St. Ingberler AAnzeiger.
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der St. Ingberter Anzeiger und das (Z mal wöchentlich) mit dem Haupiblatte verbundene Unterhaltungsblatt. Sonntags mii illustrirter Bei
lage) erscheint wöchentlich viermal: Dienstag, Donnerstag, Samstag und Sonntag. Der Abonnementspreis betragt vierteljahrlich
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AM 130. J Sountag, den — ut
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1578
Deutsches Reich.
München, 14. Aug. Wie ix
»as im Bundesrath von 3— e 77 9
Billigung der größeren deutschen Regierungen, insb 8 d
ahetischen Regierung, gefunden; die“ Annshme ere der
e Bundesraths ist unnvefeibaft. elben seitens
Mänchen, 14. August. Im Gesetz⸗
vwird heute das unter'm 8. * 8* I
Besetz: den Bedarf für Erweiterungs-, Ecgänzungs⸗ und
auf den in Betrieb befindlichen Staatseisenbahnen betr. ehee
Berlin, 15. August. Das Sozialisten.
zen bei dem Bundesrath Daede Sianmeh i Feen
und hat im Wesentlichen folgenden Inhalt: Die Vereine nan
soꝛialdemokratischen, sozialistischen oder kommunistischen reee
ergrabung der bestehenden Staats⸗ oder Gesells — ie Un⸗
eten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Den Verei uig
iehend sind Verbindungen jeder Art, insbesondere 2 gn
cassen, zu betrachten. Zuftändig für das öffentüch b —
nachende, für das ganze Bundesgebiet wirksame Verdot elanntzu⸗
Jentralbehörden der Bundesstaaten. Vereinskassen, s n die
bereinszwecke bestimmten Gegenstände sind von —* —* ie für
m Beschlag zu nehmen, sobaid das Verbot endgilti 333
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cigerzohend: Hieyeüewerdiennsn das Reichsamt für
Siß in Berlin und besteht aus 9 Mitgliedern, wovon mindestens
etatsmäß'g angestellte Ftichter sein müssen. Die Mitglieder des
heichtamts werden vom Bundesrathe gewählt und vom Kaiser er⸗
anni. Das Reichsamt enischeidet in der Besetzung von 5 Mit⸗
liedern, von welchen mindestens 3 richterliche sein müssen. Die
Fntscheidungen erfolgen nach freiem Ermessen und sind endgiltig
hersammlungen, von denen anzunehmen ist, daß sie den im 81
zezeichneten Bestrebungen dienen, sind zu verbieten. Versammlungen,
worin solche Bestrebungen zu Tage treten, sind aufzulösen. Den
Bersammlungen stehen öffentliche Fesilichketten und Aufzüge gleich.
Zusiändig füt das Verbot der Auflösuug ist die Polize behörde. —
hͤruchchriften, welche den im 8 J bezeichneten Bestrebungen dienen,
ind zu verbieten. Bei periodischen Drudjchriften kann das Ver⸗
‚ot sich auf das fernere Erscheinen derselben erstrecken. Zuständig
ur das Verbot des ferneren Erscheinens einer periodischen Drud—
chrift ist die Zeutralbehörde des Bundesstaates, wo die Drudschrift
rxscheint, in übrigen Fällen die Landespolizeibehötde. Das Verbot
der ferneren Verbreitung einer im Auslande erscheinenden periodischen
Drudschrift steht dem Reichskanzler zu. Die übrigen 88 enthalten
Strafbestimmungen gegen Diejenigen, welche an verbotenen Ver⸗
inen als Vorsteher, Leiler, Ocdner, Agenten, Redner, Kassirer oder
—V—
drucschriften verbreitet oder wiederabgedrucht haben, ist das ge⸗
ingste Strafmaß eine Geldstrafe, das höchste Gefängniß von einem
Jahre. Den Personen, welche es sich zum Geschäfte machen, die
sezeichnelen Bestcebungen zu fordern, kann der Aufenthalt, in be⸗
limmten Bezirken und Orten versagt werden, wenn sie Ausländer
ind, ihre Äusweisung verfügt werden. Unter gleichen Voraus⸗
etungen kann Vuchdrückern, Buchhändlern, Leitzbibliothekaren und
schankwirthen der Gewerbebetrieb untersagt werden. Druckereien,
beiche geschastsmähßig zur Förderung der bezeichneten Bestrebungen
enutzt werden, können geschlossen werden. Für Bezirke und Ort⸗
—
seit bedroht ist, klöͤnnen die Zentralbehörden des Bundesstaates mit
Vdenehmigung des Bundesraihs für längstens ein Jahr folgende
Unordnungen treffen: Versammlungen sind nur mit vorgängiger
Benehuigung der Polizeibehörden siatthaft; die Verbreitungen von
Druchschriften auf öffentlichen Wegen, Straßen, Plätzen und anderen
ffentlichen Orten darf nicht Slatt finden. Arbeitslose Personen,
velche nicht; nachweisen koͤnnen, daß sie die Mitel zu ihrem
Unterhalt besitzen, und welche den Unterstützungswohnsitz nicht er—
worben haben, sind auszuweisen. Der Besiß, das Tragen, die Ein⸗
führung und der Verkauf von Waffen wird verbolen, qbeschränkt oder
in bestimmie Voraussetzungen geknüpft.
48 Vermischtes.
— t. Ingbert, 17. Aug. r St
herter Wald in * Nähe det , ee
Licolaus Kiehm, aus Heckendalheim erhangt auj Nanene
nt nnn pr wv z Unglückliche zu Hause vermißt. ——
athet, hinterläßt jedoch keine Ki i —
dergohenm — ee ander. Die Menide zu den
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sat sheu — —— 2 due Nacht
dit hheimbolanden, Commis bei Kaufmann Tifher deee sohn aus
Ve e een Nach einem hinterlassenen Briefe war anenen
— 8 eine Cassen-Angelegenbeit die Ursache der
fLudwigsbafen, 18. Aug. In der bad. Anilin⸗
8 auf di Hemshof explodirte heute Vormittag gegen
di t jener Kessel, in welchen die Soda geschmolzen vird.
Die Erxblofion war so gewallig doß der gange Vachtuhl burchee,
chl — urchge⸗
chlagen und die Vorderwand des mit Bachsteinen aufgeführten G
audes niedergerissen wurde. Ein Vorarbeilee * w
Trümmern erschlagin; vier andere Arbe — —
585 un; e Arbeiter sind durch die fiedende
Soda glücklicherweise nicht schwer beshadigt.
— *8 9 M.A M. ———— —E —
zwei Brieftauben, echler Race, Tauber und Taube, von schleser⸗
hlauer Farbe, kräftigem Schnabel und starkem weißem Hörfter, ro⸗
hen Augen und Füßen, zugeflogen. Die eine derselben trägt auf
zwei Schwungfedern unterhalb der Flügel die Aufschrift: „86
Verdun A. O.“
7 Mannheim, 18. August. Vor einigen Tagen kam
heinaufwärts ein Schiff hier an, welches von Mainz aus von
inem lech gewordenea Schiff eine Ladung im Gewichl von 40 Cir.
ibernommen hatte, die der Uebergeber als Thee bezeichnet halte.
Aus den etwas naß gewordenen Kisten floß jedoch eine ölige
Flüssigkeit, was den Schiffer veranlaßte, von dem Falle Anzeige zu
nachen, worauf man hier eine Kiste öffnete und in derselben —
Dynamitpatronen fand, aus welchen in Folge der Nässe das Nitro⸗
lycerin ausgetreten war. Das Schiff wurde sofort an die Neckar⸗
pitze geschafft und die Patronen zur Untersuchung auf ihren Streng⸗
ehalt einem hiesigen Chemiler übergeben. Welche Gefahr durch
iesen Transport für unsere Stadk bestanden hat, geht daraus hervor,
daß die Schiffer, ohne eine Ahnung von ihrer gefährlichen Ladung
zu haben, sich in der Naͤhe derselben dfters mit brennenden Pfeifen
auigehalten haben. Das ausgetrekene Nitrog!ycerin wurde durch
neutralisirende Stoffe überschüttet und unschädlich gemacht. Der
Schiffer, welcher in Mainz die Ladung übergeben hat, ist, nach
der .N. B. L.« Z.“, in Haft genommen.
Ein zwoͤlfjähriges Mädchen Namens Kleeberg aus Maienz
zat beim Concert im Pariser Konservatorium den 1. Preis im
lavierspiel unde damit einen Erard'schen Flügel im Werthe von
3500 Fres. erhalten.
Die 16jährige blühende Tochter des Gastwirthes Hecht in
Alzei, welche sich in Darmstadt in Pension befand, ist leßzter
Tage von einem Insect am Arm gestochen worden; nach einigen
S5wunden war das Mädchen todt, noch ehe der betrübte Vater —
auf telegrophische Nachricht — Darmstadt erreichen konnte.
7Stuttgart, 18. Aug. In Schwenningen hat sich
dor einigen Tagen ein Njähriger Schuljunge auf der Bühne seines
lterlichen Hauses erhängt. Furcht vor zu erhaltender Strafe
cheint das Motiv der That gewesen zu sein. An der Wand der
Wohnslude hatte derselbe ein aus seinem Schulheft gerissenes Blatt
ingeschlagen, worauf er niedergeschrieben hatte, er habe sich erhängt,
veil er nicht in der Schule gewesen sei und geschlagen würde.
Berlhin, 16. August. Heute, Freitag, früh um 68 Uhr
st das vom Staatsgerichtshof über Hödel wegen seines auf das
deben unseres Kaisers unternommenen meuchlerischen Anschlages ge—