St. Ingberker Anzeiger.
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AM98.
Sonntag den 22. Juni
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Deutsches Reich.
Berlin, 18. Juni. Der Reichstagspräsident v. Seydewitz
hat an die abwesenden Reichstagsmitglieder schriftlich die dringende
Aufforderung gerichtet, ihre Sitze im Reichssag schleunigst wieder
einzunehmen, damit die Berathungen keine Stoͤrung erleiden, und
aur in den dringendsten Füllen Urlaubsgesuche einzureichen.
Berlin, 19. Juni. Die Interpellation Delbrücks und
Benossen wegen Abänderung der Vünzgesetzgebung beantwortete
Furst Bismarck entschieden dahin, daß die Frage weder im Bun⸗
desrath, noch im preußischen Ministerium angeregt worden sei.
Die Sistirung der Silbervertdufe geschah um bessere Preise zu erwar⸗
len. Die Zweifel an der Stetigkeite er Gesetzgebung seien underechtigt.
Berhin. Wie die officiöse „Prov.-Corr.“ sagt, wird der
Zesetzentwurf über das Güteriarifwesen der Eisenbahnen, voraus
ichtlich dem Reichstag in dieser Session noch vorgelegt werden.
Berlin. Die Wuchercommission det Reichstags hat den
Befetzentwurf, betreffend Ergänzungen des Strafgesetzbuches für das
Deutsche Reich, in solgender Fassung angenommen:
„Artikel J. Hinter dem 8 802 werden folgende neue Para⸗
graphen eingeschaltet:
8 302a. Wer unler Ausbeulung der Nothlage, des Leicht⸗
sinns oder der Unerfahrenheit eines Anderen für ein Darlehen oder
im Falle der Stundung einer Geldforderung sich oder einem Drinen
Bermönensvortheile versprechen oder gewaͤhren läßt, welche den
üblichen Zinsfuß dergestalt überschreilen, daß nach den Umständen
des Falls die Ueberschreitung in auffälligem Mißverhältnisse zu der
Leistung steht, wird wegen Wuchers mit Gefängniß bis zu 6Mo⸗
naten oder mit Geldstrafe bis zu 1300 Mt. bestraft.
8 302h. Wer sich oder einem Dritten die wucherlichen Ver⸗
moͤgensvorthe le (F a) verschleiert oder wechselmäßig oder unter
Verpfändung der Ehre, auf Ehrenwort, eidlich oder unter ähnlichen
Versicherungen oder Betheuerungen versprechen läßt, wird mit Ge⸗
färgniß bis zu einem Jabre oder mit Geldstrafe bis zu 3000 Me.
bestraft. Neben der Gefängnißstrafe kann auf Verluß der bürger—
tichen Ehrenrechte erkannt werden.
8 3020. Dieselben Strafen treffen denjenigen, welcher mit
denntniß des Sachverhalts eine Forderung der vorbezeichneten Art
—AR
Vermögensvortheile geltend macht.
8 302d. Wer den Wucher gewerbs⸗ oder gewohnheitsmaäßig
betreibt, wird mit Gefängniß nicht unter 8 Monaten und zugleich
mit Geldstrafe von 180 Mt. bis zu 6000 Mt. bestrast. Auch
lann auf Verlust der bürgerlichen Ehrenrechte erkannt werden.
Artilel I. Rr. 12 des 8 360 wird durch folgende Bestim
mung ersetzt:
Nr. 12. Wer als Pfandleiher oder Rücktaufshändler bei
Autubung seines Gewerbes den darllber erlassenen Anoronungen
zuwider handelt, insbesondere den für sie landesbesetzlich bestimmten
oder in Ermangelung landesgesetzlicher Vorschriften von der Lan⸗
esregierung zu bestimmenden Zuisfuß überschreitet (der wird mit
Heldstrafe bis 1350 Mk. oder mit Haft destraft).
Die Tabakssteuer⸗Commission schloß heuie ihre
aste Lfung und beauftragte eine besondere Commission wit der
Redaltion ibrer Beschlüssfe. Die Commission hatte vorher noch den
Untrag Richters angenommen, für den Fall der Ablehnung der
Tabalsnachsteuer den inlandischen Tabql bis azu Anfang April 1881
leuerfrei zu lassen.
der Ausdetnung der Fahrposigelegenheiten verweist das Ministerium
darauf, daß die Orte mit stärlerem Verkehr in das Eisenbahnnetz
aufgenommen sind und die übrigen Orte den für ihre Posteinricht⸗
uingen erwachsenden Kostenaufwand nicht zu decken vermögen. In
iner Vereinbarung über die gegenseitige Giltigkeit der verschiedenen
)eutschen Postwerthzeichen erblidt das Ministerium keine große Ver⸗
ehrserleichterung, da allerwärts Gelegenheit zum Bezuge der betr.
Postmarken geboten ist, die hin und wieder vorlommende Ausgleich⸗
ung kleiner Geldbeträge aber durch Wechselstewpelmarken erfolgen
oͤnne. Der Bitte um Ermäßigung der Kohlentarife für Trans-
porte aus dem Saargebiet kann zur Zeit keine Folge gegeben werden.
Den Beschwerden über die sog. Weinfabrikation wird voraussichtlich
hurch den Vollzug des Nahrungsmittelgesetzes in genligender Weise
abgeholfen werden. Auf die rechtzeitige Vorkehrung von Maßnahmen
zegen das Auftreten der Reblaus wird die Regierung siets ein sorg⸗
ältiges Augenmerk richten. Wanderlager. Dem Wunsche wegen
ingemessener Besteuerung des Geschäflbetriebes der Wanderlager
vird durch den Vollzug des Gesetzes vom 10. Marz d. J. über
—XXX
verden. Bei den Berathungen über dieses Gesetz wurde anerkannt,
saß alle Gewerbetreibende, welche in einer Gemeinde mit der Steuer
ach Maßgabe desseiben Gesetzes angelegt werden, auch zu den da⸗
elbst zur Erhebung kommenden Gemeindeumlagen herangezogen
verden können. Zolltarif und Tabakbesteuerung. Hinsichtiich dieser
pichtigen Gegenstände wird auf die dem Reichstage zur Zeit vorlie⸗
zenden bezüglichen Gesetzentwürfe verwiesen, bei deren Vorberaihung
die k. Staatsregierung demüht war, den heimischen Initeressen die
nõglichste Berücksichtigung zu sichern. Malzaufschlag. In Anbetracht
ser unter dem Rubrum „Malzaufschlag“ besprochenen Gegenstände,
nebesondere hinfichtlich der Aufschlagsrückvergütung bei der Bieraus⸗
uhr, daun der Gssig⸗ und Hefe⸗Besteuerung sind Seitens der Inte⸗
essenten besondere Ankträge beim k. Staatsministerium der Finanzen
ingebracht worden. Die Bescheidung dieser Anträge wird, insoweit
ine ausdrückliche Eroöffnung neben den sonst getroffenen Einleitungen
och veranlaßt erscheint, nach geschlossener Sachinstruction auf dem
Wege besonderer Entschließung erfolgen. Lohrinden-Cultur. Wie
—ACLLLOä
hunlichste Vermehruug der Eichenschälwaldungen durch Erweiterung
ind neue Anlagen solchet an ensprechenden Oertlichkeiten bereits
eingeleitet; für die Pcivatwaldungen steht der Staatsregierung in
rag licher Beziehung eine Biemfluffung in keiner Weise ꝛu.
Hambach, 15. Juni. In das Haus des Oekonomen
J. dahier schlich sich heute früh ein dagabundirender Bettler ein,
)er sich auf einem nicht mehr ungewöhnlichen Wege fremdes Eigen⸗
hum anzueignen versuchte. Hierdei wurde er jedoch von dem wach⸗
samen Haushunde gehötig attaquitt und durch den Hauseigenthümer
nach einer tüchtigen Tracht Prügel davongeiaat.
Fur die Redaction verantwerilic· * Demeß.
SEt. Petersburg. „Senden Sie für den Generat« Ud—⸗
utanten Sr. Majestäͤt des Kaisers von Rußland von
Ihren weitberühmten Brustkaramels, dieselben scheinen in der That
ein Wunder zu wirken und ⁊c. ꝛc.“
Die Brustlaramels Uaria Renno von Donat wer⸗
den gebraucht gegen Appetitlosigkeit, Magenschwäche,
Alters schwäche, Schlaflosigkeit, Nervenschwäche,
Asthmatische Leiden, Husten. Seiserkeit und Lungen⸗
schwind sucht.
Ju unserer Stadt einzig und allein echt bei Herrn Jeaun
Veters, St. Ingbert, Kohlenstraße Nr. 63iV. 1
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Ausland.
London, 20. Juni. Oificielle Kapnachrichten melden den
bdod des Prinzen LouisNapoleon (.Lulu“), welcher
aachdem er bei einer Rekognoszirung vom Pferde geftürzt, von Zulu's
aͤberrumpelt und getödtet wurde. (Der Veistorbene war als Sohu
des Frauzosenkaisers Louis Napoleon und der Graäfin Eugenie von
Theba geboren am 18. Marz 1856 und baue iomit ein Alier
don eswos über 23 Jahren erreicht.)
ermischtes.
yDer Ministerialbescheid de⸗ Jahresberichtes der pfälzischen
Handels- und Gewerbelammer pro 1377 ist eischienen. Bezüglich
teachtenswerthe Notiz für Teitungsleser.
Die außergewdhnliche Anziehungskraft des Berliner Tageblatt?
velche demselben bis jetzt mehr als 76,000 Abonnenten zugeführt hat, ist vor⸗
iehmlich durch die besonderen Vorzüge begrundet, welche diesem Bliatt au
igen und in Rachfolgendem näher präcisirt sind.
Taglich zweimaliges Erscheinen als Morgen⸗ und Abendblatt, wovon
detziteres bereits mit den Abendzügen befördert wird und womit den Abon-
renten außerhalb Berlins sehr gedient ist. Zahlreiche Special⸗Telegramm