsmäß'g angestellte Ftichter sein müssen. Die Mitglieder des 
heichtamts werden vom Bundesrathe gewählt und vom Kaiser er⸗ 
anni. Das Reichsamt enischeidet in der Besetzung von 5 Mit⸗ 
liedern, von welchen mindestens 3 richterliche sein müssen. Die 
Fntscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgiltig 
hersammlungen, von denen anzunehmen ist, daß sie den im 81 
zezeichneten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Versammlungen, 
worin solche Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen. Den 
Bersammlungen stehen öffentliche Fesilichketten und Aufzüge gleich. 
Zusiändig füt das Verbot der Auflösuug ist die Polize behörde. — 
hͤruchchriften, welche den im 8 J bezeichneten Bestrebungen dienen, 
ind zu verbieten. Bei periodischen Drudjchriften kann das Ver⸗ 
‚ot sich auf das fernere Erscheinen derselben erstrecken. Zuständig 
ur das Verbot des ferneren Erscheinens einer periodischen Drud— 
chrift ist die Zeutralbehörde des Bundesstaates, wo die Drudschrift 
rxscheint, in übrigen Fällen die Landespolizeibehötde. Das Verbot 
der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodischen 
Drudschrift steht dem Reichskanzler zu. Die übrigen 88 enthalten 
Strafbestimmungen gegen Diejenigen, welche an verbotenen Ver⸗ 
inen als Vorsteher, Leiler, Ocdner, Agenten, Redner, Kassirer oder 
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drucschriften verbreitet oder wiederabgedrucht haben, ist das ge⸗ 
ingste Strafmaß eine Geldstrafe, das höchste Gefängniß von einem 
Jahre. Den Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die 
sezeichnelen Bestcebungen zu fordern, kann der Aufenthalt, in be⸗ 
limmten Bezirken und Orten versagt werden, wenn sie Ausländer 
ind, ihre Äusweisung verfügt werden. Unter gleichen Voraus⸗ 
etungen kann Vuchdrückern, Buchhändlern, Leitzbibliothekaren und 
schankwirthen der Gewerbebetrieb untersagt werden. Druckereien, 
beiche geschastsmähßig zur Förderung der bezeichneten Bestrebungen 
enutzt werden, können geschlossen werden. Für Bezirke und Ort⸗ 
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seit bedroht ist, klöͤnnen die Zentralbehörden des Bundesstaates mit 
Vdenehmigung des Bundesraihs für längstens ein Jahr folgende 
Unordnungen treffen: Versammlungen sind nur mit vorgängiger 
Benehuigung der Polizeibehörden siatthaft; die Verbreitungen von 
Druchschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und anderen 
ffentlichen Orten darf nicht Slatt finden. Arbeitslose Personen, 
velche nicht; nachweisen koͤnnen, daß sie die Mitel zu ihrem 
Unterhalt besitzen, und welche den Unterstützungswohnsitz nicht er— 
worben haben, sind auszuweisen. Der Besiß, das Tragen, die Ein⸗ 
führung und der Verkauf von Waffen wird verbolen, qbeschränkt oder 
in bestimmie Voraussetzungen geknüpft. 
48 Vermischtes. 
— t. Ingbert, 17. Aug. r St 
herter Wald in * Nähe det , ee 
Licolaus Kiehm, aus Heckendalheim erhangt auj Nanene 
nt nnn pr wv z Unglückliche zu Hause vermißt. —— 
athet, hinterläßt jedoch keine Ki i — 
dergohenm — ee ander. Die Menide zu den 
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sat sheu — —— 2 due Nacht 
dit hheimbolanden, Commis bei Kaufmann Tifher deee sohn aus 
Ve e een Nach einem hinterlassenen Briefe war anenen 
— 8 eine Cassen-Angelegenbeit die Ursache der 
fLudwigsbafen, 18. Aug. In der bad. Anilin⸗ 
8 auf di Hemshof explodirte heute Vormittag gegen 
di t jener Kessel, in welchen die Soda geschmolzen vird. 
Die Erxblofion war so gewallig doß der gange Vachtuhl burchee, 
chl — urchge⸗ 
chlagen und die Vorderwand des mit Bachsteinen aufgeführten G 
audes niedergerissen wurde. Ein Vorarbeilee * w 
Trümmern erschlagin; vier andere Arbe — — 
585 un; e Arbeiter sind durch die fiedende 
Soda glücklicherweise nicht schwer beshadigt. 
— *8 9 M.A M. ———— —E — 
zwei Brieftauben, echler Race, Tauber und Taube, von schleser⸗ 
hlauer Farbe, kräftigem Schnabel und starkem weißem Hörfter, ro⸗ 
hen Augen und Füßen, zugeflogen. Die eine derselben trägt auf 
zwei Schwungfedern unterhalb der Flügel die Aufschrift: „86 
Verdun A. O.“ 
7 Mannheim, 18. August. Vor einigen Tagen kam 
heinaufwärts ein Schiff hier an, welches von Mainz aus von 
inem lech gewordenea Schiff eine Ladung im Gewichl von 40 Cir. 
ibernommen hatte, die der Uebergeber als Thee bezeichnet halte. 
Aus den etwas naß gewordenen Kisten floß jedoch eine ölige 
Flüssigkeit, was den Schiffer veranlaßte, von dem Falle Anzeige zu 
nachen, worauf man hier eine Kiste öffnete und in derselben — 
Dynamitpatronen fand, aus welchen in Folge der Nässe das Nitro⸗ 
lycerin ausgetreten war. Das Schiff wurde sofort an die Neckar⸗ 
pitze geschafft und die Patronen zur Untersuchung auf ihren Streng⸗ 
ehalt einem hiesigen Chemiler übergeben. Welche Gefahr durch 
iesen Transport für unsere Stadk bestanden hat, geht daraus hervor, 
daß die Schiffer, ohne eine Ahnung von ihrer gefährlichen Ladung 
zu haben, sich in der Naͤhe derselben dfters mit brennenden Pfeifen 
auigehalten haben. Das ausgetrekene Nitrog!ycerin wurde durch 
neutralisirende Stoffe überschüttet und unschädlich gemacht. Der 
Schiffer, welcher in Mainz die Ladung übergeben hat, ist, nach 
der .N. B. L.« Z.“, in Haft genommen. 
Ein zwoͤlfjähriges Mädchen Namens Kleeberg aus Maienz 
zat beim Concert im Pariser Konservatorium den 1. Preis im 
lavierspiel unde damit einen Erard'schen Flügel im Werthe von 
3500 Fres. erhalten. 
Die 16jährige blühende Tochter des Gastwirthes Hecht in 
Alzei, welche sich in Darmstadt in Pension befand, ist leßzter 
Tage von einem Insect am Arm gestochen worden; nach einigen 
S5wunden war das Mädchen todt, noch ehe der betrübte Vater — 
auf telegrophische Nachricht — Darmstadt erreichen konnte. 
7Stuttgart, 18. Aug. In Schwenningen hat sich 
dor einigen Tagen ein Njähriger Schuljunge auf der Bühne seines 
lterlichen Hauses erhängt. Furcht vor zu erhaltender Strafe 
cheint das Motiv der That gewesen zu sein. An der Wand der 
Wohnslude hatte derselbe ein aus seinem Schulheft gerissenes Blatt 
ingeschlagen, worauf er niedergeschrieben hatte, er habe sich erhängt, 
veil er nicht in der Schule gewesen sei und geschlagen würde. 
Berlhin, 16. August. Heute, Freitag, früh um 68 Uhr 
st das vom Staatsgerichtshof über Hödel wegen seines auf das 
deben unseres Kaisers unternommenen meuchlerischen Anschlages ge—